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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 42 (30. April 1998)

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Mitteilungsblatt

30. Apri l 19 9 8

Inhal t:

Nr. 42

Geschäftsordnung des Fachbereiches Sozialwesen

der Fachhochschule Lausitz

Soweit nachstehenddurchgängig diemännliche Formverwendetwird. geschieht dies ausschließlichwegen derbesserenLesbarkeitund hat keineweitergehende inhaltliche Bedeutung.

Herausgeber:

DerRektorderFachhochschuleLausitz Großenhainer Sir.57. 01968 Senft ellber g Tel.03573/85 0 Fax0 3573/85-209

(2)

§

1

Die Geschäfts ordnung des Fac hbere ichsrates Sozialwesen der Fachhochsc hule Lau sitz gilt fur den Fachbereichsrat und regelt dessen Geschäft stät igk eit im Rahmen des Brand enburgischen Hochschul gesetzes sowie derGrundo rd nungder Fachhochschule Lausitz.

§

2

Einberufung

(1) Die/der Vorsitzende beruft das Hoch schulg rem ium ein und gibt die vorläufige Tagesordnung den Fachbereichsmitgliedern durch Aushang bekannt.

(2) Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Regelladefrist von mindestens 5 Werktagen unter Beifugung einer vorläufigen Tagesordnung. Der Fachbereichsrat legt in der Regel den Terminfur dienächsteSitzung fest.

(3) In der Einberufung ist die vorläufige Tage sordnung bekanntzugeben, geg ebenenfalls sind Beratungspunkte zu erläutern; notwendige Unt erlagen fur die Beratungsgegenstände sind beizufugen.

(4) Der Fachbereichsrat ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

(5) Bei Sitzungen in der vo rlesung sfre ien Zeit verlängert sich die Ladungsfrist auf zwei Wochen. Die Einladungen zu diesen Sitzun gen sind an die Privatanschrift en bzw. Heimatanschriften zu übermitteln.

§3 Sitzungsleitung

Die/der Vorsitze nde - im Verhinderu ngsfall die Stellvertreterinld er Stellvertreter - leitet die Sitzu ng des Fachbereichsrates.

§4

Sitzu ngsprotokoll

(I) über die Sitzungen des Fachbereich srat es werden Protokolle angefertigt ; sie enthalten mindestens:

a) Ort und Tag der Sitzung

b) dieNamen der/des Vorsitzenden und der anwesendenMitglieder c) den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge

d)die gefaßten Beschlüsse

(3)

Mitteilungsblatt-Nr.42

Persönliche Erklärungen können zu Beginn der Tage sordnung, am Ende eines Tages ordnungspunktes oder am Ende der abgeschlossenen Tage sordnung zu Protokoll gegeben werden.

Jedes überstimmteMitglied ist zur Abgabe einesschr iftlichen Sondervotumsberechtigt,sofern es sich dies inder Sitzung ausdrücklich vorbehalten hat.

Der Vorbehalt und das Sondervotum sind in die Niederschrift aufzunehmen.Das Sondervotum istBeschlüssen beizufügen, die anderen Ste llenvorzulegen sind.

(2) Das Protok oll ist vom Prot ok ollfiihrer und dem Vorsitz enden des Fachbereichsrates zu unterzeichnen .

(3) Das Protokoll wird in der jeweils nächsten Sitzung des Gremiums zur Abstimmung aufgerufen;Einsprüc hesindvor der Abnahmezu behandeln.

§5

Tagesordnung

(1) Die/derVorsitzende legt die vorläufige Tagesordnung für die Sitz ung fest. AlleMitglieder des Fachberei chsrates können bis spätestens 5 Tage vor der nächsten Sitzung bei derlbeim Vorsitzenden die Aufnahme von Tagesordnung spunkten beantragen, diese werden in die vorläufige Tag esordnungaufgenommen.

(2) Die endgültige Tagesordnung wirdzu BeginneinerjedenSitzung beschlossen.

(3) Nach Eintritt in die Tagesordnung bedürfen die Absetzung von Tage sord nungspunkten oder die Änderun g der Reihenfolge der Tagesordnung der mehrheitlichen Zustimmung der anwese nden Mitgliederdes Fachbereichsrates.

§6

Anfragen!Auskünfte

(I) Jedes Mitglied des Fachbereiches hat das Recht, Anfragen an die/den Vorsitzende/n zu richten.

(2) Die/der Vorsitze nde ist dem Fachbereich gegenüber im Rahmen von dessen Zuständigkeiten auskunftspfl ichtig. Auskünfte müssen umfassend und genau erteilt werden und können im Einzelfall nicht verwe igert werd en, sofern mindestens drei Mitglieder des Fachbereichsrates sie förmlich zum Protokoll verlangen und dadurch Rechte Dritt er nicht verletzt werden.

