Jahreswechsel 2021/2022
Firmenkundenwebinar
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Agenda
Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Sozialversicherung
1.
Geringfügige
Beschäftigungen
Auswirkungen BSG-Urteil vom 24.11.2020:
Zeitgrenzen 3 Monate/70 Arbeitstage gleichwertige Alternativen (unabhängig von Arbeitstagen/Woche)
weitere Anpassungen
Geringfügige Beschäftigungen
Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Geringfügige Beschäftigungen
Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien – Beispiel
2
AG stellt Roman R. zwischen Schulende und Studienbeginn (1.7.2022 –5.10.2022) als Bürokraft ein
R. arbeitet 5 Tage/Woche = insgesamt 68 Arbeitstage
Nach alter Regelung
=> Keine kurzfristige Beschäftigung, da > 3 Monate Nach neuer Regelung
=> Kurzfristige Beschäftigung: zwar > 3 Monate, jedoch alternative Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen nicht
überschritten
Weitere Anpassungen
Erhöhung der Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale berücksichtigt
Auswirkungen des Bezugs von
Entgeltersatzleistungen auf Befreiung von der RV-Pflicht
Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage
Geringfügige Beschäftigungen
Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Anmeldungen für kurzfristig Beschäftigte
Angabe KV-Status zwingend erforderlich!
Geringfügige Beschäftigungen
Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022
4
1 = GKV
2 = PKV/anderweitigeAbsicherung
Geringfügige Beschäftigungen
Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Beispiel KV-Status
Hausfrau Ute U. nimmt kurzfristige Beschäftigung auf (2.5. – 31.5.2022)
Familienversicherung
Anmeldung durch AG bei Minijob-Zentrale:
Grund der Abgabe: 10
Beginn der Beschäftigung: 2.5.2022
Personengruppe: 110
Kennzeichen Krankenversicherung: 1
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Rückmeldung der Minijob-Zentrale an AG bei allen Anmeldungen, ob:
weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen/im Kalenderjahr bestanden haben (Wert „1“)
keine Vorbeschäftigungen bekannt sind (Wert „0“)
Geringfügige Beschäftigungen
Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Vorbeschäftigungen
6
Hinweis | Rückmeldung erfolgt unverzüglich => Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend; Korrekturen nicht vorgesehen!
Geringfügige Beschäftigungen
Vorbeschäftigungen – Beispiel
Hausfrau Ute U. nimmt ab 1.7.2022 weitere kurzfristige Beschäftigung als Erntehelferin auf
Vorbeschäftigung (2.5. – 31.5.2022) s.o.
Nach Anmeldung durch AG => Rückmeldung durch Minijob-Zentrale:
Grund der Abgabe: 07
Kennzeichen kurzfristige Beschäftigung: 1
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Steuerangaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungen
In allen Entgeltmeldungen:
Angabe von Steuerdaten in neuem Datenbaustein
enthält: Steuernummer AG, Steuer-ID AN und Kennzeichen zur Besteuerungsart Ausnahme | Anmeldungen dient Vermeidung von Problemen im Einstellungsprozess
Geringfügige Beschäftigungen
Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Steuerangaben
