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VA-160404-WIS-Verordnungseinschränkung-Glinide

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 4. April 2016

iStockphoto.com/deliormanli

Verordnungseinschränkung für Glinide ab 1. Juli 2016

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage III der Arzneimittel-Richtli- nie zu ändern. Der Beschluss tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

Zur Behandlung des Diabetes sind Glinide nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenver- sicherung verordnungsfähig. Ausgenommen sind Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 mit schweren Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance < 25 ml/min). Ihnen kann der Wirk- stoff Repaglinid weiterhin verordnet werden, wenn keine anderen oralen Antidiabetika infrage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist.

Grund für die Verordnungseinschränkung sind fehlende wissenschaftlich hinreichende Nach- weise des therapeutischen Nutzens der Glinide.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandete den Beschluss des G-BA vom 17. Juni 2010. Nach Auffassung des BMG habe der G-BA für die erforderliche vergleichende Bewertung der Unzweckmäßigkeit oder Unwirtschaftlichkeit von Gliniden gegenüber Thera- piealternativen keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege ermittelt.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg kam in seinem Urteil vom 27. Mai 2015 (Az.: L 7 KA 44/11 KL) allerdings zu dem Ergebnis, dass die vom BMG verfügte Beanstandung des Beschlusses rechtswidrig war. Der Senat hat die Beanstandung deshalb aufgehoben und das Gerichtsurteil ist inzwischen rechtskräftig.

Um Patienten sowie Ärzten ausreichend Gelegenheit zur medikamentösen Umstellung zu geben, hat sich der G-BA auf eine angemessene Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses verständigt.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung.

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