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(Nummer und Name) Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am

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Anlage 3 (zu § 20 Abs. 1 Satz 3) Gemeinde ... Wahlbezirk Nr: ...

Landkreis ...

Wahlkreis ...

(Nummer und Name)

Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt

am ...

Die in diesem Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Landtag von Sachsen- Anhalt nach den Vorschriften der Landeswahlordnung (LWO) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) und sind nicht nach § 3 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Dieses Wählerverzeichnis wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung vom ... in der

(Datum)

Zeit vom ... bis zum ... zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten bereitge- halten.

1) Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.

1) Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl wurden den Wahlbe- rechtigten durch die Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Ort, Tag und Zeit der Wahl sind außerdem am ... ortsüblich bekannt gemacht worden.

Das Wählerverzeichnis umfasst ... Blätter.

(Anzahl) Berichtigt gemäß

§ 47 Abs. 2 Satz 2 LWO 2)

Berichtigt gemäß

§ 47 Abs. 2 Satz 3 LWO 3) Kennziffer

A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne

Sperrvermerk „W" (Wahlschein) ... Personen ... Personen ... Personen A 2 Wahlberechtigte laut

Wählerverzeichnis mit

Sperrvermerk „W" (Wahlschein) ... Personen ... Personen ... Personen A 1 + A 2 Im Wählerverzeichnis

insgesamt eingetragen ... Personen ... Personen ... Personen

...

Ort ...

Ort

den ... den ...

Der Wahlvor- steher ...4)

Der Wahlvor- steher ...4)

..., den...

(Ort und Datum)

(Dienstsiegel) Gemeinde

...

(Handschriftliche Unterschrift)

1) Zutreffendes ankreuzen.

2) Nur ausfüllen, wenn dem Wahlvorsteher ein besonderes Wahlscheinverzeichnis übergeben worden ist.

3) Nur ausfüllen, wenn nach Mitteilung der Gemeinde noch am Wahltag an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine ausgegeben worden sind.

4) Handschriftliche Unterschrift.

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