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Von dieser Möglichkeit hat der Kanton Bern bislang Gebrauch gemacht (wenn auch nur bei Buslinien)

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M 281/2006 BVE 9. Mai 2007 BVE C Motion

0822 FDP (Moser, Biel)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 29.11.2006

Liberale Lösungen für den Kanton Bern –

Transportunternehmen (Bahn und Bus) ohne Staat

Der Regierungsrat wird aufgefordert,

1. seine Staatsbeteiligungen an Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus und Schiff) zu veräussern und

2. die Staatsvertreter (wo vorhanden) aus den entsprechenden Verwaltungsräten zurückzuziehen.

Begründung:

Die Revision des Eisenbahngesetzes schuf per 1996 die Möglichkeit, Linien des öffentlichen Verkehrs öffentlich auszuschreiben. Von dieser Möglichkeit hat der Kanton Bern bislang Gebrauch gemacht (wenn auch nur bei Buslinien).

Ausschreibungen haben zum Ziel, die preisliche und qualitative Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs zu sichern und zu verbessern. Um im Ausschreibungsverfahren allen Beteiligten gleich lange Spiesse zu garantieren, muss sich der Kanton von seinen Beteiligungen und seinen Verwaltungsratssitzen bei Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs trennen.

Da heute genügend qualifizierte Anbieter auf dem Markt sind, braucht es keine kantonalen Beteiligungen mehr, um den "Service Public" zu garantieren. Zudem ist eine Veräusserung der Beteiligungen (und der Rückzug aus Aufsichtsgremien) schon aus Sicht der Gleichbehandlung aller Bewerber notwendig.

Dem Verwaltungsbericht 2005 können folgende Angaben zu Beteiligungen entnommen werden:

Beteiligungen im Finanzvermögen Betrag 2004 Betrag 2005 Veränderung Aare-Seeland-Mobil AG, Langenthal 3'895'620 389'562 -3'506'058 Berner-Oberland-Bahnen AG, Interlaken 2'966'740 2'966'740 0 Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft, Biel 246'000 246'000 0

BLS Lötschbergbahn AG, Bern 47'321'240 47'321'240 0

Brienz Rothorn Bahn AG 108'500 65'100 -43'400

Busbetriebe Grenchen 200'000 200'000 0

Chemin de fer du Jura, Tavannes 40'603 36'073 -4'530

Transports publics fribourgeois, Fribourg 32'200 32'200 0 Montreux-Berner-Oberland-Bahnen AG 1'241'600 582'000 -659'600 Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS 6'450'870 6'450'870 0 Regionalverkehr Mittelland AG, Burgdorf 3'350'788 536'126 -2'814'662

Verkehrsbetriebe STI, Thun 754'000 754'000 0

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Antwort des Regierungsrates:

Zur Punkt 1:

Seit der Einführung des Bestellerprinzips benötigt der Kanton Bern grundsätzlich die Betei- ligungen an den konzessionierten Transportunternehmen (KTU) nicht mehr. Zudem sind die meisten Beteiligungen, die der Kanton Bern an KTUs hält, historisch gewachsen. Den- noch ist heute nicht der Zeitpunkt für eine generelle Veräusserung dieser Beteiligungen.

Da das Eidgenössische Parlament die Vorlage Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückge- wiesen hat, ist im heutigen Zeitpunkt nicht klar, wie die zukünftige Bahnlandschaft ausse- hen wird. Solange die Arbeiten zu dieser Reform noch laufen, ist es sinnvoll, die Bahnbetei- ligungen zu behalten. So können Fehlentscheide bzw. falsche Richtungsentscheide ver- mieden werden. Zudem gilt es, die Konsequenzen aus dem Bericht des Bundes zur Zu- sammenarbeit zwischen den Schmalspurbahnen, der eben erschienen ist, auszuwerten, bevor in diesem Bereich Entscheide gefällt werden.

Bei der Veräusserung einer Beteiligung müsste der Kanton einen angemessenen Gegen- wert erhalten. Gleichzeitig müsste gewährleistet sein, dass die fraglichen KTU weitergeführt werden und sich weiter entwickeln können. Da gemäss Art. 64 Abs. 2 des Eisenbahngeset- zes die KTU den Gewinn aus abgeltungsberechtigten Sparten zur Deckung zukünftiger Fehlbeträge zurückstellen müssen, dürfen solche Gewinne nicht als Dividende ausbezahlt werden. Aus diesem Grund ist das Interesse von privaten Investoren an Bahnbeteiligungen beschränkt. Die an den Bundesrat zurückgewiesene Bahnreform 2 sah eine Änderung dieser Regelung vor.

Einzelne Beteiligungen des Kantons an Transportunternehmungen sind ganz oder teilweise veräussert worden: Der Umfang der kantonalen Beteiligung an der Brienz Rothorn Bahn AG konnte unterdessen um rund die Hälfte reduziert werden. Die Beteiligung des Kantons an den Busbetrieben Grenchen wurde vollständig verkauft (an den Regionalverkehr Bern - Solothurn RBS). Im Weiteren sind sämtliche Aktien des Kantons an der Transports publics fribourgeois von der Unternehmung selbst zurückgekauft worden.

Die Fusion zwischen der BLS AG und dem Regionalverkehr Mittelland hat gezeigt, dass die Beteiligung im Einzelfall es überhaupt erst ermöglichen kann, die Interessen des Kantons durchzusetzen.

Entgegen den Annahmen des Motionärs, beeinflussen Beteiligungen des Kantons an KTU allfällige Ausschreibungen nicht. In der Bau-, Verkehr- und Energiedirektion bzw. im Amt für öffentlichen Verkehr ist organisatorisch sichergestellt, dass die Ausschreibungen von Mitar- beitenden durchgeführt werden, die weder mit der Betreuung der Beteiligungen betraut noch Staatsvertreter in KTU sind. Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass mit der heuti- gen Organisation in der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bzw. im Amt für öffentlichen Verkehr bei Ausschreibungen die Gleichbehandlung unter den Mitbewerbern gewährleistet ist. Zudem hat der Grosse Rat in der Junisession 2003 im Rahmen der Kenntnisnahme des

"Grundlagenpapiers zur Problematik der Kantonsvertretungen in Verwaltungsräten" eine Planungserklärung angenommen, wonach die (oben ausgeführte) Lösung des Amtes für öffentlichen Verkehr noch vermehrt und konsequent, sowohl auf Beteiligungen als auch auf Stiftungen, anzuwenden sei. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen vom Bund hier noch keine abweichenden Vorschriften vor. Ein gutes Preis- und Leistungsverhältnis kann im Übrigen nicht nur durch Ausschreibungen, sondern auch dank der Leistungsvereinbarung und Benchmarking erzielt werden.

Wie eingehend ausgeführt, hängt der Entscheid für die Veräusserung von Beteiligungen weitgehend vom weiteren Verlauf der Bahnreform 2 ab. Der Regierungsrat beantragt des- halb, Ziffer 1 des Vorstosses als Postulat zu überweisen.

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Zur Punkt 2:

Im Rahmen der Beantwortung der Motion M 272/05 FDP (Kohler-Jost, Mühlethurnen) betreffend "Überprüfung der Kantonsvertretungen in Verwaltungs- und Stiftungsräten" ist ausgeführt worden, dass zur Frage der Einsitznahme von Kantonsvertretern in Verwal- tungs- und Stiftungsräten ein externes Gutachten in Auftrag gegeben wurde, welches von den Professoren Peter Forstmoser und Georg Müller (beide Universität Zürich) verfasst wird. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden in einen umfassenden Bericht zur Über- prüfung der sogenannten VKU-Grundsätze (VKU: Verhältnis des Kantons zu seinen öffent- lichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen) einfliessen, welcher nach Verabschie- dung durch den Regierungsrat dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme gebracht wird. Die gemachten Ausführungen zeigen, dass es sich bei der Forderung der Motion, die Staats- vertreter aus den Verwaltungsräten zurück zu ziehen, um einen längeren Prozess handelt.

Bevor dieser abgeschlossen ist, ist es nicht sinnvoll, das heutige System der Staatsvertre- ter zu ändern.

Ohne dem oben erwähnten Gutachten vorgreifen zu wollen, ist doch darauf hinzuweisen, dass eine Einsitznahme eines Staatsvertreters in einer KTU auch vorteilhaft sein kann.

Insbesondere wenn es darum geht, die Interessen des Kantons Bern durchzusetzen. Dies war zum Beispiel im Zusammenhang mit der Fusion zwischen der BLS AG und dem Regi- onalverkehr Mittelland (RM) der Fall. Bei dieser Fusion besetzte auch der Bund seinen zuvor vakanten Sitz im RM wieder, um seine Interessen vertreten zu können. In der Privat- wirtschaft ist es ebenfalls üblich, dass ein Mehrheitsaktionär oder ein starker Minderheits- aktionär (der über die Sperrminorität verfügt) mit einem Vertreter Einsitz im Verwaltungsrat nimmt.

Gestützt auf die gemachten Ausführungen beantragt der Regierungsrat, Ziffer 2 des Vor- stosses als Postulat zu überweisen.

Antrag: Ziffern 1 und 2: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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