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Schuler, A. (1991). Wald und Forstwirtschaft in der Schweiz: Die geschichtliche Entwicklung der letzten 100 Jahre. In Forum für Wissen: Vol. 1991. Wald und Landschaft: Lebensräume schützen und nutzen (pp. 9-13). Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald,

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` Wald und Forstwirtschaft in der Schweiz:

FORUM

F Ü R W , S S E N Die geschichtliche Entwicklung der letzten 100 Jahre

1 9 9 1 L Po or. Amon sehuıer, ETH zürich

«Als letzten wichtigen Vortheil will ich noch hervorheben, dass in gemischten Be- ständen neben allen materiellenVortheilen auch die Schönheit des Waldes in leich- tester und lohnenster Weise sich pflegen lässt, nicht allein dadurch, dass wir ein farbenreicheres, durch seine Abwechslung, fesselndes Bild bieten, sondern auch da- durch, dass wir unsern malerisch gestalteten Waldriesen ein längeres Leben erhalten können.››1 Diese Äusserungen stammen aus einem Referat des Bieler Stadtober- försters Arnold Müller zum Thema «Die gemischten Holzbestände››, das er vor den versammelten Mitgliedern des Schweizerischen Forstvereins im August 1889, also vor wenig mehr als hundert Jahren, in Biel hielt. . _ ` ` Dieses Zitat wurde hier nicht gewählt, um den

Naturschützern zu beweisen, dass die schwei- zerischen Forstleute, schon vor hundert Jahren heutige Postulate erfüllten und «grün›› dachten.

Diese Absicht könnte durchaus kontraproduktiv sein, denn mit den genau gleichen Argumenten der Waldverschönerung und des riesenhaften Wuchses hatten ja auch die -Befürworter des Exotenanbaus schon hundert Jahren zuvor, das heisst seit dem Aufkommen der ökonomischen und physikalischen Gesellschaften in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts für den vermehrten Anbau der eben bekannt gewordenen fremdlän- dischen Baumarten geworbenl. Dennoch weist dieses Referat, vor hundert Jahren gehalten und daher als Ausgangspunkt für diese Ausfüh- rungen geeignet, hin auf eine sich abzeichnende Wende, die vom Anbau von Monokulturen weg zu einem naturnäheren Aufbau unserer .Wälder führen sollte. In dem darauf vorgetragenen Korreferat wies Professor Conrad Bourgeois zudem auf neue Strömungen in Deutschland hin, das nach seinen Schätzungen nur noch 20 Pro- zent gemischte Bestände aufwies3: «Es ist dem- nach auch begreiflich, dass von _Deutsch1and aus die Gegenströmung ausgieng unddass es deut- sche Forstwirthe waren, welche zuerst an ihre Collegen den Mahnruf erschallen liessen, der Natur nicht mehr wie in der Kahlschlagwirth-

schaft Gewalt anzutun und sie wieder daran erinnerten, dass ja doch eigentlich die Grundlage aller Forstwissenschaft auf einer gründlichen Beobachtung der Kräfte und der Vorgänge der Natur beruhe, damit wir dieselbe nachahmen und in die gewünschte Bahnen lenken können.››

Dieser Hinweis bezieht sich zweifellos auf die von Karl Gayer ausgehende neue Waldbau- schule, die in der Folge mit dem Übergang des Waldbaulehrstuhles des Eidgenössischen Poly- technikums von AntoniBühler an Arnold Engler im Jahre '1897 auch die schweizerische Waldbau- entwicklung nachhaltig und bis-heute prägen sollte.

Mit diesen Hinweisen auf einen Wandel der forstlichen Auffassungen, der vor hundert Jahren seinen Anfang nahm, sind wir mitten in unserem Thema, das die Entwicklung unserer Wald- und Forstwirtschaft in den letzten hundert Jahren zum Inhalt haben soll, mitten im Thema der ganzen Tagung auch, die ja insbesondere dem Verhältnis zwischen Wald und Landschaft beziehungsweise zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz nach- gehen soll. Um diese Entwicklung besser zu verstehen, scheint es zweckmässig, den Aus- gangspunkt unter verschiedenen Aspekten etwas genauer anzusehen und einzelne Strömungen, die diese Entwicklung begleiteten und beeinflussten.

zu verfolgen. Auf die heutige Situation braucht

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10 FORUM für Wissen 1991 Anton Schuler hier nicht ausführlich eingegangen zutwerden.

