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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 156 (31.07.2008)

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Mitteilungsblatt Nr. 156

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-/ Master - Studiengang Informatik

vom 04.10.2006

veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Fachhochschule Lausitz Nr. 135 i.d.F. der ersten Änderungssatzung vom 23.01.2007 (MB 148)

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Mitteilungsblatt Nr. 156

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-/ Master- Studiengang Informatik vom 04.10.2006 veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Fachhochschule Lausitz Nr. 135

i.d.F. der ersten Änderungssatzung vom 23.01.2007 (MB 148)

Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) hat der

Fachbereichsrat des Fachbereiches Informatik/ Elektrotechnik/ Maschinenbau am 19.03.2008 folgende Änderungsatzung erlassen:

Artikel 1 Teil 1: § 3 Abs. 1 wird neu gefasst:

„Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife.“

§ 3 Abs. 2 bis 5 werden ersatzlos gestrichen. § 14 Abs. 1 dritter Anstrich wird ersatzlos gestrichen. §14 Abs. 1 letzter Satz wird geändert:

„Die in Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen können durch entsprechende Feststellungen im Rahmen einer Eignungsprüfung nach § 14 Abs. 1 BbgHG ganz oder teilweise ersetzt werden.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt gemäß § 13 Abs. 2 BbgHG nach Genehmigung durch den Präsidenten der Fachhochschule Lausitz am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Hochschule in Kraft.

Die Änderungssatzung wurde am 31.07.2008 durch den Präsidenten genehmigt.

Senftenberg, 31. Juli 2008

Prof. Dr. Günter H. Schulz

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