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Archiv "Assistenzarzt in England" (09.02.1989)

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hörige, oder wenn die Angehörigen damit einverstanden waren. In den

„Leichenbüchern" finden sich meist nur Name, Alter, Todesursache, der Kurs, in dem die Präparation erfolg- te, nichts weiter. Hinter jeder dieser Eintragungen aber steht ein Schick- sal, steht in der Mehrzahl ein grau- sames Schicksal: Sozial Unterprivi- legierte, Heimatlose, Schwerkran- ke, Entmündigte, am Leben Ver- zweifelte — die kamen früher in die Anatomie.

Es war — mit Sicherheit kann man das nur für sich selbst sagen — belastend, das zu wissen, und ver- ständlich, daß man keine restlose Einsicht in die für die Erfüllung der Lehraufgaben irrelevante Herkunft der Anatomieleichen suchte. Hier ist inzwischen ein grundsätzlicher Wandel eingetreten, denn heute werden ausnahmslos die Körper Verstorbener im Unterricht verwen- det, die sich der Anatomie zu Leb- zeiten selbst verfügt haben. Nach Beendigung des Kurses werden die Überreste eingeäschert.

Das Institut hat nichts zu verbergen

Von diesem Personenkreis kön- nen die Feucht- und Demonstra- tionspräparate in den vorhandenen Sammlungen nicht stammen, denn es wird bei der Verfügung die kom- plette Einäscherung und Beisetzung zugesagt. Also sind sie älter, sie stammen von jenen Personen, die der Anatomie aus Gefängnissen, Fürsorgeanstalten, Landeskranken- häusern u. a. zugeführt worden wa- ren. Keinem der Präparate ist anzu- sehen, woher die Leichen gekom- men sind und um welche Personen es sich handelt. Wo soll da eine Schuld der Anatomen liegen?

Von einer solchen Schuld der Anatomen war in der Presse sofort und schon vor Abschluß der mühsa- men Überprüfung des Präparatebe- standes mit aller Selbstverständlich- keit ausgegangen, den Anatomen mißtraut und die Einrichtung einer Kommission gefordert worden — so, als gäbe es ein Motiv für das Institut, die Dinge zu verschleiern! Das Ge- genteil ist richtig: Das Institut möch-

te so schnell wie möglich die Angele- genheit ins reine bringen.

Es gibt begründete Hoffnung, daß dies nun gelingt, nachdem durch den Präsidenten der Universität ein Gespräch mit Vertretern der israeli- tischen Religionsgemeinde zustande kam. Kaum eine andere Gruppe hat mehr Anlaß, in dieser Sache mitzu- wirken, als Juden, und keiner wird eine Maßnahme halbherzig nennen können, die von ihnen gutgeheißen und mitgetragen wird.

Die Sachlichkeit der Unterre- dung, der zurückhaltende und gera- de deshalb eindrucksvolle Bezug auf die selbsterlebten Schrecknisse, das hohe Niveau der theologischen Be- gründung, der überzeugende Ver- weis auf die gemeinsame Verant- wortung stachen wohltuend ab von vielen ungeprüften Behauptungen in der Presse, den schrillen Worten wirkungsbedachter Politiker und von oft unüberlegten Vorwürfen der Studenten.

Es zeichnet sich nun eine radi- kale Lösung ab: Weil die Objekte nicht identifizierbar und datierbar sind, könnten so gut wie alle aus den Beständen des Anatomischen Insti- tutes in Tübingen entfernt werden müssen. Die Entscheidung soll einer eigens gegründeten Kommission übertragen werden, die letztendliche Verantwortung aber ist von Univer- sität und Institut zu übernehmen, so wie sie zusammen nach neuen We- gen suchen müssen, auch in Zukunft einen anschaulichen Anatomieun- terricht zu gewährleisten.

Über die Angemessenheit der bisherigen Reaktionen und der zu ergreifenden Maßnahmen wird erst in weiterer Zukunft ein sachgerech- tes Urteil gefällt werden können.