8
Hinweis | Beachten Sie die aktuelle Checkliste auf firmenkunden.tk.de (Suchnummer 2037938)
Pflegereform 2022
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Pflegereform 2022
Finanzierung
Änderungen zum 1.1.2022
Neuer Bundeszuschuss aus Steuermitteln
(1 Mrd. EUR/Jahr)
Erhöhung Beitrags- zuschlag Kinderlose 0,25 % => 0,35 %
9
AN Kinderloser AN AG
Sachsen 2,025 % 2,375 % 1,025 %
andere Bundesländer 1,525 % 1,875 % 1,525 %
Pflegereform 2022
Beitragslastverteilung
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Beitragszuschlag zahlen alle kinderlosen Mitglieder der PV
Ausnahme | Kinderlose AN bis 23. Geburtstag;
Beitragspflicht ab Beginn des Monats nach Vollendung des 23. Lebensjahres
Pflegereform 2022
Beitragszuschlag Kinderlose
Geburtsdatum des kinderlosen Frank F. 1.7.1998
Vollendung 23. Lebensjahr 30.6.2021
Zahlung des Beitragszuschlags ab 1.7.2021
11
Pflegereform 2022
Elterneigenschaft
Kein Beitragszuschlag für Eltern
Leibliche
Eltern Adoptiv- und Stiefeltern, wenn
bei Adoption/Heirat Altersgrenze für Familienversicherung nicht erreicht
Hinweis | Elterneigenschaft können beide Elternteile geltend machen Pflegeeltern
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Pflegereform 2022
Nachweismöglichkeiten der Elterneigenschaft
13
Grundsatz: Keine nachgewiesene Elterneigenschaft => „kinderlos“
Nachweis bei Kindsgeburt:
Innerhalb von 3 Monaten ab Geburt
Sonst: Beitragszuschlag bis Ende des Monats des Nachweises Nachweis ab dem 23. Geburtstag:
Innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 23. Lebensjahres
Grundsätzlich alle Unterlagen, die Elterneigenschaft belegen, z. B.:
Heiratsurkunden
Geburtsurkunden
Auszüge aus dem Stammbuch
Kindergeldbescheide
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus ELStAM-Datenbank
Pflegereform 2022
Nachweismöglichkeiten der Elterneigenschaft – Entgeltunterlagen
Hinweise | Nachweise gehören zu den Entgeltunterlagen; Aufbewahrungsfrist | Dauer der Beschäftigung + 4 Kalenderjahre; vgl. auch Grundsätzliche Hinweise zum
Beitragsfreies
Arbeitsentgelt
Beitragsfreies Arbeitsentgelt
Neue Freigrenze für Sachbezüge
Zuwendung
Geldzuwendung Sachzuwendung
Keine Anwendung
Regelungen für Anwendung
Sachbezugsfreigrenze
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Gutscheine und Geldkarten sind keine (begünstigten) Sachleistungen Ausnahmen
ausschließliche Berechtigung zum Waren- und Dienstleistungsbezug
Kriterien § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt (Übergangsregelung endet 31.12.2021)
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Beitragsfreies Arbeitsentgelt
Neue Freigrenze für Sachbezüge
Sachbezug
16
Beitragsfreies Arbeitsentgelt
Neue Freigrenze für Sachbezüge 2022 – Beispiel
Anton A. ab 1.1.2022 mtl. Benzingutschein (50 EUR) für örtliche Tankstelle von AG
Abrechnung erfolgt zw. Tankstelle und AG Abwandlung | Benzingutschein (60 EUR)
Sachzuwendung steuer-/beitragsfrei
Abwandlung | Vorteil insgesamt steuer-/beitragspflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag!)
Beitragsfreie betriebl.
Gesundheitsleistungen
§ 3 Nr. 34 EStG | Steuerfreiheit für bestimmte arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen
Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
Steuerfreiheit SV-Beitragsfreiheit
Steuerfreibetrag 600 EUR
Freibetrag pro Arbeitnehmer
Freibetrag pro Dienstverhältnis/
Kalenderjahr
Keine Entgeltumwandlung
Nebenkosten nicht begünstigt (z. B. Reisekosten)
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb
Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
Mögliche Leistungsbereiche
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Leistungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
Aufwendungen für Sport-/Übungsgeräte
Leistungen zur Förderung von Mannschaftssportarten und Zuschüsse an Betriebssportgemeinschaften
Arbeitsplatzausstattung
Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztliche Verordnung
Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Aufwendungen für Gesundheits-Check-ups und
Vorsorgeuntersuchungen, höchstens bis Betrag, den GKV erstatten würde
Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
Beispiele ohne Lohncharakter
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
Beispiel
21
AG zahlt Mitarbeitern monatl. Zuschuss (50 EUR Yoga-Kurse zur Stressbewältigung)
Kurs zertifiziert von Krankenkasse
+ monatl. Zuschüsse an Betriebssportgemeinschaft (10 EUR pro AN) durch AG
Zuschuss für Betriebssportgemeinschaft kein Arbeitslohn
Yoga-Kurs-Zuschuss i.H.v. 600 EUR/Jahr und AN steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)
Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
Beispiel
AN Max M. macht Yoga-Kurs ab 1/2022
(Teilnahmebescheinigung, Nachweis Kurs-Zertifizierung, Zahlungsnachweis i.H.v. 500 EUR liegen vor)
Rauchentwöhnungstherapie von M. in 4/2022
(Teilnahmebescheinigung, Nachweis Kurs-Zertifizierung, Zahlungsnachweis i.H.v. 200 EUR liegen vor)
AG kann in 2022 anfallende Kosten bis max. 600 EUR steuerfrei erstatten
Übersteigender Betrag (100 EUR) –> individuell steuerpflichtig
Fondsstandortgesetz
Fondsstandortgesetz
Mitarbeiterbeteiligungen
Förderung zusätzlicher Mitarbeiterbeteiligungen
Späterer
Besteuerungszeitpunkt möglich
(nicht bei Übertragung)
Erhöhter Steuerfreibetrag
1.440 EUR
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Anforderungen an das Unternehmen
Start-ups
Kleinstunternehmen,
kleine/mittlere Unternehmen Schwellenwerte aktuell
Nur mit Zustimmung des AN
Beispiele | Aktien, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile
Fondsstandortgesetz
Späterer Besteuerungszeitpunkt
24
< 250 AN Jahres- umsatz
≤ 50 Mio. EUR
Jahres- bilanzsumme
≤ 43 Mio. EUR
⁄
Unternehmens-
gründung ≤ 12 Jahren
Vervierfachung –> 1.440 EUR
Freibetrag pro Kalenderjahr
Freibetrag pro Dienstverhältnis
Erwerb der Mitarbeiterbeteiligung durch Entgeltumwandlung möglich
Nicht nur erstes Dienstverhältnis begünstigt
Fondsstandortgesetz
Steuerfreibetrag
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Fondsstandortgesetz Steuerfreibetrag – Beispiel
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1.1.2022 –> Überlassung von 20 Aktien (Börsenkurs 80 EUR) => Vorteil 1.600 EUR
Zu versteuern = 160 EUR (1.600 EUR – 1.440 EUR
Freibetrag), Wert der Aktien 1.600 EUR = geldwerter Vorteil (unabhängig von Zeitpunkt der Besteuerung)
Corona-Prämie
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Zahlungszeitraum für steuerfreie (=> beitragsfreie) Corona- Beihilfe/Unterstützung bis 31.3.2022
max. 1.500 EUR (Geld-/Sachzuwendung möglich)
Teilbeträge möglich
Corona-Prämie Verlängerung
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Steuerbefreiung je Dienstverhältnis
Steuerbefreiung auch für Minijobber
Zusammenhang mit Corona erkennbar
Keine Einbeziehung in Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers/kein Progressionsvorbehalt
Corona-Prämie
Weitere Informationen
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Corona-Prämie
Beispiel Prämie und Minijob
29
Minijobberin Marta M., monatliches Entgelt 450 EUR, Pauschalsteuer 9 EUR (2 % von 450 EUR)
Januar 2022: zusätzlich 500 EUR von AG
Überweisungsbeleg –> „Corona-Sonderzahlung“
Sonderzahlung = steuerfrei, wenn erkennbarer Bezug zu Corona
steuerliche Behandlung als Minijob
monatliches Arbeitsentgelt 450 EUR (weiterhin 2 % Pauschsteuer)
Kurzarbeit und
Kurzarbeitergeld
2021/2022
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Kurzarbeit und KUG 2021/2022
Voraussetzungen
Wirtschaftliche Gründe
Unabwendbares Ereignis (z.B.
