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8,5 Milliarden Franken werden für die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verwendet

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I 010/2006 BVE 5. Juli 2006 49C

Interpellation

1401 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.12.2005

Welche Projekte im Berner Jura profitieren vom Infrastrukturfonds?

Der Bundesrat hat soeben die Botschaft über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz ans Parlament verabschiedet. Auch die Randregionen und die Berggebiete sollen mehr finanzielle Unterstützung erhalten (grösserer Anteil an der LSVA, Bundesbeiträge an Hauptstrassen usw.). Mit dem geplanten Fonds sollen dringliche sowie mittel- und langfristige Projekte finanziert werden.

Der Fonds soll 2008 eingeführt werden. Er wird mit einer Ersteinlage von 2,2 Milliarden Franken aus den Reserven und Erträgen der Mineralölsteuer alimentiert. Bei einer Befristung auf 20 Jahre wird der Infrastrukturfonds insgesamt 20 Milliarden Franken enthalten. 8,5 Milliarden Franken werden für die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verwendet. Laut einer Medienmitteilung des UVEK vom 2. Dezember 2005 werden die meisten der noch fehlenden Streckenabschnitte dank dieser Lösung bis 2015 in Betrieb sein.

Die Entlastungsprogramme des Bundes haben sich negativ auf die Fertigstellung der Transjurane ausgewirkt, und zwar insbesondere in Bezug auf den Abschnitt Court-Loveresse, dessen Fertigstellung auf 2015/2016 verschoben wurde.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat die Regierung bereits diejenigen Projekte angemeldet, die im Rahmen der raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes in den französischsprachigen Amtsbezirken eine Unterstützung erhalten könnten?

2. Wenn ja, welche?

3. Könnten auch andere Bauvorhaben (z.B. die Verbindung Les Convers) im Rahmen der Hilfe an Randregionen und Berggebiete in den Genuss von Fondsgeldern kommen?

4. Wenn ja, welche?

5. Welche Mittel wird er in diesem Zusammenhang einsetzen, um die Interessen des Berner Juras in den eidgenössischen Räten aktiv zu verteidigen?

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2 Antwort des Regierungsrates

Einleitung

Der Infrastrukturfonds dient zur Finanzierung von Verkehrswegen in den Agglomerationen und zur Fertigstellung sowie Ergänzung des bestehenden Nationalstrassennetzes. Bei ei- ner Laufzeit von 20 Jahren stehen gemäss der bundesrätlichen Botschaft insgesamt 20 Milliarden Franken wie folgt zur Verfügung:

1. 8.5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassen- netzes;

2. 5.5 Milliarden Franken für die Beseitigung von chronischen Engpässen, wenn diese die Leistungsfähigkeit des gesamten Nationalstrassennetzes beeinträchtigen;

3. 6 Milliarden als Bundesbeiträge an Infrastrukturen für den privaten und öffentlichen Ag- glomerationsverkehr.

Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2006 einen zusätzlichen Betrag für Hauptstras- sen in Berggebieten und Randregionen in der Höhe von 800 Millionen Franken in den Inf- rastrukturfonds aufgenommen.

Die Vorlage soll voraussichtlich in der Herbstsession 2006 im Plenum behandelt werden.

Die Chancen stehen recht gut, dass der Infrastrukturfonds mit den vom Ständerat be- schlossenen Änderungen auch vom Nationalrat gutgeheissen wird. Damit würden dem Kanton Bern die finanziellen Mittel ab 2008 zur Verfügung stehen.

Von den Geldern für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes wird der Kanton Bern massgeblich profitieren, insbesondere für die Fertigstellung der A 5 im Raum Biel und der A 16 (Transjurane). Bezüglich der unter Punkt 2 vorgesehenen Engpassbeseitigung wird der Bund zu einem späteren Zeitpunkt Aussagen machen, welche Strecken betroffen sein werden. Es ist davon auszugehen, dass hauptsächlich die Kapazität stark belasteter Ab- schnitte auf den Hauptachsen im Mittelland und um die grossen Städte erweitert werden soll.

Mit dem Infrastrukturfonds will der Bund zudem einen Beitrag zur Lösung der Agglomerati- onsverkehrsprobleme leisten. Dazu ist vorgesehen, dass sich der Bund ab 2008 in einem ersten Schritt zur Hälfte an den Kosten konkreter dringlicher Verkehrsprojekte beteiligt.

Gemäss der bundesrätlichen Botschaft sollen im Kanton Bern die Projekte „Tram Bern West“ und „Wankdorfplatz mit Tramverlängerung“ unterstützt werden.

In einem zweiten Schritt wird sich der Bund finanziell an der Umsetzung von Infrastruktur- massnahmen beteiligen, welche in Agglomerationsprogrammen vorgesehen sind. Die mit- finanzierten Projekte müssen innerhalb des Agglomerationsperimeters liegen, wie er vom Bundesamt für Statistik definiert ist. Im Berner Jura betrifft dies einzelne Gemeinden der Agglomeration Biel.

Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verkehrsprobleme der Randregionen und Berggebiete nicht in Kapazitätsengpässen und Verkehrsüberlastungen, sondern in den fehlenden Mitteln für den Erhalt der bestehenden Infrastrukturen begründet sind. Ent- sprechend sollen die betroffenen Kantone mehr finanzielle Mittel für diesen Zweck erhal- ten. Die rechtlichen Grundlagen dazu werden mit der Umsetzung der NFA geschaffen. Zu- dem hat der Ständerat zusätzlich 800 Millionen Franken für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen in den Infrastrukturfonds aufgenommen. Der Kanton Bern würde aller- dings gemäss der aktuellen Vorlage voraussichtlich keine zusätzlichen Gelder für die Randregionen erhalten. Davon profitieren könnten nur solche Kantone, die nicht über eine grosse Agglomeration von mehr als 100’000 Einwohnern verfügen.

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3 Der Kanton Bern hat sehr früh die Initiative ergriffen und in seinen sechs Agglomerationen (Bern, Biel, Thun, Burgdorf, Langenthal, Interlaken) Agglomerationsprogramme erarbeitet und diese zusammen mit einem Synthesebericht im Herbst 2005 beim Bund eingereicht.

Gleichzeitig ist der Kanton daran, die organisatorischen Voraussetzungen und die Pla- nungs- und Finanzierungsinstrumente anzupassen. Er verfügt damit über eine gute Aus- gangslage, um von zusätzlichen Bundesgeldern zu profitieren. Zudem hat sich der Kanton bei seinen Bundesparlamentariern und –parlamentarierinnen, den zuständigen Bundes- stellen und verschiedenen interkantonalen Organisationen für seine Anliegen in Zusam- menhang mit der Infrastrukturvorlage eingesetzt und setzt sich auch weiterhin dafür ein.

Beantwortung der Fragen Zu Fragen 1 und 2

Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes ist nicht umstritten. Mit der Infrastrukturfondsvorlage werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um das beschlossene Nationalstrassennetz gemäss geltendem Terminplan des Bundes, der zu- sammen mit den Kantonen ausgehandelt wurde, umzusetzen. Im Rahmen der Infrastruk- turfondsvorlage sind die bereits festgelegten Prioritäten und Zeitpläne nicht neu diskutiert worden. Der Kanton hat sich aber stets und auf allen Ebenen für eine möglichst rasche Realisierung der A 5 und der A 16 eingesetzt und auf dieses Anliegen auch bei seinen Stellungnahmen zum Infrastrukturfonds hingewiesen. Von diesen Projekten profitieren namentlich die französischsprachigen Amtsbezirke.

Zu Fragen 3, 4 und 5

Neue Verkehrsinfrastrukturen in den Randregionen werden durch den Infrastrukturfonds nicht finanziert. In den Genuss der Gelder kommen ausschliesslich Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsinfrastrukturen. Die für die Randregionen und Berggebiete vorge- sehenen Gelder sollen in erster Linie für den Substanzerhalt bestehender Infrastrukturen verwendet werden. Der Beitrag an die einzelnen Kantone bemisst sich nach der Länge des bestehenden Strassennetzes. Neue Infrastrukturen werden nicht direkt unterstützt, entsprechend können keine neuen Projekte wie zum Beispiel eine Verbindungsstrasse von Renan nach Les Convers „angemeldet“ werden. Der Kanton Bern hat jedoch in seiner Stellungnahme zum Sachplan Verkehr beim Bund letztes Jahr beantragt, diese Verbin- dung zusammen mit weiteren Strassen ins Ergänzungsstrassennetz des Bundes aufzu- nehmen. Dies hätte bedeutet, dass die finanziellen Globalbeiträge des Bundes an das Er- gänzungsstrassennetz auch für diese Verbindung hätten verwendet werden können. Lei- der wurde dieser Antrag des Kantons nicht berücksichtigt. Gemäss mündlicher Auskunft des Bundes erfüllt die Verbindung Renan – Les Convers die dafür massgebenden Krite- rien aus dem Programmteil des Sachplans nicht. Der Kanton Bern wird seine Interessen im Verlauf der weiteren Arbeiten einbringen und sie zusätzlich im Rahmen der Vernehm- lassung zum Netzbeschluss nochmals geltend machen.

Der Kanton hat sich zudem dafür eingesetzt, dass – entgegen der Vorlage des Bundes – sämtliche betroffenen Kantone von den für Randregionen und Berggebiete vorgesehenen Geldern profitieren können. Damit könnte der Erhalt einer guten Infrastrukturqualität in al- len Randregionen des Kantons und damit auch Berner Jura unterstützt werden.

An den Grossen Rat

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