• Keine Ergebnisse gefunden

VA-190215-WIS-Klimakteriumstherapeutika

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-190215-WIS-Klimakteriumstherapeutika"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 15. Februar 2019

iStockphoto.com/deliormanli

Aufhebung der Verordnungseinschränkung für Klimakteriumstherapeutika

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Verordnungseinschrän- kung für Klimakteriumstherapeutika mit dem Ausnahmetatbestand

„ausgenommen zur systemischen und topischen hormonellen Substitution; sowohl für den Beginn als auch für die Fortführung einer Behandlung postmenopausaler Symp- tome ist die niedrigste wirksame Dosis für die kürzest mögliche Therapiedauer anzu- wenden“

aufzuheben (Nummer 34 Anlage III Arzneimittel-Richtlinie).

Die Aufhebung der Verordnungseinschränkung erfolgt vor dem Hintergrund, dass aktuell kein weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die konkreten Regelungsinhalte der Verord- nungseinschränkung besteht, da orientiert an den verfügbaren Arzneimitteln - bis auf die vor- gesehenen Ausnahmen - in der Regel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel betroffen sind.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Grund für die Verordnungseinschränkung sind fehlende wissenschaftlich hinreichende Nach- weise des therapeutischen Nutzens der Glinide.. Das Bundesministerium für Gesundheit

1 Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativ- medizin ist Palliativmedizin beschränkt auf „die aktive, ganzheitliche

Da im Vertretungsfall die Rücksprache mit dem Kollegen häufig nicht möglich ist und Ihnen die Angaben des Patienten jedoch zuverlässig erscheinen, sollten Sie nur die kleinste

vir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin) Zusatznutzen nicht belegt Patienten mit kompensierter Zirrhose: Ledipasvir/Sofosbuvir Zusatznutzen nicht belegt

Alle übrigen Patienten ohne die entsprechende Konstellation sollen bei noch nicht durchge- führter Impfung mit einem der zwei trivalenten Vertragsimpfstoffe versorgt werden, um nicht

 in den letzten 12 Monaten mindestens zwei unabhängige, dokumentierte schwere Asthmaexazerbationen, die mit systemischen Kortikosteroiden be- handelt wurden, oder.. 

Diese Verordnungseinschränkung wurde vom G-BA damit begründet, dass bei Hyperlipidä- mie, ausgenommen zur Sekundärprävention, Maßnahmen zu Änderung der Lebensweise

Wir empfehlen grundsätzlich eine Wirkstoffverordnung ohne aut-idem anzukreuzen, sowohl für den Fall, dass Sie ein anderes nicht zurückgerufenenes Valsartan-Präparat verordnen