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VA-180119-WIS-Grippeimpfung

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 19. Januar 2018

iStockphoto.com/deliormanli

Grippesaison 2017/2018 - aktuelle Empfehlung

Die Grippesaison ist in Deutschland bisher in einem eher moderaten Ausmaß angelaufen.

Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) dominieren derzeit Influenza B-Viren der Yamagata-Li- nie die Influenzalage. Labordiagnostisch fand das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ) in 59 Prozent der positiven Influenzaproben die Influenza B-Komponente des Yama- gata-Stamms. Hier schützt der quadrivalente Impfstoff vor den Yamagata-Influenzaviren, der trivalente bietet bei den Influenza B-Viren lediglich Schutz vor der Victoria-Linie. Aber auch die Influenza-B-Komponente im Dreifach-Impfstoff kann nach Aussagen des RKI aufgrund einer Kreuzimmunität einen gewissen Schutz vor der Yamagata-Linie bieten. Auch könnten Grippeimpfungen der vorangegangenen Jahre, die zum Teil die Yamagata-Linie enthalten haben, eine Teilimmunität bewirken. Der Schutz gegen die Influenza A-Stämme wird aktuell gut und besser als zuletzt durch den trivalenten diesjährigen Impfstoff ausgebildet. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil die durch Viren der A-Stämme ausgelösten Infektionen er- fahrungsgemäß besonders schwer verlaufen.

Das Verhältnis der verschiedenen Grippeerreger und damit auch die Passgenauigkeit des Impfstoffs könnten sich außerdem im Verlauf der Saison noch ändern.

Aktuell empfehlen wir ein Vorgehen, wie es das RKI vorgibt: Patienten, die zu einem Hochri- sikoklientel zählen und immungeschwächt sind, können mit einem tetravalenten Impfstoff - Bezug über Einzelverordnung auf Namen des Patienten - geimpft werden, auch wenn sie bereits einmalig für diese Saison mit einem trivalenten Impfstoff geimpft wurden.

Alle übrigen Patienten ohne die entsprechende Konstellation sollen bei noch nicht durchge- führter Impfung mit einem der zwei trivalenten Vertragsimpfstoffe versorgt werden, um nicht unnötig eine Impfstoffverknappung für Hochrisikopatienten (wie sie für den tetravalenten Impfstoff in Österreich bereits der Fall ist), herbeizuführen.

Neue Impfempfehlung der STIKO zur Influenza

Hatte die STIKO im August noch den trivalenten Impfstoff empfohlen, hat sie auf ihrer Sit- zung im November 2017 beschlossen, die Impfung gegen saisonale Influenza mit einem

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 19. Januar 2018

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quadrivalenten Influenzaimpfstoff zu empfehlen. Eine ausführliche wissenschaftliche Begrün- dung für diese Entscheidung ist am 11. Januar 2018 im Epidemiologischen Bulletin

(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/02_18.html) publiziert worden. Erst mit dieser Publikation ist die Empfehlung der STIKO offiziell in Kraft getreten.

Über die Übernahme dieser STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ent- scheidet der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) innerhalb von 3 Monaten; bleibt der Be- schluss unbeanstandet vom BMG wird dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

Derzeit wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass der quadrivalente Grippeimpf- stoff grundsätzlich nicht vor einer entsprechenden Änderung der SI-RL zulasten der GKV verordnungsfähig ist. Dies ist nicht richtig! In der SI-RL erfolgt kein Hinweis auf einen bevor- zugt einzusetzenden Impfstoff (tri- oder quadrivalent). Der quadrivalente Grippeimpfstoff kann daher auch jetzt schon unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (u. a. Be- achtung geltender Rabattverträge) sowie ggfs. ergänzender Regelungen in den regionalen Impfvereinbarungen für eine Verordnung in Frage kommen. Die wichtigsten Fragen hierzu klären wir aktuell mit unseren Krankenkassen.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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