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VA-170321-WIS-Fentanyl

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 21. März 2017

iStockphoto.com/deliormanli

Achtung Fentanyl!

Mindestens jeder zehnte Todesfall aufgrund von Substanzmissbrauch geht auf Fentanyl zu- rück. Auch wenn die ärztlichen Fentanyl-Verordnungszahlen jüngst zurückgehen, sollten Sie bei jeder Verordnungsanfrage von Patienten für Fentanyl-haltige Arzneimittel (Pflaster, Sub- lingualtabletten, Nasenspray) Vorsicht walten lassen. Schon vor ungefähr vier Jahren hatten wir Ihnen empfohlen, hierbei ein paar klärende Fragen an den Patienten zu richten, sofern Ihnen der Patient mit seiner Krankengeschichte nicht zweifelsfrei und umfassend bekannt ist.

 Welcher Arzt hat Ihnen die letzte Fentanyl-Verordnung ausgestellt?

 Wann wurde die letzte Fentanyl-Verordnung ausgestellt?

 Welche Dosis wurde verordnet und eingesetzt?

 Welche Applikationsform wurde wie konkret durch den Patienten verwendet?

 Wären Sie damit einverstanden, dass ich mich bei dem ärztlichen Kollegen diesbe- züglich erkundige?

 Wo klebt aktuell Ihr Fentanyl-Pflaster? Lassen Sie sich das Pflaster/die Klebestelle zeigen.

Falls die Antworten bei Ihnen Zweifel an dem angemessenen Einsatz wecken, sollten Sie von einer Verordnung absehen. Da im Vertretungsfall die Rücksprache mit dem Kollegen häufig nicht möglich ist und Ihnen die Angaben des Patienten jedoch zuverlässig erscheinen, sollten Sie nur die kleinste Packung verordnen.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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