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Archiv "Psychiatrische Fachkrankenhäuser oder psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern?: Eine gesundheitspolitische Entscheidungsfindung am Beispiel Frankfur" (30.12.1976)

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Helmut Lechner

Die Zahl der für psychisch Kranke zur Verfügung stehenden Betten in psychiatrischen Fachkrankenhäusern dürfte im gesamten Bun- desgebiet ausreichend sein. Allgemeinkrankenhäuser hingegen ver- zeichnen ein Defizit psychiatrischer Betten. Insbesondere im Raum Frankfurt besteht ein großer Mangel an klinischen psychiatrischen Betten; ein Diskussionsbeitrag zeigt auf, wie dieser durch den Neu- bau von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern beseitigt werden könnte. Die grundsätzlichen Ausführungen des Verfassers sind zugleich ein Beitrag zur gesundheitspolitischen Entscheidungsfindung.

Es sollte das Ziel sein, auch für den seelisch Kranken — neben der frei- en Arztwahl — das Prinzip der freien Krankenhaus- wahl, soweit möglich, all- mählich durchzusetzen.

Dies hat zur Vorausset- zung die Integration der Psychiatrie in das Allge- meinkrankenhaus.

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 53 vom 30. Dezember 1976

Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

Psychiatrische

Fachkrankenhäuser

oder psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern?

Eine gesundheitspolitische Entscheidungsfindung am Beispiel Frankfurts

Im Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland zur psychiatrischen und psychotherapeutisch-psycho- somatischen Versorgung der Be- völkerung („Enquete") vom 25. No- vember 1975 (Bundestags-Drucksa- che 7/420-0) wird gefordert, daß psychiatrische Abteilungen an All- gemeinen Krankenhäusern errich- tet werden sollen, wo immer dies möglich ist. Nach den Feststellun- gen der Psychiatrieenquete gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit neben den Psychiatrischen Universitätskliniken 130 Fachkran- kenhäuser für Psychiatrie und Psychiatrie/Neurologie mit 98 757 Betten; daneben noch 44 psychia- trisch-neurologische Fachabteilun-

gen an allgemeinen Krankenhäu- sern mit 3164 Betten.

Die klinische Versorgung der psy- chisch Kranken in der Bundesrepu- blik geschieht demnach heute noch fast ausschließlich gesondert von der klinischen Versorgung al- ler übrigen körperlich Kranken in psychiatrischen Fachkrankenhäu- sern. Diese Trennung der Versor- gung von psychisch Kranken von der der körperlich Kranken im All- gemeinkrankenhaus hat folgende Konsequenzen:

1. Da im psychiatrischen Fach- krankenhaus in der Regel die ver- schiedenen medizinischen Fachab- teilungen und damit die Fachärzte

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Stationäre psychiatrische Behandlung

nicht zur Verfügung stehen, die für den körperlich Kranken im Allge- meinkrankenhaus vorhanden sind, ist der psychisch Kranke — abge- sehen von seiner psychiatrischen Betreuung — in der Regel schlech- tergestellt als der körperlich Kran- ke, soweit es die Betreuung durch andere medizinische Fachdiszipli- nen betrifft. Auch der seelisch Kranke bedarf aber nicht selten der diagnostischen Abklärung gleichzeitig bestehender körperli- cher Erkrankungen, die möglicher- weise die Ursache der Psychose sind (symptomatische Psychosen), und deren Behandlung. Das Prinzip der Gleichstellung des psychisch Kranken mit dem körperlich Kran- ken erfordert deshalb die Integra- tion der Psychiatrie in das Allge- meinkrankenhaus.

2. Weil heute noch in der Regel im Allgemeinkrankenhaus psychiatri- sche Fachabteilungen und damit Fachärzte für Psychiatrie nicht vor- handen sind, ist auch der körper- lich Kranke oft nur unzureichend psychiatrisch und psychotherapeu- tisch diagnostiziert, betreut und behandelt. Dies, obwohl im Allge- meinkrankenhaus heute zahlreiche Kranke behandelt werden mit psy- chosomatischen Störungen, nach Suizidversuchen, ferner Alkohol- und Suchtkranke, Patienten, die an sog. larvierten Depressionen lei- den, d. h. Depressionen, die unter den Symptomen von organischen Erkrankungen in Erscheinung tre- ten und als solche oft lange Zeit ergebnislos behandelt werden.

