• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch verkehrsmedizinische Prävention" (17.08.1978)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch verkehrsmedizinische Prävention" (17.08.1978)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 33 vom 17. August 1978

Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch

verkehrsmedizinische Prävention

Fritz Zirner

Fortsetzung und Schluß

Einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung liefern die medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen (MPI) der Technischen Überwa- chungsvereine (TÜV). Das ist in der Öffentlichkeit - und auch unter Ärzten, denen im Rahmen ihrer Patientenbera- tung ebenfalls eine bedeuten- de präventive Aufgabe für die Verkehrssicherheit zukommt - nicht immer genügend be- kannt. Der Artikel, dessen er- ster Teil in Heft 32/1978, Seite 1827 ff. zu finden ist, schildert Struktur und Arbeit der MPI.

4. Umfang der verkehrsme- dizinischen Gutachtertätigkeit in der Bundesrepublik

4.1

Tätigkeit

der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen

Über die gutachtlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fahrtauglich- keitsuntersuchungen liegen nur auf dem Sektor der MPU genaue statisti- sche Daten vor. In den 12 Instituten führen derzeit 152 Verkehrsmedizi- ner und 188 Verkehrspsychologen in 46 Orten der Bundesrepublik diese Untersuchungen durch. Im Jahre 1976 wurden fast 100 000 Personen medizinisch-psychologisch begut- achtet. Wie sich dieses Probanden- kollektiv prozentual zusammensetzt, ergibt sich aus der Übersicht in Ta- belle 4.

Von den 97 310 Personen erwiesen sich aus medizinischen und/oder psychologischen Gründen 21 017 (-21,5%) als ungeeignet zum Füh- ren von Kraftfahrzeugen.

Insgesamt wurden seit der Grün- dung der Institute über 1,5 Millionen Fahrerlaubnisbewerber und -inha- ber medizinisch-psychologisch be- gutachtet. Zieht man von dieser Summe die als ungeeignet Beurteil- ten ab, ergibt sich, daß etwa jeder 30. Kraftfahrer, der sich heute auf der Straße befindet, bereits einmal

in einer MPU gründlich verkehrsme- dizinisch untersucht worden ist. Die in jüngster Zeit wieder vermehrt vor- getragene Forderung, Kraftfahrer regelmäßig untersuchen zu lassen, z. B. als „Kraftfahrerschutzuntersu- chung", ist damit in einem Teil ent- sprochen. Andererseits sind sich viele Experten darüber einig, daß es nicht sinnvoll wäre und auch nicht finanziell vertretbar ist, jeden Kraft- fahrer zu untersuchen, da hierdurch eine wesentliche Risikominderung der Verkehrsgefahren kaum erwar- tet werden kann (7).

4.2

Tätigkeit der Amtsärzte Genaue Zahlen über die amtsärztli- chen Fahrtauglichkeitsuntersu- chungen existieren leider nicht, doch ergibt die Hochrechnung einer Mikrozensusuntersuchung aus dem Jahr 1972, daß jährlich wenigstens 30 000 Jugendliche nach § 7 StVZO, weitere 15 000 Fahrerlaubnisbewer- ber und -inhaber nach den §§ 3 und 12 StVZO wegen geistiger und kör- perlicher Mängel oder hohen Le- bensalters sowie 60 000 Bus-, Taxi-, Miet- und Krankenwagenfahrer nach §§ 15 e bzw. 15 f StVZO dem Amtsarzt vorgestellt werden. Weite- re 20 000 Körperbehinderte sind schätzungsweise pro Jahr in den Gesundheitsämtern zu begutachten, weil sie um eine Beihilfe aus öffentli- chen Mitteln zur Anschaffung oder

1867

(2)

Tabelle 4: Einzelheiten über 97 310 Fahrtauglichkeitsbegut- achtungen, die 1976 in den MPU durchgeführt wurden

Untersuchungsanlaß Gesetzliche

Grundlage

Anteil der 1976 untersuchten Probanden

6,2%

§ 7 StVZO Vorzeitige Erteilung ei- ner Fahrerlaubnis Körperliche und/oder geistige Mängel (Seh- vermögen, Hörvermö- gen, Bewegungsorga- ne, innere Organe, neu- rologische und psychia- trische Auffälligkeiten, Sucht), hohes Alter bei Neuantrag (über 60 Jahren)

29,4%

§§ 3 und 12 StVZO

§§ 11 u. 12 StVZO Versagen bei der Füh- rerscheinprüfung

7,6%

§§ 15 b und 15 c StVZO

§§ 3 und 12 StVZO

Tatauffälligkeiten im Straßenverkehr

Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten

41,4%

Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförde- rung mit Droschken, Omnibussen, Mietwa- gen und Krankenwagen

7,4%

§§ 15 e und 15f StVZO

Sonstige Anlässe (z. B.

