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Archiv "Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch verkehrsmedizinische Prävention" (10.08.1978)

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Verkehrsmedizinische Prävention:

Mehr Sicherheit en Straßenverkehr!

Sede1827

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 32 vom 10. August 1978

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch

verkehrsmedizinische Prävention

Fritz Zirner

Dieser Artikel wurde angeregt durch einen Beitrag von Prof. Dr. med.

Walter Kreienberg: „Der ärztliche Beitrag zur Unfallverhütung im Straßenverkehr", erschienen im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 27/

1977, Seite 1771 ff. Der Verfasser legt - auch namens des Arbeitskrei- ses ,.Verkehrsmedizin" der Vereinigung der Technischen Überwa- chungsvereine e. V. - dar, daß in den letzten zwanzig Jahren vielfältige Aktivitäten in Gesetzgebung, Untersuchungs- und Forschungstätig- keit entwickelt worden sind, um eine „permanente ärztliche Überwa- chung der Kraftfahrer" zu erreichen. Dazu liefern - so der Verfasser in diesem Aussprachebeitrag - nicht nur die Technischen Überwa- chungsvereine mit deren Medizinisch-Psychologischen Untersu- chungsstellen und andere spezielle verkehrsmedizinische Institutio- nen einen entscheidenden Beitrag, sondern auch die niedergelasse- nen Ärzte im Rahmen ihrer Patientenbetreuung.

1. Stand der verkehrsmedizini- schen Präventivmaßnahmen im Straßenverkehr

In den letzten Jahren wurde immer deutlicher, wie wichtig medizinische Prävention in allen Bereichen des technisierten Lebens ist. Vorsorge- untersuchungen und Unfallverhü- tungsmaßnahmen beschäftigen heute ebenso den praktisch tätigen Arzt wie den Gesetzgeber, der seine diesbezüglichen Bemühungen spe- ziell in der Arbeitsschutzgesetzge- bung der letzten Jahre zum Aus- druck gebracht hat.

Präventivmaßnahmen speziell im Bereich des Straßenverkehrs zielen auf eine Hebung der Verkehrssi- cherheit ab. Mit ihrer Hilfe soll nicht nur dem einzelnen eine risikoarme Teilnahme am Straßenverkehr er-

möglicht, sondern die Allgemeinheit

vor ungeeigneten Kraftfahrern, aber auch vor einer nicht menschenge- rechten Gestaltung der Verkehrs- welt geschützt werden. Die Verbes- serung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen ist schon seit Jah- ren ein „evergreen" unter den Dis- kussionsthemen. Lang ist die Reihe von Vorschlägen, auch aus ärztli- chen Kreisen, durchaus beachtlich ist der Fortschritt, der erreicht wurde.

Eines der Ziele verkehrsmedizini- scher Präventivmaßnahmen im Stra- ßenverkehr ist die Auslese ungeeig- neter Kraftfahrer. Hier waren zwar in den Anfangsjahren des privaten Kraftverkehrs amtsärztliche und z. T.

auch psychotechnische Begutach- tungen der angehenden „Chauffeu- re" obligatorisch, doch entfielen diese Untersuchungen mit der 1934 erlassenen neuen Reichs-Straßen-

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Verkehrssicherheit

verkehrsordnung, so daß verkehrs- medizinische und verkehrspsycho- logische Eignungsuntersuchungen in Deutschland fast ganz in Verges- senheit gerieten. Erst mit dem Wie- deraufbau der Automobilindustrie nach dem Kriege, der zunehmenden Motorisierung und der dadurch an- steigenden Unfallhäufigkeit wurde Anfang der fünfziger Jahre der Ge- danke an eine Senkung der Unfall- zahlen durch die Auslese Ungeeig- neter wieder aktuell. Es entstand im Laufe der Zeit ein komplexes Unter- suchungssystem, in das Amtsärzte, Fachärzte, Medizinisch-Psychologi- sche Institute, technische Sachver- ständige und universitäre Obergut- achterstellen Fachkunde und Erfah- rung einbringen.

Darüber hinaus gibt es für diejeni-

gen, die nicht ohnehin aufgrundder

gesetzlichen Bestimmungen in die- ses Untersuchungssystem einge- schleust werden, heute drei Maß- nahmen zum Herausfinden Untersu- chungsbedü rftiger:

~ Den obligatorischen Sehtest vor der Fahrerlaubnis-Prüfung,

~ die Auskunftspflicht der Fahr·

schüler über ihren Gesundheitszu- stand bei der Fahrerlaubnis-Bean- tragung,

~ die Anweisung, daß der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr alle Beobach-

tungen bei der Führerscheinprü- fung, die Zweifel an der geistigen und körperlichen Eignung des Kan- didaten begründen, der Verwal- tungsbehörde mitteilt.

2. Gesetzliche Grundlagen

Es existiert gegenwärtig ein recht dichtes Netz von Paragraphen im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrszulassungsord- nung (StVZO) und im Strafgesetz- buch (StGB), welches die Eignungs- frage und deren Prüfung regelt (§§ 2, 4, 6a StVG, §§ 3, 7, 9, 11, 12, 15b, c, e, f StVZO, § 69 StGB). Hier- durch ist geregelt, daß als Führer-

insbesondere erlaubnispflichtiger

Fahrzeuge - nur derjenige zugelas- sen werden soll, bei dem keine Tat- sachen vorliegen, welche die An- nahme rechtfertigen, daß er hierzu ungeeignet ist. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Behörde Auflagen und Beschränkungen verfügen und (wie schon oben erwähnt) Gutach- ten von Fachärzten, Amtsärzten, Me- dizinisch-Psychologischen Untersu- chungsstellen und technischen Sachverständigen zu ihrer Entschei- dung anfordern. Dies wird prakti- ziert bei körperlichen und geistigen Mängeln sowie bei Vorbelastungen durch Verkehrsdelikte, Trunken- heitsfahrten, Rauschmittelmiß- brauch, Rohheitsdelikten, Miß- brauch der Fahrerlaubnis u. a., fer- ner in der Regel bei Erteilung der

Prüfung wichtiger Sehtunktionen am Vision-Test-Gerät

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Fahrerlaubnis vor Erreichen des Mindestalters, bei mehrfachem Prü- fungsversagen, schließlich bei Ertei- lung und Verlängerung der Fahrer- laubnis für die Personenbeförde- rung in Taxis und Omnibussen.

Welche Bewerber bzw. Inhaber wel- cher Fahrerlaubnisklasse durch wel- che gutachtliche Instanz untersucht werden, regeln die "Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaub- nisbewerbern und -inhatiern" der oberen Verwaltungsbehörden der Bundesländer.

3. Struktur und Arbeitsweise der Medizinisch-Psychologi- schen Institute der Techni- schen Oberwachungs-Vereine

Während die Funktion des Amts- und Facharztes in diesem Begutach- tungssystem wohl keiner weiteren Erläuterung bedarf, wird sich doch die Frage ins Bewußtsein drängen, was die Technischen Überwa- chungs-Vereine (TÜV) mit verkehrs- medizinischen Problemen zu tun ha- ben. Deshalb sei in einem kurzen Exkurs aufgezeigt, wie es zur Einbe- ziehung der Wissenschaften vom Menschen in das Gefüge der TÜV und den Aufbau der Medizinisch- Psychologischen Untersuchungs- stellen (MPU) kam.

Aufgabe der TÜV ist es, den Men- schen vor nachhaltigen Auswirkun- gen technischer Einrichtungen zu bewahren. Dabei hat sich in der mehr als 100jährigen Tätigkeit der Vereine immer deutlicher herauskri- stallisiert, daß diese Aufgabe durch die technische Wissenschaft allein nicht lösbar ist. Einerseits erwies sich im Laufe der Jahre manches technisch Perfekte als trotzdem un- fallträchtig, weil es dem Wesen des Menschen, der damit umgehen mußte, nicht entsprach. Erinnert werden darf in diesem Zusammen- hang nur an die ersten Autobahnen, die man fahrphysikalisch optimal (schnurgerade, ohne wesentliche Steigungen und Gefälle) in die Landschaft legte, um den Fahrer zu

"entlasten"; trotzdem kam es para-

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Gemeinsame individuelle Fallbeurteilung

medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Tabelle 1: Prinzip der Teamarbeit in den MPU

Arzt 1 Psychologe (Verkehrsmediziner) (Verkehrspsychologe)

