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Archiv "Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit: Überforderte Gutachter" (10.01.2005)

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A

A80 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 1–2⏐⏐10. Januar 2005

S T A T U S

B

is 1994 musste der Arbeit- geber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters diese begründen.

Um die Arbeitgeber bei der Einführung der Pflegeversi- cherung zu „entlasten“, wurde damals im SGB V bei begrün- deten Zweifeln das Wort be- gründeten gestrichen, um dem Arbeitgeber die Kontrollen zu erleichtern. Seitdem reicht es, wenn der Arbeitgeber der Krankenkasse mitteilt: Ich be- zweifle, dass Meier krank ist, und bitte um Begutachtung, um eine Einladung zum Medizini- schen Dienst der Krankenkas- sen (MDK) zu bewirken.

Die Angabe von Dr. Laber (DÄ, Heft 40/2004), dass der MDK über die verschieden- sten Fachärzte verfügt, ist zu- treffend.Es fehlt aber der Hin- weis, dass diese Ärzte heutzu- tage nicht mehr über eine ad- äquate technische Ausstattung verfügen.Viele Geräte wurden nämlich aus Kostengründen abgeschafft.Argumentiert wird, dass die von den Vertragsärz- ten erhobenen Befunde und die Ergebnisse deren techni- scher Untersuchungen für eine Begutachtung berücksichtigt werden könnten. Bei einer Be- gutachtung nach längerer Ar- beitsunfähigkeit mag dies sinn- voll sein. Welche Konsequen- zen hat dies aber für die Be- gutachtung eines Versicherten nach Arbeitgeberzweifeln,wenn dieser erst wenige Tage arbeits- unfähig ist?

Die Begutachtung bei Ar- beitgeberzweifeln erfolgt im Unterschied zur Begutachtung nach längerer Arbeitsunfähig- keit nicht fachspezifisch, weil die hierfür erforderlichen In- formationen nicht vorliegen.

Eine fachspezifische Untersu- chung erfordert aus Kapa- zitätsgründen einen gewissen Vorlauf. Es müssen auch Infor- mationen vorliegen, die im Voraus erkennen lassen, in welchem Fachgebiet die Ursa- che der Arbeitsunfähigkeit an- zusiedeln ist. Bei einem Ar- beitnehmer, der erst seit weni- gen Tagen arbeitsunfähig ist und bei dem die AU-Beschei- nigung noch nicht bei der

Krankenkasse vorliegt – die Krankenkasse demnach nur aus dem Arbeitgeber-Fax schließen kann, dass eine Krankmeldung vorliegt –, ist dies nicht zu realisieren.

Ein typisches Beispiel: Ar- beitnehmer Meier meldet sich bei seinem Chef am Montag früh telefonisch krank, den Arzt sucht er erst anschließend auf. Sein Chef faxt mittags die Bitte um Begutachtung zur Krankenkasse. Diese fordert den Versicherten am Nachmit- tag per Telefon auf, sich am nächsten Tag beim MDK vor- zustellen. Der Versicherte er- scheint ohne Unterlagen beim Gutachter und spricht kaum deutsch. Eine Anamnese ist deshalb nur eingeschränkt möglich (Dolmetscher wur- den vor Jahren aus Kosten- gründen abgeschafft). Der Gutachter erfährt vom Versi- cherten, dass in den nächsten Tagen weitere Untersuchun- gen bei Spezialisten geplant sind. Das Gutachten muss kurzfristig abgeschlossen, Er- gebnisse ausstehender Unter- suchungen können nicht abge- wartet werden. Kann man bei einem Versicherten, bei dem nicht bekannt ist, was er hat, und nicht weiß, welche Thera- pie eingeleitet wird, plausibel belegen, dass er nicht ernsthaft krank ist und seine Arbeit oh- ne Selbstgefährdung sofort wieder aufnehmen kann?

