B E R U F
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Urlaubsanspruch verfällt nicht
Wer krank ist, der kann sich nicht im Urlaub erholen. Das hat das Bun- desarbeitsgericht grundsätzlich fest- gestellt. Daraus folgt, dass Krank- heitstage während des Urlaubs vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden müssen. Letzteres gilt in einem Ar- beitsverhältniss „endlos“. Dies ha- ben der Europäische Gerichtshof und auch das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Zeit der Arbeits- unfähigkeit, und dauert sie noch so lange, dürfe nicht dazu führen, dass ein Urlaubsanspruch verfällt.
Bedingung für die Gutschrift der Krankheitstage ist im Regelfall, dass dem Betrieb (noch aus dem Ur- laub) ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit zugeschickt wird, falls für solche Fälle keine Sonder-
vereinbarung, etwa eine telefoni- sche Verständigung, getroffen wor- den ist. Die ausländische Arztbe- scheinigung muss im Gegensatz zur inländischen deutlich erkennen las- sen, dass zwischen einer bloßen Er- krankung und einer mit Arbeitsun- fähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden wurde.
Einfach an das bisher vorgesehe- ne Urlaubsende „angehängt“ wer- den dürfen die Krankheitstage aller- dings nicht. Dies wäre ein Grund für eine arbeitgeberseitige Abmahnung.
Einvernehmlich ist die Verlänge- rung möglich. Ansonsten wird nach der Rückkehr über den Termin für den Resturlaub entschieden. WB
Der Marburger Bund (MB) zieht eine positive Bilanz seiner Kampagne „Für ein familienfreundliches Krankenhaus“. Von den rund 1 000 Krankenhäu- sern, die mit einer Postkarte zum Mitmachen an der Aktion aufgefordert wurden, hätten bereits 180 Kli- niken reagiert. Die Reaktionen ließen erkennen, dass immer mehr Krankenhäuser die Herstellung einer größeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Mitarbeiter als wesentliche Unternehmens-
aufgabe wahrnehmen wollten. So hätten 40 Kran- kenhäuser ihre sofortige Bereitschaft erklärt, an der Kampagne teilzunehmen, die übrigen 140 bekun- deten laut MB zunächst Interesse und haben wei- terführende Informationen erhalten. Gründe für das große Interesse der Klinikleitungen an dem Thema sieht der MB in dem Mangel an Ärzten, in der Femi- nisierung des Arztberufs und in dem zunehmenden Wettbewerb unter den Krankenhäusern. JF