Ingenieur (amtl. anerkannter Sach- verst. f. d. Kfz.-Verkehr) Anamnese

Untersuchung

Exploration Untersuchung

Fahrprobe Prüfung der Anpassung

Fahrzeug—Fahrer

Sehschärfe Reaktionszeit mittlerer Durchschnitt

r

unterste Grenze des Durchschnitts mittlerer Durchschnitt

unterste Grenze des Durchschnitts

Hindernis ?Punkt des Erkennens, Beginn der Reaktion eHaltepunkt, Ende des Anhalteweges

1,0 1,0 0,5 0,5

Darstellung 1: Zusammenhänge von Sehschärfe und Reaktionszeit beim Kraft- fahren

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Verkehrssicherheit

Die Tätigkeit der Untersuchungs- stellen ist im Unterschied zur Tätig- keit anderer auf dem Gebiet der Ver- kehrssicherheit arbeitender Institu- tionen geprägt durch das Prinzip der Teamarbeit zwischen den Verkehrs- medizinern, den Verkehrspsycholo- gen und fallweise auch den Ver- kehrsingenieuren (amtlich aner- kannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr).

Das Eignungsurteil ergibt sich — wie aus der Übersicht in Tabelle 1 her- vorgeht — nicht aus einer isolierten Betrachtung einzelner nachgewie- sener Funktionsbeschränkungen körperlicher oder psychischer Art, sondern folgt aus der individuellen Gesamtschau der Persönlichkeit mit all ihren seelisch-geistigen und kör- perlichen Eigenarten, Vorzügen und Schwächen. Nicht die reine Summa- tion der Mängel ist das Entscheiden- de für das Urteil „nicht geeignet", sondern der Stellenwert, der den diagnostizierten Mängeln im Ge- samtgefüge aller Fähigkeiten und Kräfte zukommt.

In diesem Zusammenhang erscheint für die Beurteilung des Einzelfalles die Frage von entscheidender Be- deutung, inwieweit festgestellte Mängel durch andere Funktionen oder Kräfte kompensiert werden können. Dazu in der Darstellung 1 ein einfaches Beispiel.

Während ein Kraftfahrer mit einem an sich normalen, jedoch im unteren Bereich des Durchschnitts liegen- deh Reaktionsvermögen mit norma- ler Sehschärfe (1,0) sein Fahrzeug in der dargestellten Situation vor ei- nem am Boden liegenden Hindernis noch anhalten kann, würde er es überfahren, wenn seine Sehleistung um die Hälfte auf 0,5 herabgesetzt ist. Hingegen bringt ein -Mensch, dessen Reaktionsvermögen im mitt- leren oder gar oberen Bereich des Durchschnitts liegt, sein Fahrzeug auch bei „halbierter" Sehschärfe noch rechtzeitig zum Stehen. So kompensiert ein relativ gutes Reak- tionsvermögen beim Kraftfahrer die Beeinträchtigung der optischen Orientierung, die aus der Sehschär- feminderung resultiert.

doxerweise zu vielen Unfällen, weil hier das Bedürfnis des Menschen nach Aktivität keine Berücksichti- gung fand und es durch Monotonie nicht selten zum Einschlafen der Fahrer kam. Andererseits kann es selbst bei technisch, medizinisch und psychologisch optimalen Ein- richtungen immer wieder zu Unfäl- len kommen, wenn sie von Men- schen bedient werden, die dafür nicht geeignet sind.

Bei dieser Sachlage ergab sich die logische Konsequenz, daß neben In- genieuren auch Ärzte, Psychologen und Pädagogen tätig wurden. So-

weit diese Arbeiten auf dem Sektor des Straßenverkehrs liegen, werden sie heute vornehmlich von den Me- dizinisch-Psychologischen Institu- ten der TÜV wahrgenommen. Diese führen nicht nur mehr als ein Drittel aller in der Bundesrepublik anfallen- den Untersuchungen zur Begutach- tung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahr- zeugen an Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern durch, sondern auch zahlreiche verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische For- schungs- und Entwicklungsarbeiten und verfügen somit über einen ho- hen Erfahrungsreichtum.

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Ähnliche Kompensationsmöglich- keiten bestehen aufgrund der engen Verflochtenheit der körperlichen und seelisch-geistigen Funktionen in allen anderen Bereichen. Auch spielen als Kompensationskräfte nicht nur die Qualität der einzelnen sensomotorischen Grundfunktio- nen, sondern das körperliche Befin- den, die allgemeine Belastbarkeit, die persönliche Zuverlässigkeit und das Verantwortungsbewußtsein (z. B. wird der Diabetiker die Anord- nungen des Arztes bezüglich Diät und Medikamenteneinnahme genau einhalten?) und vieles andere eine entscheidende Rolle.