Sie ist als bekannt vorauszusetzen und wird, was das spezielle Tagungsthema betrifft, in den nach- folgenden Referaten noch genauer darzustellen sein.

Der Ausgangspunkt

Mit dem Inkrafttreten der revidierten Bundes- verfassung von 1874 und des Bundesgesetzes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge von 1876 sowie der damit zusammenhängenden eidgenössischen und kantonalen Erlasse hatte die sogenannte «ge- regelte Forstwirtschaft» auch in jenen Bergkan- tonen Einzug gehalten, die nicht von sich aus bereits Forstgesetze erlassen und eine entspre- chende Forstorganisation aufgebaut hatten. Aus verschiedenen Gründen war die Beschränkung auf das «Hochgebirge›› unbefriedigendtl, so dass bald nach der Inkraftsetzung des Forstpolizeige- setzes Initiativen ergriffen wurden, dieses Gesetz auch auf die übrigen Teile der Schweiz auszu- dehnen. Treibende Kräfte waren wieder -- wie schon vor 1874 - die im Schweizerischen Forst- verein zusammengeschlossenen Forstleute. Wir stehen also um 1890 immer noch vor der Situa- tion, dass die schweizerische Forstpolitik weiter- hin von Politikern und Forstleuten gestaltet wur- de, deren Wirkungskreis zum grössten Teil nicht im «eidgenössischen Forstgebiet›› lag. Die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, in vielen dieser Regionen ebenfalls die Waldfläche wirk- sam zu schützen, andere wirksame Schutzbe- stimmungen zu erlassen oder für Verbauungen und Aufforstungen Unterstützung zu erhalten, veranlasste sowohl den Schweizerischen Forst- verein wie auch einzelne Kantone ausserhalb des

«Forstgebietes» schon in den achtziger Jahren, beim Bundesrat um Ausdehnung der Verfas- sungs- und Gesetzesbestimmungen -auf die ganze Schweiz vorstellig zu werden. Erfolg hatte aber erst eine im Jahre 1893 vom Badener Oberförster und Nationalrat Baldinger eingereichte Motion zur Änderung des Artikels 24 der Bundesver- fassung, die 1897 von den Räten beschlossen und 1898 vom Volk gutgeheissen wurde? Durch die Streichung der beiden Wörter «im Hochge- birge» erhielten Verfassungsartikel. Forstgesetz und damit zusammenhängende :Verordnungen

Geltung für die ganze:Schweiz. Seit 1902 ist bekanntlich das heute noch geltende Forstgesetz in Kraft. Auf die aus diesen Verfassungs- und Gesetzesaufträgen abzuleitenden Massnahmen, die daraus entstehenden Verwaltungsstrukturen und ihre Entwicklung kann hier nicht einge- gangen werdenó.

Indirekt mit den Gründen, die zum Artikel 24 der Bundesverfassung und den davon abgeleite- ten Gesetzen und Verordnungen führten, hängt auch die Entwicklung der Waldfläche und der Waldbehandlung zusammen. Der Trend zeigt um 1890 eindeutig in die Richtung der Waldzunahme und der Regulierung der Waldbehandlung im Sinne einer räumlichen Separierung der verschie- denen traditionellen Waldnutzungsarten: Aus- scheidung von Wald und Weide, innere Arron- dierung, d.h. Ausnutzung jeder zum Waldareal.

gehörenden Teilfläche für die Holzproduktion, Umwandlung von Nieder- und Mittelwald in ertragsreicheren Hochwald mit «normaler››

Altersklassenverteilung, Ablösung von schäd- lichen, d.h. ertragsmindernden Nebennutzungen (Streunutzung etc.). Ganz im Sinne des Verfas- sungsartikels und der bestehenden Forstgesetze begann auch die Intensivierung von Auffor- stungsbemühungen und forstlichen Meliora- tionen, die selbstverständlich abhängig waren von den finanziellen Mitteln, die der Bund zur Verfügung stellen konnte. Ausgerichtet waren alle diese Bemühungen auf jene Ziele, die Elias Landolt bereits 1862 in seinem Bericht über den Zustand: der «Hochgebirgswaldungen››7 formu- liert hatte, nämlich Normalisierung des Verhält- nisses zwischen Holzproduktion und 'Holzver- brauch, Stabilisierung des Wasserabflusses durch geeignete Meliorations- und Aufforstungs- massnahmen sowie Erhaltung des Klimas und Massnahmen «mit Beziehung auf die Sicher- heit, Annehmlichkeit, Wohnlichkeit und Schön- heit des Landes››.

