• Keine Ergebnisse gefunden

Jahreswechsel 2021/2022. Firmenkundenwebinar

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Jahreswechsel 2021/2022. Firmenkundenwebinar"

Copied!
101
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahreswechsel 2021/2022

Firmenkundenwebinar

(2)

|

Agenda

Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

(3)

Sozialversicherung

1.

(4)

Geringfügige

Beschäftigungen

(5)

Auswirkungen BSG-Urteil vom 24.11.2020:

Zeitgrenzen 3 Monate/70 Arbeitstage gleichwertige Alternativen (unabhängig von Arbeitstagen/Woche)

weitere Anpassungen

Geringfügige Beschäftigungen

Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien

(6)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Geringfügige Beschäftigungen

Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien – Beispiel

2

 AG stellt Roman R. zwischen Schulende und Studienbeginn (1.7.2022 –5.10.2022) als Bürokraft ein

 R. arbeitet 5 Tage/Woche = insgesamt 68 Arbeitstage

Nach alter Regelung

=> Keine kurzfristige Beschäftigung, da > 3 Monate Nach neuer Regelung

=> Kurzfristige Beschäftigung: zwar > 3 Monate, jedoch alternative Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen nicht

überschritten

(7)

Weitere Anpassungen

Erhöhung der Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale berücksichtigt

Auswirkungen des Bezugs von

Entgeltersatzleistungen auf Befreiung von der RV-Pflicht

Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage

Geringfügige Beschäftigungen

Änderungen der Geringfügigkeits-Richtlinien

(8)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Anmeldungen für kurzfristig Beschäftigte

Angabe KV-Status zwingend erforderlich!

Geringfügige Beschäftigungen

Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022

4

1 = GKV

2 = PKV/anderweitige

Absicherung

(9)

Geringfügige Beschäftigungen

Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Beispiel KV-Status

 Hausfrau Ute U. nimmt kurzfristige Beschäftigung auf (2.5. – 31.5.2022)

 Familienversicherung

Anmeldung durch AG bei Minijob-Zentrale:

 Grund der Abgabe: 10

 Beginn der Beschäftigung: 2.5.2022

 Personengruppe: 110

 Kennzeichen Krankenversicherung: 1

(10)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Rückmeldung der Minijob-Zentrale an AG bei allen Anmeldungen, ob:

weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen/im Kalenderjahr bestanden haben (Wert „1“)

keine Vorbeschäftigungen bekannt sind (Wert „0“)

Geringfügige Beschäftigungen

Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Vorbeschäftigungen

6

Hinweis | Rückmeldung erfolgt unverzüglich => Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend; Korrekturen nicht vorgesehen!

(11)

Geringfügige Beschäftigungen

Vorbeschäftigungen – Beispiel

 Hausfrau Ute U. nimmt ab 1.7.2022 weitere kurzfristige Beschäftigung als Erntehelferin auf

 Vorbeschäftigung (2.5. – 31.5.2022) s.o.

Nach Anmeldung durch AG => Rückmeldung durch Minijob-Zentrale:

 Grund der Abgabe: 07

 Kennzeichen kurzfristige Beschäftigung: 1

(12)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Steuerangaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungen

In allen Entgeltmeldungen:

Angabe von Steuerdaten in neuem Datenbaustein

enthält: Steuernummer AG, Steuer-ID AN und Kennzeichen zur Besteuerungsart Ausnahme | Anmeldungen  dient Vermeidung von Problemen im Einstellungsprozess

Geringfügige Beschäftigungen

Melderechtliche Änderungen ab 1.1.2022 – Steuerangaben

8

Hinweis | Beachten Sie die aktuelle Checkliste auf firmenkunden.tk.de (Suchnummer 2037938)

(13)

Pflegereform 2022

(14)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Pflegereform 2022

Finanzierung

Änderungen zum 1.1.2022

Neuer Bundeszuschuss aus Steuermitteln

(1 Mrd. EUR/Jahr)

Erhöhung Beitrags- zuschlag Kinderlose 0,25 % => 0,35 %

9

(15)

AN Kinderloser AN AG

Sachsen 2,025 % 2,375 % 1,025 %

andere Bundesländer 1,525 % 1,875 % 1,525 %

Pflegereform 2022

Beitragslastverteilung

(16)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Beitragszuschlag zahlen alle kinderlosen Mitglieder der PV

Ausnahme | Kinderlose AN bis 23. Geburtstag;

Beitragspflicht ab Beginn des Monats nach Vollendung des 23. Lebensjahres

Pflegereform 2022

Beitragszuschlag Kinderlose

 Geburtsdatum des kinderlosen Frank F. 1.7.1998

 Vollendung 23. Lebensjahr 30.6.2021

 Zahlung des Beitragszuschlags ab 1.7.2021

11

(17)

Pflegereform 2022

Elterneigenschaft

Kein Beitragszuschlag für Eltern

Leibliche

Eltern Adoptiv- und Stiefeltern, wenn

bei Adoption/Heirat Altersgrenze für Familienversicherung nicht erreicht

Hinweis | Elterneigenschaft können beide Elternteile geltend machen Pflegeeltern

(18)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Pflegereform 2022

Nachweismöglichkeiten der Elterneigenschaft

13

Grundsatz: Keine nachgewiesene Elterneigenschaft => „kinderlos“

Nachweis bei Kindsgeburt:

Innerhalb von 3 Monaten ab Geburt

Sonst: Beitragszuschlag bis Ende des Monats des Nachweises Nachweis ab dem 23. Geburtstag:

Innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 23. Lebensjahres

(19)

 Grundsätzlich alle Unterlagen, die Elterneigenschaft belegen, z. B.:

 Heiratsurkunden

 Geburtsurkunden

 Auszüge aus dem Stammbuch

 Kindergeldbescheide

 Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus ELStAM-Datenbank

Pflegereform 2022

Nachweismöglichkeiten der Elterneigenschaft – Entgeltunterlagen

Hinweise | Nachweise gehören zu den Entgeltunterlagen; Aufbewahrungsfrist | Dauer der Beschäftigung + 4 Kalenderjahre; vgl. auch Grundsätzliche Hinweise zum

(20)

Beitragsfreies

Arbeitsentgelt

(21)

Beitragsfreies Arbeitsentgelt

Neue Freigrenze für Sachbezüge

Zuwendung

Geldzuwendung Sachzuwendung

Keine Anwendung

Regelungen für Anwendung

Sachbezugsfreigrenze

(22)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Gutscheine und Geldkarten sind keine (begünstigten) Sachleistungen Ausnahmen

 ausschließliche Berechtigung zum Waren- und Dienstleistungsbezug

 Kriterien § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt (Übergangsregelung endet 31.12.2021)

 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Beitragsfreies Arbeitsentgelt

Neue Freigrenze für Sachbezüge

Sachbezug

16

(23)

Beitragsfreies Arbeitsentgelt

Neue Freigrenze für Sachbezüge 2022 – Beispiel

 Anton A. ab 1.1.2022 mtl. Benzingutschein (50 EUR) für örtliche Tankstelle von AG

 Abrechnung erfolgt zw. Tankstelle und AG Abwandlung | Benzingutschein (60 EUR)

Sachzuwendung steuer-/beitragsfrei

Abwandlung | Vorteil insgesamt steuer-/beitragspflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag!)

(24)

Beitragsfreie betriebl.

Gesundheitsleistungen

(25)

§ 3 Nr. 34 EStG | Steuerfreiheit für bestimmte arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen

Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Steuerfreiheit SV-Beitragsfreiheit

Steuerfreibetrag 600 EUR

 Freibetrag pro Arbeitnehmer

 Freibetrag pro Dienstverhältnis/

Kalenderjahr

Keine Entgeltumwandlung

 Nebenkosten nicht begünstigt (z. B. Reisekosten)

(26)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

 Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte

 Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag

 Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb

Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Mögliche Leistungsbereiche

19

(27)

 Leistungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen

 Aufwendungen für Sport-/Übungsgeräte

 Leistungen zur Förderung von Mannschaftssportarten und Zuschüsse an Betriebssportgemeinschaften

 Arbeitsplatzausstattung

 Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztliche Verordnung

 Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

 Aufwendungen für Gesundheits-Check-ups und

Vorsorgeuntersuchungen, höchstens bis Betrag, den GKV erstatten würde

Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Beispiele ohne Lohncharakter

(28)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Beispiel

21

 AG zahlt Mitarbeitern monatl. Zuschuss (50 EUR Yoga-Kurse zur Stressbewältigung)