Weitere Kompensationsmöglichkei- ten sind gegeben durch die Ertei- lung von Auflagen und Beschrän- kungen. So kann man beispielswei- se Funktionsverlust bei Fehlen bei- der unteren Extremitäten durch Be- schränkung der Fahrerlaubnis auf ein Auto mit reiner Handbedienung

Verkehrssicherheit

Tabelle 2: Zustandekommen des individuellen Eignungsur- teils in den MPU

Untersuchung, Akten, ggf. Zusatzinformationen 1

Fakten- und Befundzusammenstellung

1

Interpretation Vorhandene

Kompensationsmöglichkeiten Technische Kompensations- möglichkeiten (Auflagen) Medizinische Kompensations- möglichkeiten (Auflagen) Einschränkungen

aus med. u. psych. Sicht Festlegung einer Nachuntersuchung

Individuelles Eignungsurteil

= Risikobeurteilung

Beratung

Verkehrspädagog.

Maßnahmen

Tabelle 3: Untersuchungsbereiche einer medizinisch-psychologischen Eignungsuntersuchung Vorgeschichte Sinnes-

physiologie

Körperstatus Bewegungs- system

Psychophysischer Bereich

Gesundheits- anamnese Soziale Anamnese Verkehrs-

vorgeschichte Psycholog. Bereich Persönlichkeits- aspekte

bes.: Kritikvermögen Haltungen Einstellungen Realitätsbezug ggf. Krank- heitseinsicht Rationale Steuerg.

Weitsehvermögen Gesichtsfeld Phorie Fusion Stereopsis Farbensinn Mesopisches Sehen Hörvermögen

Internmed. Status Insbesondere:

Herz-Kreist.-System Atmungssystem Endokrines System Verdauungs- system

Neurolog. Status

Insbesondere:

Koordination Motorik Sensibilität Reflexstatus Vegetatives System

Funktionszustand von:

Wirbelsäule Gelenken Muskulatur

Optisch-sensorische Reiz- auffassung und Reizverar- beitung

Sensomotorische Koordi- nation („Reaktionsvermö- gen")

Konzentrationsleistungen Belastbarkeit

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 32 vom 10. August 1978 1831

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Verkehrssicherheit

und die Auflage, beim Fahren den Oberkörper stets durch einen star- ren Dreipunkt-Sicherheitsgurt zu fi- xieren (Ersatz für die Abstützkraft der Beine), ausgleichen. Gerade hier bieten sich durch das gemeinsame Zusammenwirken von Verkehrsme- dizin und Kraftfahrzeugtechnik, von Arzt und Ingenieur zahlreiche gute Lösungen an.

ln diesem Sinne versuchen die Sachverständigen in den MPU zu- nächst in jedem Fall bei Vorliegen von Mängeln Bedingungen ausfin- dig zu machen, unter denen der Be- troffene noch als Kraftfahrer am Ver- kehr teilnehmen kann. Erweisen sich freilich diese Mängel als nicht kompensierbar und in ihrem Aus- prägungsgradals so gravierend, daß durch sie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens verkehrsgefährden- der Zwischenfälle wesentlich größer ist als bei der Durchschnittspopula- tion der Fahrerlaubnisinhaber, muß der Verwaltungsbehörde der Entzug bzw. die Versagung der Fahrerlaub- nis empfohlen werden. Der Proband hat sich dann auf dem Wege einer

"Negativauslese" als ungeeignet

erwiesen.

Wie das Endurteil zustande kommt, geht aus der Übersicht in Tabelle 2 hervor.

Die Institutsarbeit auf dem Begut- achtungssektor richtet sich bei der Abgabe negativer Fahrtauglichkeits- gutachten im allgemeinen an drei Grundsätzen aus. Es wird verlangt, daß ein Befund, aufgrunddessen die Frage nach der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verneint wird,

sich nicht nur in einer, sondern in mehreren Untersuchungsstationen gezeigt hat (symptomatische Mehr- fachsicherung),

~ im bisherigen Leben des Betroffe- nen bereits zutage getreten ist (sym- ptomatische Realsicherung) und

~ einen Bezug zum verkehrssiche- ren Verhalten beim Führen von Kraftfahrzeugen hat (symptomati- sche Eindeutigkeit).

