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Archiv "Psychiatrische Komorbidität bei Drogenabhängigen" (13.05.1994)

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Wie hilfsbedürftig?

mehrmals wöchentlich

SchNjegef Vee'r ändere

eandte, 4reunde, Nachbarn

Auf Pflege angewiesen

Im Jahr 1991 lebten 1 123 000 pflegebedürftige Menschen in Privathaushalten.

Wer hilft?

jSöhzi

24 Ehefrau/

Partnerin 14

Millter

Quelle: Infratest ®Globus

2,826

Wie all?1 Ehentann/

Pärtner

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll ab 1. April 1995 als „fünfte Säule"

der Sozialversicherung vor dem finanziellen Risiko der allgemeinen Pflege- bedürftigkeit schützen. In der ersten Stufe werden diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, Leistungen erhalten. Ein Jahr später (1. Juli 1996) wird auch die stationäre Pflege einbezogen. — Nach einer Erhebung (1991) gab es in Deutschland über 1,1 Millionen Menschen, die zu Hause lebten und auf die Hilfe anderer angewiesen waren. Fast drei Viertel waren 65 Jahre oder älter. Knapp 60 Prozent der Pflegebedürftigen benötigten ständig oder täg- lich Hilfe. Meistens hatten Frauen diese Aufgabe übernommen: In jedem zweiten Fall halfen Tochter oder Ehefrau bzw. Partnerin bei der Pflege.

Globus/Statistische Angaben: Infratest, Daten des Gesundheitswesens 1993

POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Bundestag beschließt BGA-Auflösung

BONN. In Reaktion auf den Skandal um HIV-Infizie- rungen durch Blut und Blut- produkte hat der Bundestag die Auflösung des Berliner Bundesgesundheitsamtes (BGA) beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition sprachen sich die Abgeordne- ten dafür aus, daß das BGA in vier unabhängigen Institu- ten aufgehen solle (vgl. Heft 42/1993). Die Auflösung soll nach Angaben des Bonner Gesundheitsministeriums Mitte dieses Jahres beginnen.

Das BGA war im Oktober 1993 in die Schlagzeilen gera- ten, weil führende Mitarbei- ter der Behörde Informatio- nen über HIV-Infizierungen durch Blutprodukte nicht rechtzeitig an das Gesund- heitsministerium weitergelei- tet hätten. Zudem wurde der Vorwurf laut, das BGA habe Pharma-Firmen mangelhaft kontrolliert.

SPD-Gesundheitsexperte Horst Schmidbauer erhob in

diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen den Leiter des Paul-Ehrlich-Insti- tutes in Langen, Prof. Dr.

med. Reinhard Kurth. Dem AIDS-Untersuchungsaus- schuß des Bundestages lägen Hinweise vor, wonach dieser unüblich hohe Honorare für Gutachten und Verträge er- halten habe. Es bestehe daher der „begründete Anfangsver- dacht" der Verquickung von Kontrollaufgaben und Neben- tätigkeiten für die Pharma-In- dustrie. Kurth wies die Vor- würfe zurück. Er habe unter anderem genehmigte Gutach- ten zu einem Zeitpunkt er- stellt, als dies kein anderes La- bor leisten konnte. afp

Psychiatrische Komorbidität

bei Drogenabhängigen

TÜBINGEN. Die Abhän- gigkeit von illegalen Drogen beginnt bei nicht wenigen Be- troffenen offenbar mit dem Versuch, eine bereits vorlie- gende psychische Erkrankung selbst zu behandeln. Diese These wurde bei der Jahres-

tagung der Deutschen Gesell- schaft für Suchtforschung e. V. in Tübingen vorgestellt.

In etwa der Hälfte aller Fälle eines untersuchten Kol- lektivs methadonsubstituier- ter Opiatabhängiger basierte die Suchtentwicklung nach Einschätzung von Psychiatern der Rheinischen Landes- und Hochschulklinik Essen auf Symptomen oder Verhaltens- weisen, die Ausdruck einer psychischen Erkrankung wa- ren.

Bei den meisten Patienten fand man neben ihrer Abhän- gigkeit Persönlichkeitsstörun- gen (58 Prozent), insbesonde- re narzißtische und Border- linestörungen, bei einem ge- ringeren Teil depressive und Angststörungen (19 Prozent).

Bei Drogenabhängigen han- delt es sich demnach häufig um Personen, die in ihrer psy- chischen Entwicklung und Grundstruktur schon früh und besonders tiefgreifend gestört waren. Aufgrund der Tatsache, daß es sich fast im- mer um schwere oder mittel- schwere behandlungsbedürf- tige Störungen handelt, ha- ben die Forscher gefolgert, daß bei opiatabhängigen Sub- stituierten die Vergabe des Ersatzmittels allein in der Regel noch keine ausreichen- de Behandlung darstellt. IW

Innungskrankenkassen informieren über Pflegeleistungen

BERG. GLADBACH.

Unabhängig von der nunmehr beschlossenen Pflegeversi- cherung können Versicherte bereits jetzt Leistungen der Krankenkassen bei Schwer- pflegebedürftigkeit in An- spruch nehmen. Darauf machte der HOC-Bundesver- band aufmerksam. Bei einer Pflege durch Angehörige zah- le die Krankenkasse 400 Mark monatlich. Beauftrage der Versicherte dagegen eine professionelle Pflegekraft, übernehme die Krankenkasse die Kosten bis zu 750 Mark.

Darüber hinaus räume das Finanzamt einen steuerlichen Freibetrag von 1 800 Mark

ein, wenn ein Schwerpflege- bedürftiger betreut wird. In diesem Fall müsse der Steu- erzahler die pflegebedürftige Person entweder in seiner ei- genen Wohnung oder in der Wohnung des zu Pflegenden betreuen.

Über Details der Pflege- leistungen sowie die steuerli- che Absetzbafkeit informie- ren die Innungskrankenkas- sen gebührenfrei unter der Tel-Nr. 0130/74 74. EB

BVG: Besitz geringer Haschischmengen nicht mehr strafbar

KARLSRUHE. Wer Ha- schisch in geringen Mengen für den ausschließlichen Ei- genbedarf kauft oder einführt und dabei keine Dritten ge- fährdet, soll grundsätzlich nicht mehr bestraft werden.

Das entschied das Bundesver- fassungsgericht (BVG) in ei- nem in Karlsruhe veröffent- lichten Beschluß und verwies dabei auf das verfassungs- rechtliche Verbot übermäßi- gen Strafens. Die Bundeslän- der wurden aufgefordert, für eine einheitliche Einstel- lungspraxis der Strafverfol- gung zu sorgen. Das Betäu- bungsmittelgesetz verstößt nach Auffassung des Zweiten Senats jedoch nicht gegen das Grundgesetz: Handel, Besitz, Einfuhr und Abgabe von grö- ßeren und nicht für den Ei- genbedarf bestimmten Men- gen bleiben weiterhin strafbar (AZ: 2 BvL 43/92 u.a.).

Aus der grundsätzlich ge- schützten freien Entfaltung der Persönlichkeit lasse sich kein „Recht auf einen Rausch" ableiten, heißt es in der Begründung. Der Be- schluß erging auf die Klage ei- nes verurteilten Haschisch- händlers sowie auf Anfrage mehrerer Strafgerichte hin, die die Vorschriften des Be- täubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig hielten. Die Verfassungsrichter betonten, daß der Umgang mit Drogen,

„insbesondere auch das Sich- berauschen", nicht unter das Recht auf freie Persönlich- keitsentfaltung fällt. afp A-1340 (20) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994

Referenzen

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