Gerichtsbeschlüsse)

8,0%

Versch.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Verkehrssicherheit

zum technischen Umbau von Fahr- zeugen im Hinblick auf die bei ihnen vorliegenden körperlichen Funk- tionsausfälle nachgesucht haben.

Schließlich wird nicht selten der Amtsarzt — wie im übrigen auch die MPU — eingeschaltet, wenn es spe- ziell in Arbeits- und Sozialgerichts- prozessen um Fragen der Fahrtaug- lichkeit geht.

4.3 Tätigkeit der Fachärzte Zum Umfang der Tätigkeit der Fach- ärzte im Bereich der Fahrtauglich- keitsdiagnostik lassen sich bedauer- licherweise derzeit überhaupt keine

exakten Angaben machen, da ein- schlägige Statistiken nicht geführt und im Kraftfahr-Bundesamt solche Gutachten nur dann registriert wer- den, wenn sie eine formelle Versa- gung der Fahrerlaubnis nach sich gezogen haben. Lediglich hinsicht- lich der augenfachärztlichen Begut- achtungstätigkeit kann man inso- fern eine Zahl nennen, als bekannt ist, daß im Jahr 1975 beim Sehtest rund 116 000 Personen angehalten und zum Augenarzt geschickt wor- den sind. Zu dieser Zahl sind aller- dings noch diejenigen hinzuzurech- nen, die von sich aus schon vor der Fahrerlaubnisprüfung einen Augen- facharzt aufsuchten und dessen

Gutachten der Verwaltungsbehörde vorlegten (kein Sehtest mehr!) oder sich danach dem Sehtest mit der neu verordneten Brille unterzogen.

Auch diesbezüglich bestehen ganz erhebliche Dunkelziffern.

5. Forschungs-

und Entwicklungsarbeiten

Neben diesen Eignungsbegutach- tungen nach den gesetzlichen Be- stimmungen sind in den vergange- nen 25 Jahren zahlreiche For- schungs- und Entwicklungsarbei- ten zum Abschluß gekommen, die gewichtige verkehrsmedizinische Präventivmaßnahmen zum Gegen- stand haben. Der begrenzte Umfang dieses Artikels gestattet es naturge- mäß nicht, sie alle aufzuzählen. Des- halb seien hier nur exemplarisch die wichtigsten — weil am breitenwirk- samsten — erwähnt.

Da ist einmal hinzuweisen auf den Sehtest für Fahrerlaubnisbewerber.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern beauftragte schon im Jahre 1959 die psychologisch-medi- zinische Untersuchungsstelle des TÜV Bayern, ein Verfahren zu ent- wickeln, welches es ermöglicht, auf einfache Weise Sehmängel bei den Führerscheinbewerbern aufzudek- ken. In Zusammenarbeit mit der Fir- ma Rodenstock entstand das heute allgemein bekannte R3-Gerät. In ihm hat der Fahrschüler Reihen von Zif- fern zu lesen. Wer diese Ziffern nicht bis zu der Anhaltegrenze von 0,7 zu lesen vermag, wird zur Begutach- tung seines Sehvermögens einem Augenarzt zugeführt. Seit 1. Januar 1963 ist der Sehtest bei der Führer- scheinprüfung in Bayern, seit Mitte 1963 bzw. 1964 auch in den anderen Bundesländern und Berlin obligato- risch. Insgesamt haben sich bisher 20 Millionen angehende Kraftfahrer diesem Grobausleseverfahren un- terzogen. Wenigstens zwei Millionen wurden direkt (aufgrund des Seh- testergebnisses) oder indirekt (sie haben schon von sich aus vor dem Sehtest den Augenarzt aufgesucht) durch diese Maßnahme einer augen- fachärztlichen Untersuchung zuge- führt.

1868 Heft 33 vom 17. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Test „Linienverfolgen" im Rahmen einer psychologischen Gruppenuntersuchung Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

Verkehrssicherheit

Weitere verkehrsmedizinische For- schungsarbeiten haben zu grundle- genden Änderungen in der Recht- sprechung geführt. So wurde z. B.

nach Vorlage des Forschungsbe- richtes „Die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Blutalko- holkonzentrationen unter 1,5 Pro- mille" durch den Rheinisch-Westfä- lischen TÜV, dem eine Fülle kleine- rer Forschungsarbeiten an gerichts- medizinischen Universitätsinstitu- ten, im verkehrsmedizinischen Ar- beitskreis des ADAC u. ä. vorausge- gangen waren, der Grenzwert für die Strafbarkeit folgenloser Trunken- heitsfahrten auf 0,8 Promille festge- legt.