Pandemie)
30
vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall i.H.v. > 10 % für ≥ 10 % der AN
Keine Verpflichtung -> neg.
Arbeitszeitsalden
Anspruch auch für Leih-AN
Erstattung SV-Beiträge (100 %);
neu: ab 1.1.2022 (50 %)
Entgeltausfall für ¹∕₃ der AN
Verwendung neg. Arbeitszeitsalden
Kein Anspruch für Leih-AN
Erstattung SV-Beiträge (50 % nur bei Fortbildung der AN)
vorauss. ab 1.4.2022
derzeit
Verlängerung bis 31.3.2022
Kurzarbeit und KUG 2021/2022
Personenkreis
Berechnungsgrundlage
für Entgelteinbußen alle AN außer Azubis/
AN in ruhendem Arbeitsverhältnis
Wer erhält KUG? alle sv-pflichtig beschäftigten AN (nicht Minijobber, weil keine ALV)
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Zu den Details bzgl. Höhe und möglicher Staffelung von KUG bei langanhaltendem Bezug empfehlen wir unser Webinar:
Coronavirus: Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise (Suchnummer 2081686)
Kurzarbeit und KUG 2021/2022
Höhe des Kurzarbeitergelds – Sonderregelung Staffelung
32
Achtung | Verlängerung der Staffelung bis 31.3.2022 (ohne Erstbezugseinschränkung) durch das
„Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie“ (Inkrafttreten 1.1.2022)
Kurzarbeit und KUG 2021/2022
SV-Beiträge
1.1.
100 % Erstattung 50 % Erstattung bei Weiterbildung
2021 2022
50 % Erstattung
(gem.
KugverlV*)
1.4.
Elektronischer
Datenaustausch
Elektronischer Datenaustausch
KEA-Verfahren
Seit 1.7.2021: BA kann Kurzarbeitergeld-Dokumente Elektronisch Annehmen (KEA)
Unter- nehmen in Kurz- arbeit
Zu Beginn: einmalige Anzeige mit Formular Kug 107a (manuell)
Erstattung KUG und pauschalierte SV-Beiträge Monat für Monat: Erstattungsanträge unmittelbar aus Abrechnungssoftware
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Rahmenbedingungen schaffen
Gemeinsamen Grundsätzen nach § 22 DEÜV
es gibt:
Basismodule = Pflicht zur Zertifizierung
Zusatzmodule = optionale Bausteine (regelmäßig kostenpflichtig)
GKV-Zertifikat: „Systemgeprüft“ über die ITSG
Elektronischer Datenaustausch
Zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme – Exkurs
35
Änderungen im Zuge des Juli-Updates in den Bereichen:
A1-Formular
A1-Formular für Flug- und Kabinenbesatzung
Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte
rvBEA/GML57: Formular „Registrierung (An-/Abmeldung) für die Gesonderte Meldung (GD 57)“ weggefallen
Meldung zur Sozialversicherung: Anpassung von Plausibilitätsprüfungen
Informationen zum Update 22.0.0 (3.1.2022) stehen noch aus
Elektronischer Datenaustausch
sv.net
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Geänderte Grundsätze für Antragsverfahren AAG ab 1.1.2022
Aufnahme Datensatz-ID-Ursprungsmeldung
Entfall der Datenfelder „Art der Abrechnung“
Angabe mutmaßlicher Entbindungstag —> Pflichtangabe
Angabe zuständige Krankenkasse
Elektronischer Datenaustausch
Antragsverfahren AAG
37
Elektronische AU-
Bescheinigung
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Elektronische AU-Bescheinigung
Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess
eAU
Telematik-Infrastruktur TK Ärzte
eAU
Krankmeldung für Arbeitgeber und
Versicherten
TK-Versicherte
TK-App
Prozessweg Arzt -> GKV (eAUa) ab 1.1.2022
TK-Versicherte
38
geplante Umsetzung zum 1.10.2021 konnte nicht eingehalten werden
Praxen aufgrund ausgehandelter Übergangsregelung nicht verpflichtet, zum Stichtag 1.10. auf die eAU umzustellen
Umsetzungsfrist bis 31.12.2021
Elektronische AU-Bescheinigung
Aktueller Stand der Umsetzung
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Elektronische AU-Bescheinigung
Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess
holt AU-Meldung ab TK-Versicherte
Meldet sich krank
(anzeigepflichtig) Arbeitgeber Kommuni-
kationsserver fragt an
Ärzte TK
Krankmeldung für Arbeitgeber und
Versicherten
Prozessweg AG <-> GKV (eAUb) ab 1.7.2022, Pilot ab 1.1.2022
Verschiebung auf Juli 2022
40
TK erhält Anfrage und übermittelt
AU-Meldung Telematik-
Infrastruktur
A1 für Selbstständige
Ab 1.1.2022 maschineller Antrag auf A1-Bescheinigung für Selbstständige
A1-Bescheinigung zum elektronischen Abruf
Antrags- und Bescheinigungsverfahren zunächst über sv.net
Zuständige Stellen:
Elektronischer Datenaustausch
A1-Verfahren
Krankenkassen
(z. B. TK) RV-Träger
berufsst. AG Versorgungs- einrichtungen
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Seit 1.7.2021: Anforderung Gesonderte Meldung „GML57“
ausschließlich maschinell durch RV-Träger
Keine Registrierung mehr
Neue Teilverfahren:
ab 1.1.2022 „ZUZA“ – Befreiung von Zuzahlung im Hinblick auf Reha-Maßnahmen
ab 1.7.2022 „rvBEA-BEEG“ – Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld
Elektronischer Datenaustausch
rvBEA
42
Anpassungen zum 1.1.2022 im Verfahren
Angabe der Rechtsform – neuer 5-stelliger Schlüssel
Initiativmeldung an die BA
Abweichende Postanschrift
Angaben von zukünftigen Änderungen – max. 3 Mo
Elektronischer Datenaustausch
Betriebsdatenpflege
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Streichung Meldegründe:
60 = Änderung des Namens
61 = Änderung der Anschrift
Angabe Geburtsland: in allen Anmeldungen bzw.
Sofortmeldungen ohne Versicherungsnummer
Elektronischer Datenaustausch
Weitere Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren 1.1.2022
44
Ausblick
Elektronische Anforderung von Angaben für Einrichtung eines Arbeitgeberkontos:
Anforderung mit Datensatz Krankenkassenmeldung
Rückmeldung mit neuem Datensatz Arbeitgeberkonto
Implementierung der „Hauptbetriebsnummer“ in Meldeverfahren
Elektronischer Datenaustausch
Arbeitgeberkonten – Verschiebung auf 1.1.2023
Arbeit und Soziales
2.
