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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt II: Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: gegen Stigmatisierung – für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie" (02.06.2006)

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(1)

Sozialrecht darf Berufsrecht nicht aushebeln

Der Deutsche Ärztetag fordert die Regierung auf, die Passagen des Gesetzentwurfes zu einem Ver- tragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) zu strei- chen, die das Vertragsarztrecht vom ärztlichen Be- rufsrecht abkoppeln.

Sie werden vom Deutschen Ärztetag als Versuch er- kannt,Vertragsärzte mit einem neuen Berufsbild eines

„sozialrechtlichen Arztes“ zu definieren und damit die Ärzteschaft in Kollision mit berufsrechtlichen Pflichten und Rechten zu bringen, unter der Behauptung, dass sozialrechtliche Verpflichtungen Vorrang haben. Dies wäre ein weiterer Schlag gegen die ärztliche Selbstver- waltung und damit ein weiterer Schritt der ärztlichen Freiberuflichkeit auf dem Weg zum Schafott.

Begründung

Das ärztliche Berufsrecht gilt bisher in Form der Berufs- ordnung als die Norm, die ärztliches Tun vor allem auch unter ethischen Gesichtspunkten regelt. Vor al- lem in den §§ 95 und 98 des Gesetzentwurfes sowie in

§ 33 des Entwurfes der Änderung der Zulassungsver- ordnung für Ärzte unternimmt das Bundesministerium für Gesundheit den Versuch, zeitlich, örtlich und perso- nenbezogen den Umfang der vertragsärztlichen Lei- stungen zentral festzulegen, ohne Berücksichtigung der derzeit geltenden Berufsordnung, die in der Hoheit der Landesärztekammern liegt.

Neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken greift eine solche Regelung jedenfalls verfassungswid- rig in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein.)

Repressalien gegen streikende Ärzte verhindern

Der Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekam- mern auf, dass die Präsidenten/Präsidentinnen der Lan- desärztekammern im Fall offensichtlicher Repressalien durch die verantwortlichen Chefärzte/Chefärztinnen gegen streikende Krankenhausärzte, die ihre Grund- rechte wahrnehmen, die Verantwortlichen auf die Möglichkeit des Entzuges der Weiterbildungsermächti- gung mangels persönlicher Eignung hinweisen. )

Finanzierung

versicherungsfremder Leistungen

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, die Ge- genfinanzierung der versicherungsfremden Leistun- gen in der Gesetzliche Krankenversicherung (4,2 Milliarden Euro) durch die neu erhöhte Tabaksteuer nicht zu streichen.

Begründung

Die zukünftige Patientenversorgung ist nur durch ei- ne ausreichende Finanzierung gewährleistet und nicht durch Abzug von 4,2 Milliarden Euro durch die

Politik. Die Tabaksteuer war zweckgebunden für die Finanzierung im Gesundheitssystem. Ihr Abzug aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigt die Un- redlichkeit von Politikbeschlüssen und entlarvt die Unzulänglichkeit von Steuerfinanzierungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. )

Arzneimittelverordnungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (Bonus-Malus-Regelung)

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Bonus- Malus-Regelung für Vertragsärzte unverzüglich auszusetzen. Eine derartige ethische Belastung der Arzt-Patienten-Beziehung ist nicht hinnehm- bar und beschädigt das gegenseitige Vertrauen.

Begründung

Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Kostendämpfungsmaßnahmen suggerierten eine erhöhte Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Mit der Einführung eines Provisions- instrumentariums wird aber vielmehr die medi- zinische Rationierung auf dem Rücken der Pa- tientinnen und Patienten zementiert.

Die deutsche Ärzteschaft verweist vielmehr auf die Tatsache, dass die Vertragsärzteschaft sich ih- rer Verantwortung für eine wirtschaftliche Verord- nungsweise durchaus bewusst ist. Dies entbindet sie aber nicht von der Pflicht, für den individuellen Behandlungsfall die wirksamste medikamentöse Therapie zu wählen. Dies mit Honorareinbußen zu sanktionieren, widerspricht den ethischen Grund- sätzen der Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte in ihrem Selbstverständnis bei der Behandlung ihrer

Patientinnen und Patienten. )

Überarbeitung

Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz

Der Deutsche Ärztetag fordert eine umfassende Überarbeitung des Arzneimittelversorgungs-Wirt- schaftlichkeitsgesetzes (AVWG).

Begründung

Die angedrohte Bonus-Malus-Regelung im AVWG, nach der den Vertragsärzten je nach Ver- ordnungsverhalten eine Gutschrift oder ein Re- gress auferlegt wird, verletzt in unverantwortli- cher Weise das Arzt-Patienten-Verhältnis und die ärztliche Berufsordnung, denn nach SGB V geht Berufsrecht vor Vertragsrecht.Auch ist aus gegen- wärtiger Kenntnis nicht ersichtlich, wie die Rege- lungen einer sich ständig verändernden Preisbil- dung (14-tägige Neufestsetzung, Rabattregelun- gen) von Medikamenten in die Praxis umgesetzt werden sollen. Die Folgen für die medikamentöse Versorgungsqualität der Patienten und eine wei- tere Bürokratisierung der ärztlichen Tätigkeit sind nicht abzuschätzen.

Ein Hauptgrund für die mangelnde Attrakti- vität des Arztberufes und mitverantwortlich für den Ärztemangel ist die inzwischen von allen er- kannte unglaubliche ressourcenverschlingende Bürokratie. Es werden ministerielle Arbeitsgrup- pen zum Bürokratrieabbau gegründet. Gleich- zeitig ist das AVWG ein Gesetz, welches eine enorme Ausweitung bürokratischer Kontrollme- chanismen in Gang setzt. Bei einer zwingend an- stehenden Novellierung ist die Auswirkung des AVWG auf diesen Aspekt hin zwingend zu über-

prüfen. )

Aktive Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

(1) Psychische Erkrankungen als eine der häufigsten Gesundheitsstörungen werden im Hinblick auf ihre gesundheits- politische und volkswirtschaftliche Bedeu- tung für die Weltbevölkerung ein immer größer werdendes Problem:

Nach dem World-Health-Report der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) (2001) stellen allein Depressionen bereits jetzt mit annähernd zwölf Prozent einen gewichtigen Anteil an den weltweit führenden Ursachen für durch Behinderung beein- trächtigte Lebensjahre. Unter den zehn wichtigsten Erkrankungen befinden sich außerdem Abhängig- keitserkrankungen, Schizophrenien und bipolare Störungen. Selbstmorde sind die zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen.Aufgrund der Über- alterung der Bevölkerung ist in den nächsten De- kaden außerdem mit einem erheblichen Anstieg demenzieller Erkrankungen zu rechnen. Diese Da-

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt II

Behandlung von Menschen mit

psychischen und psychosomatischen

Erkrankungen: gegen Stigmatisierung –

für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie

(2)

ten spiegeln sich auch in den epidemiologischen Studien in Deutschland wider, wie sie in dem vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten „Bun- desgesundheitssurvey“ publiziert wurden. Der ho- he Stellenwert psychischer Erkrankungen verdeut- licht sich u. a. in der Tatsache, dass inzwischen psy- chische Störungen die häufigste Ursache für Früh- berentungen darstellen. Nach Schätzungen der Weltbank verursachen unter den psychischen Störungen depressive Erkrankungen die höchsten Gesundheitskosten. Die direkten Kosten für die Be- handlung der Depression in Deutschland werden auf eine Höhe von vier Milliarden Euro geschätzt.

(2) Die Behandelbarkeit psychischer Er- krankungen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten entscheidend verbessert:

Die Mehrzahl aller Patientinnen und Patienten hat bei kompetenter Behandlung eine gute Chance auf Heilung oder eine entscheidende Besserung ihres Krankheitsbildes. Dies wurde durch ein zu- nehmend differenziertes Spektrum von sozial- psychiatrischen Maßnahmen Soziotherapien, Psy- chotherapieverfahren und Psychopharmaka, z. B.

bei Angsterkrankungen, Essstörungen, Zwangser- krankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörun- gen, möglich.Vor allem im Kindes- und Jugendalter bestehen bei frühzeitiger Behandlung einer emo- tionalen oder psychosozialen Störung gute Hei- lungschancen. Auch die bei psychischen Erkran- kungen häufig zu erwartenden Rezidive lassen sich bei konsequenter Behandlung inzwischen deutlich reduzieren. Selbst bei prognostisch eher ungünsti- geren Erkrankungen wie der Schizophrenie gelingt es wesentlich häufiger, die Krankheit, wenn auch nicht zu heilen, so doch deutlich abzumildern und damit eine unabhängige, selbstständige Lebens- führung zu ermöglichen.

(3) Trotz guter Heilbarkeit von psychi- schen Krankheiten sind die von ihnen di- rekt Betroffenen, ihre Angehörigen und die in der psychiatrisch-psychotherapeuti- schen Versorgung Beschäftigten subtilen und offensichtlichen Stigmatisierungen und Diskriminierungen auf allen gesell- schaftlichen Ebenen ausgesetzt.

Die Geringschätzung der Heilbarkeit von psy- chischen Erkrankungen zeigt sich in der medialen Berichterstattung, im gesellschaftlichen Umfeld bis hin zu den privaten Krankenversicherern, Lebens- versicherern und Berufsunfähigkeitsversicherern, die es ablehnen, mit denjenigen, die eine Psycho- therapie in ihrer Vorgeschichte haben – selbst bei Ausschluss der psychischen Krankheit aus dem Lei- stungskatalog – einen Vertrag abzuschließen. Die in epidemiologischen Studien festgestellte niedri- ge Diagnoserate psychischer Erkrankungen im primären Versorgungssystem führt zu einer Verzö- gerung der Erstbehandlung mit der Konsequenz ei- ner potenziellen Verschlechterung des Krankheits- verlaufs. Dies kann darauf hinweisen, dass Ärztin- nen und Ärzte die Diagnose hinausschieben, um ei- ne mögliche spätere Stigmatisierung der Patientin- nen und Patienten zu umgehen. Psychose-Erkrank- te werden generell als überdurchschnittlich ge- walttätig eingeschätzt. An Depressionen oder an Alkoholismus Erkrankte werden als selbstschuld-

und gestörte Kinder sind oft in der Schule dem Mobbing ausgesetzt, wobei sich meist hinter den Aggressionen gegen diese die Abwehr eigener Ängste der Angreifer verbirgt. Eltern von psychisch kranken Kindern wird entgegen der wissenschaftli- chen Kenntnis oft eine generell fehlerhafte Erzie- hung unterstellt.

(4) Für Deutschland ist belegt, dass ein großer Teil von Patientinnen und Patienten aus Scham wegen einer psychischen Er- krankung zu spät oder keine ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Sie leben mit der Angst, durch eine psychia- trisch-psychotherapeutische Behandlung zusätzlich stigmatisiert zu werden. Dies wiederum erhöht die Schwelle für die Patientin und den Patienten zur In- anspruchnahme einer fachkompetenten Behand- lung deutlich. Besonders nachteilig wirkt sich die strukturelle Diskriminierung dieser Menschen im persönlichen Lebensumfeld, am Arbeitsplatz, auf dem Wohnungsmarkt oder in der Schule aus. Sta- tionäre Aufenthalte und laufende Behandlungen werden vor den Arbeitskollegen, der Klasse und der Verwandtschaft geheim gehalten. Diese Umstände tragen ebenso wie ihre soziale Isolation zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und – damit verbunden – auch zu steigenden Gesund- heitskosten bei. Die Tatsache, dass psychisch Er- krankte oft diese Stigmatisierung und Diskriminie- rung selbst übernehmen und dadurch ihr Leiden in- tensivieren, wurde bereits als „zweite Erkrankung“

bezeichnet (im Englischen: „self-stigma“ gegen- über „public-stigma“). Ähnliche Erfahrungen ma- chen häufig auch die Angehörigen, die sich dadurch als Außenseiter der Gesellschaft erleben.

(5) International und national wird die Bekämpfung von Stigmatisierung und Dis- kriminierung als ein zentrales Ziel in der Versorgung und Behandlung psychisch Er- krankter angesehen.

Aus diesem Grund haben die Weltgesundheits- organisation, die World Psychiatric Association (WPA), die Gesundheitsministerkonferenz der EU, die Europäische Kommission und viele nationale Gesellschaften, z. B. in Großbritannien, Australien, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland u. a.

durch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Aktionsprogramme ins Leben gerufen.

Der 109. Deutsche Ärztetag stellt folgende For- derungen:

>Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Gleichstellung und Gleichbehandlung psychisch Kranker in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten, damit es auch in Deutschland gelingt, die Lebens- und Behandlungssituation von psychisch Kranken und ihren Familien entschei- dend zu verbessern.

>Für seelisch kranke und (teil-)stationär be- handelte Kinder ist in allen Bundesländern der kontinuierliche Schulunterricht entsprechend der Belastbarkeit sicherzustellen.

>Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Kassenärztliche Vereinigungen werden gemäß

§ 72 SGB V aufgefordert, § 27 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen

gen.) in seinen Erfordernissen ausdrücklich zu be- achten und die Versorgung psychisch Kranker durch Vertragsärzte mit zusätzlichen Mitteln im Rahmen oder außerhalb der Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu unterstützen.

>Die Krankenversicherungs- und Rehabilitati- onsträger werden aufgefordert – im Sinne des Sozi- algesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe be- hinderter Menschen“ –, verbessert trägerübergrei- fend für psychisch Erkrankte tätig zu werden. Die Pa- tientinnen und Patienten einschließlich ihrer Familien müssen ohne Unterbrechung – auch bei Trägerwech- sel – begleitet werden, beginnend vom Therapieplatz bis zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und in der Schule oder beim Finden eines Heimplatzes.

>Die Gesetzlichen Krankenversicherung wird aufgefordert, die Umsetzung der häuslichen psychia- trischen Krankenpflege und der Sozialpsychiatrie- Vereinbarung der Soziotherapie zu gewährleisten sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sinne des § 44 SGB IX den Zugang zum Rehabilitati- onssport zu ermöglichen und zu finanzieren.Wissen- schaftliche Studien beweisen, dass Rehabilitations- sport nachweislich psychisch kranken Menschen hilft. Sie dürfen nicht gegenüber Menschen mit an- deren Behinderungen diskriminiert werden.

>Die privaten Krankenversicherer, Lebensversi- cherer und Berufsunfähigkeitsversicherer werden aufgefordert, ihre bisherigen restriktiven Aufnah- mevoraussetzungen insbesondere bei Menschen aufzugeben, die bereits eine Psychotherapie in ih- rer Anamnese aufweisen oder von einer psychi- schen Krankheit betroffen waren und geheilt sind.

Sie dürfen nicht gegenüber anderen Kranken be- nachteiligt werden.

>Ärztliche Organisationen und Landesärzte- kammern sind aufgerufen, eine angemessene Ver- mittlung der Stigmatisierungsproblematik und ihre Überwindungsmöglichkeiten in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten und an- deren medizinischen Professionen vorzusehen.

>Der Deutsche Ärztetag appelliert an alle Ärztin- nen und Ärzte, sich konsequent dafür einzusetzen, dass alle psychisch Kranken die Möglichkeit erhal- ten, einen gleichberechtigten niederschwelligen Zu- gang zu allen verfügbaren Therapiemöglichkeiten zu bekommen und damit die indizierte Inanspruchnah- me aller psychiatrisch-psychotherapeutischen Hilfs- systeme deutlich zu erleichtern. Dies betrifft auch Menschen aus Zuwanderergruppen, die den Zugang oft nur mithilfe interkultureller Vermittler finden.

>Die Ärzteschaft ist gefordert, sich als Interes- senvertreterin ihrer Patientinnen und Patienten zu verstehen und – gemeinsam mit Patienten- und Angehörigenverbänden – gegen nachweisliche strukturelle Benachteiligungen einzutreten.

Der 109. Deutsche Ärztetag begrüßt vor diesem Hintergrund die internationalen und europäischen Aktionsprogramme gegen Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch Kranken und unter- stützt insbesondere das unter der Schirmherrschaft der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stehende „Nationale Aktionsbündnis für seelische Gesundheit“ der Deutschen Gesellschaft für Psych- iatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde und weitere Aktionsprogramme wie „Open the Doors“

(3)

Ärztekammer Nordrhein sowie weitere Aktions- bündnisse „Depression“. Ferner begrüßt der 109.

Deutsche Ärztetag die sich an Schüler wendenden Aktionen, wie die von „Irre menschlich e. V.“, so- wie weitere Aktivitäten der kinder- und jugend- psychiatrischen Fachgesellschaften, wie das bun-

desweite Netzwerk ADHS. )

Diskriminierung psychisch Kranker in der privaten Krankenversicherung

In der Regel führt die Diagnose „Psychische Er- krankung“ (darunter auch Suchterkrankung) dazu, dass die privaten Versicherer bei Antrag auf Auf- nahme in die Versicherung Leistungen aus- schließen oder Risikozuschläge erheben. Aus die- sem Grund unterlassen die Patienten eine drin- gend notwendige Behandlung und verursachen so die Chronifizierung der Erkrankungen und zum Teil erhebliche berufliche Schäden.

Die Delegierten des 109. Deutschen Ärztetages fordern, dass die Diskriminierung psychisch kran- ker Menschen durch die privaten Krankenversiche- rer beendet und stattdessen die Aufnahme in die Versicherung ermöglicht wird. )

Stärkung und Förderung der psychiatrisch-psychosomatisch- psychotherapeutischen

Kompetenz im ärztlichen Handeln

Psychische und psychosomatische Erkran- kungen gehören zu den häufigsten Gesund- heitsstörungen der Bevölkerung. Während im somatischen Bereich die Arbeitsunfähigkeitsta- ge abnehmen, steigen sie im Bereich psychischer und psychosomatischer Erkrankungen kontinuier- lich an. Psychische und psychosomatische Erkran- kungen sind inzwischen auch die Hauptursache für Frühberentung. Der Stärkung der Prävention, Er- kennung, Behandlung und Rehabilitation psychi- scher und psychosomatischer Erkrankungen in al- len Sektoren ärztlichen Handelns kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu.

Psychosoziale Kompetenzen waren schon immer integraler Bestandteil des ärztlichen Handelns.Sie drohen jedoch aus vielfältigen Grün- den aus der Medizin zusehends verdrängt zu wer- den. Gründe hierfür sind die zunehmende Bedeutung der apparativen Medizin, der zunehmende Zeitdruck in Klinik und Praxis u. a. durch den Dokumentations- aufwand, der immer weniger Raum für den direkten Patienten-Kontakt lässt, aber auch die Ausrichtung der Abrechnungssysteme, die psychosoziale und kommunikative Aspekte der ärztlichen Tätigkeit nicht ausreichend honorieren. Auf der anderen Seite legen Patientinnen und Patienten größten Wert dar- auf, dass sich ihr Arzt und ihre Ärztin viel Zeit für das Gespräch nimmt, was erwiesenermaßen auch zu ei- ner höheren Sicherheit bei der Diagnosestellung so-

matischer, psychischer und psychosomatischer Er- krankungen und damit zu höherer klinischer Effekti- vität führt. Eine gute Arzt-Patienten-Beziehung und damit einhergehend das therapeutische Gespräch haben bei Patientinnen und Patienten einen hohen Stellenwert. Finden sie diese Kompetenzen und Fer- tigkeiten nicht mehr in der Medizin, besteht die Ge- fahr, dass die Patienten und Patientinnen in parame- dizinische Bereiche, beispielsweise zum Heilpraktiker ausweichen, um dort eine vermeintlich umfassende- re, das heißt auch ihre psychosozialen Bedürfnisse berücksichtigende Behandlung zu finden. Hier be- steht das Risiko der Deprofessionalisierung der ärzt- lichen Heilkunst. Hingegen führt die Beachtung psy- chosozialer Aspekte zu höherer beruflicher Zufrie- denheit im ärztlichen Beruf und kann dazu beitra- gen, dass der ärztliche Nachwuchs wieder stärker motiviert ist, nach der Approbation auch tatsächlich in der Krankenversorgung tätig zu werden. Psycho- soziale Kompetenz des Arztes und der Ärztin ist in al- len medizinischen Bereichen mit direktem Patienten- kontakt erforderlich und verdient systematisch re- flektiert und erlernt zu werden.

Die Psychotherapie als Behandlungsver- fahren droht ebenfalls aus der ärztlichen Tätigkeit verdrängt zu werden.Obwohl ein großer Behandlungsbedarf bei psychisch und psy- chosomatisch Kranken besteht, hat die Anzahl ärztli- cher Psychotherapeuten in den letzten Jahren abge- nommen. Dieser Trend wird sich vermutlich fortset- zen. Auch hier droht dem medizinischen Versor- gungsbereich, dass die ärztliche Psychotherapie als Behandlungsverfahren gegenüber dem nichtärztli- chen Versorgungsbereich an Bedeutung verliert. An- dererseits muss im Interesse von Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben, dass die komplexe Behandlung psychischer Störungen und der somati- schen Aspekte von Erkrankungen ausschließlich in ärztlicher Hand bleiben, einschließlich Krankschrei- bungen, medikamentöser Behandlung und Kranken- hauseinweisung. Ziel muss es sein, abgestuft auf al- len Behandlungsebenen, z. B. neben der Psychoso- matischen Grundversorgung weiterhin den Bereich Psychotherapie bzw. die fachgebundene Psychothe- rapie bedarfsgerecht in allgemein- und fachärztliche Behandlungskonzepte einzubeziehen. Beispielhaft baut die Gesellschaft für Psychosomatische Frauen- heilkunde und Geburtshilfe selbst ein Weiterbil- dungsinstitut Psychosomatische Frauenheilkunde zur Vermittlung der Weiterbildungsinhalte für die fachgebundene Psychotherapie auf.

Ärztliche Psychotherapie kommt in un- terschiedlicher Form zur Anwendung.

1. Die „Psychosomatische Grundversorgung“

qualifiziert Ärztinnen und Ärzte im primären Versorgungssystem zu einer frühen Erfassung psychosomatischer Faktoren im allgemein- und im fachärztlichen Bereich, die für die weitere medizi- nische Behandlung bedeutungsvoll ist. Die Ärztin- nen und Ärzte mit dieser Qualifikation haben eine Screening-Funktion und können z. B. psychosozia- le Interventionen und Entspannungsverfahren the- rapeutisch anwenden. Die systematische Beach- tung der Arzt-Patient-Interaktion zur Herstellung und Absicherung einer guten Compliance erlaubt es, auch psychische Gesichtspunkte zu thematisie- ren und einen Perspektivwechsel beim Patienten

auf seine Erkrankung einzuleiten. Eine große Grup- pe dieser bisher derart qualifizierten Ärztinnen und Ärzte sind z. B. Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin sowie für Kinder- und Jugendmedi- zin. Diese Gruppe stellt mehr als die Hälf- te aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dar.

2. Die bisherige Zusatz-Weiterbildung und die im Jahr 2003 in die (Muster-)Weiterbildungsord- nung eingeführte fachgebundene Psychotherapie erweitern die ärztliche Weiterbildung in den so ge- nannten somatischen Fächern um die psychiatri- schen, psychosozialen und psychosomatischen Kompetenzen. Diese dienen einer besseren Versor- gung von Patientinnen und Patienten mit psychi- schen und psychosomatischen Störungen im hausärztlichen und somatisch-fachärztlichen Be- reich und einer gegebenenfalls bedarfsgerechten Indikationsstellung für eine fachärztliche Psycho- therapie und deren Durchführung. Patienten und Patientinnen lassen sich eher auf ein Gespräch über mögliche psychische und psychosomatische Aspekte ihrer Beschwerden ein, wenn schon eine vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung besteht.

3. Ärztinnen und Ärzte der Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsych- iatrie und -psychotherapie sind qualifiziert, Prä- vention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation primär psychischer sowie psychosomatischer Er- krankungen entweder bei Kindern, Jugendlichen oder bei Erwachsenen durchzuführen. Zur Anwen- dung kommen im GKV-System auch die Verfahren der so genannten Richtlinien-Psychotherapie, d. h.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalytische Therapie, Verhaltenstherapie.

Der Deutsche Ärztetag stellt daher nachfolgend angeführte Forderungen:

>Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesre- gierung auf, nicht nur Kostendämpfung zu betrei- ben bzw. Spargesetze zu erlassen, sondern der Ärzteschaft auch die Möglichkeit zu eröffnen, den bereits praktizierenden Ärztinnen und Ärzten so- wie auch dem ärztlichen Nachwuchs in Klinik und Praxis durch intensive Förderung der psychosozia- len Kompetenz und der aktiven Unterstützung durch die Krankenkassen eine Medizin zu prakti- zieren, die wieder bewusst Heilkunst für Körper und Seele bringt.

>Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundes- ärztekammer auf, sich angesichts der großen ge- sundheitspolitischen Herausforderung durch die zunehmenden psychischen und psychosomati- schen Erkrankungen verstärkt in Benehmen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden für fol- gende Aktivitäten einzusetzen:

– eine Publikation einer themenbezogenen Fortbildungsreihe im Deutschen Ärzteblatt,

– die Schaffung von Transparenz durch präzise Benennung von Institutionen der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen,

– die Hilfestellung bei berufs- und arbeitsrecht- lichen Belangen von Ärztinnen und Ärzten in den neuen Versorgungsstrukturen; z. B. sollte eine An- stellung von Ärzten bei Psychologen nicht möglich sein. Bei solchen Verträgen ist das Berufsrecht zu beachten. Ärzte dürfen in medizinischen Belangen nicht Weisungen von Nicht-Ärzten unterstehen.

(4)

>Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundes- ärztekammer und die Landesärztekammern auf, in ihren Weiterbildungsgremien – entsprechend der Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Wissen- schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften – sich mit den Weiterbildungsinhalten der (Muster-) Weiterbildungsordnung im Hinblick auf psychische und psychosomatische Erkrankungen für alle pati- entenbezogenen Gebiete zu befassen, um die psychiatrische, psychosomatische und psychothe- rapeutische Kompetenz im alltäglichen ärztlichen Handeln in Klinik und Praxis zu stärken. Der Deut- sche Ärztetag empfiehlt, die Weiterbildungsinhalte der bisherigen „Psychosomatischen Grundversor- gung“ zu überarbeiten und zu aktualisieren, um den veränderten Versorgungsbedürfnissen gerecht zu werden. Damit die Inhalte dieser Weiterbildung wiedergegeben werden, soll durch die zuständigen Fachgremien geprüft werden, die Bezeichnung

„Psychosomatische Grundversorgung“ in „Grund- versorgung psychischer und psychosomatischer Er- krankungen“ zu ändern. Es muss darüber nachge- dacht werden, die Kurs-Weiterbildung „Grundver- sorgung psychischer und psychosomatischer Er- krankungen“ für alle patientenbezogenen Gebiete als Bestandteil von deren Weiterbildung vorzuse- hen, wobei der Umfang der Kurs-Weiterbildung entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Gebietes festgelegt wird. Gleiches gilt für die ärztliche Fortbildung. In der Allgemeinmedi- zin sowie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist diese Zusatzkompetenz bereits fester Bestand- teil der Weiterbildung. Ein entsprechendes Ange- bot von Qualitätszirkeln und interventionsbezoge- nen Fallbesprechungen soll angestrebt werden.

>Der Deutsche Ärztetag begrüßt, dass die Ap- probationsordnung für Ärztinnen und Ärzte eine verbesserte Vermittlung psychosozialer, psychiatri- scher, psychotherapeutischer und psychosomati- scher Kenntnisse und Fertigkeiten in der studenti- schen Ausbildung vorsieht. Er fordert daher, dass auch die haus- und fachärztliche Weiter- und Fort- bildung, z. B. in ärztlicher Gesprächsführung und Gestaltung einer therapeutischen Beziehung, wei- ter ausgebaut wird.

>Der Deutsche Ärztetag fordert den Gemeinsa- men Bundesausschuss auf, im Rahmen einer anste- henden Aktualisierung der Bedarfsplanung auch für die ambulante Versorgung eine Anpassung an die veränderten Bedingungen vorzunehmen. Die Versorgung im ambulanten Bereich hat sich nach Einführung der Budgetierung deutlich verschlech- tert: Das jetzige Budget gewährleistet nicht ausrei- chend Zeit pro Patient. Das Problem ist besonders gravierend im Zusammenhang mit einem massi- ven Bettenabbau in der stationären Psychiatrie in- nerhalb der vergangenen Jahre. Durch die massive Verkürzung der stationären Aufenthaltsdauer in psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken sind die anschließend ambulant zu behandelnden Pati- entinnen und Patienten jetzt im Durchschnitt krän- ker und benötigen mehr psychosoziale, medika- mentöse und psychotherapeutische Leistungen.

>Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundes- ärztekammer auf, Fortbildungskonzepte zu erarbei- ten, die es ermöglichen, grundlegende Erkenntnisse

werben. Im Fall von Großschadensereignissen und Naturkatastrophen sind die entsprechenden Fachge- sellschaften und Berufsverbände bedarfsgerecht ein- zubinden. Erfreulicherweise hat das Kursbuch „Not- fallmedizin“ diese Aspekte bereits aufgegriffen.

>Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzge- ber auf, darauf hinzuwirken, dass auch über das Jahr 2008 hinaus § 101 Abs. 4 SGB V weiter Be- stand hat oder bei einer aktualisierten Bedarfspla- nung ein Versorgungsanteil von 40 Prozent für ärztliche Psychotherapeuten festgeschrieben wird.

Eine entsprechende Initiative des Berufsverbandes der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie beim Bundesministerium für Ge- sundheit wird vom Deutschen Ärztetag unter- stützt. Sollten Vertragsarztsitze nicht durch Fachärzte für Psychosomatische Medizin nachbe- setzt werden können, sollten andere psychothera- peutisch tätige kompetente Ärzte und Ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie und für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, aber auch diejenigen mit der Zusatzbezeichnung Psy- chotherapie, falls sie bereit sind, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden, als nächste Anwärter gelten.

>Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzge- ber, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, das Vergütungssystem für die Erbringung von psychiatrischen, psychosomatischen und psycho- therapeutischen Leistungen auf allen Versorgungs- stufen so zu regeln, dass die entsprechende Patien- tenversorgung unter vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen gewährleistet wird. Nach dem der- zeitigen Vergütungssystem werden diejenigen Ärz- tinnen und Ärzte deutlich benachteiligt, welche ei- ne wichtige Rolle in der primären Versorgung von psychisch und psychosomatisch Kranken spielen.

Die Förderung und Stärkung der ärztlichen Psycho- therapie ist nur gewährleistet, wenn sie unter ver- tretbaren wirtschaftlichen Bedingungen geleistet werden kann, wobei das möglichst nicht zulasten anderer Arztgruppen gehen soll. Eine Beteiligung der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psy- chotherapie nicht nur in den KV-Fachausschüssen

„Psychotherapie“, sondern auch in den Fachaus- schüssen „Fachärzte“ kann hilfreich sein.

>Eine Ausdehnung der Stützung der Auszah- lungspunktwerte für psychotherapeutische Lei- stungen für Leistungserbringer unterhalb der 90- Prozent-Grenze sowie eine Aufnahme weiterer Lei- stungen, wie die Psychosomatische Grundversor- gung und die fachgebundene Psychotherapie, in den Katalog der stützungsfähigen Leistungen zieht die Frage nach sich, wie die zusätzlich notwendi- gen Finanzmittel aufgebracht werden. Der Deut- sche Ärztetag fordert den Gesetzgeber bzw. die Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kas- senärztliche Bundesvereinigung auf, die notwendi- gen Gesetzesänderungen vorzunehmen bzw. zu prüfen, inwieweit der entstehende zusätzliche Fi- nanzbedarf mit entsprechenden zusätzlichen Mit- teln durch die Krankenkassen zu decken ist.

>Der Deutsche Ärztetag fordert die privaten

dards“ für eine private Krankenvollversicherung zu definieren, indem sie die Anzahl ambulanter psy- chotherapeutischer Sitzungen in ihren Tarifbestim- mungen begrenzen, ohne den tatsächlichen Be- handlungsbedarf der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für Alkoholerkrankungen.

>Der Deutsche Ärztetag fordert den bedarfsge- rechten Ausbau vernetzter und integrierter ge- meindenaher Versorgungssysteme im Sinne des

§ 140 a SGB V für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen unter Einbezie- hung von Hausärzten, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, für Kinder- und Jugendpsych- iatrie und -psychotherapie und für Psychosomati- sche Medizin und Psychotherapie sowie den be- darfsgerechten Ausbau psychotherapeutischer Be- handlung von Abhängigkeitserkrankungen im ge- samten medizinischen ambulanten und sta- tionären Versorgungssystem.

>Der Deutsche Ärztetag fordert eine Förderung der adäquaten fachärztlichen Versorgung, insbe- sondere von schwer psychisch Kranken, psychisch kranken alten Menschen sowie der Kinder- und Ju- gendpsychiatrie und -psychotherapie.

>Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzge- ber und die Krankenkassen auf, zur flächendecken- den und wohnortnahen Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen das Modell der sozialpsychiatrischen Praxen nach der so genann- ten Sozialpsychiatrie-Vereinbarung in kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen beizubehalten und dieses Modell mit den Primärkassen auch in den fehlenden Regionen endgültig einzuführen. Ein vergleichbares Modell wäre auch für die Psychia- trie und Psychotherapie anzustreben.

>Der Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekam- mern und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine hohe Qualität der ärztlichen Psychotherapie und der flächendecken- de Zugang für die Patienten sichergestellt und wei- terentwickelt werden.

>Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die Versorgungsforschung verstärkt das Problem der psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeuti- schen Versorgung in Deutschland aufgreift, ins- besondere umfassende Erhebungen über die Ver- sorgungssituation für Menschen mit psychischen Erkrankungen durchführt mit dem Ziel, ein pa- tientengerechtes Versorgungssystem weiterzuent-

wickeln. )

Sicherung ambulanter ärztlicher Psychotherapie

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauf- tragt, mit dem Gesetzgeber dahingehend zu ver- handeln, dass die nach dem 31. Dezember 2008 entsprechend dem § 101 Abschnitt 4 SGB V zur Aufrechterhaltung der Versorgung durch Psycholo- gische Psychotherapeuten zu besetzenden ärztli- chen Kontingentplätze (40 Prozent der Psychothe- rapeutensitze stehen derzeit für Ärzte zur Verfügung) im Falle der späteren Nachbesetzung Vertragsarzt-

(5)

Begründung

Wenn ambulante ärztliche Psychotherapie weiter abnimmt – und die Gefahr dafür ist groß – fehlt ein wesentliches Element für die Entwicklung des Fachs. Viele Aufgaben ärztlicher Psychotherapie können durch Psychologische Psychotherapeuten nur sehr bedingt übernommen werden oder kom- men kaum in den Aufmerksamkeitsfokus ambulant tätiger Psychologischer Psychotherapeuten.

Wenn wir die Ausdünnung der niedergelasse- nen ärztlichen Psychotherapeuten, insbesondere der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, weiter zulassen, wird es bald keine ambulanten Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärz- te mehr geben, denn unser Nachwuchs sollte doch weiterhin von ärztlichen Weiterbildungsermächtig- ten ausgebildet werden! Ebenso werden die nie- dergelassenen ärztlichen Psychotherapeuten drin- gend als Ausbilder in der psychosomatischen Grundversorgung benötigt.

Ausdrücklich soll nicht die grundsätzliche Kom- petenz Psychologischer Psychotherapeuten ange- zweifelt werden, aber es sollte von allen Seiten re- spektiert werden, dass es spezifisch ärztliche psy- chotherapeutische Aufgaben und Schwerpunkte gibt wie unter anderem:

>Kombinationstherapie – medikamentös und psychotherapeutisch

>psychotherapeutische Versorgung schwer körperlich Kranker

>Psychotherapie in der ausklingenden Substi- tutionsbehandlung

>Psychotherapie bei Psychosen

>spezielle psychosomatische Therapie bedroh-

licher somatischer Symptome. )

Psychotherapie

Der 109. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, darauf zu achten, dass die „ärztliche Psychotherapie“ gemäß ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung auf allen Ebenen bei Vereinbarungen, Verträgen und Geset-

zen Berücksichtigung findet. )

Positionspapier der Bundes- psychotherapeutenkammer

Die Bundesärztekammer fordert die Bundespsy- chotherapeutenkammer dazu auf, ihr Positionspa- pier zur Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zurückzuziehen, um Schäden ab- zuwehren. Psychisch Kranke haben in unserer Ge- sellschaft einen schweren Stand und keine Lobby.

Dies trifft insbesondere für Kinder und Jugendliche zu. Das Positionspapier der Bundespsychothera- peutenkammer „Unterversorgung psychisch kran- ker Kinder und Jugendlicher, Handlungsbedarf im Vertragsärztegesetz“ ist wenig geeignet, dem An- liegen einer besseren Versorgung dieser Patienten- gruppe gerecht zu werden. Krankheitsbilder bedür- fen immer einer gründlichen ärztlichen Voruntersu- chung und Diagnosestellung, um organische Ursa-

chen sicher auszuschließen. Ärztliche Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind umfassend weiter- gebildet und in der Lage, adäquate Therapien durchzuführen bzw. zu veranlassen. Das Versor- gungsdefizit darf nicht dazu führen, nicht qualifi- zierte psychologische Therapeuten zu generieren.

Bevor berechtigte Forderungen an die Verant- wortlichen gestellt werden, ist eine gemeinsame Analyse der Ärzteschaft und der Psychologischen Psychotherapeuten erforderlich, damit alle Aspek- te Eingang in Lösungsmöglichkeiten finden. )

Schlechte Honorierung der ärztlichen Psychotherapie, die nicht unter die Bestimmungen des § 85 Absatz 4 SGB V zur angemessenen Vergütung fällt

Die Bundesärztekammer fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die skandalöse Benachteili- gung der nicht überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzte gegenüber den ausschließlich psycho- therapeutisch tätigen ärztlichen oder Psychologi- schen Psychotherapeuten mit gestütztem Punktwert aufzuheben und damit auch die Spaltung in eine Medizin für die Seele und eine für den Körper. Alle antrags- und genehmigungspflichtigen Psychothera- pie-Leistungen sollen angemessen honoriert werden und einen gestützten Punktwert erhalten.

Entsprechend dem BSG-Urteil vom 25. August 1999 bzw. Beschluss des Bewertungsausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben nur die Psychologischen Psychotherapeuten, Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die drei so genannten Psycho-Fachärzte, sowie die Ärzte, die mindestens 90 Prozent ihrer Gesamtleistungen als Psychotherapie erbringen, Anspruch auf eine angemessene Vergütung der antrags- und geneh- migungspflichtigen psychotherapeutischen Leistun- gen (überwiegend psychotherapeutisch Tätige).

Begründung

Für eine angemessene ärztliche Versorgung von Menschen mit psychosozialen Leiden ist die Inte- gration psychiatrischer und psychotherapeutischer Kompetenzen in möglichst vielen ärztlichen Praxen sinnvoll und wünschenswert.

Die schlechte Honorierung der Psychotherapie in der allgemeinärztlichen oder fachärztlichen Ver- sorgung (z. B. nicht einmal 30 Euro für 50 Minuten in Hessen) führt zum Aussterben dieser in die tägli- che Praxis integrierten psychotherapeutischen Fachleistung und zum Aussterben fachgebundener

Psychotherapie. )

Psychotherapeutenkammern

Der Deutsche Ärztetag lehnt die Verwendung des Begriffs „Psychotherapeutenkammer“ auf Bundes- und Länderebene ab, weil darin ein Alleinvertre- tungsanspruch zum Ausdruck gebracht wird, der praktisch nicht begründbar ist und bei Patientinnen

und Patienten den Eindruck erweckt, Psychothera- peuten/innen seien nicht Ärztinnen oder Ärzte.

Begründung

Die Kammern der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten vertreten nur zwei Berufsgruppen der psychotherapeutisch Täti- gen und schließen alle ärztlichen Psychotherapeu- ten ebenso aus wie die Gruppen, die nach dem Heilpraktikergesetz Psychotherapie praktizieren.

Die Hessische Landesärztekammer hat dazu eine eindeutig ablehnende Stellungnahme abgegeben:

„Die Psychologische Psychotherapeutenkammer hat vorgetragen, eine Bezeichnung für ihre Körperschaft im Heilberufsgesetz aufzunehmen, die eine kürzere Variante des bisher ,unaussprechbar langen Namen‘

ablösen soll.“ Erneut tragen wir der Landesregierung vor, dass die Landesärztekammer Hessen den Begriff

„Psychotherapeutenkammer Hessen“ zur ausschließ- lichen Verwendung für die Landeskammer der Psy- chologischen Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichentherapeuten keinesfalls akzep- tieren kann. Das Präsidium hat sich wiederholt ein- stimmig dagegen ausgesprochen, dass die Berufs- gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und derjenigen Kinder- und Jugendlichentherapeuten den irreführenden Begriff „Psychotherapeutenkam- mer Hessen“ zugewiesen bekommt.

Dieser Begriff erweckt in der Öffentlichkeit zu Un- recht den Eindruck, in dieser Kammer seien alle psy- chotherapeutisch tätigen Heilberufler Mitglied. Das Gegenteil ist richtig. Die Psychotherapie als diagno- stisches und therapeutisches Verfahren wurde vor mehr als 100 Jahren ärztlicherseits begründet und weiterentwickelt. Die Psychotherapie ist nicht nur in den klinischen Fachgebieten mit Patientenbezug ent- halten, sondern darüber hinaus hat sich die Psycho- therapie durch Ärzte im ärztlichen Beruf derart wei- terentwickelt und ausdifferenziert, sodass dieses Ver- fahren nicht nur in der Psychiatrie, in der psychothe- rapeutischen Medizin, in der Kinder- und Jugendli- chenpsychiatrie und -psychotherapie, in der Psycho- analyse und letztlich auch in der Psychotherapie pa- tientenzentriert präsent ist. Von Verfahren wie der psychotherapeutischen Grundversorgung und seiner weiten Verbreitung ganz zu schweigen.

Hiermit ist begründet, warum der Begriff „Psy- chotherapeutenkammer“ ausschließlich für Psy- chologen den Grundprinzipien der psychothera- peutischen Tätigkeit durch Ärzte und Psychologen fundamental widerspricht. Gerade wegen der Ge- meinsamkeiten und enorm großen Schnittmenge diagnostischer und therapeutischer Vorgehenswei- sen hat der hessische Gesetzgeber seinerzeit den Beirat für beide Körperschaften institutionalisiert.

Dieser hat sich bewährt. Wir versperren uns sicher nicht einer anderen Formulierung, die einprägsa- mer und besser aussprechbar ist; sie darf aber nicht den irreführenden Alleinvertretungsanspruch zum

Gegenstand haben. )

Förderung der Psychosomatik

Die psychosomatische Kompetenz ist Bestandteil jeder „somatischen“ Patientenversorgung. Es

(6)

Gesundheitsversorgung in Europa

I.

Der Deutsche Ärztetag bekräftigt seine – auch schon in der letztjährigen Entschließung („Aktu- elle Position der deutschen Ärzteschaft zur Ent- wicklung der europäischen Gesundheitspolitik“) zum Ausdruck gebrachte – Einschätzung, dass die Bundesärztekammer sowohl im Meinungsbil- dungsprozess der europäischen Gesundheitspoli- tik als auch im Entstehungsprozess gemein- schaftsrechtlicher Gesetzgebung die Positionen der deutschen Ärzteschaft einbringen muss – so- wohl auf Gemeinschafts- als auch auf nationaler Ebene. Dasselbe gilt für die Wahrnehmung der be- ruflichen Belange bei der gesetzgeberischen Transformation europäischer Richtlinien. Gerade die jüngsten Beispiele, wie die Dienstleistungs- Richtlinie, Berufsanerkennungs-Richtlinie und die Gewebe-Richtlinie, zeigen die Notwendigkeit ei- ner solchen zweistufigen vor- und nachwirkenden Strategie. Leitbild dieser Aktivitäten muss der Er- halt der freien Berufsausübung und die ungestör- te Entwicklung der demokratisch legitimierten ärztlichen Selbstverwaltung sein, da nur sie die Garantie zur selbstbestimmten Wahrung der Pro- fessionalität, Kompetenz und Ethik der Berufsan- gehörigen sein kann.

