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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 47 (12. Mai 2000)

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Mitteilungsblatt

12.Mai2000

Inhalt:

Nr.47

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den

Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik an der Fachhochschule

Lausitz

(in derFassung vom 19. Januar2000)

Herausgeber:

DerRektorderFachhochschuleLausitz Großenha inerStr. 57,01968 Senftenberg Tel.035 73/85 0 Fax03573/85-209

(2)

Mitteilungsb latt-Nr. 47

I. §8 Abs. (I) erhältfolgende Fassung:

(I) Bei Wahlpflichtveranstaltungen istdieerfolgreicheTeilnahmedurchvonden Lehrenden bestätigteBescheinigungen nachzuweisen.

2.§9erhält folgendeFassung:

DasGrundstudium umfasstfolgende Pflichtfächer (in Semesterwochenstunden): I.Theorie, Praxisund Methoden der sozialen Arbeit (Me)

2. Rechtswissensc haft(Re)

3.Psychologie(Psy) 4. Soziologie (Soz)

5. Politikwissenschaft (Pol) 6.Erziehungswissenschaft(Erz) 7.Sozialmedi zin (Sm)

8.Verwaltung und Organisation(VO) 9.Heil-und Sonderpädagogik (HP)

10.Medienpädagogik (MP)

Das Fächerstudium wirdergänztdurch folgendeVeranstaltungen:

Einführungin dasStudium und wissenschaftlicheArbeiten Praxis-Vorbereitung

Wahlpflichtveranstaltungen:

- BereichA Berufs-und Medienpraktische

Übungen(4SWS)

-BereichB Fachwissenschaft sorientierte und

Integrations-Seminare

- BereichC Fachorientierte Fremdsprachenausbildung/ Studiengangs übergreifende Veranstaltung Summe der SWS im Grundstudium:

6SWS 6SWS 6SWS 6SWS 4SWS 4SWS 2SWS 2SWS 2SWS 2SWS 40SWS. 4SWS 2SWS 20 SWS 66 SWS

Eine Empfehlungzur Verteilung der Stunden im Grundstudium und Hauptstudium wird im Anhang 2gegeben .

3.§10 Abs. (4) und (5) erhalten folgende Fassung:

(4) Die verbleibenden20 SWS desHauptstudiumsentfallen aufWahlpflichtveransta

l-tungen, welche die Studierendenaus denAngebotenderWahlpflichtbereiche wählen.

(3)

Mitteilungsblatt-Nr. 47

Bereich A: Fachwissenschaftsorientierteund Integrationsseminare BereichB: Praxis-und Forschungs proj ekte

BereichC: Fachorientie rteFremdsprachen ausbildung/ Stud iengangsübergreifendeVeranstaltung

Der Besuchvon Wahlpfl ichtveran staltunge nin der Zeit derprakti schen Studiensemester ist zulässi g,wenn dadurch nichtdieerfolgreiche Durchfiihrung der praktischen Studienseme-ster berührt wird.

(5) Satz2:

Projektarbeit kannnachEinschätzungdes betreuenden Dozentenbis zueinemUmfang von 16 SWSaufdie nachzuwei send enWahlp flichtveranstaltungen angerechnet

werden.

4.Anhang2erhält folgende Fassung:

Empfehlungenfürdie zeitlicheVerteilung der Semesterwoc henstunden imGrundstudium und im Hauptstudium

Grundstudium

Semesterwochenstundenund Fächer/Studienangebote

Studien Grundstudium

Fächer I.Sem. 2.Sem. 3. Sem.

Methodenund Didaktik 2 4

Recht swissenschaft 2 2 2

Psychologie 2 2 2

Soziologie 2 2 2

Politikwissenschaft 2 2

Erziehungsw issenschaft 2 2

Verwaltung und Organisation 2

Sozialmedizin 2

Heilpädagog ik 2

Medienpädagogik 2

Wahlpflichtveranstal-tungen 6 6 8

Einführu ng in dasStudiumu. 2 2

Wissenschaft!.Arbeiten

Praxisvorbereitung 2

Semesterwochenstunden 24 22 20

(4)

Prüfungen:

4Prüfungsleistungen:

2 Leistungsnac hweise:

4 Studienleistungen:

Mitteilungsblatt- Nr.47

Me Psy Re Soz Pol Erz MP HP Sm

va

Hauptstudium (vgl. ab S. 17 der bishergültigen Sta vom Februar 1997)

Für alle Lernbereiche wird dieBezeichnung"Wahlpflichtfiicherund/oder Proj ekte..."

durch die Bezeichnung "Wahlpflichtveranstaltungen" ersetzt.

5.Anhang 3erhält folgende Fassung:

Richtlinien fürdieDurchftihrungder prakti schen Studiensemester im Fachbereich

Sozialwesen der Fachhoc hschule Lausitz, Punkt7.(5),Zeile 7- II

Die praktischen Studiense mestermüssenvonderStudentin/demStudenten ineinem pro

Semester mindestens 15Seiten umfassenden Bericht/Zwischenb ericht schriftlich

ausgewertetwerden. Für jedes Semester ist ein Praxisberichtbzw.Zwischenbericht

zu erstellenund zu Beginn der zweiten Vorlesungswoche des darauffolgenden Semesters

dentlderjeweiligen Betreuungs-doz enten/in vorzulegen. Wird derPraxisbericht beider

zweiten Wiederholun g als nicht erfolgreich bewertet,musseinpraktisches Studiensemester

wiederholt werden.

6.§ 14erhält folgende Fassung:

Die Studienordnung tritt am Tag nachder Veröffentlichung in Kraft. Siewird im

Mittei-lungsblatt der Fachhochschule Lausitz veröffentlicht.

Prof.Dr.Kruscha

Rektor

Prof. Dr. Lesker

Dekanin

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