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Archiv "Wieviel niedergelassene Ärzte braucht die DDR?" (25.06.1990)

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Tabelle 1: Kreise und Einwohnerzahlen der DDR nach Größenklassen*

Anzahl der Kreise absolut in %

Einwohnerzahl absolut in %

19 8% 479 548 3%

66 29% 2 573 233 16%

78 34% 4 931 683 30%

64 28% 8 449 332 51%

227 100% 16 433 796 100%

unter 30 000 Einw.

30 000 bis unter 50 000 Einw.

50 000 bis unter 80 000 Einw.

80 000 Einw. und mehr

* Bevölkerungsstand 31. Dezember 1989

THEMEN DER ZEIT

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Wieviel niedergelassene Ärzte braucht die DDR? Gerhard Brenner

Die ambulante Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Dienstleistungen erfolgt in der DDR zur Zeit fast ausschließlich durch Ärzte, die an staatlichen Polikliniken angestellt sind. Dort erhält die Be- völkerung in der Regel die allge- meinärztliche und fachärztliche am- bulante Versorgung. Niedergelasse- ne Ärzte in eigener Praxis spielen zur Zeit eine untergeordnete Rolle.

Der zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abge- schlossene Staatsvertrag sieht die Einführung eines der Bundesrepu- blik vergleichbaren ambulanten Ver- sorgungssystems durch niedergelas- sene Ärzte in eigener Praxis vor. Die Organisation dieser ambulanten ärztlichen Versorgung (kassenärztli- che Versorgung) obliegt in der Bun- desrepublik den Kassenärztlichen Vereinigungen im Zusammenwirken mit den Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenkassen. Beide Partner vereinbaren in vertraglichen Absprachen Art und Umfang der medizinischen ambulanten Versor- gung.

Die Hauptfunktion der Kassen- ärztlichen Vereinigungen besteht in der Sicherstellung und Gewährlei- stung der medizinischen Versorgung,

das heißt die Kassenärztlichen Ver- einigungen haben gegenüber den Krankenkassen die Garantie zu übernehmen, daß an jedem Ort der Bundesrepublik niedergelassene Ärzte in quantitativ ausreichender Zahl und in entsprechender Qualität vorhanden sind.

Gesetzliche Grundlage für diese Planung des quantitativen Bedarfs ist die Bedarfsplanung für Kassen- ärzte, die einerseits im Gesetz für die kassenärztliche Bedarfsplanung als Bestandteil des Sozialgesetzbuches geregelt ist, und andererseits durch Richtlinien zur Bedarfsplanung, die die Vertragspartner von Ärzten und Krankenkassen durch Vertrag gere- gelt haben.

Für den Fall, daß die im Staats- vertrag vereinbarte Organisation der kassenärztlichen Versorgung auch auf das Gebiet der DDR übertragen wird, wird sich nach Gründung ent- sprechender Kassenärztlicher Verei- nigungen und eines der Bundesrepu- blik vergleichbaren Krankenversi- cherungssystems voraussichtlich auch die Planung des Bedarfs nie- dergelassener Ärzte nach den in der Bundesrepublik geltenden Bedarfs- planungsrichtlinien vollziehen.

Dieser Artikel soll die notwendi- ge Zahl von niedergelassenen Äriten

in eigener Praxis, gegliedert nach Fachgruppen und nach regionalen Bereichen, in der DDR für den Fall der Angleichung der Systeme aufzei- gen. Diese vorläufige Quantifizie- rung erscheint deshalb schon heute notwendig, weil die neu sich grün- denden Kassenärztlichen Vereini- gungen in der DDR für die Durch- führung ihres Sicherstellungsauftra- ges Orientierungsdaten benötigen.

Wichtigste Aufgabe der Kassenärzt- lichen Vereinigungen wird es sein, für jede Region (noch zu definieren- de Planungsbereiche) eine Aussage zu treffen, wieviel niedergelassene Ärzte dort in Zukunft zur Versor- gung der Bevölkerung mit ambulan- ten Dienstleistungen bedarfsnotwen- dig sind. Denn die Verwirklichung des Sicherstellungsauftrages, die die Kassenärztlichen Vereinigungen in der DDR übernehmen, hängt letzt- lich von der Bereitschaft der dor- tigen Ärzte ab, sich in eigener Praxis niederzulassen und nicht beispiels- weise weiterhin an Polikliniken als angestellte Ärzte tätig sein zu wol- len. Ein Niederlassungszwang soll ja ausgeschlossen bleiben.