Auch im Allgemeinkrankenhaus ist deshalb im Interesse einer optima- len diagnostischen Abklärung der Krankheitsbilder und einer zielge- richteten Therapie die Präsenz des Nervenarztes erforderlich. Eine konsiliarische nervenärztliche Tä- tigkeit ist heute im Allgemeinkran- kenhaus nur noch als eine unzurei- chende Vertretung des Faches Psychiatrie anzusehen.

Dr. Bauer, Chefarzt der neuro- logisch/psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Frankfurt/

Main-Höchst, berichtet, daß er und seine Fachärzte im Jahr über

2000 konsiliarische Untersuchun- gen in anderen Fachabteilungen des Krankenhauses durchführen.

Andererseits nimmt er in zahlrei- chen Fällen die fachärztliche Bera- tung der anderen Fachabteilungen für seine psychiatrischen Patienten

in Anspruch.

3. Die Psychiatrie und die medizini- sche Psychologie nehmen in der medizinischen Ausbildung heute einen breiten Raum ein. Psychiatrie ist Hauptfach geworden. Vorbeu- gung von psychischen Störungen, Behandlung und Rehabilitation seelisch Kranker, Suchtkranker und Neurotiker sind zu einer der wichtigsten Aufgaben der medizini- schen Versorgung und damit auch der Gesundheitspolitik geworden.

Seelische Krankheiten, Süchte und Neurosen sind in bezug auf indivi- duelle und soziale Folgen zur Volkskrankheit Nummer eins ge- worden. Der Student der Medizin und der Arzt nach dem ätaatsex- amen sollten deshalb in ihrer klini- schen Ausbildung am Lehrkranken- haus die Patienten dieses Fachge- bietes in einer eigenen Fachabtei- lung, nämlich der psychiatrischen Abteilung, kennenlernen. Auch in der Ausbildung der Krankenschwe- ster und anderer Pflegeberufe spielt heute die Psychiatrie eine wichtige Rolle. Es ist deshalb auch für das Pflegepersonal wichtig, in einer psychiatrischen Abteilung im Umgang und in der Pflege den psy- chisch und neurotisch Kranken kennenzulernen und die im Unter- richt gewonnenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfah- rungen zu vertiefen.

4. Das Vorurteil gegenüber psy- chisch Kranken in der Gesellschaft wird erst dann behoben werden können, wenn der psychisch Kran- ke im gleichen Krankenhaus wie der körperlich Kranke behandelt werden kann.

Beispiel England

In England werden seit 1954 keine neuen Psychiatrischen Fachkran- kenhäuser mehr gebaut. Die mini- sterielle Planung sieht dort vor,

psychiatrische Einrichtungen zu dezentralisieren und psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Kran- kenhäusern einzurichten. Ein Korn- missionsbericht des Ministeriums stellt hierzu 1969 folgendes fest:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, daß die psychiatrischen Abteilun- gen an allgemeinen Krankenhäu- sern nahezu jeden psychiatrisch Kranken zu behandeln vermögen und daß darüber hinaus eine derar- tige Behandlung große Vorteile so- wohl für die Patienten als auch für das Personal bringt. Wir sind daher überzeugt, daß jegliche stationäre Behandlung psychiatrisch und ge- riatrisch Kranker in Zukunft im All- gemeinkrankenhaus durchgeführt werden sollte."

Komplementäre Einrichtungen Für die Funktionsfähigkeit, insbe- sondere für die Aufnahmefähigkeit psychiatrischer Abteilungen und zur Ermöglichung einer möglichst frühzeitigen Entlassung aus klini- scher Behandlung (möglichst kurze Verweildauer im Krankenhaus ohne Gefährdung des Patienten), ist es wichtig, daß nach Abschluß der Behandlung der akuten Erkran- kung für den weiter betreuungsbe- dürftigen chronisch psychisch Kranken komplementäre Einrich- tungen in der Gemeinde und im Versorgungsgebiet zur Verfügung stehen. Solche Einrichtungen sind Übergangsheime, Wohnheime, Wohngemeinschaften, beschützen- de Werkstätten und Klubeinrichtun- gen. Wenn diese komplementären Einrichtungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, dann kann mit psychiatrischen Abteilun- gen, die 80 bis 120 Betten ein- schließlich der geschlossenen Sta- tionen haben, die sektorale psych- iatrische Gesamtversorgung einer bestimmten Region sichergestellt werden.

