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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.06, Heft 02

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sit- zung am 10.09.2008 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Nr. 17 A „Laska“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom August 2008 als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 22.01.2009 Akten- zeichen 61/G-11/08 wurde der VBP gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung sowie der Hinweis auf die Möglich- keit zur Einsichtnahme in den VBP einschließlich seiner Begründung werden im Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide im Februar 2009 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprech- zeiten (Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erz- bergerplatz 1 bereitgehalten.

Schorfheide, 29.01.2009

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

6. Jahrgang Schorfheide, 27.02.2009 Nummer 02 / 2009 InhAlt deS AmtSblAtteS

Öffentliche bekanntmachungen

Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 17 A „Laska“ im Ortsteil Lichterfelde Seite 1 Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 33 „Müllerland“ im Ortsteil Finowfurt Seite 2

Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Schorfheide Seite 3

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

in den Gemarkungen Hammer-Gut und Prötze im Bereich der Gemeinde Schorfheide Seite 4

Öffentliche bekanntmachungen

Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 17 A „Laska“ im Ortsteil Lichterfelde

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in der Sit- zung am 10.09.2008 als Satzung beschlossene VBP Nr. 17 A „Laska“

wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 22.01.2009 Aktenzeichen 61/G-11/08 gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Bauge- setzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht.

Der VBP Nr. 17 A „Laska“ tritt gemäß § 10 Absatz 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Jedermann kann den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 einsehen und über den Inhalt Auskunft ver- langen. Außerhalb dieser Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).

Im Monat März 2009 können die Unterlagen zum Bebauungs- plan zusätzlich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlagzeilen angesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vor- stehenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans schriftlich gegenü- ber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Übersichtsplan

Schorfheide, 29.01.2009

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

(2)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 02/2009 vom 27. Februar Seite 2

Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 33

„Müllerland“ im Ortsteil Finowfurt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sit- zung am 18.02.2009 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die während der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einge- gangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Genehmigung des Planes der höheren Verwaltungsbehörde beizufügen.

3. Die Grundzüge der Planung werden durch die Ergänzungen und Korrek- turen (Anlage 2) nicht berührt, eine erneute Beteiligung ist nicht notwendig.

4. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des BBP, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), in der vor- liegenden Fassung vom Januar 2009 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 81 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

5. Die Begründung wird gebilligt.

6. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB anzupas- sen.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses nach § 10 Absatz 3 BauGB rechts- wirksam zu machen.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der BBP Nr. 33 „Müllerland“ tritt gemäß § 10 Absatz 3 BauGB mit dieser Bekannt machung in Kraft. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Jedermann kann den Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfah- ren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprech- zeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb dieser Zeiten können Ter- mine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17).

Im Monat März 2009 können die Unterlagen zum Bebauungsplan zusätzlich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlagzeilen angesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hinge wiesen. Danach erlöschen Entschädi- gungsansprüche für nach den §§ 39 – 42 BauGB eingetretene Vermö- gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide wurde an die Festsetzungen des BBP entsprechend angepasst.

Übersichtsplan

Schorfheide, 19.02.2009

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sitzung am 18.02.2009 den Bebauungsplan (BBP) Nr. 33 „Müllerland“, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom Januar 2009 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss sowie der Hinweis auf die Möglichkeit zur Ein- sichtnahme in den BBP einschließlich seiner Begründung werden im Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide im Februar 2009 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprechzeiten (Dienstag von

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 bereitgehal- ten.

Schorfheide, 19.02.2009

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

(3)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 02/2009 vom 27. Februar Seite 3

Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Schorfheide

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in der Sitzung am 10.09.2008 beschlossene Flächennutzungsplan wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.01.2009 Aktenzei- chen 61/G-1/09 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit Ausnahme der folgenden Flächen genehmigt:

Ausnahme 1: Sondergebiet Campingplatz Süßer Winkel (ID 104b), Ausnahme 2: Sondergebiet Freizeit und Erholung (ID 92),

Ausnahme 3: Grünfläche Friedhof (ID 97).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sit- zung am 18.02.2009 mit Beschluss-Nr. BA/0037/08 den folgenden Bei- tritts- und Feststellungsänderungsbeschluss gefasst:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide fasst auf ihrer heu- tigen Sitzung den folgenden Beschluss zur Änderung des Feststellungsbe- schlusses vom 10.09.2008 (Beitrittsbeschluss):

Die Gemeinde tritt den Ausnahmen 1, 2 und 3 der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde vom 08.01.2009 bei.