• Die derzeitigen Bedarfspla- nungsrichtlinien in der Bundesrepu- blik sehen ein festes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen niedergelasse- nen Ärzten und Einwohnern einer Planungsregion vor, die durch Pla- nungsrichtzahlen festgelegt wurden.

Der Planungsbereich für die fach- ärztliche Versorgung ist in der Regel die Kreisebene und für die allge- meinärztliche Versorgung die Ge- meindeebene. Für die Planung des Bedarfs von Allgemeinärzten sehen die Planungsrichtlinien zum Beispiel eine Relation von einem Allgemein- arzt auf 2460 Einwohner vor. Die Bedarfsplanungsrichtlinien fordern, daß dieses Arzt/Einwohner-Verhält- nis in jeder Planungsregion minde- stens erreicht sein muß.

Die derzeitig in der Bundesre- publik Deutschland gültigen Richt- zahlen für die in die Bedarfsplanung einbezogenen Arztgruppen zur Er- reichung eines bedarfsgerechten Versorgungsgrades sind:

Allgemeinärzte: 2 460 Augenärzte - 21 720

Chirurgen: 46 180

Frauenärzte: 12 820 A-2038 (26) Dt. Ärztebl. 87, Heft 25/26, 25. Juni 1990

(2)

Abbildung 2: Statistisches Soll an niedergelassenen Ärzten nach Fachgruppen in der DDR*

Allgemeinmediziner Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Internisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Radiologen Urologen

1.282

416

756 390

560 301

322

6.680

2.344

0 500 1.000 1.500

• Berechnungsbasis: Bevölkerungszahlen vom 31.12.89 577

Abbildung 1: Statistisches Soll an niedergelassenen Ärzten in den Bezirken der DDR*

Berlin Cottbus Dresden Erfurt Frankfurt Gera Halle Karl-Marx-Stadt Leipzig Magdeburg Neubrandenburg Potsdam Rostock Schwerin Suhl

DDR-GESAMT

0 500 1.000

• Berechnungsbasis. Bevölkerungszahlen vom 31.12.89

1.631

552

997 818 530

1.110

LP: 491

HNO-Ärzte: 28 500

Hautärzte: 39 490

Internisten: 7 010 Kinderärzte: 21 740 Nervenärzte: 42 140

Orthopäden: 29 330

Radiologen. 54 610

Urologen - 51 040

Für die DDR ist es möglich, un- ter Zugrundelegung dieser Richtzah- len und nach der Festlegung von Pla- nungsbereichen eine der Bundesre- publik Deutschland vergleichbare Be- rechnung über die notwendige Zahl niedergelassener Ärzte vorzulegen.

Dabei wird zunächst als Planungsre- gion der Kreis angenommen Die DDR hat bei 15 Bezirken 227 Kreise, die allerdings zum Teil einwohner- mäßig kleiner sind als die in der Bun- desrepublik Deutschland (Tabelle 1).

Die Planungsrechnung wurde für die DDR auf der Basis dieser 227 Kreise durchgeführt. Es kann hier al- lerdings nicht die Sollzahl der nie- dergelassenen Ärzte, bezogen auf Fachgruppen und bezogen auf alle Kreise der DDR, wiedergegeben werden. Die kreisbezogenen Berech- nungen können aber beim Verfasser dieses Artikels nachgefragt werden.

Zur Darstellung der notwendigen Zahl von niedergelassenen Ärzten werden deshalb in diesem Beitrag die auf Kreisebene berechneten Soll- zahlen auf die Ebene der gegenwär- tig 15 existierenden Bezirke der DDR aggregiert.

15 000 Ärzte müßten sich niederlassen

isms■

• Dieses fiktive Planungsmo- dell verdeutlicht einerseits, daß sich langfristig aus dem gegenwärtigen Polikliniksystem rund 15 000 Arzte niederlassen müssen, um die Versor- gungssituation nach den Grundsät- zen der in der Bundesrepublik gel- tenden kassenärztlichen Versorgung sicherzustellen. Dies bedeutet, daß sich etwa 38 Prozent aller gegenwär- tig berufstätigen Arzte in der DDR langfristig in eigener Praxis betäti- gen. Andererseits ist zu berücksichti- gen, daß die vorgenommene Planung eine rein statistische Berechnung darstellt. Hier ist weder die tatsäch- liche Bewertung eines Planungsbe- reichs nach der Versorgungsintensi- tät des Einzugsgebiets noch die Pendlerbewegung in der Bevölke- rung oder die Leistungsfähigkeit der Arztpraxen oder die Erreichbarkeit durch die Bevölkerung berücksich- tigt worden. Werden diese Einfluß- faktoren berücksichtigt, kann dies zu Modifikationen der genannten Zah- len nach oben oder unten führen.