Entsprechend dem Prinzip der Teamarbeit wird - wie schon deut-

lieh gemacht - in den MPU jeder Proband im Regelfall verkehrsmedi- zinisch und verkehrspsychologisch untersucht bzw. in bestimmten Fäl- len auch einem Ingenieur vorge- stellt. Welche Untersuchungsstatio- nen dabei im medizinischen und psychologischen Bereich von den Probanden durchlaufen werden, zeigt die Übersicht in Tabelle 3.

Jedes Institut verfügt über die ent- sprechende sachliche und personel- le Ausstattung, um diese verkehrsre- levanten Untersuchungen im eige- nen Haus - insbesondere im Hin- blick auf die Grundsätze der Mehr- fachsicherung, Realsicherung und symptomatischen Eindeutigkeit - durchführen zu können. Wo zusätz- liche Spezialuntersuchungen- z. B.

EEG - notwendig werden, für die keine entsprechenden Einrichtun- gen in den MPU selber vorhanden sind, bestehen entsprechende Ver- einbarungen zur Mitwirkung exter- ner Fachärzte oder Kliniken. Einige Beispiele für Untersuchungsstatio- nen in den MPU zeigen die Abbil- dungen.

Im übrigen sei noch ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die von den MPU erstellten Gutachten ebenso wie die des Amtsarztes und des Facharztes nur eine Entscheidungs- hilfe für die Verwaltungsbehörde darstellen. Die Institute selbst sind keine Behörden, sie erteilen oder versagen auch nicht die Fahrerlaub- nis, sondern benennen lediglich

"Tatsachen". (=Befunde und Er-

kenntnisse), aus denen sich die Eig- nung bzw. Nichteignung ergibt. Die- se Schlußfolgerungen bezüglich der Erteilung oder Nichterteilung oder des Entzuges der Fahrerlaubnis zie- hen sodann die Straßenverkehrsäm- ter (Zulassungsstellen usw.).

e

Wird fortgesetzt

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Fritz Zirner Leiter des MPI des Technischen

Überwachungsvereins Berlin Albeinstraße 56

1000 Berlin 42

1834 Heft 32 vom 10. August 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ZULASSUNG

An einem Beispiel wird ein Problem ver- deutlicht, das sich im Zeichen der "Ärz- teschwemme" kommender Jahre viel- leicht häufiger stellen wird.

Die Freiberuflichkeil schützen - aber wie?

Ein Einspruch gegen den Beschluß eines Zulassungsauschusses dürfte kaum sinnvoller sein, als ein Ein- spruch gegen einen Landregen. ln beiden Fällen ist höhere Gewalt im Spiel. Deshalb nur "Fragen", und natürlich von einem Betroffenen, - an einem Beispiel verdeutlicht:

Vordringlich zu besetzen war - laut einer Bekanntgabe im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT - in Sterkrade-Nord eine Augenarztstelle. Ganz Sterk- rade hat 75 000 Einwohner. Es sind hier drei Augenärzte tätig mit Sitz in Sterkrade-Stadtmitte. Nach der

"Werbung" des Zulassungsaus-

schusses soll der neue Augenarzt in Sterkrade-Nord "über" 32 000 Ein- wohner zu versorgen haben. Für die übrigen drei Augenärzte genügen demnach die restlichen 43 000 Ein- wohner, also rein rechnerisch pro Arzt die Hälfte von dem, was er bis- her zu versorgen hatte. Und hieraus ergeben sich mindestens zwei Fra- genkomplexe:

G) Ist es gegenüber dem jungen Kol- legen zu rechtfertigen, wenn er mit solchen Zahlen gelockt wird?

@ Ist es zu rechtfertigen gegenüber den niedergelassenen Kollegen, daß ein so empfindlicher Eingriff in ihre Existenz vollzogen wird, und zwar ohne jede Vorankündigung?

Zu 1. Sterkrade ist ein Vorort von Oberhausen und von diesem Haupt- stadtteil durch zwei schiffbare Was- serwege getrennt, durch die Em- scher und den Rhein-Herne-Kanal.

Nur ausnahmsweise kann deshalb ein Oberhausener auf die Idee kom- men, einen Arzt in Sterkrade aufzu- suchen. Andererseits ist es aus man- chen Teilen von Sterkrade leichter, nach Oberhausen zu kommen als nach Sterkrade oder gar nach Sterk-

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