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47 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 11-2013
Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Ver- handlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt.
Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.
Gemessen an der Zahl bestehender kol- lektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kan- ton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.
Kantonale Einigungsämter
Während der Berichtsperiode 2012 wur- den insgesamt 24 Vermittlungs- und Schieds- verfahren (im Vorjahr 25) durchgeführt. 22 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 23) ka- men zur Durchführung: 1 von Amtes wegen, 4 auf Antrag der Arbeitgeber, 16 auf Antrag der Arbeitnehmer und 1 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Schiedsverfahren (im Vorjahr 2) kamen zur Durchführung: 0 auf Antrag der Parteien zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens, 2 aufgrund von in Gesamtarbeitsvertrag vor- gesehener Schiedsklausel. Die 24 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 2, Freiburg 2, Genf 9, Neuenburg 1, Waadt 5 und Tessin 5.
Zustande gekommene Einigungen wurden 14 gemeldet (im Vorjahr 10): 8 durch unmit- telbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhand- lungen, 4 durch Annahme des Vermittlungs- vorschlages des Einigungsamtes und 2 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes.
Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 10 gemeldet (im Vorjahr 14): 3 durch Ablehnung des Vermittlungs- gesuches durch das Amt, 1 durch Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch die Arbeitnehmer, 1 durch Ablehnung der Durchführung des Vermittlungsvor- schlages durch beide Parteien, 2 durch Ab- lehnung des Vermittlungsvorschlages durch die Arbeit geber, 2 durch Ablehnung des Ver- mittlungsvorschlages durch die Arbeitneh-
mer und 1 durch Ablehnung des Vermitt- lungsvorschlages durch beide Parteien.
Von diesen kollektiven Streitigkeiten wa- ren 160 (im Vorjahr 62) Betriebe mit insge- samt 8261 (im Vorjahr 3624) Arbeitnehmen- den betroffen. In 3 (im Vorjahr 2) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fällen kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.
Wirtschaftsbranchen / Kantone
Die insgesamt 24 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich wie folgt auf die Wirtschaftszweige und Kantone:
– Pflegeheim: Fribourg 2;
– Catering: Genf 2;
– Non-Food-Einzelhandel: Genf 1;
– Garagen: Genf 1;
– Pharma-Industrie: Genf 1;
– Autovermietung: Genf 1;
– Mechatronik: Genf 1;
– Hilfs-Transport-Service: Genf 1;
– Luftfahrt: Genf 1;
– Gesundheit: Neuenburg 1;
– Sozialbereich: Tessin 2;
– Handel: Tessin 2;
– Industrie: Tessin 1;
– Pharma: Waadt 1;
– Sozialdienst: Waadt 3;
– Lebensmittel: Waadt 1;
Streitgegenstände bildeten die Erneue- rung oder den Abschluss eines Gesamtar- beitsvertrages (5), Gesamtarbeitsvertragsver- handlungen (7), der Sozialplan (3), der Lohn (3) sowie weitere Fragen zum Arbeitsverhält- nis (6).
Eidgenössische Einigungsstelle
Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2012 nicht eingesetzt (im Vorjahr
ebenfalls nicht). m
Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2012
Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungs
ämter in kollektiven Arbeits
streitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt, d.h. ein Vermittlungs
vorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.
Luisa Sestito Ressort Gesamtarbeits- verträge und Arbeits- beziehungen, Staats- sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern