Die Information:
Bericht und Meinung Arzneimittelausgaben
rückläufige Realpreise aufweisen {also Preise, die inflationsberei- nigt sind). Auffallend ist ferner der hohe Anteil.von Kombinationsprä- paraten: Mit nahezu 70 v. H. wird die Bundesrepublik hier nur noch von Spanien übertroffen. Aller- dings ist der sich abzeichnende Übergang zur Verordnung von
Arzneimittel-
Verordnungsanteile einzelner Arztgruppen 1982 (in
V.H.)
Allgemeinärzte/
Praktiker 62,0
Internisten 19,0
Kinderärzte 5,5
Frauenärzte 3,6
Hautärzte 3,2
HNO-Ärzte 2,0
Nervenärzte 2,0
Orthopäden 1 ,5
Rest 1,2
Quelle: KBV
Monosubstanzen wiederum ko- stensteigernd, da die Monosub- stanzen oft teurer sind.
Re-Importe sind kein Allheilmittel
Kann man durch verstärkten Re- Import deutscher Arzneimittel aus dem Ausland die Krankenkassen finanziell entlasten? Auch mit die- ser Frage befaßte sich der KBV- Hauptgeschäftsführer bei dem Berliner Presseseminar. Solche Re-Importe werden häufig zu ei- nem Preis von 15 v. H. unter der Lauer-Taxe angeboten. Die Spit- zenverbände der Krankenkassen behaupten in einer gemeinsamen Presseerklärung sogar, für be- stimmte Arzneimittel müsse der deutsche Verbraucher bis zu acht- mal soviel bezahlen wie der Pa- tient in einem anderen Lande der Europäischen Gemeinschaft. Da- mit subventioniere der deutsche
Krankenversicherte das Auslands- geschäft der pharmazeutischen Industrie.
Grundsätzlich erscheint ein Re- Import durchaus diskussions- würdig, zumal die meisten dieser Importe Produkte deutscher Her- stellerfirmen von internationalem Rang sind und den Qualitäts- standards der Bundesrepublik entsprechen dürften. Gewisse Schwierigkeiten könnte es aber bei Patienten geben, die ein ihnen vertrautes Mittel in ~nderer
Konfektionierung, vielleicht auch in anderer Zusammensetzung und anderer Farbe, bekommen. Hier könnten erhebliche Compliance- Probleme auftreten. Das wurde bereits durch eine Infratest- Umfrage bestätigt. Außerdem:
ln der Auslieferung solcher re- importierten Arzneimittel l'<önnen zeitliche Verzögerungen auftre- ten.
~ Es ist außer Zweifel, daß es ge- radezu absurd wirkt, wenn trotz rückläufiger Rezept- und Verord- nungszahlen die Ausgaben für Arzneimittel in einem Teilbereich der gesetzlichen Krankenversi- cherung schon höher sind als die der kassenärztlichen Behandlung.
Es ist ebenfalls sicher, daß alle Bemühungen um eine Kosten- dämpfung scheitern müssen, wenn diese Entwicklung sich fort- setzt. Die bisherigen Strukturef- fektuntersuchungen haben aber.
auch wenn sie noch in den Anfän- gen stecken, gezeigt, wie kom- plex das Problem der Pharmaaus- gaben in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung ist, und daß es mit so einfach scheinenden Mit- teln wie den Parallelimporten nicht zu lösen ist.
Wir hoffen aber aus der noch nicht abgeschlossenen Studie des Zentralinstituts Erkenntnisse zu gewinnen, die es den Kassenärz- ten ermöglichen, die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimit- tel auf das ihrer Bedeutung im Rahmen der ärztlichen Versor- gung entsprechenCle Maß zurück- zuführen und zu stabilisieren. D
NACHRICHTEN
Niedersachsen:
Schutzimpfungen sind jetzt Kassenleistung
Die Angestellten- und Arbe.iter-Er~
Satzkassen in Niedersachsen ver- güten ab sofort die vom Sozialmi- nister öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen, wenn die Ver- sicherten sie gegen Vorlage eines Krankenscheines vom Kassenarzt durchführen lassen. Bislang konn- ten die Versicherten der Ersatz- kassen aie Schutzimpfung nur als privatärztliche Leistung in An- spruch nehmen, wobei allerdings die Krankenkassen die Kosten hierfür in angemessener Höhe er- statteten. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und der Landesausschuß der Ersatz- kassen gemeinsam mitteilen, übernehmen alle Ersatzkassen die Kosten für Schutzimpfungen als präventive Maßnahme, wobei der öffentliche Gesundheitsdienst Vorrang hat.
ln Ergänzung des Impfangebotes der Gesundheitsämter überneh- tnen die Ersatzkassen für ihre Ver- sicherten die Kosten für folgende, bei niedergelassenen Ärzten durchgeführte Impfungen: Diph- therie, Keuchhusten, Kinderläh- mung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose und Wundstarr- krampf sowie in bestimmten Fäl- len bei Tollwut, Virusgrippe und infektiösen Lebererkrankungen.
Die KV und der VdAK Niedersach- sen sind der Auffassung, daß mit dieser Regelung ein wesentlicher Schritt für einen umfassenden Impfschutz getan ist und bedenk- liche Impflücken in weiten Teilen der Bevölkerung damit beseitigt werden können. Außerdem sei die Regelung auch ein wichtiger Bei- trag zur Kostendämpfung.
Eine ähnliche Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimp- fungen auf Krankenschein be- steht seit Sommer 1983 zwischen der KV Niedersachsen und dem Landesverband der Ortskranken-
kassen. AP-N
24 Heft 43 vom 28. Oktober 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A