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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.02, Heft 05

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

2. Jahrgang Schorfheide, den 16.06.2005 Nummer 05/2005

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg - Bescheinigungsverfahren gemäß § 9 Absatz 4

Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) Seite 1

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse der 10. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 12.03.2005 Seite 2 Beschlüsse der 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schorfheide vom 13.04.2005 Seite 2 Beschlüsse der 11. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 27.04.2005 Seite 2

Die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Chausseestraße 23 in 10115 Berlin, hat mit Datum vom 15. März 2005 einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhal- tung und Erneuerung einer bereits bestehenden 220 kV Frei- leitung (Neuenhagen - Pasewalk) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Gemarkung Lichterfelde in der Gemeinde Schorfheide gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 96- 1320-426 geführt.

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grund- buchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192) in der zuletzt geänderten Fassung in Ver- bindung mit § 7 Absatz 1 der Sachenrechts-Durchführungs- verordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Er kann einschließlich der Karten innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Ver- öffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Roh- stoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach schrift- licher oder telefonischer Anmeldung unter (033203) 36 - 720 bzw. - 823 während der Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Das LBGR wird die Leitungs- und An- lagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festge- legten Frist gemäß § 9 Absatz 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Absätze 4 und 5 SachenR-DV erteilen.

Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen:

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Ok- tober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Diese durch Gesetz entstande- ne Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den Stand vom 3.

Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunter- nehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück ge-

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungs- gesetz im Bereich der Gemarkung Lichterfelde der Gemeinde Schorfheide

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide,Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau

Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.850 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustel- lung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

klärt werden. Weil die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz ent- standen ist, ist ein Einverständnis mit der Belastung des Grund- stücks bzw. mit der Energieanlage selbst nicht erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Wider- sprüchen:

Der Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstücks- eigentümer, Erbbauberechtigter usw.) unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Leitung nicht vor dem 3. Okto- ber 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 25. Dezember 1993 au- ßer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antrag- stellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur da- gegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird eindringlich darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchs- recht Gebrauch zu machen.

Kleinmachnow, 24. Mai 2005 Im Auftrag

(Vogel)

(2)

Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 05/2005 vom 16. Juni

Beschlüsse der 10. Sitzung der

Gemeindevertretung Schorfheide vom 12.03.2005 Öffentliche Sondersitzung aus Anlass der Jahreshauptversammlung

der Feuerwehren der Gemeinde Schorfheide vom 12.03.2005 Beschlussvorlage Nr. OA/0166/05

Bestellung der Wehrführung der Feuerwehr der Gemeinde Schorfheide

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide be- fürwortet die Bestellung von Herrn Berndt Biederstedt zum Gemeinde- brandmeister und von Herrn Wolfram Malkus und Herrn Jürgen Bohm zu stellvertretenden Gemeindebrandmeistern gem. § 28 (1) des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg.

Der Beschluss Nr. OA/0166/05 wurde einstimmig gefasst.

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Beschlüsse der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.04.2005

Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage Nr. BA/0167/05

Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide be- schließt, eine ca. 180 m² große Teilfläche des Grundstücks belegen in der Gemarkung Groß Schönebeck Flur 2, Flurstück 362 zum Ver- kehrswert zu verkaufen. Es wird weiterhin beschlossen, dass der Käufer sämtliche, den Vertrag betreffende, Kosten zu tragen hat, ebenso die Vermessungskosten einschließlich Katastergebühren.