 Kurs zertifiziert von Krankenkasse

 + monatl. Zuschüsse an Betriebssportgemeinschaft (10 EUR pro AN) durch AG

 Zuschuss für Betriebssportgemeinschaft kein Arbeitslohn

 Yoga-Kurs-Zuschuss i.H.v. 600 EUR/Jahr und AN steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)

(29)

Beitragsfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Beispiel

 AN Max M. macht Yoga-Kurs ab 1/2022

(Teilnahmebescheinigung, Nachweis Kurs-Zertifizierung, Zahlungsnachweis i.H.v. 500 EUR liegen vor)

 Rauchentwöhnungstherapie von M. in 4/2022

(Teilnahmebescheinigung, Nachweis Kurs-Zertifizierung, Zahlungsnachweis i.H.v. 200 EUR liegen vor)

 AG kann in 2022 anfallende Kosten bis max. 600 EUR steuerfrei erstatten

 Übersteigender Betrag (100 EUR) –> individuell steuerpflichtig

(30)

Fondsstandortgesetz

(31)

Fondsstandortgesetz

Mitarbeiterbeteiligungen

Förderung zusätzlicher Mitarbeiterbeteiligungen

Späterer

Besteuerungszeitpunkt möglich

(nicht bei Übertragung)

Erhöhter Steuerfreibetrag

1.440 EUR

(32)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Anforderungen an das Unternehmen

 Start-ups

 Kleinstunternehmen,

kleine/mittlere Unternehmen Schwellenwerte aktuell

Nur mit Zustimmung des AN

Beispiele | Aktien, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile

Fondsstandortgesetz

Späterer Besteuerungszeitpunkt

24

< 250 AN Jahres- umsatz

≤ 50 Mio. EUR

Jahres- bilanzsumme

≤ 43 Mio. EUR

Unternehmens-

gründung ≤ 12 Jahren

(33)

Vervierfachung –> 1.440 EUR

 Freibetrag pro Kalenderjahr

 Freibetrag pro Dienstverhältnis

 Erwerb der Mitarbeiterbeteiligung durch Entgeltumwandlung möglich

 Nicht nur erstes Dienstverhältnis begünstigt

Fondsstandortgesetz

Steuerfreibetrag

(34)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Fondsstandortgesetz Steuerfreibetrag – Beispiel

26

1.1.2022 –> Überlassung von 20 Aktien (Börsenkurs 80 EUR) => Vorteil 1.600 EUR

Zu versteuern = 160 EUR (1.600 EUR – 1.440 EUR

Freibetrag), Wert der Aktien 1.600 EUR = geldwerter Vorteil (unabhängig von Zeitpunkt der Besteuerung)

(35)

Corona-Prämie

(36)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Zahlungszeitraum für steuerfreie (=> beitragsfreie) Corona- Beihilfe/Unterstützung bis 31.3.2022

 max. 1.500 EUR (Geld-/Sachzuwendung möglich)

 Teilbeträge möglich

Corona-Prämie Verlängerung

27

(37)

 Steuerbefreiung je Dienstverhältnis

 Steuerbefreiung auch für Minijobber

 Zusammenhang mit Corona erkennbar

Keine Einbeziehung in Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers/kein Progressionsvorbehalt

Corona-Prämie

Weitere Informationen

(38)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Corona-Prämie

Beispiel Prämie und Minijob

29

 Minijobberin Marta M., monatliches Entgelt 450 EUR, Pauschalsteuer 9 EUR (2 % von 450 EUR)

 Januar 2022: zusätzlich 500 EUR von AG

 Überweisungsbeleg –> „Corona-Sonderzahlung“

 Sonderzahlung = steuerfrei, wenn erkennbarer Bezug zu Corona

 steuerliche Behandlung als Minijob

 monatliches Arbeitsentgelt 450 EUR (weiterhin 2 % Pauschsteuer)

(39)

Kurzarbeit und

Kurzarbeitergeld

2021/2022

(40)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Kurzarbeit und KUG 2021/2022

Voraussetzungen

 Wirtschaftliche Gründe

 Unabwendbares Ereignis (z.B.

Pandemie)

30

 vorübergehender, unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall i.H.v. > 10 % für ≥ 10 % der AN

Keine Verpflichtung -> neg.

