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Archiv "Ost-West-Kommission fordert Streichung des § 218" (04.04.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

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voreingenommene empirische Beob- achtung gewonnen. Dies gilt nicht zuletzt für die Arzneimitteltherapie.

® Außenseitermethoden, die noch nicht wissenschaftlich abgesi- chert sind, würden durch Positivli- sten aus der ärztlichen Versorgung herausgedrängt und in Laienhände (zum Beispiel in die der Heilprakti- ker) verlagert. Dies hat selbst dann Nachteile für den Patienten zur Fol- ge, wenn man von der Unwirksam- keit der Therapie ausgeht. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein sich ver- schlechternder Krankheitsverlauf nicht erkannt wird, ist größer, wenn der Patient nicht einem ausgebilde- ten Arzt, sondern einem Heilprakti- ker oder anderen Laien anvertraut ist.

® Positivlisten verleiten dazu, bei der Auswahl von Arzneimitteln zunächst die anfallenden Kosten und erst danach die Wirksamkeit und den therapeutischen Nutzen im eventuell sehr speziellen Einzelfall zu sehen. Hierunter leidet die Ver- sorgungsqualität.

® Positivlisten zwingen den Arzt unter Umständen, Medikamen- te einzusetzen, mit denen er keine praktischen Erfahrungen sammeln konnte. Hierunter leidet die Arznei- mittelsicherheit. Andererseits hin- dern Positivlisten den Arzt daran, Arzneimittel anzuwenden, mit de- nen er praktische Erfahrung hat.

Hierunter leidet die Wirksamkeit der Therapie.

• Aus all diesen Gründen blei- ben Krankenkassen und Gesetzge- ber aufgerufen, die Vorschriften für die Arzneimittelverordnung in der Kassenpraxis zunächst auf medizini- sche und dann erst auf ökonomische Kriterien zu gründen.

Dr. med.

Klaus-Dieter Kossow Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Straße 3 W-5000 Köln 41

Eine gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte von folgenden Grundsätzen ausgehen: 1.

Entkriminalisierung des Schwanger- schaftsabbruchs, 2. Schärfung der Aufmerksamkeit für die seelische Not und Belastung ungewollt schwangerer Frauen und Paare, 3.

Vertiefung der „Bewußtheit für vor- geburtliches Menschenleben" von der Empfängnis an, 4. Hilfe statt Strafe. Das fordert eine Kommissi- ons-Empfehlung der Deutschen Ge- sellschaft für Psychosomatische Ge- burtshilfe und Gynäkologie (Deutschland-West) und der Gesell- schaft für Psychosomatische Gynä- kologie und Geburtshilfe (Deutsch- land-Ost).

In den beiden Teilen Deutsch- lands gelten noch getrennte Rege- lungen beim Schwangerschaftsab- bruch: Indikationslösung in den al- ten, Fristenlösung in den neuen Bun- desländern. Bis Ende 1992 muß laut Einigungsvertrag eine gesamtdeut- sche Regelung gefunden werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psy- chosomatische Geburtshilfe und Gy- näkologie (DGPGG) hat auf einer Tagung im September vergangenen Jahres in Hamburg eine Ost-West- Kommission berufen, welche die Empfehlung erarbeitete. Die „Emp- fehlungen zur Neugestaltung gesetz- licher Regelungen für Schwanger- schaftskonfliktberatung/Lebens- schutz/Schwangerschaftsabbruch"

wurden von den Mitgliedern der DGPGG im Februar in Heidelberg einstimmig verabschiedet.

Die Achtung vor dem „vorge- burtlichen Menschenleben" gehöre, so die Kommissions-Empfehlungen, ebenso in den Grundrechtskatalog wie das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. In einem speziellen Le- bensschutzgesetz könnten Schwan- gerschaftskonflikt und Schwanger- schaftsabbruch geregelt werden — deshalb seien die Paragraphen 218 und 219 StGB zu streichen. Bei allen präventiven Bemühungen müsse weiterhin davon ausgegangen wer-

den, daß der Schwangerschaftsab- bruch als gesellschaftliches Phäno- men und als individuelles Schicksal nicht vollkommen zu beseitigen sei.