Die juristischen Ausführun- gen für den Fall, dass festge- stellt wird, Arbeitsunfähigkeit lag nicht vor, sind zwar theore- tisch interessant.Interessanter ist aber die Frage, wie häufig ein solcher Fall wirklich vor- kommt – wenn also der Fall eintritt, dass trotz der oben ge- schilderten Probleme der Gut- achter zu der (sehr seltenen) Ansicht gelangt, die Zweifel des Arbeitgebers seien berech- tigt und Arbeitsunfähigkeit nicht feststellbar: Wie geht die Krankenkasse damit um, und welche Mitteilung wird an den Arbeitgeber weitergegeben?

Viele Kassenmitarbeiter sagen auf Nachfrage, einen solchen Fall hätten sie noch nie erlebt.

Man werde dem Arbeitgeber dann mitteilen, dass der Versi- cherte am folgenden Tag die Arbeit wieder aufnehme, heißt es („Man kann ihn ja nicht rückwirkend zur Arbeit schicken“). Also, auch dann, wenn die Zweifel des Arbeit- gebers berechtigt sind, wird dieser es nicht erfahren – we- der von der Krankenkasse noch vom Arbeitnehmer, noch vom Gutachter.

Fazit: Die Ausführungen zu den rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers bei unrecht- mäßiger Krankschreibung kom- men im wirklichen Leben nie zur Anwendung.

Der Verfasser ist MDK-Gutachter und der Redaktion bekannt.

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

Überforderte Gutachter

Foto:Bilderbox [M]

Werden es nun 300 oder 600 oder mehr Krankenhäuser sein, die in den nächsten Jahren „vom Markt verschwin- den“? Nun, die Meinungen gehen hier ein wenig ausein- ander, aber auf jeden Fall sind es sehr, sehr viele.Wer so auf der Kippe steht – wir erfahren ja auch, dass es vor allem die kleinen und die kommunalen Häuser sein werden –, hat natürlich enormen Beratungsbedarf. Die Situation ist ganz sicher sehr schwierig für viele

Krankenhäuser. Doch so eindimen- sional, wie solche Voraussagen ihren

Weg in die Öffentlichkeit finden, wird die Entwicklung der Krankenhäuser nicht verlaufen. Es wird vermutlich Insol- venzen geben, doch reihenweise? Was sich allein in die- sem zu Ende gehenden Jahr im Krankenhausmarkt bewegt hat, stellt eine neue Qualität dar. Das Management der Kli- niken hat hier – gemeinsam mit den Belegschaften – Enor- mes geleistet. Dabei hatten und haben auch kleine Häuser ihre Chancen. Ich habe nicht gezählt, wie viele Kooperati- ons-, Fusions-, Integrationsverträge gemeldet wurden. Ich bin aber sicher, dass sie die der vergangenen Jahre bei wei- tem übertreffen. Dabei haben sich auch immer wieder

kommunale Häuser als flexibel und veränderungsfreudig gezeigt. Das Klischee vom veränderungsunwilligen oder gar unfähigen deutschen Krankenhausmanager, das nach wie vor immer mal wieder bemüht wird, stimmt so längst nicht mehr. Und dieser Manager wäre höchstwahrschein- lich noch flexibler, wenn er klare Rahmenbedingungen hätte. Zeige mir jemand eine Branche, wo seit Jahren mit so vielen Unwägbarkeiten und gleich- zeitig mit so vielen permanenten po- litischen Eingriffen eine doch immer- hin kontinuierliche, sehr beachtliche Qualität geliefert wird. Ihr Umsatzvolumen schlägt das anderer, von der Po- litik wesentlich mehr beachteter Branchen bei weitem.

Und es wird fast ausschließlich hier im Land erwirtschaftet.

Das klingt vielleicht komisch, kann aber angesichts der Ab- wanderung anderswo ja auch mal gesagt werden. Viele Wirtschaftszweige profitieren von den Krankenhäusern.

Rund eine Million Menschen sind im Krankenhausbereich beschäftigt. Sie kosten nicht nur, sie leisten vor allem. Und sie zahlen hier ihre Steuern. Angelika Beyer-Rehfeld Krankenhaus Umschau 12/2004

Kliniksterben?

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