Arbeitszeitsalden

 Anspruch auch für Leih-AN

 Erstattung SV-Beiträge (100 %);

neu: ab 1.1.2022 (50 %)

 Entgeltausfall für ¹∕₃ der AN

 Verwendung neg. Arbeitszeitsalden

Kein Anspruch für Leih-AN

 Erstattung SV-Beiträge (50 % nur bei Fortbildung der AN)

vorauss. ab 1.4.2022

derzeit

Verngerung bis 31.3.2022

(41)

Kurzarbeit und KUG 2021/2022

Personenkreis

Berechnungsgrundlage

für Entgelteinbußen alle AN außer Azubis/

AN in ruhendem Arbeitsverhältnis

Wer erhält KUG? alle sv-pflichtig beschäftigten AN (nicht Minijobber, weil keine ALV)

(42)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Zu den Details bzgl. Höhe und möglicher Staffelung von KUG bei langanhaltendem Bezug empfehlen wir unser Webinar:

Coronavirus: Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise (Suchnummer 2081686)

Kurzarbeit und KUG 2021/2022

Höhe des Kurzarbeitergelds – Sonderregelung Staffelung

32

Achtung | Verlängerung der Staffelung bis 31.3.2022 (ohne Erstbezugseinschränkung) durch das

„Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie“ (Inkrafttreten 1.1.2022)

(43)

Kurzarbeit und KUG 2021/2022

SV-Beiträge

1.1.

100 % Erstattung 50 % Erstattung bei Weiterbildung

2021 2022

50 % Erstattung

(gem.

KugverlV*)

1.4.

(44)

Elektronischer

Datenaustausch

(45)

Elektronischer Datenaustausch

KEA-Verfahren

Seit 1.7.2021: BA kann Kurzarbeitergeld-Dokumente Elektronisch Annehmen (KEA)

Unter- nehmen in Kurz- arbeit

Zu Beginn: einmalige Anzeige mit Formular Kug 107a (manuell)

Erstattung KUG und pauschalierte SV-Beiträge Monat für Monat: Erstattungsanträge unmittelbar aus Abrechnungssoftware

(46)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Rahmenbedingungen schaffen

Gemeinsamen Grundsätzen nach § 22 DEÜV

 es gibt:

 Basismodule = Pflicht zur Zertifizierung

 Zusatzmodule = optionale Bausteine (regelmäßig kostenpflichtig)

 GKV-Zertifikat: „Systemgeprüft“ über die ITSG

Elektronischer Datenaustausch

Zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme – Exkurs

35

(47)

Änderungen im Zuge des Juli-Updates in den Bereichen:

 A1-Formular

 A1-Formular für Flug- und Kabinenbesatzung

 Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

 Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte

 rvBEA/GML57: Formular „Registrierung (An-/Abmeldung) für die Gesonderte Meldung (GD 57)“ weggefallen

 Meldung zur Sozialversicherung: Anpassung von Plausibilitätsprüfungen

Informationen zum Update 22.0.0 (3.1.2022) stehen noch aus

Elektronischer Datenaustausch

sv.net

(48)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Geänderte Grundsätze für Antragsverfahren AAG ab 1.1.2022

 Aufnahme Datensatz-ID-Ursprungsmeldung

 Entfall der Datenfelder „Art der Abrechnung“

 Angabe mutmaßlicher Entbindungstag —> Pflichtangabe

 Angabe zuständige Krankenkasse

Elektronischer Datenaustausch

Antragsverfahren AAG

37

(49)

Elektronische AU-

Bescheinigung

(50)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Elektronische AU-Bescheinigung

Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess

eAU

Telematik-Infrastruktur TK Ärzte

eAU

Krankmeldung für Arbeitgeber und

Versicherten

TK-Versicherte

TK-App

Prozessweg Arzt -> GKV (eAUa) ab 1.1.2022

TK-Versicherte

38

(51)

 geplante Umsetzung zum 1.10.2021 konnte nicht eingehalten werden

 Praxen aufgrund ausgehandelter Übergangsregelung nicht verpflichtet, zum Stichtag 1.10. auf die eAU umzustellen

 Umsetzungsfrist bis 31.12.2021

Elektronische AU-Bescheinigung

Aktueller Stand der Umsetzung

(52)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Elektronische AU-Bescheinigung

Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess

holt AU-Meldung ab TK-Versicherte

Meldet sich krank

(anzeigepflichtig) Arbeitgeber Kommuni-

kationsserver fragt an

Ärzte TK

Krankmeldung für Arbeitgeber und

Versicherten

Prozessweg AG <-> GKV (eAUb) ab 1.7.2022, Pilot ab 1.1.2022

Verschiebung auf Juli 2022

40

TK erhält Anfrage und übermittelt

AU-Meldung Telematik-

Infrastruktur

(53)