Durch den Staat seien vor allem pädagogische und gesetzgeberische Initiativen zu ergreifen: Das soziale Klima müsse im Sinne einer emotio- nalen Erziehung zur partnerschaftli- chen Verantwortung für sich selbst, für geborene und ungeborene Kin- der beeinflußt werden. Emotionale Erziehung bedeute also die Vermitt- lung von toleranten und sensiblen Haltungen, die eine gegenseitige Achtung und ein einfühlsames Ver- stehen in der Partnerschaft ermögli- chen. Die Ost-West-Kommission fordert außerdem auch gesellschafts- politische Verbesserungen, wie zum

Beispiel durchgehende Kinderbe- treuung, Halbtagsarbeit für Mann und Frau, familiengerechte Arbeits- zeiten, Mieterschutz und Mietnach- laß. Solche Forderungen wurden auch von Politikern aller Parteien er- hoben. In den Koalitionsvereinba- rungen hatten CDU, FDP und CSU bereits „sozial flankierende Maßnah- men" beschlossen. So wird ab 1993 die Zahlung des Erziehungsgeldes auf 24 Monate verlängert. Durch die Einrichtung zusätzlicher Kindergar- tenplätze will der Bund einen An- spruch auf Kindergartenerziehung ermöglichen.

Die Kommission hält außerdem eine umfassende klientenzentrierte Pflichtberatung für erforderlich. Die- se Beratung solle nicht in erster Li- nie Informationsvermittlung und schon gar nicht manipulative Beein- flussung in eine bestimmte Richtung sein, sondern die Frau soll in der Be- ratung „ihre eigene Befindlichkeit erleben". Ziel der Beratung solle es sein, der Frau beziehungsweise dem Paar zur eigenen Entscheidung zu verhelfen. Diese Pflichtberatung sei zugleich auch die Chance zu einer vertieften Lebensberatung. Berater könnten Frauenärzte, Allgemeinärz- te, Psychologen und Sozialarbeiter sein, sofern sie eine mehrjährige

Ost-West-Konunission fordert Streichung des § 218

... und empfiehlt eine Pflichtberatung der Schwangeren

I Medizinische

Kriterien vorrangig!

A-1158 (30) Dt. Ärztebl. 88, Heft 14, 4. April 1991

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

BLICK IN AUSLAND

qualifizierte Fortbildung durchlau- fen haben.

Der Berater sollte nicht gleich- zeitig auch der Arzt sein, der die Ab- treibung vornimmt. Die Beratung sollte formal bescheinigt werden, oh- ne daß einzelne Inhalte genannt wer- den müssen.

Nach der Kommissions-Empfeh- lung sollte die Frau (und ihr Partner) bis zur zwölften Schwangerschaftswo- che mit Hilfe einer kompetenten Pflichtberatung nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden.

Nach der zwölften Schwanger- schaftswoche dürften demnach Schwangerschaftsabbrüche nur bei speziellen Indikationen aufgrund ei- ner Prüfung durch einen Fachgut- achter (eventuell Gutachtergremi- um) vorgenommen werden. Infrage kämen die medizinische, die krimi- nologische und die mütterliche Indi- kation bei Fruchtschäden, die soge- nannte genetische Indikation. Kli

FERNSEHKRITIK

Leipzig (Donnerstag, 21. März, ARD). Ravels „Bolero" bildete die Hintergrundmusik für diese Doku- mentation. Nach und nach treten bei dem zunächst gleichförmigen Tanz immer mehr Instrumente hinzu. Ge- wollte Symbolik? Autor Eckhard Garczyk zeichnet anfangs jedenfalls ein düsteres Bild der sächsischen Stadt. Wachsende Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Wohnungs- not. Daneben aber auch kleine An- zeichen von Hoffnung: zum Beispiel eine junge Architektengruppe, die unter dem Motto „behutsamer Städ- tebau" ein sinnvolles Konzept der Altstadtbebauung entwickelt.