Das Beispiel Frankfurt

In Frankfurt besteht ein großer Mangel an klinischen psychiatri- schen Betten. Zahlreiche psy- chisch Kranke müssen in zum Teil weit entfernte Fachkrankenhäuser 3414 Heft 53 vom 30. Dezember 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen Stationäre psychiatrische Behandlung

des Landeswohlfahrtsverbandes (PKH Weilmünster, PKH Hadamar, PKH Eichberg) untergebracht wer- den. Je nach dem Polizeirevier, in dem in Frankfurt ein psychisch kranker Patient wohnt, erfolgt die Einweisung in eines der für die sektorale psychiatrische Versor- gung vorgesehenen Krankenhäuser.

Die Wahlfreiheit eines psychiatri- schen Patienten beziehungsweise seiner Angehörigen in bezug auf das Krankenhaus seines Vertrau- ens ist deshalb wesentlich einge- schränkt, oft nicht möglich.

Während demnach der Zustand der klinischen psychiatrischen Versor- gung in Frankfurt äußerst mangel- haft ist, besteht ein gut entwickel- tes und differenziertes System von nichtklinischen Einrichtungen des Wohnens, der Freizeit und der Ar- beit für chronisch psychisch Kran- ke, geistig Behinderte und psy- chisch gestörte alte Menschen.

1975 gab es in Frankfurt 408 Betten für chronisch psychisch Kranke in verschiedenen Einrichtungen des Wohnens (in Übergangsheimen, Wohnheimen, Wohngemeinschaf- ten), 335 Werkstattplätze in einem differenzierten System von be- schützenden Werkstätten und etwa 200 Plätze in Klubeinrichtungen. In diesem differenzierten System des Wohnens, der Freizeit und der Ar- beit leben chronisch psychisch Kranke, die, wenn es diese Einrich- tungen der gemeindenahen Reha- bilitation nicht gäbe, in Psychiatri- schen Krankenhäusern versorgt werden müßten. Dieses nichtklini- sche Versorgungssystem wurde ohne erhebliche Investitionskosten geschaffen und wird über den Pfle- gesatz finanziert. In Frankfurt wur- den außerdem in den vergangenen Jahren an verschiedenen Altenpfle- geheimen 110 Betten in geschützten (geschlossenen) Abteilungen ein- gerichtet. Ein weiteres Pflegeheim wird in Kürze eine Abteilung mit 20 geschützten Betten eröffnen. In diesen Abteilungen können psy- chisch gestörte alte Menschen un- tergebracht und damit gemeinde- nah versorgt werden. Bisher muß-

ten solche Alterskranke in psychia- trischen Altersabteilungen in stadt- fernen psychiatrischen Kranken- häusern versorgt werden. Dieses nichtklinische System der Versor- gung chronisch psychisch Kranker in der Gemeinde kann entspre- chend den Notwendigkeiten und dem Bettenbedarf ausgebaut wer- den. Durch ein solches differen- ziert gegliedertes nichtklinisches System der Nachsorge werden psychiatrische Fachabteilungen der Akutversorgung entlastet, denn chronisch psychisch Kranke kön- nen in solche Einrichtungen über- führt werden. Eine Frühentlassung von psychiatrisch Kranken in diese Nachsorgeeinrichtungen ist mög- lich, Verkürzung der Aufenthalts- dauer im Akutkrankenhaus ist si- chergestellt. Dieses gegliederte Frankfurter System nichtklinischer Einrichtungen stellt demnach die Versorgung chronisch psychisch Kranker in allen Lebensphasen si- cher. Somit sind die in Frankfurt am Main einzurichtenden psychia- trischen Abteilungen an Allgemein- krankenhäusern ausschließlich für die Behandlung von akuten psych- iatrischen Krankheitsbildern zu- ständig. Dieses System der Nach- sorge eröffnet in Frankfurt die Chance, auch ein arbeitsfähiges differenziertes System der klini- schen Akutversorgung des psy- chisch Kranken sicherzustellen.

Im „großen Hessenplan" („Hessen '80", Schwerpunkte sozialer Da- seinsfürsorge, herausgegeben vom Hessischen Sozialminister) werden die Leitlinien des modernen Kran- kenhauses der Zukunft beschrie- ben. Es wird ein System bedarfsge- recht gegliederter Krankenhäuser mit einer ausreichenden Zahl von Fachabteilungen für alle akuten Krankenhausfälle angestrebt. Nach diesem Plan gibt es Krankenhäuser der Maximalversorgung (700 bis 1000 Betten) und Krankenhäuser der Zentralversorgung (500 bis 700 Betten). Lehrkrankenhäuser sind in der Regel Krankenhäuser der Zen- tralversorgung und der Maximal- versorgung. Es sollte das Ziel sein, daß das moderne Krankenhaus der Zentral- und Maximalversorgung

psychiatrische Abteilungen mit ei- ner 'Größenordnung von etwa 100 bis 120 Betten besitzt. Wenn von einem Recht aller Bürger auf eine optimale Krankenhausversorgung unter neuzeitlichen Gesichtspunk- ten gesprochen wird, sollte klar de- finiert werden, daß zumindest das Krankenhaus der Zentral- und Ma- ximalversorgung eine psychiatri- sche Abteilung von ausreichender Größe haben muß.

Wahlfreiheit

für die psychisch Kranken

Der zur Zeit in Frankfurt bestehen- de Bettenmangel in der klinischen Psychiatrie erfordert im Augenblick die Unterbringung von psychisch Kranken nach dem Prinzip der sek- toralen Versorgung — gegliedert nach Polizeirevieren. Es sollte aber das Ziel sein, daß auch der see- lisch Kranke wie der körperlich Kranke ein Krankenhaus seines Vertrauens — ein kommunales Krankenhaus oder ein Kranken- haus eines freien Trägers — aufsu- chen kann. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn in Zu- kunft an möglichst zahlreichen all- gemeinen Krankenhäusern und an vielen Orten innerhalb der Gemein- de, in der er lebt, psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkranken- häusern für seelisch Kranke einge- richtet sind. Erst dann braucht er nicht mehr wie bisher ein oft stadt- fernes psychiatrisches Fachkran- kenhaus aufzusuchen.

Freiwilligkeit

Im August 1976 wurden in Frankfurt 130 Kranke, die an endogenen Psy- chosen (54), Suchtkrankheiten (30), Zerebralsklerose (10) litten oder die einen Suizidversuch (36) unter- nommen hatten, durch die Schutz- polizei, die Ordnungsbehörde und den Richter nach den Bestimmun- gen des Hessischen Freiheitsent- ziehungsgesetzes (HFEG) zwangs- weise untergebracht.

Gegen seinen Willen kann ein psy- chisch Kranker nach dem HFEG nur dann untergebracht werden, wenn er durch seine Erkrankung DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 53 vom 30. Dezember 1976 3415

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Stationäre psychiatrische Behandlung

sich selbst oder andere erheblich gefährdet. Allein zur Behandlung oder zur Besserung eines seeli- schen Krankheitszustandes dürfen Zwangsunterbringungen nach den bestehenden gesetzlichen Bestim- mungen nicht erfolgen. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen kommen viele seelisch Kranke, wenn sie nicht krankheitseinsichtig sind, nicht rechtzeitig zu der aus ärztlicher Sicht notwendigen klini- schen Behandlung. Die seelischen und sozialen Folgen sind oft tra- gisch. Eine psychische Erkran- kung, die nicht rechtzeitig der not- wendigen klinischen Therapie un- terzogen wird, nimmt einen chroni- schen Verlauf und führt oft zu ei- nem seelischen Defekt, der bei rechtzeitiger Behandlung zu ver- meiden gewesen wäre. Der • ma- nisch Kranke zum Beispiel schä- digt durch sein auffallendes Ver- halten sein Ansehen im Beruf und verliert deshalb möglicherweise seinen Arbeitsplatz. Es ist bekannt, daß viele psychisch Kranke freiwil- lig bereit wären, sich einer klini- schen Behandlung zu unterziehen, wenn diese im Allgemeinkranken- haus in einer psychiatrischen Ab- teilung stattfinden könnte.