A1 für Selbstständige

 Ab 1.1.2022 maschineller Antrag auf A1-Bescheinigung für Selbstständige

 A1-Bescheinigung zum elektronischen Abruf

 Antrags- und Bescheinigungsverfahren zunächst über sv.net

 Zuständige Stellen:

Elektronischer Datenaustausch

A1-Verfahren

Krankenkassen

(z. B. TK) RV-Träger

berufsst. AG Versorgungs- einrichtungen

(54)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Seit 1.7.2021: Anforderung Gesonderte Meldung „GML57“

ausschließlich maschinell durch RV-Träger

 Keine Registrierung mehr

 Neue Teilverfahren:

 ab 1.1.2022 „ZUZA“ – Befreiung von Zuzahlung im Hinblick auf Reha-Maßnahmen

 ab 1.7.2022 „rvBEA-BEEG“ – Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld

Elektronischer Datenaustausch

rvBEA

42

(55)

Anpassungen zum 1.1.2022 im Verfahren

 Angabe der Rechtsform – neuer 5-stelliger Schlüssel

 Initiativmeldung an die BA

 Abweichende Postanschrift

 Angaben von zukünftigen Änderungen – max. 3 Mo

Elektronischer Datenaustausch

Betriebsdatenpflege

(56)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Streichung Meldegründe:

 60 = Änderung des Namens

 61 = Änderung der Anschrift

 Angabe Geburtsland: in allen Anmeldungen bzw.

Sofortmeldungen ohne Versicherungsnummer

Elektronischer Datenaustausch

Weitere Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren 1.1.2022

44

(57)

Ausblick

Elektronische Anforderung von Angaben für Einrichtung eines Arbeitgeberkontos:

 Anforderung mit Datensatz Krankenkassenmeldung

 Rückmeldung mit neuem Datensatz Arbeitgeberkonto

 Implementierung der „Hauptbetriebsnummer“ in Meldeverfahren

Elektronischer Datenaustausch

Arbeitgeberkonten – Verschiebung auf 1.1.2023

(58)

Arbeit und Soziales

2.

(59)

Betriebsräte-

modernisierungsgesetz

(60)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Änderungen im Betriebsratswahlverfahren

 Mehr Kündigungsschutz bei ersten Betriebsratswahlen

 Betriebsratssitzungen virtuell

 Mitbestimmungsrecht bei Homeoffice

 Mitbestimmungsrecht bei Einführung/Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Datenschutz im Betriebsrat ist Arbeitgebersache

 Verbesserter Versicherungsschutz im Homeoffice

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Änderungen – Überblick

46

(61)

 Besonderer Kündigungsschutz für alle, die erste Betriebsratswahl einleiten/vorbereiten –> keine Auswirkungen, wenn BR schon besteht

 Absenkung Wahlalter: 18 —> 16 Jahre (Kandidatur weiter ab 18. Lebensjahr)

 Änderungen im Wahlverfahren

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Betriebsratswahlen

Anzahl AN Wahlverfahren

Bis 100 AN Vereinfachtes Wahlverfahren

101 – 200 AN Ausnahme:

Wahlvorstand und AG vereinbaren vereinfachten Wahlverfahrens

Normalwahlverfahren

(62)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Virtuelle Sitzungen möglich (Video-/Telefonkonferenz)

 BR entscheidet allein, ob Sitzung virtuell oder in Präsenz

 Zulässigkeit durch Geschäftsordnung

 Widerspruchsrecht (¼ der Mitglieder)

 Allerdings: Präsenzsitzungen haben (weiter) Vorrang (§ 30 BetrVG)

Virtuelle Beschlussfassung und elektronische Signatur möglich

 Datenschutz: keine Kenntnisnahme Dritter

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Modernisierung der Betriebsratstätigkeit

48

(63)

 BR hat sämtliche Datenschutzbestimmungen zu beachten

Aber: verantwortliche Stelle für Datenverarbeitung personenbezogener Daten des BR ist allein AG

 AG und BR unterstützen sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Datenschutz im Betriebsrat

(64)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (§ 8 SGB VII):

Versichert = Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte wie

 Homeoffice, mobile Arbeit,

 Arbeitsort nach Wahl des AN,

 Wege vom/zum Homeoffice/mobilen Arbeitsort bei Kinderbetreuung zu Kita/Kindergarten/Schule

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Homeoffice/mobile Arbeit

50

(65)

Betriebsrenten-

stärkungsgesetz

(66)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Rückblick

 Einführung einer (haftungsfreien) neuen reinen Beitragszusage (Tarifvertrag/Sozialpartnermodell)

 Erhöhung des Steuerfreibetrages 4 % —> 8 % der BBG RV (West)

Freibetrag SV bleibt bei 4 % der BBG RV (West)

 30 % Förderbetrag („Förderrente“) für AG bei zusätzlichen AG-Beiträgen für Geringverdiener in DV/PF/PK (nur bei Kapitaldeckung)

 Max. Arbeitslohn: 2.575 EUR

 Max. Förderbetrag: 288 EUR

 Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses –> ab 1.1.2022 auch für Altverträge

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die wichtigsten Neuregelungen seit 1.1.2018

51

(67)

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durchführungswege bAV

Direkt-

versicherungen Pensionskassen

Pensionsfonds Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Intern Extern

Direktzusagen Unterstützungs-

kassen

(68)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Arbeitsrechtliche Grundlagen

53

Verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers zur bAV (§§ 1a Abs. 1a und 26a BetrAVG)

seit 1.1.2019

Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 2019

ab 1.1.2022

Entgeltumwandlungsvereinbarungen vor 2019

Hinweis | Tarifvertragliche Zuschuss-Regelungen haben Vorrang – auch wenn für AN ungünstiger! (§ 19 BetrAVG – tarifdispositiv)

(69)

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ersparnis des AG in der Sozialversicherung

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bedingt durch Ersparnis AG SV-Beiträge

SV-Ersparnis ≥ 15 %

=> AG muss 15 % Zuschuss leisten

SV-Ersparnis < 15 %

=> AG-Zuschuss i.H.d.

SV-Ersparnis

keine SV-Ersparnis

=> kein AG-Zuschuss

(70)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ersparnis des AG in der Sozialversicherung – Beispiele

55

Max. Zuschuss Zuschuss SV-Ersparnis Kein Zuschuss

 Gehalt 4.000,00 EUR

 Entgeltumw. 100,00 EUR  Gehalt 6.000,00 EUR

 Entgeltumw. 100,00 EUR  Gehalt 7.500,00 EUR

 Entgeltumw. 100,00 EUR

SV-frei (alle Zweige) AG-Ersparnis ca. 20 %

AG-Zuschuss: 15 % v. 100 EUR = 15 EUR

Ersparnis nur RV/AV (Gehalt über BBG KV/PV)

AG-Ersparnis 10,50 % AG-Zuschuss: 10,50 EUR

Gehalt über allen BBG

=> keine SV-Ersparnis

=> kein AG-Zuschuss

AN Armin A. AN Beate B. AN Cedric C.

(71)

Handlungsbedarf

 Tarifvertrag?

 Bestehende Versorgungsordnungen?

 Wenn ja, gesetzliche Verpflichtung bereits erfüllt?

Mögliche Zuschuss-Variante

 Höhe Zuschuss; begünstigter Personenkreis?

 Pauschaler Zuschuss?

Spitzabrechnung?

Umsetzung

 Aufstockung alter Vertrag?

 Abschluss Neuvertrag?

 Reduzierung der Entgeltumwandlung + Zuschuss (= Beibehaltung Ansparbeitrag)?

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Fragen zum Arbeitgeberzuschuss ab 2022

(72)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zuschuss-Varianten

57

Pauschaler AG-Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungs- betrags, unabhängig von Ersparnis für AG

in SV

Pauschaler AG-Zuschuss i.H.v. 15 % des Entgeltumwandlungs-

betrags, wenn tatsächlich Ersparnis

für AG in SV

AG-Zuschuss i.H.d.

tatsächlichen Ersparnis für AG in SV (Spitzabrechnung) keine Ersparnis =>

kein Zuschuss

(73)

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Umsetzung des Zuschusses

Abschluss Neuvertrag, für AG-Zuschuss +

ggf. zusätzliche Entgeltumwandlungs-

beträge des AN Aufstockung

bestehender Verträge um AG-Zuschuss

In der Praxis selten möglich!

