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Archiv "Genitalverstümmelung: Ein Thema auch jenseits von Afrika" (29.04.2005)

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Sondennahrung

Richtlinie gestoppt

BMGS will Neuregelung des Bundesausschusses komplett ablehnen.

M

ittlerweile zum dritten Mal wird das Bundesge- sundheitsministerium (BMGS) eine vom Gemeinsamen Bun- desausschuss (G-BA) beschlos- sene Richtlinie zur künstli- chen Ernährung beanstan- den. Bundesgesundheitsmini- sterin Ulla Schmidt werde den G-BA-Vorschlag ableh- nen, bestätigte eine Sprecherin am 24. April in Berlin.

Patienten könnten darauf vertrauen, dass auch künf- tig Sondennahrung, die not- wendig sei, in guter Qualität zur Verfügung stehe, hatte Schmidt zuvor bereits klarge- stellt. Damit gab sie dem Wi- derstand nach, der sich gegen die angekündigte Streichung von künstlicher Ernährung in der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten formiert hatte. Patientenverbände und medizinische Fachgesellschaf- ten, darunter die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deut- sche Parkinson Vereinigung und die Deutsche Gesell- schaft für Ernährung, hatten mit einer Resolution am 18.

April die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss des Selbstverwaltungsgremi- ums der Ärzte und Kranken- kassen zurückzuweisen.

Die Verbände und Orga- nisationen hatten befürchtet, dass aufgrund der „äußerst eng gefassten neuen Kriteri- en“ Zehntausenden schwer kranken Patienten die medi- zinisch-notwendige Trink- und Sondennahrung gestri- chen wird. Zudem hielten sie die detaillierten Regelungen des G-BA für unpraktikabel.

Ein niedergelassener Arzt sei kaum in der Lage, das kom- plizierte Regelwerk anzu- wenden. Er müsse befürch- ten, für Fehler in Regress ge- nommen zu werden.

Die am 15. Februar vom Bundesausschuss beschlosse- ne 40-seitige Richtlinie für die Erstattungsfähigkeit künstli- cher Ernährung in der ambu- lanten Versorgung sollte die Arzneimittelrichtlinien ergän- zen. Definiert hatte sie alle verordnungsfähigen Produk- te und die Krankheitsbilder, bei denen Sondennahrung ausnahmsweise auch ambu- lant verordnungsfähig sein sollte. Als Indikation ausge- schlossen blieb jedoch die

„krankheitsbedingte Mangel- ernährung“.

Kritik an der Richtlinie so- wie Vorwürfe, behinderte Kin- der bekämen künftig nicht mehr die notwendige enterale Ernährung, hatte der G-BA- Vorsitzende, Dr. Rainer Hess, bis zum Schluss entschie- den zurückgewiesen. Auf „un- verantwortliche Weise“ seien Menschen durch die Me- dienberichterstattung verun- sichert worden. „Alle Kran- ken, die aus medizinischen Gründen auf Sondennahrung angewiesen sind, werden die- se auch weiterhin bezahlt be- kommen“, betonte er.

Nun steht die Selbstver- waltung vor keiner leichten Aufgabe. Nach der Ableh- nung des Richtlinien-Ent- wurfs durch das Bundesge- sundheitsministerium muss der G-BA eine neue, eine vier- te Richtlinie erarbeiten, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Denn grundsätzlich haben ge- setzlich Versicherte keinen Anspruch auf die Versorgung mit Nichtarzneimitteln. In der Vergangenheit war der Spiel- raum der Ärzte bei der Ver- ordnung der Produkte nur sehr groß gewesen. ER A K T U E L L

A

A1170 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1729. April 2005

K

napp 60 000 Afrikanerin- nen in Deutschland stam- men nach Angaben des Sta- tistischen Bundesamtes aus Ländern, in denen weibliche Genitalbeschneidung prakti- ziert wird. Genaue Angaben, wie viele von ihnen betroffen sind, gibt es nicht. Daran än- dert auch eine Umfrage des Berufsverbands der Frauen- ärzte, von UNICEF und Terre des Femmes nichts, die Anfang April in Berlin vorgestellt wurde. Gleichwohl enthält die Auswertung „Schnitte in Kör- per und Seele“ interessante Daten und aufschlussreiche Informationen zum Thema Genitalverstümmelung.

Anfang des Jahres wurde der Zeitschrift „Frauenarzt“

ein Fragebogen beigelegt, den vier Prozent der befragten 13 000 Ärztinnen und Ärzte zurückschickten. Es antwor- teten zur Hälfte diejenigen, die bereits beschnittene Mäd- chen und Frauen behandelt hatten, und mehr Gynäko- loginnen als Gynäkologen.

„Die Frauen gehen weniger zu Ärzten, die Hemmschwel- le ist einfach zu groß“, wird die Frauenärztin Petra Jäger-

Hirn zitiert. Zu ihr kommen beispielsweise viele somali- sche Flüchtlingsfrauen, oft

„mit massivsten Problemen wie vernarbtem Gewebe oder chronischen Entzündungen“.

Jäger-Hirn lernte erst in der Praxis, mit beschnittenen Frauen umzugehen, denn wäh- rend des Studiums sei weibli- che Genitalverstümmelung kein Thema gewesen. Insge- samt haben rund 450 der knapp 500 Frauenärztinnen und -ärzte, die geantwortet haben, betont, an Fortbildung interessiert zu sein.

Dies hat wohl auch mit der Rechtslage zu tun. In der Stu- die heißt es: „Beschneidung ist in Deutschland zwar verboten und wird als Körperverletzung geahndet. Doch damit sind längst nicht alle Fragen ge- klärt. Muss zum Beispiel ein Arzt seine Schweigepflicht brechen, wenn er davon er- fährt, dass eine Patientin ihre Tochter entweder in ihrer Hei- mat oder heimlich in Deutsch- land beschneiden lassen will?“

Dass dies vorkommt, belegt die Befragung. 35 Teilnehmer hatten Kontakt mit Patientin- nen, die Töchter in Afrika be- schneiden lassen wollten, 48 hatten von Verstümmelungen in Deutschland gehört. 35 Be- fragte wurden mit dem Anlie- gen konfrontiert, nach der Geburt die Scheide einer Pati- entin bis auf eine kleine Öff- nung wieder zuzunähen. Drei Gynäkologen wurden gefragt, ob sie ein Mädchen beschnei- den würden.

Der Berufsverband der Frauenärzte, UNICEF und Terre des Femmes empfehlen:

>Wie in der Schweiz sollte es Richtlinien für die Behand- lung/Beratung beschnittener Frauen/Mädchen geben.

>Das Thema sollte in der Ausbildung von Ärzten, Psy- chologen und Sozialarbeitern vorkommen.

>Die Frauen/Mädchen brau- chen mehr Beratung und Infor- mation. Deshalb sollte es in Praxen und Gesundheitsäm- tern Informationen und spezi- elle Angebote geben. Rie

Genitalverstümmelung

Ein Thema auch jenseits von Afrika

Der Berufsverband der Frauenärzte legt Ergebnisse einer Studie mit UNICEF und Terre des Femmes vor.

Unklare Rechtslage: Wie weit geht die ärztliche Schweigepflicht?

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