• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.06, Heft 04

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.06, Heft 04"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

6. