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Archiv "Krank zur Arbeit?" (12.09.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3712. September 2008 [151]

B E R U F

N

iedergelassene Ärzte konnten bisher zwischen zwei Formen der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung (BuS-Be- treuung) für ihre Praxis wählen. In einem regionalen Pilotprojekt hat die Berufsgenossenschaft für Gesund- heitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zwischenzeitlich eine dritte Alternative entwickelt: für Praxis- inhaber, die sich selbst aktiv um Arbeitssicherheit und Gesundheits- schutz in ihrem Betrieb kümmern wollen. Die BGW möchte diese al- ternative bedarfsorientierte Betreu- ung ausweiten und gezielt finanziell fördern. Sie beteiligt sich deshalb künftig mit einer Pauschale an den Kosten für die sogenannte Informati- ons- und Motivationsmaßnahme, die den Arzt auf die eigenverantwortli- che Wahrnehmung seiner Aufgaben

rund um den Arbeits- und Gesund- heitsschutz im Betrieb vorbereitet.

In den sechs Lehreinheiten zu je 45 Minuten wird der Praxisinhaber dahingehend geschult, als Arbeitge- ber gesundheitliche Gefährdungen seiner Mitarbeiter zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnah- men einzuleiten. Diese Aufgaben übernimmt er im Rahmen der Alter- nativbetreuung selbst. Bei bestimm- ten gesetzlich vorgeschriebenen An- lässen, wie etwa der Einführung neuer Arbeitsverfahren, und bei wei- terem Beratungsbedarf lässt er sich von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit un- terstützen. Unabhängig davon kön- nen sich seine Beschäftigten jeder- zeit selbst an die externen Experten wenden. Bedarfsorientierte Vor-Ort- Beratungen durch den Betriebsarzt

oder die Fachkraft für Arbeitssi- cherheit sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden wie bei anderen Betreuungsmodellen vom Praxisinhaber finanziert.

Voraussetzung für die alternative BuS-Betreuung ist, dass eine Dach- oder Standesorganisation der Ärzte- schaft oder ein überbetrieblicher Dienst im Umfeld der Praxis das Modell in Zusammenarbeit mit der BGW organisiert. Diese Institutio- nen können dazu ab sofort bundes- weit Kooperationsvereinbarungen mit der BGW schließen.

Die Kenntnisse des Praxisinha- bers im Arbeits- und Gesundheits- schutz müssen für die alternative BuS-Betreuung regelmäßig aufge- frischt werden. Dazu können die Kooperationspartner der BGW wahl- weise jedes Jahr zwei Lehreinheiten oder alle fünf Jahre sechs Lehrein- heiten anbieten. Die alle fünf Jahre stattfindende kompakte Fortbildung wird wie die anfängliche Informa- tions- und Motivationsmaßnahme von der BGW mit einer Pauschale finanziell unterstützt.

Ärzte, die sich für die alternative Betreuungsform interessieren, soll- ten sich mit den ärztlichen Dach- oder Standesorganisationen in Ver- bindung setzen, denen sie angehören.

Die betreffenden Institutionen kön- nen dann mit der BGW in Kontakt treten, wenn sie etwa Fragen zur Ko- operationsvereinbarung haben. Das Gleiche gilt für Dienstleister, die in der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung mit der BGW zusammenarbeiten möchten.

Kontakt: BGW, Bereichssekreta- riat Betriebsärztliche und Sicher- heitstechnische Betreuung, Pappel- allee 35/37, 22089 Hamburg, Te- lefon: 0 40/2 02 07-75 61, E-Mail:

kleinbetriebe@bgw-online.de. WZ

ARBEITSSCHUTZ IN ARZTPRAXEN

Zuschuss zur Informations- und Motivationsmaßnahme

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert das zusätzliche Engagement von Praxisinhabern.

Auf Kosten der Gesundheit:Die Krankenstände der Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jah- ren stetig gesunken. Doch das hat seinen Preis: Fast zwei Drittel gehen auch dann zur Arbeit, wenn sie krank sind – Frauen mit 64,4 Prozent deutlich häufiger als Männer (58,9 Prozent). Als Beweg- gründe für das Arbeiten trotz gesundheitlicher Beschwerden werden am häufigsten eine hohe Ar- beitsbelastung (48,5 Prozent) und die Angst um den Arbeitsplatz (30,1 Prozent) genannt. JF

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