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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 34 (31. Mai 1997)

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Mitteilungsblatt

31. Mai 1997 Nr. 34

Inhalt:

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den

Studiengang Bauingenieurwesen der

Fachhochschule

Lausitz vom

20. 1.

1997

Soweit nachstehend durchgängig die männliche Form verwendet wird, geschieht dies ausschließlich wegen der besseren Lesbarkeit und hal keine weitergebende inhaltliche Bedeutung.

Herausgeber:

Der Rektor der Fachhochschule Lausitz Großenhainer Str. 57, 01968 Senftenberg Tel. 0 35 73/85 0 - Fax 0 35 73/85-20 9 E-Mail: sessner@th-Iausitz.de

(2)

Mitteilungsblatt -Nr. 34

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang

Bauingenieurwesen der Fachhochschule Lausitz

vom 20. 01. 97

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches Bauingenieurwesen der Fachhochschule Lausitz hat die folgende Änderungssatzung am 14. 01. 1997 beschlossen. Der Senat der Fachhochschule Lausitz hat dazu am 20. 01. 1997 nach§ 84 Abs. 1 Ziffer 6 BbgHG Stellung genommen.

Artikel 1

Die Studienordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen der

Fachhochschule Lausitz vom 1. März 1995 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der letzte Satz wie folgt ergänzt: . .. "und deren Änderungssatzung vom 20.01.1997."

2. § 6 wird wie folgt geändert:

(1) Der Studiengang Bauingenieurwesen gliedert sich zeitlich in zwei Studienabschnitte.

(2) Das Grundstudium umfaßt die ersten drei Studiensemester und dient der Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten.

(3) Das Hauptstudium umfaßt fünf Semester. Das Hauptstudium dient der

Vermittlung von fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Es gliedert sich in das Fach-und das Vertiefungsstudium.

(4) Das Fachstudium umfaßt zwei Semester, das Vertiefungsstudium umfaßt

einschließlich eines praktischen Studiensemesters und der Diplomarbeit drei Semester.

(5) Vor Beginn des praktischen Studiensemesters entscheidet sich der Student für eine

der Vertiefungsrichtungen Konstruktiver Ingenieurbau (KI), Baubetrieb (BB) oder Wasserwesen, Tiefbau und Verkehr (WTV).

(6) Im achten Semester wird die Diplomarbeit angefertigt

3. § 7 Abs. 2 wird aufgehoben.

4. § 12 wird aufgehoben.

5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

(3)

Mitteilungsblatt - Nr. 34

Nr. Fach Grundstudium Hauptstudium

Fach- Vertiefungsstudi um studium Kl BB WTV Semester 1 2 3 4 5 6 7 6 7 6 7 8 Ll Mathematik 4 4 4 p p p D

-

-

-1.2 Informatik 2 2 3 r r r 1 a ..____ a

-

a

-

p 1.3 Darst. Geometrie 4 k

-

k

-

k

-

1 1.4 Bauphysik 4 2 t. t. t. 0

-

-

-1.5 Bauchemie 4 m

s

-

s

-

s

-

a 1.6 Baustoffe 4 4 t

-

t - t

-

r 1.7 Baukonstruktion 4 4 u u u b

-

-

-1.8 Techn. Mechanik 4 6 2 d d d e 1

-

1

-

1 - 1 1.9 Geotechnik 4 4 e

-

e ,______ e - t 1.10 Vermessung 2 2 n n n

-

,______ -1.11 Techn. Gebäudeausrüst. 2

s

s

s e - e

-

e -1.12 Abfall-/Kreislaufwirtschaft 4 m.

-

m.

-

m.

-2.1 Baustatik 4 2 6 2.2 Massivbau 4 2 2 6 2.3 Stahlbau 2 2 1 3 2.4 Holzbau 2 2 1 3 2.5 Mauerwerksbau 2 2.6 Finite Elemente Methode 3 2.7 Grundbau 4

3.1 Baubetriebswirtschaft 3 2 2 9

3.2 Projektmanagement 2 2

3.3 Baurecht 1 2 2 2 3.4 Bauverlahren 2 2 2 7 3.5 Grundbau 3 3.6 Arbeitssicherheit 2 2 2 4.1 Hydromechanik 2 2 4.2 Konstruktiver Wasserbau 2 2 8 4.3 Siedlungswasserwirtsch. 2 2 2 8 4.4 Tiefbau 2 3 4.5 Grundbau 2 4.6 Verkehrsplanung 3 2 4.7 Entwurl von Verkehrsanlg. 3 2 Seite 3

(4)

Mitteilungsblatt - Nr. 34

Nr. Fach Grundstudium Hauptstudium

Fach- Vertiefungsstudium

studium KI BB WTV

Semester 1 2 3 4 5 6 7 6 7 6 7 8

4.8 Straßenbau und -erhaltung 2

5.1 1. Wahlpflichtfach 2

5.2 2. Wahlpflichtfach 2 2

2

5.3 3. Wahlpflichtfach 2

2

2

5.4 4. Wahlpflichtfach

2

2

2

Summe

28

28

25

30 26

9 28

8

29

8

29

0

Summe über alle Semester 174

Zusätzlich werden fakultative Fächer angeboten wie:

-Projekt Statik ( 4./5. Semester)

-Praktikum Komplexe Ingenieurtätigkeit (5. Semester)

-Praktikantenseminar (6. Semester) - Diplomandenseminar (6. Semester)

Darüberhinaus ist gewährleistet, daß die FHL Unterricht in unterschiedlichen Fremdsprachen

anbietet, an dem auch die Studenten des Bauingenieurwesens teilnehmen können und sollten.

Artikel 2

Diese Ordnung gilt für alle Studenten, die ab WS 1994/95 das Studium aufgenommen haben.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der

Fachhochschule Lausitz in Kraft.

Der Rektor Der Dekan

Prof. Dr. Sessner Prof. Dr. Käßner

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