Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 276. Juli 2007 A1945
A K T U E L L
Im Streit um die Vergütung von Oberärzten hat die Ärztegewerk- schaft Marburger Bund (MB) nach eigenen Angaben einen juristischen Erfolg errungen. Am 27. Juni urteil- te das Arbeitsgericht Kassel in ei- nem vom MB geführten Fall eines Kasseler Oberarztes, dass ihm laut Ärzte-Tarifvertrag des MB die Oberarztvergütung zustehe (Az.: 5 Ca 116/07). Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt eine Stu- fe tiefer in die Entgeltgruppe für Fachärzte eingruppiert, obwohl der Betroffene Oberarzttätigkeiten aus- übt.
Der MB-Vorsitzende, Dr. med.
Frank Ulrich Montgomery, forderte die Arbeitgeber und deren Dachver- bände, die Vereinigung kommuna- ler Arbeitgeber und die Tarifge- meinschaft deutscher Länder, auf, die „unerträgliche Falschmünzerei“
in Sachen Oberarztvergütung einzu- stellen. Solange dies nicht ge- schehe, werde der MB weiterhin für jeden Oberarzt die ihm zustehende Bezahlung einklagen.
Hintergrund der Auseinanderset- zung ist eine Passage in den neuen Ärzte-Tarifverträgen. Danach ist Oberarzt derjenige, dem die medizi- nische Verantwortung für selbst- ständige Teil- oder Funktionsberei- che der Klinik oder Abteilung über- tragen wurde. Etliche Arbeitgeber wiesen als Oberärzte tätigen Medi- zinern jedoch die niedriger bezahlte Facharztgruppe zu, da es angeblich eine ausdrückliche Übertragung nicht gegeben habe. Der MB argu- mentiert jedoch, dass es für eine Übertragung keiner schriftlichen
Form bedarf. EB
Die Taunus BKK hat nach eigenen Angaben als erste gesetzliche Kran- kenkasse die elektronische Signatur (E-Signatur) eingeführt. Mit der di- gitalen Unterschrift können rechts- verbindliche Geschäftsvorgänge on- line erledigt werden. Wer bislang unter www.taunus-bkk.de ein For- mular online ausfüllte – beispiels- weise einen Unfallfragebogen oder einen Antrag, um Familienan- gehörige anzumelden –, musste die- ses ausdrucken, um es unterschrie- ben per Post an die Kasse zu senden.
Jetzt können die Versicherten On- lineformulare per Mausklick un- terschreiben. Zu diesem Verfahren müssen sie sich anmelden und er- halten dann gegen eine Gebühr von 19,90 Euro das erforderliche Zu- behör: ein Lesegerät, eine Chipkarte sowie eine Software, die auf dem heimischen PC installiert werden
kann. Weil die E-Signatur ein stan- dardisiertes Verfahren ist, kann es auch in anderen Bereichen genutzt werden, etwa um Unterlagen für das Finanzamt oder für Meldebehörden digital zu unterzeichnen. KBr
Zurzeit sind es die Hamburger, die Hotdogs, die Pommes frites, Cola und Limonaden sowie andere Pro- dukte aus den Reihen von Fast Food und Soft Drinks, die der Politik Sorge bereiten. Und das nicht mehr nur in den USA, wo der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg kürzlich ankündigte, neben Zigaret-
ten auch Süßigkeiten verbieten zu wollen. Allerdings meinte er das zunächst nur im Scherz. Das Volk wird zu dick – auch in Deutschland –, und die Folgeerkrankungen kosten die Krankenversicherung erhebliche Summen. Eine riesige Aufklärungswelle über gesunde Er- nährung rollt deshalb zurzeit übers Land.
Doch auch unter den Gesund- essern gibt es Kranke, sprich Essge- störte. Orthorexie heißt das Krank- heitsbild, an dem diese Menschen leiden. Diese pathologische Fixie- rung auf gesundes Essen ist zwar in der medizinischen Wissenschaft noch nicht als Krankheit anerkannt, wird aber insbesondere unter Ernährungs- und Suchtberatern als solche diskutiert. Der Orthorektiker übertreibt – ähnlich wie der Dicke.
Die Gedanken, schreibt die Berliner
„taz“, kreisten ausschließlich um die nächste Mahlzeit und deren Be- standteile. Die Welt wird eingeteilt in Gut- und in Schlechtkostesser, auf- grund extremer Essgewohnheiten geraten Freundschaften in Gefahr, Mangelerscheinungen drohen. Das Leistungsprinzip, zitiert die Zeitung Dr. Christiana Gerbracht vom Deut- schen Institut für Ernährungsfor- schung, ersetze auch beim Essen mehr und mehr das Genussprinzip.
Der Sinn für Letzteres scheint in der Tat in der Diskussion um Diäten, Bi- kini- oder Badehosenfiguren, um Über- und Untergewicht und dessen Folgen verloren gegangen zu sein.
RANDNOTIZ
Heike Korzilius
Zu gesund ist auch krank
E-Signatur:Für die Krankenkassen ver- ringert sich durch den elektronischen Eingang rechtskräf- tiger Dokumente die Zahl der Arbeits- schritte.
KRANKENKASSE
Taunus BKK führt digitale Signatur ein
URTEIL IM TARIFSTREIT
Oberarzt muss als solcher vergütet werden
Foto:ddp Foto:Taunus BKK
Frank Ulrich Montgomery:
„Das Urteil ist eine harte juris- tische Ohrfeige für alle Klinik- arbeitgeber, die die arztspezifi- schen Tarifver- träge bewusst falsch umset- zen.“