' Dass diese Stabilisierungsbemühungen fast zwangsläufig zu einer konservierenden und auf Ertragssteigerung ausgerichteten Forstwirtschaft führen mussten, ist unter diesen Vorausset- zungen wohl verständlich. Dennoch waren die Forstleute des ausgehenden 19. Jahrhunderts nicht ausnahmslos Vertreter der Reinertrags- wirtschaft und eines auf schematisierte Waldbe- handlung ausgerichteten Waldbaus, wie dies

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FORUM für Wissen 1991 Anton Schuler , 1 1

heute oft angeommen wird. Dies zeigen die Publikationen der Zeit deutlich. Manigewinnt den Eindruck, dass heute noch «moderne›› Gedanken durchaus bekannt waren und propagiert wurden.

Dies gilt nicht erst füridie Zeit des Überganges des Waldbaulehrstuhles von Anton Bühler an Arnold Englerg. Auch in der Forsteinrichtung beginnt sich zu dieser Zeit der Übergang vom schematischen Flächenfachwerk und ähnlichen Methoden zu der auf den Plenterwald und ge- mischte Bestände ausgerichteten Kontrollme- thode von Biolley abzuzeichneng. .

Die Aufgabe, die sich die personell mit der Forstschule am Eidgenössischen Polytechnikum eng verbundene «Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen›› im Jahre 1888, also kurz nach ihrer Gründung, in ihrem ersten «Allgemeinen Arbeitsprogramm››10 stellte, war darauf ausge- richtet, jene wissenschaftlichen Grundlagen zu erarbeiten und die noch weitgehend fehlenden Grundlagen zu erheben, die für die weitere Forschung, für die Ausbildung der Forstleute und die Konkretisierung der Forstpolitik, d.h.

die Entwicklung der Forstwirtschaft der Schweiz als notwendig angesehen wurden". In diesen Zusammenhang gehören auch die Tätigkeits- bereiche des eidgenössischen Forstinspektorates, das sich «zwar in erster Linie mit dem Vollzug des Forstpolizeigesetzes im «Hochgebirge›› und den damit-zusammenhängenden Massnahmen (Lawi- nen- und Wildbachverbauungen, Aufforstungen von Schutzwald etc.) zu befassen hatte. Von An- fang an wurden aber auch Projekte von gesamt- schweizerischer und über die engere Forstwirt- schaft hinausgehender Bedeutung bearbeitet“.

Zu diesen gehören verschiedene Erhebungen und Untersuchungen aus dem Bereich des späteren Naturschutzes. Das ab 1896 durch das eidgenös- sische ,Forstinspektorat publizierte «Baum- Album der Schweiz››, das sowohl Einzelbäume wie auch Bestände .beschreibt und dokumentiert, sowie die Publikationen im Zusammenhang mit der «Erhebung über die Verbreitung der wild- wachsenden Holzarten» legen dafür ein beredtes Zeugnis ab. Sie gehören in den Bereich der Sicherung und Dokumentation von «Natur- denkmälern››, denen sich nach 1905 institu- tionalisierte Organisationen annehmen sollten (1905 Heimatschutz, 1906 Naturschutz-Kom- mission. 1909 Bund für Naturschutz). Diese

Bemühungen weisen auf eine Bewegung am Rande der Forstwirtschaft hin, die «Forst- ästhetik››12, die zwar nicht neu war, aber sich nun vermehrt an den natürlichen und vor allem auch den einheimischen «SchÖnheiten›› im Wald orientierte und den Wandel vom schematischen zum naturnäheren Waldbau mit der notwendigen Anpassung der Planungsmethoden (Kontroll- methode) unterstützte. Damit ist der Kreis zum einleitenden Zitat geschlossen.

Aspekte der Entwicklung im 20. Jahrhundert i

Entscheidende Zäsuren des 20. Jahrhunderts bilden zweifellos die beiden Weltkriege, die auch am Schweizer Wald nicht spurlos vorübergingen.

Dank der im 19. Jahrhundert eingeleiteten Ent- wicklung zum Aufbau von ertrags- und vorrats- reicheren Waldungen auf zunehmender Fläche und bei verbesserter Planung blieben die Folgen der vermehrten Holznachfrage (Mehmutzungen) und der Rodungenfür Landwirtschaftsflächen im Ausmass von etwa 11 000 ha während der Kriegsjahre ohne negative Auswirkungen. Vorrat und Waldfläche haben bedeutend zugenommen.

Daraus kann geschlossen werden, dass den im letzten Jahrhundert eingeleiteten Massnahmen ein voller Erfolg beschieden war, der allerdings durch erneute Anstrengungen und dauernde Neu- orientierung weiterhin ständig gesichert werden

muss13. .

Viel stärker als die beiden Weltkriege, die eher eineKonsolidierung der eingeleiteten Massnah- men bewirkten, lassen zwei andere Aspekte, die hier speziell herausgegriffen und d_iskutiert.wer- den sollen, den im 20. Jahrhundert eingeleiteten und noch nicht abgeschlossenen Wandel spüren.

Dabei geht es um den entscheidenden Wandel im Bereich der Holzernte sowie um den Wandel des Natuıverständnisses verschiedener Kreise. i

Entwicklungen und Fortschritte im techni- schen Bereich, zu dem Holzernte und Holztrans- port gehören, gab es zweifellos immer. Sie prä- gen den Gang der Kulturgeschichte im weitesten Sinne. Die Einführung beispielsweise der Wald- säge im 18. Jahrhundert und die zunehmende Verwendung von künstlichen «Holzgeleiten›› und von Drahtseilen für den Holztransport aus un- wegsamen und untriftbarem Gelände im

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12 ~ FORUM fürwíssen 1991 Anton Schuler 19. Jahrhundert waren zweifellos entscheidende

Fortschritte, die sich allerdings in relativ gemäch- lichem Tempo vollzogen. Die Folgen waren nicht nur positiv, indem dadurch neue Ressourcen er- schlossen wurden, sondern auch negativ, weil dadurch eine eigentliche Exploitation bisher un- berührter Gebirgswaldunge_n gefördert wurde, was schliesslich zu vermehrter Erosion führte und durch die schon erwähnten Massnahmen auf Bundesebene korrigiert werden musste. Die ent- scheidende Wende der technologischen Entwick- lung hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahr- hunderts, das heisst in den letzten zwei, drei Jahrzehnten, vollzogen. Er stellt die Forstwirt- schaft vor neue und entscheidende Probleme und lässt beispielsweise die auf Photographien und Filmen dokumentierte Waldarbeit der vierziger und fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts «uralt››

erscheinen. Geräte und Arbeitsmethoden, die während Jahrhunderten und Jahrtausenden «er- funden›› und weiterentwickelt worden waren, sind in kurzer Zeit verschwunden und durch neue, professionellere Technologien ersetzt wor- den. Dies stellt die Forstwirtschaft und vor allem den naturnahen Waldbau vor eminente Probleme.

Ein bedeutender Wandel vollzog sich in den letzten hundert Jahren auch im Bewusstsein wei- ter Kreise der Öffentlichkeit gegenüber Wald, Natur und Landschaft. Hier zeigen sich die ent- scheidenden Veränderungen ebenfalls in den letzten Jahrzehnten. Sie wurden ausgelöst durch die zunehmende Unabhängigkeit der Bevölke- rung vom Wald als Rohstofflieferant und durch die*'technologische und wirtschaftliche Entwick- lung, die den Wald mehr und mehr als einen der letzten Lebensräume erscheinen lässt, wo noch natürliche Abläufe möglich sind. Die Bemü- hungen der zu Beginn des Jahrhunderts ent- stehenden Naturschutzorganisationen galten im Einklang mit dem Forstdienst zunächst der Be- wahrung von «Naturdenkmälern›› im Sinne des Heimatschutzes14. Die französische Bezeichnung

« Ligue pour la conservation de la Suisse pitto- resque›› weist deutlicher als der Begriff «Heimat- schutz›› auf die Verwandtschaft mit der Natur- und Forstästhetik hin. In diesem Sinn ist auch die Gründung des Nationalparks und die in zuneh- mender Zahl unter Schutz gestellten Waldreser- vate zu sehen. die am Anfang der Naturschutz- bewegung standen. Heute geht es nicht mehr nur

um die Sicherung der Objekte an sich, sondern in einem weiteren Sinne um die Erhaltung und sinn- volle Nutzung weiter gefasster Lebensräume, in denen der Wald weiterhin eine bedeutende Rolle spielen wird. Es ist zu hoffen, dass die Zusam- menarbeit zwischen Förstern und Naturschützern auch in dieser Phase von der Sympathie getragen wird, mit der der Schweizerische Forstverein im Jahre 1910 als «lebenslängliches Mitglied» dem Schweizerischen Bund für Naturschutz beige- treten ist, da «unser Verein gleiche Ziele verfolgt››15.

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Foeumfurwissen 1991 Anton senuıef _ g _ rs

Literatur- und Quellenverzeichnis

1 MÜLLER, A.: Die gemischten Holzbestände. Schweiz. Z. Forstwesen 41 (1890) : 71.

2 SCBULER, A.: Zur Geschichte der fremdländischen Baumarten in der Schweiz. Schweiz. Z. Forstwesen 127 (1976), 4:

205-226.. 1

3 Schweiz. Z. Forstwesen 41(1890) : 75 f.

4BLOE'I”ZER, G.: Die Oberaufsicht über die Forstpolizei nach schweizerischem Bundesstaatsrecht. Diss. iur. Uni Zürich.

Zürcher Studien zum öffentlichen Recht 2. Zürich 1978. ` 1

KASPER, H.: Der Einfluss der eidgenössischen Forstpolitik auf die forstliche Entwicklung im Kanton Nidwalden in der Zeit von 1876 bis 1980. Diss. ETH Nr. 8571. Eidg. Anst. forstl. Versuchswes., Mitt. 65 (1989) 1 : 1-180.

5 GRGSSMANN, H.: Die schweizerische Forstwirtschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. ln: Schweizerische Forstwirtschaft während hundert Jahren Bundesstaat. Beiheft zu den Zeitschriften des Schweizerischen Forstvereins,

` Nr. 25, Bern 1949, S. 83. _

6 vgl. dazu die schon erwähnten Arbeiten von Bloetzer und Kasper sowie V

MÜLLER, U.: Schutzwaldaufforstungen des Staates Freiburg im Senseoberland. Forstpolitische Massnahmen des Staates Freiburg seit 1850 am Beispiel der Schutzwaldaufforstungen im Flyschgebiet des Senseoberlandes. Diss. ETH Nr. 9001. Freiburg 1990;

Zum fünfzigjährigen Bestehen der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, 1876-1926.

Lausanne 1926; 7 1

Aus der Tätigkeit der Eidg. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei. Hg. aus Anlass der Schweizerischen

Landesausstellung in Zürich. Bern 1939; 1

Aus der Tätigkeit der Eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, 1939-1963. Bern 1965. V 7 Bericht an den hohen scli_weizerischen_ Bundesrath über die Untersuchung der schweiz. Hochgebirgswaldungen, '

vorgenommen in den Jahren 1858, 1859 und 1860. Bern 1862, S. 286-298.

3 FISCHER, E.: Die Entwicklung des schweizerischen Waldbaues. Schweiz. Z. Forstwesen 99.( 1948): 469-477.

9 KNUCHEL, H.: Planung und Kontrolle im Forstbetrieb. Aarau 1950, S. 175 ff.

10 WULLSCHLEGER, E.: 100 Jahre Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen 1885-1985. Teil 1: Die Geschichte der EAFV. Eidg. Anst. forstl. Versuchswes.„Mitt. 61 (1985), 1: 62 ff.

11 Zum fiinfzigjährigen Bestehen der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, 1876-1926, S. 11-

48. ` .

12 FELBER, Th.: Natur und Kunst im Walde.^Vorschläge zur Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte bei der Forstwirtschaft. Für Freunde des Waldes und des Heimatschutzes. Frauenfeld 1906.

13 O'I'I`, E.: Auswirkungen des ersten Eidgenössischen Forstgesetzes vom Jahre 1876 auf den waldbaulichen Zustand unserer Gebirgswälder. Schweiz. Z. Forstwesen 125 (1974) : 895-905. .

14 WALTER, F.: Les Suisse et Venvironnement. Une histoire du rapport à la nature du 188 siècle à nos jours. Carouge- Genève 1990, p. 114 ff.

Naturdenkmalpflege und Heimatschutz. In: BARTHELMESS, A.: Landschaft, Lebensraum des Menschen: Probleme von Landschaftschutz und Landschaftspflege geschichtlich dargestellt und dokumentiert. Orbis academicus.

Sonderband 2.5: Problemgeschichte von Naturschutz, Landschaftspflege und Humanökologie. Freiburg/München

1987. S. 176 ff. . -

15 Versammlung in Chur und St. Moritz vom 3.-6. Juli 1910. ln: HENNE, A.: Festschrift zum hundertjährigen Jubiläum des Schweizerischen Forstvereins als Fortsetzung der Landolt'schen Schrift für 1843-1892. Bern 1942, S.

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