2. Die Gemeindevertretung beschließt außerdem, den Feststellungsbeschluss vom 10.09.2008 dahingehend zu ändern, als dass die Darstellung des B-Plangebietes „Müllerland“ einschließlich seiner Umgebung im Wege der redaktionellen Änderung im FNP entsprechend berichtigt wird.

3. Die Änderungen der Flächen sind mit Hilfe einer Tekturklappe durchzufüh- ren.

Mit Bescheid vom 19.02.2009, Aktenzeichen 61/G-1/09 bestätigte die Höhere Verwaltungsbehörde die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungs- plans.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide wird gemäß § 6 Absatz 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Der Über- sichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Flächennutzungsplan wird mit Begründung und Zusammenfas- sender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntma- chung auf Dauer zu jedermanns Einsicht während der Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donners- tag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Ein- sichtnahme vereinbart werden (Tel.: 03335 4534-17). Auf Verlangen wird über den Inhalt des FNP Auskunft gegeben.

Im Monat März 2009 können die Unterlagen zum FNP zusätz- lich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide

www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlagzeilen angesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flä- chennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Übersichtsplan

Schorfheide, 20.02.2009

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sit- zung am 10.09.2008 den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schorfheide in der Fassung vom September 2008 beschlossen.

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.01.2009 Aktenzeichen 61/G-01/09 wurde der FNP gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgenden Ausnahmen genehmigt:

Ausnahme 1: Sondergebiet Campingplatz Süßer Winkel (ID 104b), Ausnahme 2: Sondergebiet Freizeit und Erholung (ID 92),

Ausnahme 3: Grünfläche Friedhof (ID 97).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sit- zung am 18.02.2009 mit Beschluss-Nr. BA/0037/08 den Beitritts- und Feststellungsänderungsbeschluss gefasst.

Mit Bescheid vom 19.02.2009, Aktenzeichen 61/G-1/09 bestätigte die Höhere Verwaltungsbehörde die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungs- plans.

Die Erteilung der Genehmigung sowie der Hinweis auf die Möglich- keit zur Einsichtnahme in den FNP einschließlich Begründung und

Zusammenfassender Erklärung werden im Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide im Februar 2009 öffentlich bekannt gemacht.

Der Flächennutzungsplan wird mit Begründung und Zusammenfas- sender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntma- chung auf Dauer zu jedermanns Einsicht während der Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donners- tag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 bereitgehalten.

Schorfheide, 20.02.2009

Uwe Schoknecht Bürgermeister

(4)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 02/2009 vom 27. Februar Seite 4

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4

Grundbuchbereinigungsgesetz in den Gemarkungen Hammer-Gut und Prötze im Bereich der Gemeinde Schorfheide

Die Firma E.ON edis AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 6. November 2008, hier eingegangen am 26. November 2008, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneue- rung einer bereits bestehenden 110-kV-Leitung (Bernau – Für- stenberg + Abzweige) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw.

Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den Gemar- kungen Hammer-Gut und Prötze in der Gemeinde Schorfheide gestellt.

Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53 - 997 geführt.

Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuch- bereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl.

I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2418), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbe- reinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5, 4. Etage), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Terminvereinbarung unter 033203 36-823 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden.

Die Frage, ob ein Grundstück überhaupt (bzw. in welchem Ausmaß) betroffen ist, kann vorab telefonisch geklärt werden.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betrie- benen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhan- denen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetre- tenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträch- tigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentü- mer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Ein eventueller Widerspruch kann durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) inner- halb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begrün- deter Widerspruch kann allerdings nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungs- unternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Lei- tungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist.

Kleinmachnow, 6. Februar 2009

Im Auftrag (Grunenberg)

IMPRESSUM

Herausgabe und Redaktion:

Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister (v.i.S.d.P.)

Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide • Tel.: 03335 453418 • e-mail: pressestelle.schorfheide@barnim.de Satz: image graphic

Druck: Grill & Frank • Auflage: 4.650 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt.

Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow

Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Telefon: (033203) 36 - 600 Aktenzeichen: 09.53 - 997

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