Beispiel: Ein Patient, der nach ei- nem Suizidversuch in einer interni- stischen Intensivstation behandelt wurde, ist nach Abklingen der Be- wußtlosigkeit und der schweren In- toxikation noch depressiv — reak- tiv und endogen — und deshalb weiter suizidal. Dieser Patient muß heute in einer geschlossenen Sta- tion eines psychiatrischen Kran- kenhauses versorgt werden. Er muß deshalb aus dem Kranken- haus, in das er zunächst aufge- nommen wurde, verlegt werden. In der Regel ist er nicht bereit, einer solchen Verlegung in eine ge- schlossene psychiatrische Klinik zuzustimmen. So werden Zwangs- maßnahmen erforderlich, die bei einer Verlegungsmöglichkeit inner- halb des gleichen Krankenhauses nicht notwendig wären. Der zusätz- liche seelische Schaden für den ohnehin schon schwer leidenden Patienten ist schwerwiegend und wäre vermeidbar.

Eine Frau erkrankt im Wochenbett auf einer geburtshilflichen Abtei- lung an einer Psychose. Auch hier kann in der Regel von einer freiwil- ligen Aufnahme in einer psychiatri- schen Abteilung des gleichen Kran- kenhauses ausgegangen werden.

Nur weil eine Verlegung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus wegen Selbstgefährdung notwen- dig wird, wird die freiwillige Zu- stimmung nicht gegeben, und Zwangsmaßnahmen sind erforder- lich. Ein Alkoholkranker in einer medizinischen Fachabteilung er- krankt an einem Entzugsdelirium.

Auch bei diesem Kranken wäre eine Verlegung auf der Basis der Freiwilligkeit in eine psychiatrische Fachabteilung des gleichen Hau- ses möglich; heute müssen aber Zwangsmaßnahmen angewendet werden, weil eine Verlegung in ein anderes Fachkrankenhaus, oft stadtfern, erforderlich ist.

Diese Beispiele sind keine Einzel- fälle, sie schildern exemplarisch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, daß heute seelisch Kran- ke in der Regel in anderen Kran- kenhäusern versorgt werden als körperlich Kranke.

Zahlreiche psychisch Kranke, die nach Auffassung des behandeln- den Haus- oder Facharztes einer klinischen Behandlung bedürften, wären freiwillig bereit, in die psychiatrische Abteilung eines All- gemeinkrankenhauses zu gehen;

sie lehnen aber eine rechtzeitige Behandlung in einem psychiatri- schen Fachkrankenhaus ab.

Auch die Familienangehörigen die- ser Patienten wären eher bereit, den Kranken zu beeinflussen, sich der notwendigen Behandlung zu unterziehen, wenn diese in einem Allgemeinkrankenhaus stattfinden könnte. Sie alle fürchten, daß der Ruf der Familie und des Kranken durch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ge- schädigt werden könnte. Es ist deshalb eine gesundheitspolitische und eine humane Aufgabe ersten Ranges, die Einrichtung psychiatri-

scher Abteilungen an möglichst vielen Krankenhäusern, insbeson- dere aber an Krankenhäusern der Zentral- und Maximalversorgung anzustreben. Durch Aufklärung und Beratung sind möglicherweise be- stehende Widerstände und Vorur- teile bei Krankenhausträgern und Krankenhauspersonal abzubauen.

Es kann keinen Zweifel darüber geben, daß dies sowohl möglich wie notwendig ist.

Folgenschwere Entscheidung In Frankfurt besteht zur Zeit eine Situation, die in bezug auf die Einrichtung psychiatrischer Abteilungen eine folgenschwe-

re gesundheitspolitische Entschei- dung notwendig macht. Zur Zeit besteht der Plan, in Frank- furt/Main-Eschersheim ein Psychia- trisches Fachkrankenhaus zu er- stellen. Durch den Bau eines sol- chen Psychiatrischen Fachkran- kenhauses würde, auch wenn es in bezug auf Ausstattung und Gestal- tung allen modernen Anforderun- gen entsprechen würde, das beste- hende Vorurteil von der Notwen- digkeit einer getrennten Versor- gung des psychisch Kranken von den körperlich Kranken verstärkt werden. Wenn die Bevölkerung und insbesondere die betroffenen Kran- ken und ihre Familien befragt wür- den, würden sie zweifellos wün- schen, daß in einem Erkrankungs- fall sie in einem Allgemeinkranken- haus versorgt würden.

Aus Zeitungsmeldungen gebt her- vor, daß das geplante Psychiatri- sche Krankenhaus in Frank- furt-Eschersheim bei 200 Akutbet- ten und ergänzenden Einrichtun- gen 72 Millionen DM kosten soll.