In einem Gutachten des gleichen TÜV über „Frauen als Straßenbahn- führerinnen" wurden die Auswir- kungen der Fahrertätigkeit unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- schutzes angesprochen, was wie- derum Konsequenzen in der ent- sprechenden Gesetzgebung nach sich zog.

Andere Gutachten hatten die Erar- beitung von Normen für die Beurtei- lung der Fahrtauglichkeit zum Ge- genstand. So befaßte sich das Gut- achten „Sehvermögen und Kraftver- kehr" mit der Festlegung der Min- destanforderungen für die einzelnen Führerscheinklassen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit des Auges.

Unter der Federführung des Bun- desgesundheitsamtes arbeiteten Ophthalmologen und Physiologen aus dem Bereich der Universitäten mit augenärztlichen Praktikern, Ver- tretern der unteren Gesundheitsbe- hörden, der MPU und der Verwal- tungsgerichtsbarkeit in engster Teamarbeit Richtlinien aus, die heu- te allgemeine Anerkennung gefun- den haben.

Das Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr"versuchte ähnliches in den übrigen Bereichen der medizini- schen Wissenschaft. Auch hier wa- ren im Gemeinsamen Beirat für Ver- kehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesmini- ster für Jugend, Familie und Ge- sundheit die Vertreter der verschie- denen medizinischen Teildisziplinen

bemüht, entsprechende Leitlinien zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit zu erarbeiten. Zwar sind manche der im Gutachten niedergelegten Grundsätze heute noch in Frage ge- stellt, weil eine Reihe von Entschei- dungen der Verwaltungsbehörde, die auf diesem Gutachten basieren, in den letzten Jahren durch Verwal- tungsgerichte aufgehoben wurden.

Doch wird auch hier in absehbarer Zeit durch Überarbeitung des Gut- achtens eine allgemeine Anerken- nung der Leitlinien zu erreichen sein; dies um so mehr, wenn bei der Neuauflage nicht nur die verwal- tungsrechtlichen Einwände, son- dern auch das Erfahrungsmaterial

Prüfung des Reaktionsvermögens am Wiener Determinationsgerät

der MPU ebenso wie die neueren Forschungsarbeiten von Luff, Mül- ler-Limmroth und vielen anderen Autoren auf dem Gebiet der Ver- kehrsmedizin mit einfließen.

Wesentliche Fortschritte hinsicht- lich der verkehrsmedizinischen Prävention wurden ferner erzielt auf dem Sektor der beruflichen Fahr- und Steuertätigkeiten. Schon durch die Einführung des arbeitsmedizini- schen Vorsorgegrundsatzes 25 wer- den heute die Berufskraftfahrer in- tensiver ärztlich betreut als früher.

Daneben bieten insbesondere der Kraftfahrer-Dienst des TÜV Bayern, die Fahrerbetreuung des TÜV Rheinland und des RWTÜV, ferner die arbeitsmedizinischen Dienste einiger TÜV (z. B. Berlin) den größe- ren Fahrzeughaltungen Gelegen- heit, noch mehr zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft ihrer Fahrer zu tun, als dies die heuti- ge Arbeitsschutzgesetzgebung vor- schreibt.

Deutlich größer geworden ist auch der Anteil verkehrsmedizinischer Themen in der sogenannten Gefah- ren- oder Verkehrssicherheitslehre.

In diesem Unterrichtsabschnitt der Kraftfahreraus- und -weiterbildung sollen die Menschen vertraut ge- macht werden mit den besonderen Gefahren des Straßenverkehrs, für die es im „Gesetz" nur allgemeine, aber keine konkreten Hinweise gibt.

War in den ersten Veröffentlichun- gen zu diesem Thema von Munsch — dem Begründer dieser Unterrichts-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 33 vom 17. August 1978 1869

(4)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Verkehrssicherheit

materie — im Jahre 1961 und auch in der ersten größeren synoptischen Darstellung von G. und U. Schubert im Jahre 1961 der Anteil verkehrs- medizinischer Probleme noch relativ bescheiden, so zeigt die neueste Zu- sammenstellung von B. v. Heben- streit aus dem Jahre 1977, daß nun diesbezüglich sehr viel mehr ge- schieht. Heute wird der Fahrschüler ebenso wie der Berufskraftfahrer und der weiterzubildende Privatfah- rer nicht nur konfrontiert mit den Gefahren des Alkohols, sondern auch vertraut gemacht mit den Ge- fahren bestimmter Erkrankungen und der Medikamente, der Ermü- dung, bestimmter Witterungsein- flüsse, der falschen Ernährung u. v. m.

