Mitteilungsblatt
12. Mai 2000
Inhalt:
Nr.48
Vierte Satzung zur Änderung der Dipl
omprüfungsordnung
für
den
Studi
engang
Soz
ialarbeit/Sozialpädagogik
an
der
Fachhochschule
Lausitz
(inderFassung vom 19.Januar 2000)
Herausgeber:
Der RektorderFachhochschuleLausitz
Großenhainer Str.57, 01968 Senftenberg
Tel. 03573/85 0 Fax03573/85-20 9
Mitteilungsblatt •NT. 48
Artike
l 1
I. §9,Abs.(3),2.Anstrich erhält folgende Fassung:- Der Leistungsnachweis (LN) bezieht sichauf denInhaltzweier Lehrveranstaltunge n des jeweiligenFaches.
2.§22wirddurchfolgendenAbsatz (3) ergänzt:
(3) Eine Zulassung zu Prüfungen im Hauptstu dium kann nur erfolgen,wenn alle Teileder praktischenStudiensemester (Vorbereitung, Begleitung, Praktikum und Praxisbericht)erfolgreich abolviert wurdenund diesvom Praxisamt bestätigt ist.
3.§23 erhältfolgende Fassung:
(I) In dem füralleStudenten einheit lichenGrundstudium istinfolgenden
Fächerneine Prüfungsleistung abzulegen: · Methoden der Sozialarbeit(Me)
· Rech tswissenschaft (Re) •Psychologie (Psy) - Soziologie (Soz)
(2)Je ein Leistungsnachweis ist zu erbringen in den Fächem: . Politikwissenschaft
und
-Erziehungswissenschaft
(3) Weitere Voraussetzungenzum Bestehen der Vordiplomprüfu ng sind Studienleistungen in den Fächem:
. Verwaltung und Organisation (VO) und Sozialmedizin (Sm) -Medienpädagogik(MP)und Heil- und Sonderpädagogik (HP). (4)Außerdem ist derNachweisdererfolgreichenTeilnahme
an Wahlpllichtveranstaltungen und der Einführungsveranstaltungen zuerbringen.
4.§ 24 wird durchfolgenden Absatz (3) ergänzt:
(3)Die erfolgreiche Teilnahme an Wahlpflichtveranstaltungenist Voraussetzung
fürdie Vordiplomp rüfung. Sie sind durch von den Lehrenden bestätigte Bescheinigungen nachzuweisen .Form und Umfang vonLeistungen, welche die erfolgreiche Teilnahme definieren, legen die Lehrenden in der jeweiligen Veranstaltung zum Beginn des Semesters fest.Veranstaltungen, welchealsPllichtver anstaltungenbesuchtwerden,könnennicht als Wahlpllich tveranstaltungen angerechnet werden.
Mitteilungsblatt-Nr. 48
5.§25 wird durch folgenden Absatz(10)ergänzt:
(10) Die erfolgreiche Teilnahme anWahlpflichtveranstaltungen ist Voraussetzung
für dieDiplomprüfung. Sie sind durchvondenLehrenden bestätigte Bescheinigungen
nachzuweisen. Form und Umfang von Leistungen,welche die erfolgreiche Teilnahme
definieren,legendieLehrenden in der jeweiligen Veranstalt ungzumBeginn des Semesters
fest.Veranstaltungen, welche als Pflichtveranstaltungenbesucht werden, können nicht als Wahlpflichtveranstaltungen angerechnetwerden.
6.§ 28 Abs.(I)erhält folgende Fassung:
(I) Zur Diplomarbeit wirdzugelassen, wer
I. die Zugangsberechtigungzum Studium hat,
2. die Vordiplomprüfunggemäß §24 bestanden hat,
3. die zwei praktischenStudiensemestererfolgreich abgeleistet hat,
4.die Prüfungsleistungen,Leistungsnachweise und Studienleist ungenbis auf
zwei dieserPrüfungenerbrachthat.
7.§48wird aufgehoben
8. §49 wird §48 und wiefolgtgefasst:
§ 48
Übergangsregelungen
I.Studenten der Matrikelbis 1996schließendas Hauptstudiumnach derDPO
vom August 1998ab.
2. Die Studenten desMatrikels 1997 müssen imHauptstudium 14 der20
Semesterwochenstunden an Wahlpflichtveranstalt ungennachweisen.
3.Studenten der Matrikel bis 1999 legen diePrüfungen im Grundstudium
nachMaßgabe derDPO vom August 1998 ab.
4.Studenten der Matrikel 1999 müssen im Grundstudium8 der 12
Semesterwoc henstundenan Wahlpflicht veranstaltungennachweisen.
A
rtikel
2
Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung In Kraft. Sie wird im Mitteilungsblattder Fachhochschule Lausitzveröffentlicht.
Prof. Dr. Kruscha
Rektor
Prof.Dr. Lesker Dekanin