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Archiv "Kassenärzte: Der „Altersberg“ wird immer kleiner" (27.04.1989)

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Die KBV informiert

Kassenärzte:

Der „Altersberg" wird immer kleiner

BRUTTO- ZUGANG

3 670

5,5 %

ly z/ z7

Netto- Zugang 1 1460 -1- 2 , 2 %

Netto - Zugang

980

00 0

U1

0_ Allgemeinärzte

Entwicklung 'einzelner Arzt- gruppen im Fünf-Jahres-Ver- gleich 1983 gegenüber 1988 in Prozent

Nervenärzte + 76,1 Orthopäden + 20,1 praktische Ärzte + 19,5

Urologen + 14,6

Frauenärzte + 13,6

Chirurgen + 13,2

Internisten + 10,8

Augenärzte + 10,4

Kinderärzte + 9,6

Radiologen + 9,4

HNO-Ärzte + 6,5

Allgemeinärzte + 0,6

Quelle: Statistik der KBV;

Basis: Kassen-/Vertragsärzte

Der Trend der letzten Jahre hat sich fortgesetzt: Auch 1988 stieg die Zahl der an der kassen- und ver- tragsärztlichen Versorgung teilneh- menden Ärzte weiter an. Zum Jah- resende verzeichnete das Bundes- arztregister insgesamt 77 446 zuge-

lassene, beteiligte und ermächtigte Ärzte. Das sind 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Während innerhalb dieser Ver- änderungsrate die Zahl der beteilig- ten Ärzte um 1,2 Prozent zurückge- gangen und die der ermächtigten mit

einem leichten Plus von 0,8 Prozent nahezu gleichgeblieben ist, hat sich die Zahl der zugelassenen Kassen- und Vertragsärzte um 2,2 Prozent erhöht. Inzwischen stellen also die zugelassenen Kassen- und Vertrags- ärzte einen Anteil von 88,4 Prozent aller an der kassen-/vertragsärzt- lichen Versorgung teilnehmenden Ärzte. In 1982 waren es noch 85,6 Prozent.

Die durchaus moderate Zu- wachsrate von 1,9 Prozent darf aller- dings nicht darüber hinwegtäuschen, daß die „unbereinigten" Zugänge zur kassen- und vertragsärztlichen Versorgung unverändert hoch sind.

A b- Ab- und Zugang an Kassen-/Vertragsärzten im Jahr 1988

Anzhl a

4 000

1980 = + 5,5 % 1981 = + 5,3 % 1982 = + 5,6 % 1983 = + 6,2 % 1984 = + 6,7 % 1985 = + 6,0 % 1986 = + 6,2 % 1987 = + 5,7 % 1988 = + 5,5 %

- 3,3 %

Netto- Zugang

1480 4-1,7 % -4,0 %

- 2,7

Summe Ärzte Gebietsärzte

Quelle: Bundesarztregister der KBV

A-1178 (18) Dt. Ärztebl. 86, Heft 17, 27. April 1989

3 000

2 000 -

1 000

BRUTTO- ZUGANG

2 040

1 Allg.-/Prakt.Ärzte 1

Arztqruppe

ZUWACHSRATEN DES BRUTTO-ZUGANGES

BRUTTO- ZUGANG

1 630 eseeeer

;+ 5,7 % ABGANG

1150

(2)

Tatsächlich liegt der sogenannte

"Brutto-Zugang" bei 5,5 Prozent:

das sind 3670 Arzte.

.. Demgegenüber stehen 2210 Arzte, die im vergangeneu Jahr ihre Praxis aufgegeben haben - die mei- sten aus Altersgründen. Aus der Dif- ferenz der neu hinzugekommenen und der ausgeschiedenen Kassen- und Vertragsärzte ergibt sich schließlich der sogenannte "Netto- Zugang" von 1460 Ärzten oder 2,2 Prozent.

Die Entwicklung bei den einzel- nen Arztgruppen zeigt ebenfalls kei- ne spektakulären Veränderungen.

Die einzige Ausnahme bilden die Nervenärzte, die aber auch schon in den vergangeneu zwei Jahren ver- gleichsweise hohe Zuwachsraten aufwiesen. In 1988 stieg ihr Anteil um rund 9 __ Prozent auf jetzt insge- samt 3102 Arzte.

Ausschlaggebend für den deut- lichen i\nstieg der Zulassungen in diesem Bereich war der Umstand, daß wiederum viele Nervenärzte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, ihre Ermächtigung in eine Zulassung umzuwandeln.

In den übrigen Arztgruppen la- gen die Zuwachsraten im Durch- schnitt bei zwei bis drei Prozent, wo- bei die Hautärzte (

+

3,5 Prozent), Chirurgen ( + 3,2 Prozent), Frau- enärzte ( + 2,5 Prozent) und Ortho- päden ( + 2,3 Prozent) die relativ höchsten Zuwächse zu verzeichnen hatten.