6. Die Bedeutung des nieder- gelassenen Arztes in der ver- kehrsmedizinischen Prävention

Die vorliegende Darstellung darf nicht abgeschlossen werden, ohne die verkehrsmedizinische Rolle des niedergelassenen Arztes zu akzen- tuieren. Er arbeitet zwar mit keinem

„amtlichen" Auftrag, doch ist er es, der in seiner Praxis meist als erster jene körperlichen und geistigen Mängel erkennt, welche die Fahr- tauglichkeit beeinträchtigen oder

Technische Umrüstung im Pedalbereich für einen Körperbehinderten

gar ausschließen können. Freilich ist er nicht verpflichtet, diese Mängel der Verwaltungsbehörde zu melden, denn gerade dies würde ja das Ver- trauensverhältnis von Arzt und Pa- tient wesentlich stören. Doch kann er gerade aufgrund dieses Vertrau- ensverhältnisses seinen Patienten über die Auswirkungen seiner Er- krankung auf das Fahrverhalten ent- sprechend aufklären, ja — wie die Alltagserfahrung häufig zeigt — so- gar im gewünschten Sinne positiv beeinflussen. Dazu gehört freilich, daß sich der Arzt bereits bei der Ana- mnese in jedem Fall darüber infor- miert, ob sein Patient Kraftfahrzeuge fährt oder nicht; daß er sich über die Auswirkungen der Erkrankung ebenso wie über die Auswirkung der verordneten Medikamente beim Kraftfahren Gedanken macht; daß er die einschlägigen Anforderungen kennt; und daß er sich letztendlich die nötige Zeit für ein solches Auf- klärungs- und Beratungsgespräch nimmt.

In diesem Sinne leisten heute bereits sehr viele niedergelassene Ärzte ei- nen wesentlichen Beitrag zur He- bung der Verkehrssicherheit. Das Wissen des niedergelassenen Arztes auf dem Gebiet der Verkehrsmedizin ständig auf dem neuesten Stand zu halten sollte ein wichtiges Anliegen der ärztlichen Fortbildung sein.

Literatur beim Verfasser

Der Verfasser dankt besonders Prof. von Hebenstreit (TÜV Bayern) und den Mit- gliedern des Arbeitskreises „Verkehrs- medizin" der Vereinigung Technischer Überwachunsvereine, Frau Dr. Böcker, Frau Dr. Fischer-Helwig und Dr. Dorsch für die Mitarbeit bei der Abfassung des Aufsatzes.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Fritz Zirner Leiter des MPI des Technischen

Überwachungsvereins Berlin Alboinstraße 56

1000 Berlin 42

BRIEFE AN DIE REDAKTION

BERUFSPOLITIK

Zu der Gründung einer Bundesvereini- gung deutscher Ärzteverbände:

Lieber die KV stärken

Brauchen die Ärzte noch einen neu- en Verein? Für potente Vereine ha- ben die Mitglieder viel Geld aufzu- bringen — man merkt das an den im Laufe der Zeit zunehmenden Forma- ten ihrer Zeitschriften. Konzentra- tion auf gemeinsame Ziele wäre aber heute besser. Hier bietet sich als die wohl stärkste Position die KV an, der die Ärzte insgesamt letzten Endes ihre Existenz verdanken. In der für die Ärzte schlimmsten Zeit nach dem Kriege gab es einmal einen Ver- ein der „Niedergelassenen Nicht- Kassenärzte". Man konnte ihn auch den Verein der Habenichtse nennen.

Das sollte man nicht vergessen.

Dr. med. Karl Franz Veit Lennöstraße 18

4000 Düsseldorf

EINKOMMEN

Zu dem Beitrag von Gerhard Brenner:

„Arzteinkommen im Zehn-Jahre-Ver- gleich" in Heft 20/1978:

Faktor Arbeitszeit

Weshalb bleibt selbst in einer Arbeit wie der o. a. der Faktor Arbeitslei- stung unberücksichtigt? Ich habe mein Einkommen mit dem eines Re- gierungsmedizinaldirektors . ver- glichen, dabei rechnerisch ausgegli- chen, daß für seine Pension der Staat sorgt, daß er als Beamter wei- tere Vergünstigungen hat, daß er ei- nen bezahlten Urlaub hat, daß wäh- rend seines Urlaubs der Staat die Kosten für seinen Arbeitsplatz trägt, daß ich etwa 25 Prozent mehr Stun- den arbeite, daß in meiner Praxis Arbeitsintensität und Organisations- effizienz höher sind. Ergebnis: der beamtete Kollege verdient pro Ar- beitsstunde mehr als ich .. .

Dr. med. P. M. Jantzen Am Oberanger 14 8060 Dachau

1870 Heft 33 vom 17. August 1978

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE