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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 48 (12. Mai 2000)

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Mitteilungsblatt

12. Mai 2000

Inhalt:

Nr.48

Vierte Satzung zur Änderung der Dipl

omprüfungsordnung

für

den

Studi

engang

Soz

ialarbeit/Sozialpädagogik

an

der

Fachhochschule

Lausitz

(inderFassung vom 19.Januar 2000)

Herausgeber:

Der RektorderFachhochschuleLausitz

Großenhainer Str.57, 01968 Senftenberg

Tel. 03573/85 0 Fax03573/85-20 9

(2)

Mitteilungsblatt •NT. 48

Artike

l 1

I. §9,Abs.(3),2.Anstrich erhält folgende Fassung:

- Der Leistungsnachweis (LN) bezieht sichauf denInhaltzweier Lehrveranstaltunge n des jeweiligenFaches.

2.§22wirddurchfolgendenAbsatz (3) ergänzt:

(3) Eine Zulassung zu Prüfungen im Hauptstu dium kann nur erfolgen,wenn alle Teileder praktischenStudiensemester (Vorbereitung, Begleitung, Praktikum und Praxisbericht)erfolgreich abolviert wurdenund diesvom Praxisamt bestätigt ist.

3.§23 erhältfolgende Fassung:

(I) In dem füralleStudenten einheit lichenGrundstudium istinfolgenden

Fächerneine Prüfungsleistung abzulegen: · Methoden der Sozialarbeit(Me)

· Rech tswissenschaft (Re) •Psychologie (Psy) - Soziologie (Soz)

(2)Je ein Leistungsnachweis ist zu erbringen in den Fächem: . Politikwissenschaft

und

-Erziehungswissenschaft

(3) Weitere Voraussetzungenzum Bestehen der Vordiplomprüfu ng sind Studienleistungen in den Fächem:

. Verwaltung und Organisation (VO) und Sozialmedizin (Sm) -Medienpädagogik(MP)und Heil- und Sonderpädagogik (HP). (4)Außerdem ist derNachweisdererfolgreichenTeilnahme

an Wahlpllichtveranstaltungen und der Einführungsveranstaltungen zuerbringen.

4.§ 24 wird durchfolgenden Absatz (3) ergänzt:

(3)Die erfolgreiche Teilnahme an Wahlpflichtveranstaltungenist Voraussetzung

fürdie Vordiplomp rüfung. Sie sind durch von den Lehrenden bestätigte Bescheinigungen nachzuweisen .Form und Umfang vonLeistungen, welche die erfolgreiche Teilnahme definieren, legen die Lehrenden in der jeweiligen Veranstaltung zum Beginn des Semesters fest.Veranstaltungen, welchealsPllichtver anstaltungenbesuchtwerden,könnennicht als Wahlpllich tveranstaltungen angerechnet werden.

(3)

Mitteilungsblatt-Nr. 48

5.§25 wird durch folgenden Absatz(10)ergänzt:

(10) Die erfolgreiche Teilnahme anWahlpflichtveranstaltungen ist Voraussetzung

für dieDiplomprüfung. Sie sind durchvondenLehrenden bestätigte Bescheinigungen

nachzuweisen. Form und Umfang von Leistungen,welche die erfolgreiche Teilnahme

definieren,legendieLehrenden in der jeweiligen Veranstalt ungzumBeginn des Semesters

fest.Veranstaltungen, welche als Pflichtveranstaltungenbesucht werden, können nicht als Wahlpflichtveranstaltungen angerechnetwerden.

6.§ 28 Abs.(I)erhält folgende Fassung:

(I) Zur Diplomarbeit wirdzugelassen, wer

I. die Zugangsberechtigungzum Studium hat,

2. die Vordiplomprüfunggemäß §24 bestanden hat,

3. die zwei praktischenStudiensemestererfolgreich abgeleistet hat,

4.die Prüfungsleistungen,Leistungsnachweise und Studienleist ungenbis auf

zwei dieserPrüfungenerbrachthat.

7.§48wird aufgehoben

8. §49 wird §48 und wiefolgtgefasst:

§ 48

Übergangsregelungen

I.Studenten der Matrikelbis 1996schließendas Hauptstudiumnach derDPO

vom August 1998ab.

2. Die Studenten desMatrikels 1997 müssen imHauptstudium 14 der20

Semesterwochenstunden an Wahlpflichtveranstalt ungennachweisen.

3.Studenten der Matrikel bis 1999 legen diePrüfungen im Grundstudium

nachMaßgabe derDPO vom August 1998 ab.

4.Studenten der Matrikel 1999 müssen im Grundstudium8 der 12

Semesterwoc henstundenan Wahlpflicht veranstaltungennachweisen.

A

rtikel

2

Die Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung In Kraft. Sie wird im Mitteilungsblattder Fachhochschule Lausitzveröffentlicht.

Prof. Dr. Kruscha

Rektor

Prof.Dr. Lesker Dekanin

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