Der Deutsche Ärztetag begrüßt daher die Ent- scheidung des Vorstands der Bundesärztekammer, eine Ständige Konferenz „Europäische Angelegen- heiten“ einzurichten, welche insbesondere die Sichtweise der Landesärztekammern bündelt, eine Plattform für einen berufspolitischen und institu- tionell-administrativen Erfahrungsaustausch und eine Unterstützung der Meinungsbildung des Vor- stands bietet.

Der Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand, in

schen Berufsverbände in die Meinungsbildung über europäische Angelegenheiten einzubeziehen.

II.

Der Deutsche Ärztetag erkennt die Bedeutung an, welche der Mitwirkung der deutschen Ärzteschaft auf europäischer Ebene im Meinungs- und Willens- bildungsprozess der europäischen Institutionen zukommt. Der Deutsche Ärztetag tritt daher dafür ein, dass die Bundesärztekammer als Mitglied des

„Ständigen Ausschusses der europäischen Ärzte“

(CPME) einen Prozess zu seinem Ausbau als eine Schirmorganisation der europäischen Ärzteschaft unterstützt. Nur dies wird der Eigenheit des Ständi- gen Ausschusses als einer Organisation der natio- nalen Ärztekammern oder nationalen Organisatio- nen mit vergleichbarer Bedeutung gerecht. Zu- gleich muss die arbeitsteilige Einbeziehung oder auch eine Verantwortungsteilung mit den maßgeb- lichen europäischen Berufsverbänden, in welchen die deutschen Berufsverbände vertreten sind, si- chergestellt werden. Auf diese Weise kann eine Konzentration und möglichst einheitliche Entwick- lung der europäischen Standpunkte der Ärzte- schaften bewirkt werden.

III.

Von herausragender Bedeutung waren und sind die Vorhaben der so genannten Dienstleistungs- Richtlinie (1) und der Berufsanerkennungs-Richtli- nie (2).

(1) Der Deutsche Ärztetag begrüßt die nach langwierigen Diskussionen und einer entspre- chenden Stellungnahme des Europäischen Parla- ments erfolgte Herausnahme der Gesundheits- dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der so genannten Dienstleistungs-Richtlinie. Auch

des Richtlinientextes einen entsprechenden Aus- schluss vorgesehen. Im Rat der Europäischen Uni- on deutet sich ebenfalls eine entsprechende Ent- scheidung an.

Die Kommission hat in ihrem neuen Vorschlag mit ihrer Billigung des Standpunkts des Europäi- schen Parlaments folgende Aussage verbunden:

„Die Kommission akzeptiert den Ausschluss von Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwen- dungsbereich und bekräftigt ihre Entschlossenheit, einen eigenen Vorschlag für Gesundheitsdienstlei- stungen vorzulegen . . .“.

Der Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand, die- se Entwicklung mit Sorgfalt zu verfolgen und ei- nerseits auf eine der Patienten- und Ärztemobilität gerecht werdende Lösung hinzuwirken als auch zu verhindern, dass neue unbegründete Harmonisie- rungsbestrebungen (wie z. B. das Arzthaftungs- recht betreffend) unnötige Veränderungen der Be- rufsausübung der Ärzte bewirken.

(2) Die Berufsanerkennungs-Richtlinie ist ver- abschiedet und bis Oktober 2007 in Deutschland umzusetzen. Der Deutsche Ärztetag hält es für er- forderlich, dass bei der Transformation in Deutsch- land folgende Aspekte vom Bundesgesetzgeber in der Bundesärzteordnung und von den Landesge- setzgebern in den Kammer- und Heilberufsgeset- zen beachtet werden:

1. Die verwaltungsrechtliche Feststellung zur Berechtigung der Ausübung des ärztlichen Berufs des zuwandernden Arztes aus einem anderen EU- Mitgliedstaat muss der Approbationsbehörde vor- behalten sein.

2. Auch für die Feststellungen entsprechender Befugnisse im Zusammenhang mit der vorüberge- henden und gelegentlichen Dienstleistungserbrin- gung ist die Approbationsbehörde berufen (vgl.

§ 10 b BÄO).

3. Dazu gehört auch die in Art. 7 der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit der Anzeige und Doku- mentenvorlage (z. B. auch Berufshaftpflichtversi- cherung, welche die Approbationsbehörde zu be- urteilen hat).

4. Die Prüfung von Sprachkenntnissen nach Art.

53 der Richtlinie ist Aufgabe der Approbations- behörde.

5. Die Zusammenarbeit in verwaltungsrechtli- cher Hinsicht unter den Behörden der Mitglied- staaten und der entsprechende Informationsaus- tausch sind Aufgaben der Approbationsbehörden (Art. 56 der Richtlinie).

6. Für die Facharztanerkennung werden weiter- hin die Ärztekammern zuständig sein und die da- mit verbundenen Aufgaben übernehmen.

7. Darüber hinaus sind die Ärztekammern be- reit, bei der Bildung gemeinsamer Plattformen im Sinne von Art. 15 der Richtlinie mitzuwirken.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird ge- beten, eine entsprechende Position gegenüber den Bundes- und Landesministerien einzunehmen.

IV.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts- hofs hat über die Feststellungen, dass versicherte muss daher für alle „somatisch“ tätigen, an der

unmittelbaren Patientenversorgung beteiligten Kollegen und Kolleginnen möglich sein, eine ent- sprechende Kompetenz zu erwerben. )

Frühzeitige Erkennung von psychischen Erkrankungen bei Kindern

Länder und Kommunen werden aufgefordert, die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in den Kommunen zu stärken und ggf. finanzielle Mittel für Kooperationsmodelle mit Kinder- und Jugend- psychiatern sowie Kinder- und Jugendärzten und

Allgemeinärzten, die hausärztlich tätig sind, zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Die frühzeitige Erkennung – und damit Initiierung der erforderlichen therapeutischen Maßnahmen – von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen ist gerade im Kindesalter wichtig. Hier bietet sich der Ausbau der Präsenz der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste vor Ort in den Schulen an, ggf. in Kooperation mit Kinder- und Jugendärz- tinnen und -ärzten und Kinder- und Jugendpsych- iaterinnen und -psychiatern, um auch Kinder und Jugendliche erreichen zu können, die vom Regel- versorgungssystem nicht erreicht werden. )

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt III

Gesundheitsversorgung in Europa

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