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TOP 19 - Wird der Hafentunnel nach seiner Fertigstellung Bundesautobahn-Zubringer?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 14. September 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

13.09.2021 L 12

Neufassung der Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 14.09.2021

„Wird der Hafentunnel nach seiner Fertigstellung Bundesautobahn- Zubringer?“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Schritte hat der Senat vorbereitend eingeleitet, damit der Hafenzubringer zum Universalhafen Bremerhaven von der Autobahn bis zum Zolltor nach seiner Fertigstellung als Bundesautobahn-Zubringer eingestuft wird?

2. Welche weiteren Schritte werden für die Einstufung als Bundesautobahn-Zubringer benötigt und welche Folgen hat eine solche Einstufung für die Unterhaltung?

3. Wann ist mit einer Entscheidung darüber zu rechnen, ob der Hafenzubringer als Bundesautobahn-Zubringer eingestuft wird?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Der Senat setzt sich dafür ein, dass der Hafenzubringer zum Universalhafen Bremerhaven von der Autobahn bis zum Zolltor nach seiner Fertigstellung als BAB-Zubringer eingestuft wird.

Mit der Fertigstellung soll die Kostenübernahme für den Unterhalt geprüft werden.

Die Verkehrsfreigabe (Fertigstellung) kann derzeit (Stand: 30.06.2021) frühestens im Dezember 2022 erfolgen.

Bisher sind keine Schritte zur Hochstufung der Cherbourger Straße (kommunale Straße) bzw.

des Hafentunnels eingeleitet worden.

Zu Frage 2:

Die Cherbourger Straße ist aufgrund ihrer Bedeutung in die Straßengruppe A gem.

Bremischen LandesStraßenGesetz einzuordnen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde, Seestadt Bremerhaven.

Der Ausbau der Cherbourger Straße wird vom Bund gefördert. Eine Einstufung als Bundesfernstraße wäre denkbar. Nach Abgabe der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen durch das Land Bremen zu Beginn des Jahres 2021 ist für eine

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entsprechende Widmung das Fernstraßen-Bundesamt zuständig. Der Senat wird frühzeitig zu gegebener Zeit Gespräche aufnehmen.

Träger der Straßenbaulast und somit Träger der Unterhaltungskosten wäre dann der Bund.

Die notwendigen Schritte zur Einstufung des Hafentunnels als Bundesfernstraße werden derzeit geprüft.

Zu Frage 3:

Mit einer Entscheidung ist erst mit der Fertigstellung des Hafentunnels zu rechnen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Beantwortung der Frage für sich hat keine personal-, finanzwirtschaftliche und genderspezifischen Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Senatsvorlage ist abgestimmt mit dem Magistrat in Bremerhaven abgestimmt. Die Abstimmung mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen wurde eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 13.09.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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