Es ist aber auch zu berücksichti- gen, daß die errechneten Sollzahlen dadurch zu modifizieren sind, daß für eine Übergangszeit die bestehen- den Polikliniken mit Sicherheit noch Versorgungsfunktionen im ambulan- ten Bereich wahrnehmen werden.

Abbildung 1 zeigt die bedarfsnot- wendige Sollzahl von 14 741 nieder- gelassenen Ärzten, aufgeteilt nach den 15 Bezirken.

Abbildung 2 dagegen weist die Sollzahl der notwendigen niederge- lassenen Ärzte, gegliedert nach Fachgruppen, aus.

Tabelle 2 gliedert das statistische Soll der 14 741 bedarfsnotwendigen Ärzte nach Bezirken und Arztgrup- pen.

Es ist zu berücksichtigen, daß die Berechnung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik zum 31. De- zember 1989 durchgeführt wurde.

Dt. Ärztebl. 87, Heft 25/26, 25. Juni 1990 (27) A-2039

(3)

Schwerin Neubran- Potsdam Frankfurt Cottbus Magdeburg Halle denburg

Rostock

Allg.med.

Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Internisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Radiologen Urologen

370 42 20 71 32 23 130 42 22 31 17 18

240 27 13 46 21 15 84 27 14 20 11 12

250 28 13 48 22 16 88 28 15 21 11 12

452 51 24 87 39 28 159 51 26 38 20 22

287 33 15 55 25 18 101 33 17 24 13 14

356 40 19 68 31 22 125 40 21 30 16 17

503 57 27 97 43 31 177 57 29 42 23 24

711 81 38 136 61 44 249 80 42 60 32 34 alle

Ärzte 818 530 552 997 634 785 1110 1566

1147 1536

491 1195 1631 14741

653 1095

alle Ärzte

Erfurt Dresden Leipzig Karl-Marx-

Stadt

Berlin DDR gesamt Gera Suhl

Allg.med.

Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Internisten Kinderärzte Nerven- ärzte Orthopäden Radiologen Urologen

497 56 27 95 43 31 175 56 29 42 22 24

296 34 16 57 26 18 104 34 17 25 13 14

222 25 12 43 19 14 78 25 13 19 10 11

696 79 37 134 60 43 244 79 41 58 31 34

542 61 29 104 47 34 190 61 32 46 24 26

739 84 39 142 64 46 259 84 43 62 33 36

520 59 28 100 45 32 183 59 30 44 23 25

6680 757 356 1282 577 416 2344 756 390 560 301 322 Tabelle 2: Statistisches Soll an niedergelassenen Ärzten nach Fachgruppen in den Bezirken in der DDR*

*Berechnungsgrundlage: Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 1989 Dies würde bedeuten, daß für einen

Übergangszeitraum voraussichtlich weniger als die genannte Zahl von niedergelassenen Ärzten notwendig wäre. Dies hätte den Vorteil, daß sich das neue kassenärztliche Ver- sorgungssystem mit ambulant tätigen Ärzten erst langsam entwickeln könnte.

Dem Verfasser dieses Beitrags liegen keine statistischen Informatio- nen über die Zahl der Polikliniken und die dort tätigen Ärzte, geglie- dert nach Fachgruppen und Kreisen sowie nach ihrer Versorgungsfunk-

tion und dem Einzugsgebiet, zur Quantifizierung dieser Korrektur- rechnung nicht vor. Zur Vervollstän- digung einer ersten Bedarfsplanung für die DDR ist deshalb die Zusam- menarbeit mit Instituten in der DDR Notwendigkeit, die über solche stati- stischen Kenntnisse der gegenwärti- gen Versorgungssituation verfügen.

• Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI), Köln, regt eine solche Zusammenar- beit an und würde für diese Zwecke auch sein DV-gestütztes Planungs-

modell bereitstellen, um entspre- chende Bedarfsplanungen und Pro- gnosen als sichere Entscheidungs- grundlage für die sich im Aufbau be- findliche Organisation der kassen- ärztlichen Versorgung der DDR zu ermöglichen.

Anschrift des Verfassers:

Dipl.-Kfm. Gerhard Brenner Geschäftsführer des

Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung Herbert-Lewin-Straße 5 D-5000 Köln 41 (Lindenthal)

Tabelle 3: Statistisches Soll an niedergelassenen Ärzten (Fortsetzung)*)

*Berechnungsgrundlage: Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 1989

A-2040 (28) Dt. Ärztebl. 87, Heft 25/26, 25. Juni 1990

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