Viele Bewohner Leipzigs kamen zu Wort und schilderten ihre Proble- me und Wünsche. Auch wenn einige Fragen offen blieben (Wie steht es mit der Gesundheitsversorgung?

Was hat sich in den Schulen verän- dert?), so wurde doch deutlich, wie sich der Alltag in der Stadt, „die wie- der nach oben will", allmählich ver- ändert, so als ob durch das Hinzutre- ten von neuen Instrumenten eine gleichförmige Musik immer aus- drucksvoller wird. Kli

Zwei Jahre nach der beispiello- sen Mordserie im Wiener Gemein- despital von Lainz müssen sich vier Hilfskrankenschwestern vor einem Wiener Geschworenengericht wegen des Mordes an 42 Patienten verant- worten. Die Opfer der in der öster- reichischen Presse als „Todesengel"

bezeichneten Krankenschwestern waren zumeist alte und hilflose Pa- tienten.

Hauptangeklagte ist die 32jähri- ge Landwirtstochter Waltraud Wag- ner, die als „Hirn" und Anstifterin der Mordserie gilt. Der aus Mistel- bach an der tschechoslowakischen Grenze stammenden Wagner wer- den 31 der insgesamt 42 Morde an- gelastet, während die 51jährige aus Jugoslawien gebürtige Stefanija Mayer beschuldigt wird, fünf Morde begangen zu haben. Die beiden an- deren Angeklagten sind die 29jähri- ge Irene Leidolf und die 28jährige Maria Gruber, denen vier bezie- hungsweise zwei Morde angelastet werden.

Die vier Hilfsschwestern, die al- le im Pavillon V der I. Medizinischen Abteilung des Lainzer Krankenhau- ses beschäftigt waren, verwendeten laut Anklageschrift bei ihren Taten Barbiturate und Beruhigungsmittel

wie Valium und Dominal Forte, die sie mittels Injektion oder Infusion verabreichten. Ferner griffen sie zu einer von ihnen als „Mundpflege"

benannten Methode, die darin be- stand, die an Atemleiden erkrankten Patienten durch erhöhte Wasserzu- fuhr in den Mund zu ersticken.

Die ersten Morde sollen 1983 verübt worden sein. Der 88 Seiten umfassenden Anklageschrift zufolge wollten sich die Krankenschwestern

„lästiger" oder „mühsamer" Patien- ten entledigen. Die Angeklagten wiederum beteuern, aus Mitleid ge- handelt zu haben, um die Leiden schwerkranker und sehr alter Patien- ten zu beenden. Nach Einlassung der Angeklagten haben jedoch in keinem einzigen Fall die Patienten selbst um diese „Sterbehilfe" gebeten. Die An- klageschrift spricht demzufolge auch von „völliger Gemütskälte" der vier Hilfsschwestern.

Der Lebensweg der vier Frauen weist auffallende Gemeinsamkeiten auf. Alle vier Angeklagten sind bei ihrem Versuch gescheitert, ihre Krankenschwestern-Ausbildung durch ein Diplom abzuschließen und haben einen an einer unheilbaren Krankheit leidenden nahen Ver- wandten bis zu dessen Tod gepflegt.

Auf der Anklagebank

sitzt auch der Pflegenotstand

Auf der Anklagebank (jeweils getrennt durch Sicherheitsbeamte) von links nach rechts: Ste- fanija Mayer, Maria Gruber, Irene Leidolf und Waltraud Wagner Foto: dpa A-1160 (32) Dt. Ärztebl. 88, Heft 14, 4. April 1991

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