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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.06, Heft 01

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

6. Jahrgang Schorfheide, 23.01.2009 Nummer 01 / 2009 InhAlt deS AmtSblAtteS

Öffentliche bekanntmachungen

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2009 Seite 1

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

der Gemeinde Schorfheide (Straßenbaubeitragssatzung) Seite 1

2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen

Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide vom 18. Dezember 2008 Seite 2

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP)

Nr. 17 B „Brendel“ im Ortsteil Lichterfelde gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Seite 2

Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung

in der Gemeinde Schorfheide (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 18.12.2008 Seite 3

Aufstellung des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 21 „Sanssouci“ im Ortsteil Groß Schönebeck Seite 3 Sonstige amtliche mitteilungen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 17.12.2008 Seite 4

Öffentliche bekanntmachungen

Aufgrund des § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2008 fol- gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 9.967.400,00 EUR

in der Ausgabe auf 9.967.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 5.132.300,00 EUR

in der Ausgabe auf 5.132.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 250.000,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 800.000,00 EUR

Gemäß § 78 (5) Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat jeder unbefri- stetes Einsichtsrecht in die Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2009, ebenso in ihre Anlagen.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2009 liegt in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei Zimmer 0.10, während der Sprech- zeiten zur Einsichtnahme aus.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300,00 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390,00 v. H.

2. Gewerbesteuer 320,00 v. H.

§ 4

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar und unvorhersehbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet die Kämmerin bei Ausgaben bis 10.000,00 Euro.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 10.000,00 Euro sind dem Hauptaus- schuss zur Beratung vorzulegen und bedürfen der Zustimmung der Gemeinde- vertretung.

Schorfheide, 22.12.2008

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Schorfheide, 22.12.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2009

Bekanntmachungsanordnung

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schorfheide (Straßenbaubeitragssatzung)

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Bran- denburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. l/07 S. 286) in Verbindung mit § 8 des Kommunalabgabenge- setzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. l S. 174), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 2. Oktober 2008 (GVBl. l S. 218), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in ihrer Sitzung am 17.12.2008 folgende Satzung beschlossen.

Artikel 1

Der § 12 der Straßenbaubeitragssatzung wird wie folgt neu gefasst.

§ 12

Ablösevereinbarung zum provisorischen Herrichten einer Anliegerstraße Diese Satzung ist analog auf das Verfahren einer Ablösevereinbarung zum pro- visorischen Ausbau einer Straße anzuwenden (z.B. 10 cm Schwarzdecke ohne grundhaften Ausbau).

Voraussetzung ist hier die Bereitschaft von 2/3 der Anlieger zur Kostentei- lung. Anlieger, die über die vorausgesetzte 2/3 Mehrheit ihre Bereitschaft zum Abschluss einer Ablösevereinbarung nicht erklären, erhalten nach Fertigstellung der Maßnahme einen angepassten Beitragsbescheid auf Grundlage der Stra- ßenbaubeitragssatzung.

Artikel 2

Die 1.Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung tritt zum 01.02.2009 in Kraft.

Schorfheide, 18.12.2008

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

(2)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2009 vom 23. Januar Seite 2

IMPRESSUM

Herausgabe und Redaktion:

Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister (v.i.S.d.P.)

Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide • Tel.: 03335 453418 • e-mail: pressestelle.schorfheide@barnim.de Satz: image graphic

Druck: Grill & Frank • Auflage: 4.650 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt.

Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

Der geänderte Entwurf der Planzeichnung sowie die Begründung mit Umwelt- bericht können in dieser Zeit zusätzlich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlagzeilen angesehen werden. Die Stellungnahmen liegen ausschließlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung aus.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 18.12.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister Der unter Beschluss-Nr. BA/0029/08 am 17.12.2008 beschlossene Entwurf des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 B „Brendel““ liegt mit Begrün- dung einschließlich Umweltbericht und den unten aufgeführten vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, welche die Belange des Naturschutzes einschließlich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege betreffen,

vom 02.02.2009 bis einschließlich 02.03.2009 zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten

Montag - Donnerstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, Dienstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr sowie Freitag 0800 - 1200 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 öffentlich aus.

Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten

(Dienstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr, Donnerstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, sowie Freitag 0900 - 1200 Uhr)

zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorfheide im Ortsteil Finowfurt, Erzberger- platz 1, 16244 Schorfheide abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu folgenden Themen vor:

• Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde Aussagen zu Versiegelung und Ersatzpflanzungen

• Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde

Aussagen zur Grabenunterhaltung und Niederschlagswasserableitung,

• Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“

Hinweise und Forderungen, den an der nördlichen Plangebietsgrenze vorhandenen Binnengraben betreffend.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 17 B „Brendel“ im Ortsteil Lichterfelde gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kom-

munalen Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide vom 18. Dezember 2008

Aufgrund der §§ 3, 30 Abs. 4 und 45 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in ihrer Sitzung am 17.

Dezember 2008 folgende 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und der Aus- schüsse der Gemeinde Schorfheide beschlossen:

Die Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide und die 1. Sat- zung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde werden wie folgt geändert:

Artikel 1

1. In § 1 Absatz 1 und 2, § 2 Absatz 2, 3 und 4 und § 3 Absatz 2 wird „Ortsbür- germeister“ durch „Ortsvorsteher“ und „Ortsbürgermeistern“ durch „Ortsvor- stehern“ ersetzt.

2. § 2 Absatz 5 wird wie folgt ersetzt:

(5) Zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten:

1. der Vorsitzende der Gemeindevertretung

in Höhe von 194,00 Euro,

2. die Fraktionsvorsitzenden in Höhe von 50,00 Euro, 3. die Ausschussvorsitzenden in Höhe von 50,00 Euro.

Stehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen nach den Ziffern 1 bis 3 nebenei- nander zu, so wird nur die höhere Aufwandsentschädigung gezahlt.

Artikel 2

Die 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Schorfheide, 18.12.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

(3)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2009 vom 23. Januar Seite 3

Aufgrund von § 13 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Bran- denburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) und § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schorfheide vom 29. Okto- ber 2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2008 folgende Satzung über die Ein- zelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde (Ein- wohnerbeteiligungssatzung – EbetS) beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die in § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schorfheide vom 29. Oktober 2008 aufgeführten Formen der Einwohnerbeteiligung werden folgende Einzelheiten bestimmt:

§ 2 Einwohnerfragestunde

In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, Fragen zu Beratungsge- genständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten (Einwoh- nerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu unterschied- lichen Themen zu Wort melden. Kann eine Frage in der Sitzung nicht mündlich beantwortet werden, erfolgt eine schriftliche Antwort.

§ 3 Einwohnerversammlung

(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwoh- nern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerver- sammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes durchgeführt werden.

(2) Der Hauptverwaltungsbeamte beruft unter Angabe der Tagesord- nung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwohnerversammlung

begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tages- ordnung der Einwohnerversammlung, wie in § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schorfheide vom 29. Oktober 2008 festgelegt. Der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Per- sonen die in der Gemeinde bzw. in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Rede- und Stimmrecht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Nie- derschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Haupt- verwaltungsbeamten und der Gemeindevertretung zuzuleiten.

(3) Einwohner können beantragen, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternde Gemeindeangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Gemeindeangelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwoh- nerversammlung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner der Gemeinde unterschrieben sein.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schorfheide, 18.12.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung

in der Gemeinde Schorfheide (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 18.12.2008

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 06.01.2009

Uwe Schoknecht Bürgermeister In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide am

17.12.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss Nr. BA/0032/08 für oben genannten VBP, dessen Geltungsbereich im Lageplan dargestellt ist, gefasst.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Groß Schöne-

beck, grenzt im Osten an die Prenzlauer Straße und im Westen auf Höhe des Wohngebietes Döllner Siedlung an den Priesterweg, ist im

Norden und Südwesten durch die Waldfläche zwischen Priesterweg

und Prenzlauer Straße begrenzt und endet im Süden an der Beke.

Zum Plangebiet gehören die Flurstücke 327 teilweise, 328 teilweise, 329, 331/1, 331/2, 331/3, 331/4, 332, 333, 334, 337 und 537 und 229 sowie 231, 232 und 237 in der Flur 2 der Gemarkung Groß Schöne- beck.

Ziel dieser Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Errichtung eines sonstigen Sondergebietes mit medizinischen Einrichtungen, Bauernhof und Streichelzoo, Gärtne- rei, Behindertenwerkstätten, Dienstleistungskomplex sowie Hotel und Pension.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Der Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben.

Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag zum Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan abzuschließen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Gemeinde Schorfheide

Aufstellung des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 21 „Sanssouci“

im Ortsteil Groß Schönebeck

(4)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2009 vom 23. Januar Seite 4

Öffentlicher Teil

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 „Sanssouci‘‘ • Aufstellungsbeschluss Vorlage: BA/0032/08

beschluss:

1. Für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 2, Flurstücke 327 teilweise, 328 teilweise, 329, 331/1, 331/2, 331/3, 331/4, 332, 333, 334, 337 und 537 und 229 sowie 231, 232 und 237 soll ein Vorhabenbezo- gener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Groß Schönebeck, grenzt im Osten an die Prenzlauer Straße und im Westen auf Höhe des Wohngebietes Döllner Siedlung an den Priesterweg, ist im Norden und Südwesten durch die Waldfläche zwischen Priesterweg und Prenzlauer Straße begrenzt und endet im Süden an der Beke (siehe Anlage 1).

Ziel dieser Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines sonstigen Sondergebietes mit medizinischen Einrichtungen, Bauernhof und Streichelzoo, Gärtnerei, Behindertenwerkstätten, Dienstleistungs- komplex sowie Hotel und Pension. (Anlage 2)

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Der Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben.

3. Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Der Beschluss Nr. BA/0032/08 wurde einstimmig, unter Vorbehalt, gefasst.

Vorhabenbezogener bebauungsplan (VbP) nr. 17 b „brendel‘‘

Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen beteiligung und beschluss über den entwurf und die Offenlage

Vorlage: BA/0029/08 beschluss:

1. Die während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis ent- sprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Nachbargemeinden, Behörden und son- stigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Von Bürgern sind keine Hinweise eingegangen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Vorentwurfes des VBP ent- sprechend Abwägungsergebnis.

Die Entwürfe des VBP Nr. 17 B „Brendel“ für das Gebiet der Gemarkung Lichterfelde, Flur 5, Flurstücke 227, 238, 229, 231, 232 sowie 237 und der Begründung einschließ- lich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 3).

4. Die Entwürfe des VBP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszu- legen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach

§ 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des VBP gemäß

§ 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss Nr. BA/0029/08 wurde einstimmig gefasst.

neufassung der Satzungen der Gemeinde Schorfheide über die erhebung von Umlagen zur deckung der Verbandslasten der Wasser- und bodenverbände

„Finowfließ“ und „Schnelle Havel‘‘

Vorlage: BA/0025/08 beschluss:

1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schorfheide beschließen gemäß der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. l/07 S. 286), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2005 (GVBl. I/05 S. 80), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 23. April 2008 (GVBl.

I/08 S. 62) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 2. Oktober 2008 (GVBl. I S.218) die Neufassung der Satzungen der Gemeinde Schorfheide über die Erhebung von Umlagen zur Deckung der Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände „Finowfließ“ und

„Schnelle Havel“.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzungen ortsüblich bekanntzumachen.

Der Beschluss Nr. BA/0025/08 wurde mehrheitlich gefasst.

1. Satzung zur Änderung der „Satzung über die erhebung von beiträgen für stra- ßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schorfheide (Straßenbaubeitragssat- zung)‘‘ gültig seit dem 30.06.2004

Vorlage: BA/0026/08

beschluss: Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schorfheide beschließen die 1. Sat- zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schorfheide (Straßenbaubeitragssatzung) gemäß Anlage.

Der Beschluss Nr. BA/0026/08 wurde mehrheitlich gefasst.