GE~ringere

Zugänge

be! i Allgemeinärzten

Bei den Allgemeinärzten weist das Bundesarztregister erneut einen leichten Rückgang auf: Ende 1988 waren 0,4 Prozent weniger Allge- meinärzte in der kassen- und ver- tragsärztlichen Versorgung tätig als im Vorjahr. In dieser Arztgruppe gab es sowohl geringere Zugänge als auch niedrigere Abgänge.

Anders stellt sich die Entwick- lung bei den Praktischen Ärzten dar.

Ihr Anteil stieg um 3,3 Prozent-ein Trend, der ebenfalls schon seit Jah- ren anhält.

Ein positiver Aspekt im Sinne einer vermehrten Kooperation zwi-

sehen den niedergelassenen Ärzten ist der Trend hin zur Gemeinschafts- praxis: mit einem Plus von 8,5 Pro- zent. Ende 1988 waren 12 100 Ärzte in insgesamt 5800 Gemeinschafts- praxen tätig. Das entspricht einem Anteil von rund 18 Prozent aller Kassen- und Vertragsärzte.

Diese Kooperationsform kassen- ärztlicher Tätigkeit nutzen allerdings nicht alle Arztgruppen gleicherma- ßen stark. Vielmehr stellen alleine die Allgemeinärzte/Praktischen Ärz- te, Kinderärzte, Frauenärzte und In- ternisten nahezu zwei Drittel aller in

~.iner Gemeinschaftspraxis tätigen Arzte.

••

In den kommenden Jahren wird die Kooperation von Ärzten aber si- cherlich einen noch höheren Stellen- wert gewinnen. Denn ein Blick auf die Altersstruktur der Kassen- und Vertragsärzteschaft läßt erkennen, daß bereits mittelfristig nicht mehr mit hohen Abgängen zu rech- nen ist.

Der Anteil der über 65jährigen Kassen- und Vertragsärzte ist näm- lich weiter zurückgegangen. Er be- trug Ende des vergangeneu Jahres lediglich noch 9,5 Prozent (1987:

10,1 Prozent). Insgesamt sind damit noch 6500 Kassen- und Vertragsärz- te über 65 Jahre alt. JM

Die BAK informiert

GRV-Gutachten: Höhere Vergütung

Die Honorar-Vereinbarung zwi- schen der Bundesärztekammer und dem Verband Deutscher Rentenver- sicherungsträger (VDR) über die Anpassung der Vergütungen bei me- dizinischer Begutachtung tritt rück- wirkend zum 1. Januar 1989 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1989.

Die Verhandlungen über eine Anpassung der Vergütungen für ärztliche Leistungen bei der medizi- nischen Begutachtung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich schwierig gestaltet, da zu- nächst keine Bereitschaft von seiten des Vertragspartners bestand, einen

~usgleich für die aufgrund q_er 3.

Anderungsverordnung zur GOA vor- genommenen Absenkungen im La- borbereich zu schaffen. Ein vertrags- loser Zustand konnte durch die In- tervention der Bundesversicherungs- anstalt für Angestellte (BfA) verhin- dert werden.

..,.. Das Verhandlungsergebnis stellt sich wie folgt dar:

Die Pauschbeträge für die Gut- achtenerstellungsind um 7,5 Prozent angehoben worden. Die Vergütung von Sonderleistungen stellt ab auf die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der 3. Ände- rungsverordnung zur GOÄ, die am 1. Juli 1988 in Kraft trat. Die Befun-

dungsgebühr von mitgebrachten EEG-Streifen ist aufgenommen wor- den und wird analog der Betun- dungsgebühr für EKG-Streifen mit 10 DM vergütet.

Die Erhöhung der Pauschalen wird bei Gutachten, die mit Labor- leistungen verbunden sind, nicht zu einem vollen Honorarausgleich füh- ren. Die Alternative zu den beschlos- senen Anhebungen wäre jedoch nur gewesen, den vertragslosen Zustand fortbestehen zu lassen, was - bezo- gen auf die Laborleistungen - auch nicht zu einer Verbesserung geführt, die Vereinbarung von Gutachten- pauschalen jedoch in das Belieben des jeweiligen Auftraggebers gestellt hätte. Um zu einer Verbesserung der Honorarsituation zu gelangen, hat sich die Bundesärztekammer auf die Anhebung der Pauschalen konzen- triert, wobei ein Steigerungssatz von 7,5 Prozent vor dem Hintergrund der Punktwertentwicklungen im Bereich der GKV und anderer Soziallei- stungsträger nicht nur eine angemes- sene Anpassung an die Kostenent- wicklung seit dem 31. Dezember 1987 beinhaltet, sondern auch zu- mindest einen Teilausgleich für die Absenkung der Laborbewertungen schafft (vgl. auch Bekanntgabe in

diesem Heft). RHK

Dt. Ärztebl. 86, Heft 17, 27. April 1989 (19) A-1179

Referenzen

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