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Archiv "Ärzteschaft gründet Forschungsinstitut: Europafähige Perspektiven entwickeln" (04.02.2000)

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A-240 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 5, 4. Februar 2000

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE/BERICHTE

hen eher die negativen Auswirkun- gen: die Abwertung von Patienten mit somatoformen Störungen, die Ausgrenzung von Erkrankungen als objektivierbare, fremde Störungen und die Abwertung von Patienten, die ein ganzheitlicheres Krankheitsver- ständnis und Krankheitserleben ha- ben.

Wichtiges Thema für die ärztliche Fortbildung

Die Krankheitskarriere von Dr.

Schmidt macht deutlich, dass der Um- gang des Arztes mit eigener Gesund- heit und Krankheit bedeutsame Aus- wirkungen auf die Behandlung der Patienten hat. Dieses Zusammen- hangs ist sich der Arzt bis zum eigenen Krankheitsfall kaum je bewusst. Aber nur durch die Wahrnehmung dieser Zusammenhänge hat der Arzt die Chance, in seiner Beziehung zu den Patienten die negativen Auswirkun- gen zu vermeiden und die positiven auszubauen. Dies aber geht am besten im Gespräch mit anderen sympathi- sierenden Betroffenen, die vielleicht manchmal mehr sehen, als man selber sehen möchte.

Nötig erscheinen daher Selbster- fahrungsgruppen zum vertraulichen, empathischen Gespräch über den Umgang mit eigener Erkrankung während des Studiums und der Fach- arztausbildung. Wichtig wäre zudem der Einbau dieses Themas in die ärzt- liche Fortbildung mit Qualitätszir- keln, Balintgruppen und Supervisi- ons-Gruppen. Angesichts der bisher fast tabuartigen Ausgrenzung dieses Themas wird bis dahin allerdings noch ein langer Weg zu gehen sein.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 2000; 97: A-237–240 [Heft 5]

Anschrift des Verfassers Dr. med. Thomas Ripke Facharzt für Allgemeinmedizin Lehrbeauftragter für Medizinische Psychologie an der Universität Heidelberg

Mönchhofstraße 11 69120 Heidelberg

Ärzteschaft gründet Forschungsinstitut

Europafähige

Perspektiven entwickeln

Die Ärzteschaft will sich mit europarechtlichen Einflüssen auf das deutsche Gesundheitswesen auseinander setzen.

as europäische Gemeinschafts- recht macht auch vor dem deutschen Gesundheitswesen nicht Halt. Vor diesem Hintergrund haben Vertreter der deutschen Ärzte- schaft einen gemeinnützigen Träger- verein gegründet, der sich mit dem deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts befassen will. Ein rechtlich und finanziell selbstständi- ges wissenschaftliches Forschungsin- stitut an der Universität Frankfurt am Main soll die notwendigen Fragestel- lungen aufbereiten.

„Bisher ist es nicht hinreichend gelungen, gesellschaftspolitische, me- dizinische und ökonomische Orientie- rungen in der Gesundheitsversorgung zu verzahnen“, betonte Dr. med. Die- ter Everz, Präsident der Landesärzte- kammer Rheinland-Pfalz und Vorsit- zender des Trägervereins. Dieser De- fizite nehme sich der Europäische Ge- richtshof (EuGH) immer stärker durch eine erweiterte Rechtspre- chung an.

Frühwarnsystem errichten

„Unser Anliegen ist es daher, Akteure aus möglichst allen Berei- chen des Gesundheitswesens unter dem Dach des Forschungsinstituts zusammenzufassen“, erläuterte Dr.

Heinrich Hanika, Geschäftsführer und Justiziar der Bezirksärztekam- mer Pfalz. Hanika sieht in dem Zusammenschluss ein neutrales Fo- rum wie auch eine Art „Frühwarn- system“, um künftig unliebsamen Überraschungen wie nach den EuGH- Urteilen zur Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und beim Er- werb medizinischer Erzeugnisse im

Ausland mit seinen weitreichenden Folgen vorzubeugen. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass ein vergleichbares Urteil des Euro- päischen Gerichtshofs für den sta- tionären Sektor im Frühjahr 2000 zu erwarten sei.

Aktivitäten der Mitglieder bündeln

Prof. Dr. Ingwer Ebsen vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt erinnerte zu- dem daran, welches „Durcheinander“

der Kartellsenat des Oberlandesge- richts Düsseldorf im vergangenen Jahr mit seiner Entscheidung zur Festsetzung der Festbeträge für Arz- neimittel durch die Spitzenverbände der Krankenkassen ausgelöst habe.

Es sei ein Trugschluss, zu glauben, Entscheidungen dieser Art führten notwendigerweise zu einer Deregulie- rung nationaler Gesundheitsmärkte, sagte Ebsen. „Wenn die Selbstverwal- tungsregulierungen zu Fall gebracht werden, dürfte der Gesetzgeber vieles in die Hände der staatlichen Bürokra- tie geben. Aus verschiedenen ein- leuchtenden Gründen wird das deut- sche Gesundheitswesen kaum allein den Gesetzen von Angebot und Nach- frage geöffnet“, führte der Sozial- rechtler aus. Ziel des Forschungsinsti- tuts sei es daher, die Aktivitäten der Mitglieder zu bündeln, um auch „eu- ropafähige“ sozialpolitische Perspek- tiven entwickeln zu helfen.

Interessenten für eine Mitglied- schaft wenden sich an die Gesellschaft für Europäische Gesundheits- und Sozialpolitik, c/o Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz. Petra Spielberg

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