Betriebsräte-
modernisierungsgesetz
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Änderungen im Betriebsratswahlverfahren
Mehr Kündigungsschutz bei ersten Betriebsratswahlen
Betriebsratssitzungen virtuell
Mitbestimmungsrecht bei Homeoffice
Mitbestimmungsrecht bei Einführung/Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Datenschutz im Betriebsrat ist Arbeitgebersache
Verbesserter Versicherungsschutz im Homeoffice
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Änderungen – Überblick
46
Besonderer Kündigungsschutz für alle, die erste Betriebsratswahl einleiten/vorbereiten –> keine Auswirkungen, wenn BR schon besteht
Absenkung Wahlalter: 18 —> 16 Jahre (Kandidatur weiter ab 18. Lebensjahr)
Änderungen im Wahlverfahren
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Betriebsratswahlen
Anzahl AN Wahlverfahren
Bis 100 AN Vereinfachtes Wahlverfahren
101 – 200 AN Ausnahme:
Wahlvorstand und AG vereinbaren vereinfachten Wahlverfahrens
Normalwahlverfahren
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Virtuelle Sitzungen möglich (Video-/Telefonkonferenz)
BR entscheidet allein, ob Sitzung virtuell oder in Präsenz
Zulässigkeit durch Geschäftsordnung
Widerspruchsrecht (¼ der Mitglieder)
Allerdings: Präsenzsitzungen haben (weiter) Vorrang (§ 30 BetrVG)
Virtuelle Beschlussfassung und elektronische Signatur möglich
Datenschutz: keine Kenntnisnahme Dritter
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Modernisierung der Betriebsratstätigkeit
48
BR hat sämtliche Datenschutzbestimmungen zu beachten
Aber: verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung personenbezogener Daten des BR ist allein AG
AG und BR unterstützen sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Datenschutz im Betriebsrat
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (§ 8 SGB VII):
Versichert = Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte wie
Homeoffice, mobile Arbeit,
Arbeitsort nach Wahl des AN,
Wege vom/zum Homeoffice/mobilen Arbeitsort bei Kinderbetreuung zu Kita/Kindergarten/Schule
Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Homeoffice/mobile Arbeit
50
Betriebsrenten-
stärkungsgesetz
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Rückblick
Einführung einer (haftungsfreien) neuen reinen Beitragszusage (Tarifvertrag/Sozialpartnermodell)
Erhöhung des Steuerfreibetrages 4 % —> 8 % der BBG RV (West)
Freibetrag SV bleibt bei 4 % der BBG RV (West)
30 % Förderbetrag („Förderrente“) für AG bei zusätzlichen AG-Beiträgen für Geringverdiener in DV/PF/PK (nur bei Kapitaldeckung)
Max. Arbeitslohn: 2.575 EUR
Max. Förderbetrag: 288 EUR
Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses –> ab 1.1.2022 auch für Altverträge
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die wichtigsten Neuregelungen seit 1.1.2018
51
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Durchführungswege bAV
Direkt-
versicherungen Pensionskassen
Pensionsfonds Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
Intern Extern
Direktzusagen Unterstützungs-
kassen
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Arbeitsrechtliche Grundlagen
53
Verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers zur bAV (§§ 1a Abs. 1a und 26a BetrAVG)
seit 1.1.2019
Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 2019
ab 1.1.2022
Entgeltumwandlungsvereinbarungen vor 2019
Hinweis | Tarifvertragliche Zuschuss-Regelungen haben Vorrang – auch wenn für AN ungünstiger! (§ 19 BetrAVG – tarifdispositiv)
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ersparnis des AG in der Sozialversicherung
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bedingt durch Ersparnis AG SV-Beiträge
SV-Ersparnis ≥ 15 %
=> AG muss 15 % Zuschuss leisten
SV-Ersparnis < 15 %
=> AG-Zuschuss i.H.d.
SV-Ersparnis
keine SV-Ersparnis
=> kein AG-Zuschuss
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ersparnis des AG in der Sozialversicherung – Beispiele
55
Max. Zuschuss Zuschuss SV-Ersparnis Kein Zuschuss
Gehalt 4.000,00 EUR
Entgeltumw. 100,00 EUR Gehalt 6.000,00 EUR
Entgeltumw. 100,00 EUR Gehalt 7.500,00 EUR
Entgeltumw. 100,00 EUR
SV-frei (alle Zweige) AG-Ersparnis ca. 20 %
AG-Zuschuss: 15 % v. 100 EUR = 15 EUR
Ersparnis nur RV/AV (Gehalt über BBG KV/PV)
AG-Ersparnis 10,50 % AG-Zuschuss: 10,50 EUR
Gehalt über allen BBG
=> keine SV-Ersparnis
=> kein AG-Zuschuss
AN Armin A. AN Beate B. AN Cedric C.