Der Beschluss Nr. BA/0167/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage Nr. BA/0171/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft das Flurstück 91 in der Flur 10 der Gemarkung Finowfurt (Größe 1.319 m²). In den Ver- trag werden eine Bauverpflichtung und eine Wertabschöpfungsklausel eingearbeitet. Die Erwerber können das Grundstück vor Eigentums- übertragung mit Grundschulden belasten. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind von den Erwerbern zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0171/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage Nr. BA/0172/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft das Grundstück Eberswalder Straße 39 im OT Lichterfelde (Gemarkung Lichterfelde, Flur 4, Flurstücke 364 und 1249; Gesamtgröße 1.561 m²). In den Vertrag werden eine Wertabschöpfungsklausel und eine Verpflich- tung zur Fassadenrenovierung / -sanierung innerhalb von 3 Jahren eingearbeitet. Die Erwerber können das Grundstück vor Eigentums- übertragung mit Grundschulden belasten. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind von den Erwerbern zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0172/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Beschlüsse der 11. Sitzung der

Gemeindevertretung Schorfheide vom 27.04.2005

Öffentlicher Teil Beschlussvorlage Nr. BA/0169/05

Stellplatzsatzung - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öf- fentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage geprüft. Anregungen von Bürgern sind nicht eingegangen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öf- fentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise vorgebracht ha- ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung der Gemeinde Schorfheide über die Herstellung notwendiger Stellplätze“ (Stellplatz- satzung) in der vorliegenden Fassung gemäß § 81 Absatz 4 in Ver- bindung mit § 81 Absatz 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 211), geändert durch Gesetz vom 9.

Oktober 2003 (GVBl. I S. 273) als Satzung, die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung bei der Sonderaufsichtsbehörde anzuzeigen und sie im Anschluss daran ortsüblich bekannt zu machen, wenn die Sonderaufsichts- behörde die Satzung nicht innerhalb von drei Monaten beanstandet hat. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienst- stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss Nr. BA/0169/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage Nr. OA/0134/04

Mitgliedschaft der Gemeinde Schorfheide in der Kreisverkehrswacht Barnim e.V.

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide be- schließt, zum 01.01.2005 Mitglied der Kreisverkehrswacht Barnim e.V. zu werden.

Der Beschluss Nr. OA/0134/04 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage Nr. OA/0174/05

Übergabe der gemeindeeigenen Kindereinrichtung KITA ‚Spatzen- nest‘ im OT Altenhof in die Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Nordbrandenburg

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Übergabe der gemeindeeigenen Kindertagesstätte in die Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. auf der Grundlage des Vertrages zur Übertragung der Trägerschaft zum 01.06.2005.

Der Beschluss Nr. OA/0174/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage Nr. HA/0144/04

Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kom- munalen Vertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Schorf- heide

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Entschädigungs- satzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertre- tung und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide.

Der Beschluss Nr. HA/0144/04 wurde mehrheitlich gefasst. Die Ab- stimmung erfolgte namentlich.

Beschlussvorlage Nr. BA/0114/04

Aufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet Finowfurt

Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt gemäß § 162 Baugesetzbuch die „Satzung der Gemein- de Schorfheide über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Ge- meinde Finowfurt“ gemäß Anlage. 2. Der Bürgermeister wird beauf- tragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss Nr. BA/0114/04 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage Nr. KA/0168/05

Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss von derivaten Finanzgeschäften

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zum Abschluss derivater Finanzgeschäfte zu bestehenden Kredit- verträgen zu ermächtigen, entsprechend Runderlass des Ministeri- ums des Innern Nr. 2 vom 28.01.2000.

Der Beschluss Nr. KA/0168/05 wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage Nr. BA/0173/05

Verkauf der Grundstücke Hauptstraße 118 und Treidelsteg 6 im OT Finowfurt

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft die Grundstücke Hauptstraße 118 (Gemarkung Finowfurt, Flur 11, Flurstück 3/1; Grö- ße 1.875 m²; ehemaliges Bau- und Hauptamt) und Treidelsteg 6 (Ge- markung Finowfurt, Flur 9, Flurstück 298; Größe 2.459 m²; Teutoburg).

Beim Abschluss des Kaufvertrages ist der Kauf der jetzigen KITA

„Spatzennest“ mit einzuarbeiten. In den Vertrag wird eine Wertab- schöpfungsklausel eingearbeitet. Der Erwerber kann die Grundstü- cke vor Eigentumsübertragung mit Grundschulden belasten. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind vom Erwerber zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0173/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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