Wenn man bedenkt, daß gleichzei- tig für 100 Betten Psychiatrie am Krankenhaus Frankfurt-Höchst ein Betrag von 13 Millionen DM vorge- sehen ist, dann wird deutlich, wie- viel kostengünstiger psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkranken-

häusern gebaut werden können.

Mit dem vorgesehenen Betrag von 72 Millionen DM könnten — anstel-

le der 200 Betten im Fachkranken- haus Eschersheim — etwa 600 bis 3416 Heft 53 vom 30. Dezember 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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700 Betten Psychiatrie an Allge- meinkrankenhäusern in Frankfurt und in Hessen eingerichtet werden.

Es könnte damit der Fehlbestand an psychiatrischen Betten der Akutversorgung weitgehend - und zwar dezentralisiert und gemeinde- nah - behoben werden, insbeson- dere auch deshalb, weil im Zusam- menhang mit der kürzeren Verweil- dauer und der zurückgehenden Be- legung anderer Fachabteilungen an manchen Krankenhäusern Bet- ten zur Verfügung stehen, die noch zusätzlich der Psychiatrie zuge- schlagen werden könnten.

Ein psychiatrisches Fachkranken- haus, das heute gebaut wird, ist selbst dann, wenn es modern und kostenaufwendig baulich gestaltet ist, alle notwendigen halbstationä- ren Einrichtungen und Übergangs- einrichtungen erhält, ein nicht mehr zeitgemäßes Krankenhaus.

Als das psychiatrische Kranken- haus Eschersheim als Fachkran- kenhaus geplant wurde, war es das erklärte Ziel, die akute Bettennot in der klinischen Psychiatrie in Frank- furt zu beseitigen. Damals trat die Stadt Frankfurt das Waldkranken- haus Köppern an den Landeswohl- fahrtsverband Hessen ab, und der Landeswohlfahrtsverband war da- für bereit, ein psychiatrisches Krankenhaus in Frankfurt zu bau- en. Die nun vorliegenden Ergebnis- se der Psychiatrieenquete und die inzwischen fortgeschrittene Ent- wicklung der nichtklinischen Ein- richtungen in der Nachsorge für chronisch psychisch Kranke in Frankfurt lassen uns aber heute zu der Feststellung kommen, daß die Errichtung eines psychiatrischen Fachkrankenhauses nicht mehr den Bedürfnissen und Not- wendigkeiten einer optimalen Ver- sorgung psychisch Kranker in Frankfurt entspricht. Es muß des- halb trotz fortgeschrittener Planun- gen gefordert werden, daß von dem Bau eines weiteren Fachkran- kenhauses für Psychiatrie in Frank- furt Abstand genommen wird und daß die dafür vorgesehenen finan- ziellen Mittel für die Errichtung psychiatrischer Abteilungen zur Verfügung gestellt werden. Wahr-

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Stationäre psychiatrische Behandlung

scheinlieh wäre es zweckmäßig, die Planung der psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkranken- häusern in Zukunft in die allgemei- ne Krankenhausplanung hineinzu- nehmen. Der Landeswohlfahrtsver- band hat seine Bereitschaft in Ge- sprächen bekundet, beratend bei Einrichtung von psychiatrischen Ab- teilungen mit seinen Erfahrungen zur Verfügung zu stehen.

Für die psychiatrische Versorgung Frankfurts stehen zur Zeit im klini- schen Bereich das Psychiatrische Krankenhaus Köppern, das als ein

"gemeindenahes" Krankenhaus anzusehen ist, insbesondere dann, wenn es durch Verbesserung der Verkehrsverbindungen leichter von Frankfurt aus zu erreichen ist, und die Universitäts-Nervenklinik zur Verfügung. Diese ist zwar ein Teil des Universitäts-Klinikums Sach- senhausen. Durch ihre isolierte Lage vom Krankenhaus Sachsen- hausen wird sie aber als ein Fach- krankenhaus empfunden. ln Ergän- zung dieser psychiatrischen Kran- kenhäuser sollten in Frankfurt psychiatrische Abteilungen an All- gemeinkrankenhäusern eingerich- tet werden.