Schon heute aber steht fest, daß we- der die Tübinger Anatomen noch die Anatomie als Fach noch die Uni- versität eine Schuld auf sich geladen haben oder ins Zwielicht geraten sind: Es hat uns nur unsere Vergan- genheit eingeholt.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Michael Arnold Anatomisches Institut

der Universität Tübingen Osterbergstraße 3

7400 Tübingen 1

Assistenzarzt in England

Ratschläge für Interessenten an einem Auslandseinsatz

Junge Ärzte und Ärztinnen, die nach dem Examen eine Assistenz- arztstelle suchen, haben damit in der Bundesrepublik oft Schwierigkeiten.

Ein Kollege empfiehlt ihnen im fol- genden Aufsatz, in England mit der Arztausbildung zu beginnen Seinen Erfahrungen nach ist das ein Weg ohne allzu lange Wartezeiten.

Deutsche Ärzte sind zur Zeit in England sehr gefragt. Viele Kran- kenhäuser versuchen freiwerdende Senior House Officer-Stellen durch

„Continental Doctors" zu besetzen, da sie als zuverlässig und gut ausge- bildet angesehen werden. Außer- dem sind sie in der Regel nur an ei- nem Short-term-Contract (6 Monate bis 2 Jahre) interessiert und kollidie- ren somit nicht mit englischen Ärz- ten, wie viele Kollegen aus Grie- chenland, Indien und anderen Com- monwealthländern.

Während es nicht allzu schwie- rig ist, als Deutsche oder Deutscher in England eine Anstellung als Se- nior House Officer zu erlangen, ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, die Facharztprüfung als Ausländer zu bestehen, geschweige denn, Registrar (Oberarzt) zu wer- den. Der Aufstieg zum Chefarzt (Consultant) ist nahezu ausgeschlos- sen.

Falls Interesse an einer be- stimmten Stelle besteht, empfiehlt es sich, vom betreffenden Kranken- haus eine Job Description anzufor- dern. Sie enthält alle notwendigen Informationen über die verschiede- nen Abteilungen des Krankenhau- ses, den Stellenplan, den Dienstplan und die Aufgaben, die den Arzt in diesem Krankenhaus erwarten. Un- abhängig hiervon empfiehlt es sich, A-298 (22) Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

sich das Krankenhaus vorher per- sönlich anzusehen. Meistens kann man das mit einem Vorstellungsge- spräch verbinden. Einen Teil der Reisekosten übernimmt das Arbeits- amt in Deutschland.

Meine Erfahrungen als Senior House Officer im Coventry and Warwickshire Hospital sind positiv.

Das Arbeitsverhältnis ist trotz förm- licher Kleidung (Hemd und Krawat- te) sehr persönlich. Die Chefärzte beantworten bereitwillig alle Fragen und nehmen sich immer Zeit, dem Berufsanfänger alles genauestens zu erklären und zu zeigen. Bei entspre- chendem Interesse kann man nach kurzer Zeit in vielen Fällen selb- ständig arbeiten. So ist es zum Bei- spiel keine Seltenheit, nach 3 Mo- naten Orthopädie eigenständig mit einer dynamischen Hüftschrauben- implantation (DHS) betraut zu wer- den.

Ob die jeweilige Arbeit in Deutschland zur Facharztweiterbil- dung anerkannt werden kann, er- fährt man über die Bundesärztekam- mer, Auslandsabteilung, Herbert- Lewin-Straße 1, 5000 Köln 41 (Lin- denthal).

Der einfachste Weg, eine An- stellung als Senior House Officer (Assistenzarzt) in England zu erlan- gen, führt über Bekannte, die be- reits vor Ort tätig sind. Sie können eine Kontaktadresse vermitteln.

Hilfreich ist dabei das Studium des British Medical Journal (Anzeigen- teil), des Lancet oder des Deutschen Ärzteblattes. Bewerben kann man sich auch unmittelbar bei der Aus- landsabteilung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Kenn- wort: Deutsche Arzte und Ärztin- nen nach England, Feuerbachstr.

44, 600 Frankfurt/Main 1, Telefon:

0 69/71 11-2 38 (Herr Fritz) oder -4 91 (Herr Fischer).

Bedingungen für die englische Approbation Zum Bewerbungsschreiben ge- hört ein tabellarischer Lebenslauf, der auch Ausführungen über private Neigungen enthalten sollte; darüber hinaus ist es vorteilhaft, zwei klini- sche Referenzadressen anzugeben.

Voraussetzungen zur Erlangung der Approbation in England sind:

a) die deutsche Approbations- urkunde,

b) das Zeugnis über die ärzt- liche Prüfung

c) eine Bescheinigung des Re- gierungspräsidenten, der die Appro- bationsurkunde ausgestellt hat, daß die Approbation zur uneinge- schränkten Ausübung des ärztlichen Berufes in der gesamten Bundesre- publik Deutschland berechtigt und daß Sie bis dato weder entzogen noch ihr Ruhen angeordnet worden ist (Verwaltungsgebühr: 50,— DM)

d) eine Bescheinigung des Bun- desministeriums für Jugend, Fa- milie, Frauen und Gesundheit, Deutschherrenstraße 87, 5300 Bonn 2, Tel. 02 28/3 08-35 15 (Frau Schleicher), daß die in der Bundes- republik Deutschland erworbene Qualifikation den Mindestanforde- rungen des Artikel 1 der Richtlinie 75/363 EWG entspricht,

e) ein gültiger Personalausweis.

Alle Urkunden und Bescheinigun- gen müssen in amtlich beglaubigter Ubersetzung vorliegen. Die Appro- bation kann schriftlich beim General Medical Council, 44 Hallam Street, London W1N6AE, beantragt wer- den. Wesentlich einfacher ist es al- lerdings, ein bis zwei Tage vor Ar- beitsantritt nach London zu fahren (U-Bahn-Haltestelle Great Portland Street). Nach Vorlage der Doku- mente einschließlich beglaubigter Übersetzungen erhält man nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von ca. 100 Pfund eine vorläufige Approbation ausgestellt. Die Origi- nalurkunde wird kurze Zeit später nachgesandt.

Mit Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind die vom General Me- dical Council ausgestellte — vorläufi- ge — Approbation und eine Beschei- nigung über die Mitgliedschaft in ei- ner englischen Berufshaftpflichtver- sicherung vorzulegen. Deutsche Be- rufshaftpflichtversicherungen wer- den nicht anerkannt. Man hat die Wahl zwischen The Medical Protec- tion Society und The Medical De- fence Union. Die Beiträge sind iden- tisch. Sie betragen im ersten Jahr 180 £ und steigern sich auf 1080 £ im siebten Jahr.

Der Jahresbeitrag wird bei bei- den Versicherungen innerhalb von drei Monaten fällig; es besteht je- doch die Möglichkeit, den Beitrag in zehn Monatsraten zu zahlen.

Darüber hinaus muß man beim zuständigen Department of Health and Society and Social Security die Mitgliedschaft bei der National Insu- rance (BfA) beantragen. Nach Be- endigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Möglichkeit, sich den Arbeitnehmeranteil auszahlen zu lassen. In diesem Fall verfällt jedoch jeder spätere Versicherungsan- spruch und der vom Arbeitgeber eingezahlte Anteil. Es empfiehlt sich daher, einen kleineren Betrag einge- zahlt zu lassen, um sich die Möglich- keit zur späteren Rentenauszahlung zu bewahren. Der Arbeitgeberanteil bleibt bestehen.

Verheiratete sollten beim zu- ständigen Park Court einen höheren Steuerfreibetrag beantragen.

Gehalt und Nebenleistungen

Die Stelle des Senior House Of- ficer wird im Eingangsjahr mit ca.

11 000 £ und nach dreijähriger Be- rufserfahrung mit 12 400 £ dotiert.

Eine weitere Einkommensverbesse- rung kann man als Senior House Of- ficer nicht erreichen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht ge- zahlt; Weiterbildungsurlaub hinge- gen schon. Neben dem Grundgehalt zahlen die Krankenhäuser eine Überstundenvergütung. Die Senior House Officer-Stelle im Coventry and Warwickshire Hospital ist ver- traglich mit 14 UMT veranschlagt (14 x 33,65 £/pro Monat). Als un- verheirateter Berufsanfänger ver- dient man einschließlich der 14 be- zahlten UMT ungefähr 950 £ netto pro Monat.

Anschrift des Verfassers:

Dietmar Pierre König Senior House Officer Accident and Orthopaedic Coventry and

Warwickshire Hospital Stoney Stanton Road GB Coventry CV 1 4 FH Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989 (23) A-299

Referenzen

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