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Mitteilungsblatt / Fachhochschule Lausitz, Nr. 28 (4. Juni 1997)

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Mitteilungsblatt

4.Juni 1997

Inhalt:

Nr. 28

Zweite Satzung zur Änderung der Wah

lordnung

der Fachho

ch-schule Lausitz für die Wahlen zum Konzil, zum Senat, zu den

Fachbereichsräten und für die Wahl des Rektors und der

Prorektoren sowie für die Wahlen der Dekane und Prodekane der

F

achbereiche

vom 16. Dezember1996 und 24. März 1997

Soweit nachstehenddurchgängigdiemännliche Formverwendetwird,geschieh t dies ausschließlichwegen derbesseren Lesbarkeit und hatkeine weitergehende inhaltliche Bedeutung.

Herausgeber:

Der Rektorder Fac hhochschule Lausi tz

GroßcnhainerSIr.57,01968 Senn enberg Tel.()3573/850 Fax()35 73/85-209

(2)

Mitteilungsblatt-Nr.28

Zweit e Satzung zurÄnderung der Wahlordnung der Fachhochschule Lausitzfür die

Wahlen zum Konzil,zum Senat, zu denFachbereichsr äten und für die Wahl des

Rektorsund der Prorektoren sowie für dieWahlen der Dekane und Prodekaneder

Fachbereichevom16. Dezem be r 1996 und 24. März 1997

Der Senatder FachhochschuleLausitz hatdie folgendeÄnderungssatzung beschlossen:

Ar tikel 1

Die Wahlordnung der Fachhochschule Lausitz für die Wahlen zum Konzil, zumSenat,

zu den Fachbe reichsr äten und für die Wahl des Rektorsund der Prorektoren sowie für die Wahlen der Dekane und Prodekane der Fachbereiche vom 12. Dezember 1994, geänder t durchÄnderungssatzun g vom 22.01.1996, wird wie folgt geändert:

I. Die Abkürzung BBHG wird in allen Paragraphen ersetzt durch die amtliche Abkürzung

BbgHG.

2. §2 von Teil I wirdwiefolgt geändert:

a) Abs.2 wird wie folgtgeändert:

Die Sätze I und2 werdengestrichen.

b)Abs.5 wird wie folgtgeändert:

aal NachSatz 3 werdenfolgendeSätze4 und 5eingefügt:

"An derBeschlußfassung nach §3Abs.2Ziff. 1bis 6wirktnicht mit. werfiirdiebetreffende

Wahl kandidiert oder bereits gewählt istund durch eine Entscheidungnach § 16Abs.2S. I dieser Wahlordnung in seinem Amt betroffen sein könnte. Im Falle einer Kandidatur tritt dessenStellvertreterfiir die jeweilige Wahlan dieStelledesMitgliedsdesWahlvorstandes. " bb)DiebisherigenSätze4bis 7 werdendieSätze6 bis 9.

3.§4von Teil I wird wie folgtgeändert: Abs. I wirdgeändert:

Satz 4entfällt.

4. §5von Teil Iwird wie folgtgeändert: NachAbs.4wirdfolgener Abs.5angefügt:

(3)

Mitteilungsblatt -Ne.28

"Na ch der Zulassungwerdendie zugelasse nen Wahlvorschlägefür das Konzil undden Senat hochschulöffentlich bekanntgegeben. Wahlvorschläge für die Fachbereichsräte werden fachbe reichsäffe ntlich bekanntgemacht."

5.§9von Teil 1wird wie folgt geändert: Abs.2wirdwie folgt gefaßt:

"Wird Antragauf Briefwahl gestellt.so wird an den Wahlberechtigtenübersandt: I. ein Vordru ck "Anleitung zur Brief wahl".

2. ein Wahlumschlag. 3.je einStimmzettel,

4. ein Vordru ck "Versicherung zur Briefw ahl". 5. ein Wahlbriefulllschlag. "

6.§5 von Teil 3 wird wie folgt geändert : Abs. I wird wie folgt geändert:

a) Satz2 wird wie folgt gefaßt:

"Auf schriftli ches Ersuchen des Vorsitzenden des Wahlvorstandes, dem die eingegangenen und zugelassenen Bewerbungen beizufügen sind. ist der amtierende Dekan verpflichtet. die Wahl des Dekansund des Prodekan sals selbständigen Tagesordnungspunktin die Einladung zur nächstmiiglichen Fachbereichsratssitzung unter Wahrung der Ladungsfrist nach § 24 Abs.1 der Grundordnung der Fachho chschul eLausitz vom 21.06.1995 aufzunehmen."

b) Satz 3 wirdwie folgtgefaßt:

"Sofern der amtierende Dekan nicht erneut für das Amt des Dekans oder des Prodekans kandidiert. ist er für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich. andernfa llstrittanseine Stelleder amtierende Prodekan."

c)Nach Satz 3 wird folgenderSatz4eingefügt:

"Kandidiert dieser entwederfiir dasAmtdes Dekans oder erneut als Prodekan.tritt an seine Stelle der an Lebensjahren älteste gewählte Vertr eter der Grupp e nach § 78Abs. 1 Ziff1 BbgHG. dernichtkandidiert."

6. §6von Teil 3 wirdwiefolgt geänd ert: Abs.4 wird aufgehoben.

(4)

Mitteilungsbl att -Nr.28

Artikel2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilun gsblatt der Hochschule in Kraft.

Der Rek tor Prof.Dr. Sessner

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