Differenzierte klinische Versorgung für psychisch Kranke

Die Eigenart psychischer Erkran- kungen verlangt aus therapeuti- schen Notwendigkeiten und auf- grund der individuellen. Bedürfnis- se, deren Berücksichtigung gerade bei psychischen Erkrankungen für die Heilung wichtig ist, ein differen- ziertes Angebot an klinischen Insti- tutionen. Dieses ist heute nicht vor- handen, wie sich aus der Gegen- überstellung von 98 757 Betten in psychiatrischen Fachkrankenhäu- sern und nur 3164 an Allgemein- krankenhäusern ergibt.

~ Es ist deshalb erforderlich, in Zukunft keine weiteren Fachkran- kenhäuser mehr zu bauen, sondern psychiatrische Abteilungen an All- gemeinkrankenhäusern.

Unter Berücksichtigung der Tatsa- che, daß die durchschnittliche Be-

handlungszeit für akute psychiatri- sche Erkrankungen in der Ära der Psychopharmaka wesentlich ver- kürzt wurde, brauchen wir in der klinischen Behandlung sowohl das stadtferne psychiatrische Fach- krankenhaus mit seiner großen räumlichen Weite, seinen Parkanla- gen, seinen Bewegungsmöglichkei- ten, wie die psychiatrische Abtei- lung am Allgemeinkrankenhaus mit 100 bis 120 Betten und kleinere Ab- teilungen zur psychiatrisch-psycho- somatischen Versorgung.

~ Es ist sicher falsch, die gemein- denahe klinische Versorgung psy- chisch Kranker zu einem Dogma zu erheben. Auch körperlich Kran- ke begeben sich zu Kuren und zur Behandlung bestimmter Krankhei- ten in stadtferne Sanatorien. Wich- tig ist aber, daß für jede individuel- le psychiatrische Erkrankung die optimale Krankenhausversorgung sichergestellt werden kann, wobei Freiheit der Krankenhauswahl und das Prinzip der Freiwilligkeit anzu- streben sind.

~ Es steht fest, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland, in Hessen und auch in Frankfurt eine genügende Zahl von Betten in psychiatrischen Fachkrankenhäu- sern zur Verfügung haben; es feh- len aber, und das insbesondere in Frankfurt, psychiatrische Betten an Allgemeinkrankenhäusern. Der be- stehende große Bettenmangel an klinischen psychiatrischen Betten in Frankfurt sollte deshalb durch den Neubau von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkranken- häusern beseitigt werden.

Psychiatrische ärztliche Fortbildung Es fehlt in der Bundesrepublik Deutschland an Nervenärzten, und zwar in der freien Praxis und an Krankenhäusern. Es fehlt weiterhin an geeigneten psychiatrischen Fortbildungsmöglichkeiten für Ärz- te für Allgemeinmedizin und für

Fachärzte. Dies, obwohl die seeli- schen Störungen und Erkrankun- gen an Zahl ständig zunehmen und viele körperliche Erkrankungen durch seelische Störungen mitbe-

dingt sind.

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DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 53 vom 30. Dezember 1976 3417

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FORUM

Berufspolitik

unter Handlungszwang

Zu dem Bericht über das berufspolitische Seminar

beim Herbstkongreß 1976 in Grado in Heft 45/1976, Seiten 2883 ff.

I. Im Zusammenhang sehen!

Zusammenhang geschildert wurden und somit auf den Politiker provo- zierend wirken mußten.

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

In dem Bericht wird unter anderem ausgeführt, daß ich gesagt hätte, daß wir tatsächlich das Phänomen der doppelten Dynamisierung vor- finden. Nach meinen eigenen Noti- zen, die meinen Ausführungen zu- grunde lagen, habe ich im Hinblick auf die Honorarsteigerungsmargen der letzten Jahre sinngemäß ausge- führt, daß wir tatsächlich ein Phäno- men vorfinden, welches mit dem Schlagwort „sogenannte doppelte Dynamisierung" belegt wurde.

Nach der Schilderung der ausge- handelten Honorarzuschlagserhö- hungen und der tatsächlich einge- tretenen Honorarsteigerungspro- zentsätze für die Gesamtausgaben ambulanter kassenärztlicher Be- handlung habe ich aber auch auf die Gründe, die dafür maßgeblich wa- ren, hingewiesen. Dazu gehören u.

a. die ständig steigende Morbidität, die zunehmende Zahl neu sich nie- derlassender Ärzte, die Veränderun- gen in der Versichertenstruktur der sozialen Krankenversicherung wie Zunahme der Rentner und Abnahme der Allgemeinversicherten und schließlich die Weiterentwicklung in der Medizin, die sich in neuen Lei- stungspositionen des BMÄ wider- spiegelt.