Handlungsbedarf
Tarifvertrag?
Bestehende Versorgungsordnungen?
Wenn ja, gesetzliche Verpflichtung bereits erfüllt?
Mögliche Zuschuss-Variante
Höhe Zuschuss; begünstigter Personenkreis?
Pauschaler Zuschuss?
Spitzabrechnung?
Umsetzung
Aufstockung alter Vertrag?
Abschluss Neuvertrag?
Reduzierung der Entgeltumwandlung + Zuschuss (= Beibehaltung Ansparbeitrag)?
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Fragen zum Arbeitgeberzuschuss ab 2022
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Zuschuss-Varianten
57
Pauschaler AG-Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungs- betrags, unabhängig von Ersparnis für AG
in SV
Pauschaler AG-Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungs-
betrags, wenn tatsächlich Ersparnis
für AG in SV
AG-Zuschuss i.H.d.
tatsächlichen Ersparnis für AG in SV (Spitzabrechnung) keine Ersparnis =>
kein Zuschuss
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Umsetzung des Zuschusses
Abschluss Neuvertrag, für AG-Zuschuss +
ggf. zusätzliche Entgeltumwandlungs-
beträge des AN Aufstockung
bestehender Verträge um AG-Zuschuss
In der Praxis selten möglich!
Reduzierung der Entgeltumwandlung + Zahlung AG-Zuschuss
=> in Summe bleibt Einzahlungshöhe gleich
Häufigster Umsetzungsweg!
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Umsetzung des Zuschusses – Beispiel
DV-Vertrag aus 2015
100 EUR Entgeltumwandlung –> bAV
AG-Zuschuss verpflichtend (ab 2022)
Versicherer nimmt AG-Zuschuss nicht im alten Vertrag auf
Bisheriger Beitrag + Aufsplittung (geringerer AN-Anteil zzgl.
15 % AG-Zuschuss)
=> 100 x 100/115 = 86,95 EUR
+ 13,05 EUR AG-Zuschuss*
*(15 % von 86,95 EUR)
59
Mindestlohn
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Gesetzlicher Mindestlohn 2021/2022
Entwicklung Mindestlohn (brutto pro Stunde)
Maximale Stundenzahl pro Monat für Minijobber
ca. 46 h 50 min ca. 45 h 45 min ca. 43 h 4 min 1.7.2021
9,60 EUR 1.1.2022
9,82 EUR 1.7.2022
10,45 EUR
60
Arbeitszeiterfassung
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
EuGH-Urteil (C-55/18) zur Verpflichtung von Arbeitgebern aus EU-Staaten zu
objektiver,
verlässlicher und
zugänglicher
Arbeitszeiterfassung.
Arbeitszeiterfassung – EuGH konform?
eine entsprechende Gesetzesinitiative in Deutschland steht noch aus
61
Reform
Elterngeld/Elternzeit
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Neuer Arbeitszeitkorridor
Teilzeittätigkeit neben Elternzeit bei eigenem bzw. Fremd-Arbeitgeber möglich
Reform von Elterngeld/Elternzeit
Für Geburten ab 1.9.2021
24 – 32 Stunden/Woche
62
Hinweis | Bei 4-Tage-Woche Personaleinsatz bis zu 8 h täglich möglich!
Elterngeldformen und Kombinationsmöglichkeiten
Für Geburten ab 1.9.2021
Basiselterngeld für max. 12 Monate (mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR)
Elterngeld Plus für max. 24 Monate (mind. 150 EUR,
max. 900 EUR)
optional oder
Partnerschafts- bonus (Neu: 2 bis 4
Monate)
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Längeres Elterngeld bei vorzeitigen Entbindungen Wochen vor
errechnetem
Geburtstermin* 6 8 12 16
zusätzliche
Basiselterngeld-
monate 1 2 3 4
Zusätzliche Elterngeldmonate
Für Geburten ab 1.9.2021
* Maßgebend ist der Zeitraum zwischen dem tatsächlichen und dem bescheinigten voraussichtlichen Geburtstermin.