Gemeinde Schorfheide -Umlegungsausschuss-, Wahl der mitglieder der Gemein- devertretung

Vorlage: BA/0027/08

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt, die fol- genden aufgeführten Gemeindevertreter für die Wahlperiode 2008 – 2014 in den Umle- gungsausschuss der Gemeinde Schorfheide zu wählen:

1. Lothar Kirchhoff, als Gemeindevertreter;

2. Dr. Rüdiger Schmidt, als Gemeindevertreter;

3. Axel Fritsch, als stellvertretender Gemeindevertreter zu 1;

4. Brigitta Vogler, als stellvertretende Gemeindevertreterin zu 2.

Der Beschluss Nr. BA/0027/08 wurde einstimmig gefasst.

bereitstellung von haushaltsmitteln 2008 Vorlage: BA/0021/08

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, Haushaltsmittel in Höhe von je 10.000 € aus den Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes 36100.65500 (Flug- platz, Sachverständigen und Gerichtskosten) und 61000.65520 (Ortsplanung, Kosten für Bauleitplanungen) für die Haushaltsstelle Vermögenshaushalt 13000.96050 (Frei- willige Feuerwehren, Um- und Anbau Depot OT Altenhof) bereitzustellen.

Der Beschluss Nr. BA/0021/08 wurde einstimmig gefasst.

beschaffung neuer Spielgeräte für den hort „Schatzinsel‘‘ im Ot Finowfurt Vorlage: OA/0013/08

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide genehmigt, gemäß

§ 58 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 Nr. 19, S. 286), die am 23.10.2008 getroffene Eilentscheidung des Hauptverwaltungs- beamten und des Vorsitzenden der Gemeindevertretung bezüglich der Beschaffung neuer Spielgeräte für den Hort „Schatzinsel“ im OT Finowfurt in Höhe von 14.000 €.

Der Beschluss Nr. OA/0013/08 wurde einstimmig gefasst.

Vertretung der Gemeinde in den Wasser- und bodenverbänden Vorlage: HA/0033/08

beschluss: Die Gemeindevertreter beschließen, dass die Gemeinde Schorfheide in den Wasser- und Bodenverbänden „Finowfließ“ und „Schnelle Havel“ durch Frau Manuela Brandt, Bauamtsleiterin der Gemeinde und in Abwesenheit durch Herrn Sieg- fried Sonntag, Sachbearbeiter Liegenschaften, vertreten wird.

Der Beschluss Nr. HA/0033/08 wurde einstimmig gefasst.

einwohnerbeteiligungssatzung Vorlage: HA/0034/08

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schorfheide (Einwohnerbetei- ligungssatzung EbetS).

Der Beschluss Nr. HA/0034/08 wurde einstimmig gefasst.

2. Satzung zur Änderung der entschädigungssatzung Vorlage: HA/0035/08

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Ent- schädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und der Ausschüsse der Gemeinde Schorfheide.

Der Beschluss Nr. HA/0035/08 wurde mehrheitlich gefasst.

Sitzungsplan für das Jahr 2009 Vorlage: HA/0036/08

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide bestätigt den Sit- zungsplan für das Jahr 2009.

Der Beschluss Nr. HA/0036/08 wurde mehrheitlich gefasst.

Außerplanmäßige Kredittilgung Vorlage: KA/0030/08

beschluss: Der außerordentlichen Kredittilgung i. H. v. 200.000,00 € aus überplanmä- ßigen Einnahmen an Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer stimmt die Gemein- devertretung zu.

Der Beschluss Nr. KA/0030/08 wurde einstimmig gefasst.

haushaltssatzung und haushaltsplan der Gemeinde Schorfheide für das haus- haltsjahr 2009

Vorlage: KA/0024/08

beschluss: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 mit seinen Anla- gen wird bestätigt.

Der Beschluss Nr. KA/0024/08 wurde mehrheitlich gefasst.

Auftragsvergabe tSF-W Vorlage: OA/0028/08

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt die Auf- tragsvergabe zur Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W an die Firma IVECO aus Görlitz. Die Fertigung des Fahrgestells erfolgt im Land Brandenburg (Lud- wigsfelde), der Aufbau wird ebenfalls in den neuen Bundesländern (Görlitz) gefertigt.

Der Beschluss Nr. OA/0028/08 wurde einstimmig gefasst.

Im nichtöffentlichen teil der Sitzung wurden keine beschlüsse gefasst.

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 17.12.2008

Sonstige amtliche mitteilungen

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