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eit dem Jahreswechsel 2004/2005 ist es unwiderruflich:
Das Steuerprivileg der voll- ständig steuerfreien Auszah- lung der Erträge für private Le- bens- und Rentenversicherun- gen entfällt. Für alle nach die- ser Neuregelung abgeschlosse- nen Versicherungsverträge gilt eine grundsätzliche Versteue- rung der Erträge mit dem per- sönlichen Steuersatz.Ausschließ- lich unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Versiche- rungsleistungen nach der Voll- endung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und der Ver- trag mindestens zwölf Jahre läuft, unterliegen die erzielten Erträge lediglich zur Hälfte der Besteuerung.
Maßgebend für den Ab- schluss von Kapitallebensversi- cherungen können neben steu- erlichen Aspekten eine Viel- zahl von Motiven sein. Die Hamburger Privatbank Beren- berg teilt die Motive in drei Ka- tegorien ein: Kapitalanlage, Vorsorge, Vermögensübertra- gung (Erbe/Schenkung).
Kapitalanlage: Kapitalstar- ke Versicherungsgesellschaften prognostizieren in ihren Ange- boten eine Überschussbeteili- gung zwischen 4 und 4,5 Pro- zent. Dabei liegt den Verträ- gen eine garantierte Verzin- sung von derzeit 2,75 Prozent zugrunde. Darüber hinaus ist gerade im Hinblick auf die viel- fach diskutierte Senkung des Garantiezinssatzes hervorzu- heben, dass grundsätzlich für bereits abgeschlossene Verträ- ge „pacta sunt servanda“ gilt, soll heißen, dass der Garantie- satz in der Regel weit über 3 Prozent liegt. Dadurch ist der Anleger zusätzlich abgesichert.
Dadurch können Lebensversi-
cherungen zu einer Stabilisie- rung der Vermögensentwick- lung beitragen.
Vorsorge: Neben dem Motiv der Kapitalanlage ermöglichen private Lebens- und Renten- versicherungen sowohl die Ab- sicherung der Hinterbliebenen als auch Auszahlungen garan- tierter Leistungen. So kann zum Beispiel der Abschluss ei- ner Rentenversicherung garan- tieren, dass über einen zuvor definierten Zeitraum regelmä- ßige Zahlungen an den Versi- cherungsnehmer erfolgen. Dies ist insbesondere dann attraktiv, wenn über einen bestimmten Zeitraum monatliche Zahlun- gen benötigt werden.
Vermögensübertragung: Im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung weisen Lebensver- sicherungen bedeutende Vortei- le gegenüber Wertpapieranlagen bei der Ermittlung der Erb- schaft- beziehungsweise Schen- kungsteuerbelastung auf. „Denn nur zwei Drittel der einge- zahlten Beiträge dienen als Bemessungsgrundlage, was im Umkehrschluss eine steuerfreie Übertragung von einem Drittel des Vermögens auf den Begün- stigten bedeutet“, erklärt Be- renberg-Banker Torsten Schrei- ber. Darüber hinaus gewährlei- stet der Abschluss einer Le- bensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers die di- rekte Übertragung der Vermö- genswerte auf den Begünstig- ten, ohne dabei der Erbmasse zugerechnet zu werden.
Folglich können Lebensver- sicherungen nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Ge- staltung der finanziellen Ver- hältnisse sein. Doch oft kommt man dabei ohne einen Steuer- berater nicht aus. rco
Kapitallebensversicherungen
Policen können durchaus noch attraktiv sein
Auch nach Wegfall des Steuerprivilegs
Versicherungen