64
Melderechtliche Besonderheiten
GD „52“ GD „51“
Unterbrechungsmeldung nur bei Elternzeit von mind.
einem vollen Kalendermonat erforderlich
Hinweis | Ab 1.7.2022 AG-Bescheinigungen für Elterngeld auf Wunsch der AN per rvBEA-BEEG
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Melderechtliche Besonderheiten
Mindestens ein voller Kalendermonat - Beispiel
Elternzeit vom 17.2.2022 bis 16.3.2022
=> keine Unterbrechungsmeldung
Elternzeit vom 17.2.2022 bis 16.4.2022
=> März = ein voller Kalendermonat,
Meldung GD „52“ (1.1.2022 bis 16.2.2022)
66
Homeoffice im Ausland
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Unterscheidung in
Grenzgänger/Grenzpendler
Entsandte
Grundsätze lt. DVKA
Beschäftigungsaufnahme im Ausland = Recht des Beschäftigungsstaates
Beschäftigungsaufnahme in Deutschland + HO im Ausland
= weiterhin deutsches Recht
COVID-19-Pandemie/Auswirkungen
Homeoffice im Ausland
67
Hinweis | Alles Wichtige zum Homeoffice (Suchnummer 2080224)
Nicht vergessen!
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Übergangsregelung laut Flexirentengesetz zum Aussetzen AG-Anteil ALV ist am 31.12.2021 ausgelaufen
=> AG trägt für Regelaltersrentner seinen Anteil vom ALV-Beitrag
Beitragsgruppenwechsel bei laufenden Fällen erforderlich:
Beitragsgruppenschlüssel ALV 0 —> 2
Ab- und Anmeldung (GD „32“ und „12“)
Keine Jahresmeldung für 2021 erforderlich
AG-Anteil ALV ab Erreichen der Regelaltersgrenze
68
Firmenkundenservice
3.
|
Die TK erreichen immer noch zahlreiche Mitgliedsbescheinigungen bzw. werden noch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform angefordert.
Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Krankenkassenwechsel
Hinweis in eigener Sache
Hinweis | Informationen zum Kassenwechsel unter Suchnummer 2002762
69
firmenkunden.tk.de
Firmenkundenportal
Informationen für Arbeitgeber zur Sozialversicherung, internationalen Beschäftigung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Auf einen Blick
thematisch gebündelte Informationen
Suchfunktion
schneller finden und einfacher nutzen
Hilfreiche Antworten finden Sie in unseren FAQ´s
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Umfassend informiert
zum Beitrags- und Versicherungsrecht sowie Meldewesen Suchnummer 2054354
Weitere Webinare und die Mediathek
mit allen Webinaren zum erneut anschauen finden Sie unter webinare.tk.de
Das Nachschlagewerk
rund um die Sozialversicherung, Arbeits- und Steuerrecht sowie vielen praktischen Berechnungsprogrammen tk-lex.tk.de
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Unser Firmenkundennewsletter informiert Sie regelmäßig über Themen rund um die Sozialver- sicherung, Meldungen, Beiträge, Arbeitsrecht und gesundes Arbeiten.
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Suchnummer 2043892
In Endlich verständlich
erklären TK-Mitarbeiter Begriffe aus der Sozialversicherung Suchnummer 2066528
Zahlen, Daten, Termine
4.
|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022
Aktuelle Werte (Rechengrößen SV etc.) siehe Tabellen —>
Magazin
Suchnummernlisten zum schnellen Finden praktischer Unterlagen, Hilfsmittel und Rechenmodule —> Auf firmenkunden.tk.de die Suchnummer eintragen und Suche starten!
Übersicht Wertetabellen und Suchnummern
70
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