Reduzierung der Entgeltumwandlung + Zahlung AG-Zuschuss

=> in Summe bleibt Einzahlungshöhe gleich

Häufigster Umsetzungsweg!

(74)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Umsetzung des Zuschusses – Beispiel

 DV-Vertrag aus 2015

100 EUR Entgeltumwandlung –> bAV

 AG-Zuschuss verpflichtend (ab 2022)

 Versicherer nimmt AG-Zuschuss nicht im alten Vertrag auf

Bisheriger Beitrag + Aufsplittung (geringerer AN-Anteil zzgl.

15 % AG-Zuschuss)

=> 100 x 100/115 = 86,95 EUR

+ 13,05 EUR AG-Zuschuss*

*(15 % von 86,95 EUR)

59

(75)

Mindestlohn

(76)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Gesetzlicher Mindestlohn 2021/2022

Entwicklung Mindestlohn (brutto pro Stunde)

Maximale Stundenzahl pro Monat für Minijobber

ca. 46 h 50 min ca. 45 h 45 min ca. 43 h 4 min 1.7.2021

9,60 EUR 1.1.2022

9,82 EUR 1.7.2022

10,45 EUR

60

(77)

Arbeitszeiterfassung

(78)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

EuGH-Urteil (C-55/18) zur Verpflichtung von Arbeitgebern aus EU-Staaten zu

objektiver,

verlässlicher und

zugänglicher

Arbeitszeiterfassung.

Arbeitszeiterfassung – EuGH konform?

eine entsprechende Gesetzesinitiative in Deutschland steht noch aus

61

(79)

Reform

Elterngeld/Elternzeit

(80)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Neuer Arbeitszeitkorridor

Teilzeittätigkeit neben Elternzeit bei eigenem bzw. Fremd-Arbeitgeber möglich

Reform von Elterngeld/Elternzeit

Für Geburten ab 1.9.2021

24 – 32 Stunden/Woche

62

Hinweis | Bei 4-Tage-Woche Personaleinsatz bis zu 8 h täglich möglich!

(81)

Elterngeldformen und Kombinationsmöglichkeiten

Für Geburten ab 1.9.2021

Basiselterngeld für max. 12 Monate (mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR)

Elterngeld Plus für max. 24 Monate (mind. 150 EUR,

max. 900 EUR)

optional oder

Partnerschafts- bonus (Neu: 2 bis 4

Monate)

(82)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Längeres Elterngeld bei vorzeitigen Entbindungen Wochen vor

errechnetem

Geburtstermin* 6 8 12 16

zusätzliche

Basiselterngeld-

monate 1 2 3 4

Zusätzliche Elterngeldmonate

Für Geburten ab 1.9.2021

* Maßgebend ist der Zeitraum zwischen dem tatsächlichen und dem bescheinigten voraussichtlichen Geburtstermin.

64

(83)

Melderechtliche Besonderheiten

GD „52“ GD „51“

Unterbrechungsmeldung nur bei Elternzeit von mind.

einem vollen Kalendermonat erforderlich

Hinweis | Ab 1.7.2022 AG-Bescheinigungen für Elterngeld auf Wunsch der AN per rvBEA-BEEG

(84)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Melderechtliche Besonderheiten

Mindestens ein voller Kalendermonat - Beispiel

 Elternzeit vom 17.2.2022 bis 16.3.2022

=> keine Unterbrechungsmeldung

 Elternzeit vom 17.2.2022 bis 16.4.2022

=> März = ein voller Kalendermonat,

Meldung GD „52“ (1.1.2022 bis 16.2.2022)

66

(85)

Homeoffice im Ausland

(86)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Unterscheidung in

 Grenzgänger/Grenzpendler

 Entsandte

Grundsätze lt. DVKA

 Beschäftigungsaufnahme im Ausland = Recht des Beschäftigungsstaates

 Beschäftigungsaufnahme in Deutschland + HO im Ausland

= weiterhin deutsches Recht

COVID-19-Pandemie/Auswirkungen

Homeoffice im Ausland

67

Hinweis | Alles Wichtige zum Homeoffice (Suchnummer 2080224)

(87)

Nicht vergessen!

(88)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Übergangsregelung laut Flexirentengesetz zum Aussetzen AG-Anteil ALV ist am 31.12.2021 ausgelaufen

=> AG trägt für Regelaltersrentner seinen Anteil vom ALV-Beitrag

 Beitragsgruppenwechsel bei laufenden Fällen erforderlich:

 Beitragsgruppenschlüssel ALV 0 —> 2

 Ab- und Anmeldung (GD „32“ und „12“)

 Keine Jahresmeldung für 2021 erforderlich

AG-Anteil ALV ab Erreichen der Regelaltersgrenze

68

(89)

Firmenkundenservice

3.

(90)

|

Die TK erreichen immer noch zahlreiche Mitgliedsbescheinigungen bzw. werden noch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform angefordert.

Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Krankenkassenwechsel

Hinweis in eigener Sache

Hinweis | Informationen zum Kassenwechsel unter Suchnummer 2002762

69

(91)

firmenkunden.tk.de

Firmenkundenportal

Informationen für Arbeitgeber zur Sozialversicherung, internationalen Beschäftigung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.

(92)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Auf einen Blick

thematisch gebündelte Informationen

Suchfunktion

schneller finden und einfacher nutzen

(93)

Hilfreiche Antworten finden Sie in unseren FAQ´s

(94)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Umfassend informiert

zum Beitrags- und Versicherungsrecht sowie Meldewesen Suchnummer 2054354

Weitere Webinare und die Mediathek

mit allen Webinaren zum erneut anschauen finden Sie unter webinare.tk.de

(95)

Das Nachschlagewerk

rund um die Sozialversicherung, Arbeits- und Steuerrecht sowie vielen praktischen Berechnungsprogrammen tk-lex.tk.de

(96)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

Unser Firmenkundennewsletter informiert Sie regelmäßig über Themen rund um die Sozialver- sicherung, Meldungen, Beiträge, Arbeitsrecht und gesundes Arbeiten.

Unser Auslandsnewsletter informiert Sie regelmäßig über wichtiges rund um das Thema Ausland.

Jetzt abonnieren - Suchnummer 2044568

(97)

Mit unseren Erklärfilmen erläutern wir zum Beispiel sv.net

Suchnummer 2043892

In Endlich verständlich

erklären TK-Mitarbeiter Begriffe aus der Sozialversicherung Suchnummer 2066528

(98)
(99)

Zahlen, Daten, Termine

4.

(100)

|Jahreswechsel 2021/2022 – Stand 1/2022

 Aktuelle Werte (Rechengrößen SV etc.) siehe Tabellen —>

Magazin

 Suchnummernlisten zum schnellen Finden praktischer Unterlagen, Hilfsmittel und Rechenmodule —> Auf firmenkunden.tk.de die Suchnummer eintragen und Suche starten!

Übersicht Wertetabellen und Suchnummern

70

(101)

Falls Sie noch Fragen haben …

… stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter firmenkunden.tk.de

Einfach die Suchnummer ins Suchfeld eintragen

Jahreswechselportal 2030070 Checkliste

Geringfügige Beschäftigung 2037938 Beratungsblatt

sv.net 2033340

Beratungsblatt

KUG 2032958

Beratungsblatt

Meldewesen 2032114

Beratungsblatt

Mutterschutz/Beschäftigungsverbot 2033334

Newsletter 2032116

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zung's Bemerkungen „Zur Rurik-Sage", die fchou die livläudische Geschichtsliteratur für 1890^ aufführt, finden sich auch in den Sitzungs­ berichten der gelehrten estnischen

dem Verstände und ausgezeichnetem Gedächtniss gewesen. Er erklärt das Syrische durch das Syrische ; nur selten bedient er sich des Arabischen bei seinen Erklärungen. Oft bririgt

Es lässt sich dies vielleicht so vereinigen, dass zur.. Zeit der Restauration der Moschee das Grundstück

Ansicht eine nochmalige Untersuchung über die phönizischen Mün¬. zen Mauritaniens, mit denen sich der dritte

Über die Benai Qejämä in der ältesten syrischen Kirche hat.. F. Burkitt gehandelt in seinem schönen Buche

Das empfindet man am unmittelbarsten, wenn das Fach- werk nicht als »Balkenträger« von Stützpunkt zu Stützpunkt reicht, sondern wenn es als '&gt;&gt;Ausleger« oder Kragdach nur

(ii) Zeige, dass Ω eine gleichm¨ aßige ¨ außere (und innere) Kugelbedingung erf¨ ullt. Hinweis: Sei i

Im Netto ergibt sich eine Zunahme des C-Vorrates in der Atmosphäre um jährlich 3 Mio