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VA-150119-WIS-Avanafil-Spedra-Lifestyle-Ergaenzung

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Arzneimittel

Stand: 19. Januar 2015

Foto: iStockphoto.com

Avanafil (SPEDRA®) ist ein Lifestyle-Arzneimittel

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage II - Lifestyle-Arzneimittel - der Arzneimittel-Richtlinie um Avanafil (SPEDRA®) zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 13. Januar 2015 in Kraft.

SPEDRA® ist zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern zugelas- sen. Diese Indikation entspricht dem Kriterium eines Arzneimittels zur Behandlung der sexu- ellen Dysfunktion und dient dabei der individuellen Bedürfnisbefriedigung und/oder Steige- rung des Selbstwertgefühls. Daher ist SPEDRA® mit dem Wirkstoff Avanafil den sogenann- ten Lifestyle-Arzneimitteln zuzuordnen.

Obwohl es sich um einen neuen Wirkstoff handelt, unterliegt dieser aufgrund des gesetzli- chen Verordnungsausschlusses nicht der frühen Nutzenbewertung.

Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, dürfen nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ausge- schlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung des Ap- petits oder zur Regulierung des Körpergewichts, Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

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