§ 7

Öffentlichkeit

(I) Die Sitzun gen des Fachbereic hsrates sind für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule öffentlich.

(4)

(2) Person alangelege nhe iten und Anträge des Prüfung saus schu sses zu perso nenbezogenen

Entscheidungen werden innichtöffent licher Sitzung behandelt.

§8

Redeordnung

(I) Die/der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Sie/ er kann

Wortmeldungen mit dem Zuruf"direkte Erwiderung" außer der Reihe zulassen.

(2) Bei Wortmeldungen "zur Gesch äftsordnung " wird das Wort außer der Reihe erteilt. Eine

Gegenrede ist zuzu lasse n.

(3) Zur Geschäftsordnung sind folgen de Anträge möglich:

a) Schließung derRednerliste

b) Schluß derDebatte

c) Nichtbefassung miteinem Antrag

d) SofortigeAbstimmung

e) Festlegung derRedezeit

f) Vertagungeines Antrages, eines Tag esordnungspunktes oder der Sitzung des Hochschulgremiums

g) Feststellung der Beschlußfähigk eit

h) Unterbrec hung der Sitzun g

i) Erneute Behandlung einesbereits abgeschlossenenTagesordnungspunktes.

(4) Mitglieder des Gremiums, die schon zur Sache gesprochen haben, dürfen keinen

Geschäftsordnungs antr ag nach Abs.3 Buchstab e b) bis e) stellen.

§9

Anträge

Anträge sind schriftlich zu ste llen. Abweichungen von dieser Reg elung bedürfen der

Zustimmung der Mehrheit des Fachbereichsrates. Dies gilt nicht fur Anträge zur Geschäftsordnung.

§ 10

Beschlüsse

(I) Das Hoch schulgremiu m ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahlseiner

stimmbe rec htigte n Mitglieder anwesend ist. Die Beschluß fähig keit wird von der/vom

Vorsitzende nzu Beginn jede r Sitzung festgestellt.

(2) Sow eit nicht das Brand enburgische Hochschulge setz, die Grundordnung der

Fachhochsc hule Lausitz, Prüfungsordnungen oder ander e gesetzlich e Vorschriften etwas

anderes bestimmen, ist zu einem Beschluß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen

(5)

Mitteilungsblatt -Nr. 42

stimmberechtigt en Mitglieder des Fachbereichsra tes zustimmt. Bei Stimmengleichheit ist der

Antrag abgelehnt.

Liegen mehrere Anträge zurgleichen Sachevo r, so wird über jedenAntrag in der Reihenfolge

des Eingangs einzeln abgestimmt; dabei darf jeder Stimmberechtigte seine Stimme zu dem Antrag abgeben. Liegen mehrere Anträge zu einem Tagesordnungspunkt vor, wird jeweils

zuerst über den weitestgehenden Antrag abgestimmt.

(3) Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel durch Handzeichen.

(4)Bei Wahlenund auf Verlangen einer/eines Antragsberechtigten ist geheim abzustimmen.

(5) Abstimmungenerfolgenin der Reihenfolge : - Stimmen dafür

- Stimmen dagegen - Stimmenthaltun gen.

(6) Beschlüsse können nur über die in der Tage sordnung festgelegten Angelegenheiten gefaßt

werden. Beschlüsse zu dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes/Sonstiges" und "Mitteilungen/Informationen" sind unzulässig. Beschlüs se, die in einer Sitzung gefaßt sind, können in derselben Sitzung nur dann erneut verhandelt werden, wenn ein Formfehler vorliegt. (7) Gremienrnitglieder, die durch eine Entscheidung, Abstimmung oder Beratung einen unmittelbaren Vorteil erlangen können, können auf Antrag von der Mitwirkung

ausgeschlosse n werden.Das gilt nicht für Wahlen.

(8) Bei Beschlüs sen des Fachb ereichsrates über Berufungen wird entsprechend § 15 (4) der

Grundordnung der FHL verfahren.

(9) Bei Beschlüs sen, diedieForschung oder Berufungen betreffen,wirdentsprechend §25 (2)

der Grundordnung der FHL verfahren.

§ ll Ausschüsse

(I) Die Hochschulgremien können für bestimmte Aufgaben Aussch üsse/Kornmissionen

einsetzen.

(2) Lehrende, Mitarbeiter und Studenten sind berechtigt, zu gleichen Teilen Mitglied er für

diese Ausschü sse zu stellen, so weit das Brandenburgische Hochschulgesetz oder die

Grundordnun g der Fachh ochschu le Lausitz nichts anderes bestimme n. Mindesten s ein Ausschußmitglied sollte dem Fachbereichsrat ange hören. Die Anzahl der Ausschu ßmitglieder sollte nicht mehr als sechsbetragen.

(6)

§ 12 Gültigkeit

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Fachbereichsrat, ihrer Bestätigung durch den Senat und ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der FachhochschuleLausitzinKraft.

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