trum des Zentralinstituts in Köln- Lövenich installiert und kann nie- dergelassenen Ärzten nach Ter- minabsprache vorgeführt werden.
Die Anschrift lautet: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung - Rechenzentrum, Dr. Ehrhard Geiss, 5 Köln 40 (Lövenich), Otto-
straße 1. G/DÄ
Neue Verdienstgrenze bei der
Berufsgenossenschaft
Termine beachten
Auf Vorschlag des Vorstandes der Berufsgenossenschaft für Gesund- heitsdienst und Wohlfahrtspflege beschloß die Vertreterversamm- lung der Berufsgenossenschaft in ihrer Sitzung am 18. November 1975 eine Anhebung des Höchst- jahresarbeitsverdienstes in der Un- fallversicherung für Pflichtversi- cherte und für freiwillig Versicher- te. Die Höchstjahresarbeitsver- dienstgrenze liegt nunmehr nicht mehr bei 48 000 DM, sondern bei 60 000 DM. Mit der am 1. Januar 1976 in Kraft tretenden Satzungs- änderung entstehen auch für freiberuflich Versicherte beträchtli- che Vorteile.
Wer als Freiberufler, sei es als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker frei- willig in der Unfallversicherung versichert ist, kann die Versiche- rungssumme, die bei der Versiche- rung als Jahresarbeitsverdienst zu- grunde gelegt wird, nunmehr bis zu einem Betrag von 60 000 DM erhö- hen. Diese erhöhte Höchstjahresar- beitsverdienstgrenze ist dann von Bedeutung, wenn bei künftigen Un- fällen oder Berufskrankheiten eine höhere Geldleistung zu erhalten ist.
Voraussetzung allerdings ist
~ ein schriftlicher und eigenhän- dig unterzeichneter Antrag, in dem die neue Versicherungssumme be- zeichnet ist.
~ Von besonderer Wichtigkeit sind die zu beachtenden Termine:
1. Geht der Antrag bis zum 31. De- zember 1975 bei der Berufsgenos- senschaft ein, gilt die Versicherung automatisch ab 1. Januar 1976.
2. Anträge, die im Jahre 1976 noch bis 29. Februar eingereicht werden, sind mit dem Tag nach Eingang des Antrages wirksam. Aber:
3. Bei einem Eingehen des Antra- ges nach dem 29. Februar 1976 gilt die Versicherung leider erst ab 1.
Januar 1977.
Den Freiberuflern ist somit anzu- empfehlen, die Termine einzuhal- ten, um in den Genuß der erhöhten Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze umgehend zu gelangen.
Aber nicht nur freiwillig Versicher- ten wird die Möglichkeit gegeben, durch einen erhöhten Jahresar- beitsverdienst (60 000 DM statt bis- her 48 000 DM) höhere Geldleistun- gen von der Berufsgenossenschaft im Falle eines Unfalles oder einer Berufserkrankung zu erhalten, son- dern auch den gesetzlich Versi- cherten. Ein Unterschied besteht jedoch: der gesetzlich Versicherte braucht nichts weiter von sich aus zu veranlassen. Wer gesetzlich ver- sichert ist und einen Unfall oder eine Berufskrankheit nach dem 1.
Januar 1976 erleidet, wird die ihm zustehenden Geldleistungen im Rahmen der neuen Höchstgrenze von der Berufsgenossenschaft er-
halten. awa
Ortskrankenkassen errichten
Forschungsinstitut
Am 1. Januar 1976 nimmt das neu errichtete "Institut für Forschung und Lehre der gesetzlichen Kran- kenversicherung" des Bundesver- bandes der Ortskrankenkasse (BdO) in Sonn-Bad Godesberg sei- ne Arbeit auf. Dieses "wissen- schaftliche" Institut soll einer BdO- Verlautbarung zufolge Fragen der ärztlichen Versorgung und Vergü- tung, der Krankenhausfinanzie- rung, des Arzneimittelwesens so-
Die Information:
Bericht und Meinung
wie der Prävention und Rehabilita- tion "mit Methoden wissenschaftli- cher Forschung" angehen. Man will nach Darlegungen des BdO vor allem die Ursachen der Kostenent- wicklung ergründen und die Mög- lichkeiten zu einer gezielten Ko- stendämpfung aufzeigen. Die "For- schungsergebnisse" sollen auch in Lehrveranstaltungen ihren Nieder- schlag finden. Die Schaffung einer solchen Einrichtung wurde erst- mals im "Gesundheitspolitischen Programm des DGB" vom Mai 1972
angeregt. DÄ
Krankenhäuser sind stärkster Kostenfaktor
An dem allgemeinen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwi- schen 1970 und 1975 waren die ge- setzlichen Leistungsverbesserun- gen nach Ansicht der Bundesregie- rung nur mit schätzungsweise 0,4 Beitragssatzpunkten beteiligt. Der stärkste Einfluß ging von den Auf- wendungen für stationäre Behand- lung aus, die allein von 1970 bis 1974 einen Beitragssatzanstieg von über einem Beitragssatzpunkt er- fordert hätten, wovon nur ein klei- ner Teil auf das Krankenhausfinan- zierungsgesetz und die Bundes- pflegesatzverordnung zurückzufüh- ren seien. Die Neuregelung des Zahnersatzes schlage voraussicht- lich mit 0,5 Beitragssatzprozent- punkten durch. Auf ambulante ärzt- liche Behandlung und den Anstieg der Ausgaben für Arzneien sind von 1970 bis 1974 den Berechnun- gen des Bundesarbeitsministe- riums zufolge jeweils knapp 0,2 Beitragssatzpunkte anzusetzen ge-
wesen. DÄ
ln einem Satz
Krebstote - Rund fünf Millionen Menschen sterben jährlich in der Weit an Krebs, schätzt die Weltge- sundheitsorganisation (WHO) in
Genf. DÄ