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VA-141105-WIS-Nutzenbewertung-3Q14

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Arzneimittel

Stand: 5. November 2014

Foto: iStockphoto.com

Nutzenbewertung nach § 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 3. Quartal 2014

Hier haben wir Ihnen eine Übersicht der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung zusammengestellt.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen G-BA-Beschlüssen finden Sie jeweils in einem separaten Verordnung Aktuell unter

www.kvb.de/ Verordnungen/ Frühe Nutzenbewertung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Cobicistat / Tybost® Ritonavir Zusatznutzen ist nicht belegt

(2)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 5. November 2014

Seite 2

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Kombinationstherapie mit Metformin, wenn Metformin in der maximal verträglichen Dosis den Blutzucker zusammen mit einer Diät und Bewegung nicht ausreichend kontrolliert:

Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) + Metformin

Zusatznutzen ist nicht belegt Kombinationstherapie mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln außer Insulin, wenn

der Blutzucker mit Metformin und diesen Arzneimitteln zusammen mit einer Diät und Be- wegung nicht ausreichend kontrolliert wird: Humaninsulin + Metformin1

Zusatznutzen ist nicht belegt Dapagliflozin/Metformin /

Xigduo®

Kombinationstherapie mit Insulin, wenn der Blutzucker mit Metformin und Insulin zusam- men mit einer Diät und Bewegung nicht ausreichend kontrolliert wird:

Humaninsulin + Metformin1

Zusatznutzen ist nicht belegt therapienaive Erwachsene: Efavirenz in Kombination mit zwei Nukleosid-/Nukleotidanaloga

(Tenofovirdisoproxil + Emtricitabin oder Abacavir + Lamivudin)

Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen

therapienaive Jugendliche ab 12 Jahren:

Efavirenz in Kombination mit Abacavir + Lamivudin Zusatznutzen ist nicht belegt Dolutegravir / Tivicay® therapieerfahrene Erwachsene, für die eine Behandlung mit einem Integrase-Inhibitor die

erste Therapieoption darstellt: Raltegravir in Kombination mit einer individuellen Backbone- Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkun- gen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen

1 Hinweis: Therapie nur mit Humaninsulin, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist

(3)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 5. November 2014

Seite 3

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Dolutegravir / Tivicay®

antiretroviral vorbehandelte Erwachsene, für die eine Behandlung mit einem Integrase- Inhibitor eine nachrangige Therapieoption darstellt + antiretroviral vorbehandelte Jugendli- che ab 12 Jahren: Individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Thera- pieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resis- tenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen.

Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.

Zusatznutzen ist nicht belegt

Macitentan / Opsumit®

Es handelt sich um ein „Orphan Drug“, daher wurde keine zweckmäßige Vergleichsthera- pie bestimmt und die Nutzenbewertung vom G-BA selbst vorgenommen. Für „Orphan Drugs“ - Arzneimittel, die zur Behandlung eines seltenen Leidens zugelassen sind - gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt und der nochmalige Nachweis des Zusatznutzens im Dossier entfällt.

Geringer Zusatznutzen

Retigabin / Trobalt®

Eine individuelle antiepileptische Zusatztherapie, soweit medizinisch indiziert und falls noch keine Pharmakoresistenz/Unverträglichkeit und Kontraindikationen bekannt sind, mit einem der folgenden Wirkstoffe: Tiagabin2, Valproinsäure3 oder Vigabatrin, ansonsten:

Therapie nach Wahl des Arztes in Abhängigkeit der Basis- und Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel und etwaig einhergehender Ne- benwirkungen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.

Zusatznutzen ist nicht belegt

2 Außer Handel; Stand Lauer-Taxe: 15. Juni 2014

3 Valproinsäure ist üblicherweise Bestandteil der Vortherapie, die Angemessenheit des Einsatzes als Zusatztherapie ist in Hinblick auf diese zu beur- teilen (z. B. Nebenwirkungen von Valproinsäure).

(4)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 5. November 2014

Seite 4

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

naiv ohne Zirrhose, interferonhaltiges SOF-Regime: Peginterferon alfa + Ribavirin oder Boceprevir bzw. Telaprevir + Peginterferon alfa + Ribavirin

Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen.

naiv mit Zirrhose, interferonhaltiges SOF-Regime:

Peginterferon alfa + Ribavirin

Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen Genotyp 1

erfahren, interferonhaltiges SOF-Regime: Peginterferon alfa + Ribavirin

oder Boceprevir bzw. Telaprevir + Peginterferon alfa + Ribavirin Zusatznutzen ist nicht belegt naiv, interferonfreies SOF-Regime: Peginterferon alfa + Ribavirin Hinweis auf beträchtlichen

Zusatznutzen Genotyp 2

erfahren, interferonfreies SOF-Regime:

Peginterferon alfa + Ribavirin

Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen naiv/erfahren, interferonfreies SOF-Regime:

Peginterferon alfa + Ribavirin

Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen Genotyp 3

naiv/erfahren, interferonhaltiges SOF-Regime:

Peginterferon alfa + Ribavirin Zusatznutzen ist nicht belegt

Genotyp 4-6 naiv/erfahren, interferonhaltiges SOF-Regime:

Peginterferon alfa + Ribavirin Zusatznutzen ist nicht belegt

Sofosbuvir / Sovaldi®

Genotyp 1-6 mit HIV-Koinfektion - naiv/erfahren, je nach Genotyp interferonfreies oder interferonhaltiges SOF-Regime): Peginterferon alfa + Ribavirin

Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen Turoctocog alfa /

NovoEight® rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate Zusatznutzen ist nicht belegt

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