Im Hinblick auf die Entstehungsge- schichte der Empfehlungsvereinba- rung habe ich nicht ausgeführt, daß diese von mir genannten Zahlen auf Politiker provozierend wirkten, son- dern ich habe auf die Presseerklä- rung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen vom Januar 1976 hingewiesen, in welcher die er- warteten Abrechnungsergebnisse des Jahres 1975 in einem falschen

Diese Presseerklärung des Bundes- verbandes der Ortskrankenkassen war im übrigen auch die Grundlage der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort im Bun- destag auf die Anfrage des Abgeord- neten Böhme.

Auch der Hinweis in dem Artikel, daß die Empfehlungsvereinbarung als Ergebnis respektable 8 Prozent ge- bracht habe, kann nur im Zusam- menhang mit meinen Ausführungen gesehen werden, wonach die Be- grenzung des Gesamthonorarvolu- mens bei 8 Prozent als Maximum anzusehen ist, der einzelne Arzt selbstverständlich nicht eine Steige- rung seiner Umsätze in dieser Grö- ßenordnung erwarten kann. Die für das Jahr 1976 vorgesehene Steige- rung der Zuschläge zum BMÄ be- trägt nämlich nur 2,35 Prozent.

Dr. med. Eckart Fiedler

Kassenärztliche Bundesvereinigung Haedenkampstraße 3

5000 Köln 41

II. Müssen wir die Lage der Kassen wirklich berücksichtigen?

Die zahlreichen Berichte zur Emp- fehlungsvereinbarung der KBV, die Kommentare, die Berichte über die de facto nicht vorhandene Opposi- tion gegen Herrn Muschallik veran- lassen mich, sowohl als Kollege als auch als Politiker, Stellung zu bezie- hen. In Grado haben die österreichi- schen Kollegen bereits die Empfeh- lungsvereinbarung als das bezeich- net, was sie ist: ein schlechtes Bei- Stationäre Psychiatrie

Psychiatrische Abteilungen an All- gemeinkrankenhäusern würden ei- nen bedeutenden Beitrag zur ver- besserten Ausbildung der Ärzte und Fachärzte auf dem Gebiet der Psychiatrie ermöglichen. Zweifellos würde dann auch die Zahl der Ärzte, die bereit wären, sich einer nerven- ärztlichen Fachausbildung zu unter- ziehen, wachsen. Im Rahmen des Krankenhauses wären bessere be- rufliche Aufstiegschancen auch für den Nervenarzt gegeben.

Die medizinische, individuelle und soziale Bedeutung der psychischen Erkrankungen und Störungen er- laubt es nicht länger, die klinische Behandlung dieser Kranken geson- dert von der der körperlich Kranken durchzuführen. Die Integration der Psychiatrie ins Allgemeinkranken- haus kann nur schrittweise erfolgen.

In Frankfurt und in Hessen besteht zur Zeit die Chance, diese für die medizinische Versorgung der Bevöl- kerung so wichtige Entwicklung herbeizuführen, indem die vorgese- henen finanziellen Mittel in Höhe von 72 Millionen DM nicht zum Bau eines Fachkrankenhauses, sondern zur Errichtung von funktionsfähigen psychiatrischen Abteilungen von ausreichender Größe, dezentralisiert an verschiedenen Krankenhäusern, zur Verfügung gestellt werden. Da- mit könnte ein entscheidender Bei- trag für eine moderne Krankenhaus- versorgung der Bevölkerung gelei- stet werden.

Es sollte das Ziel sein, auch für den seelisch Kranken — neben der freien Arztwahl — das Prinzip der freien Krankenhauswahl — soweit möglich

— allmählich durchzusetzen. Dies hat zur Voraussetzung die Integration der Psychiatrie in das Allgemein- krankenhaus.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Helmut Lechler Leiter der Psychiatrischen Abteilung des Gesundheitsamtes und Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke des

Sozialamtes der Stadt Frankfurt Braubachstraße 18

6000 Frankfurt/Main

3418 Heft 53 vom 30. Dezember 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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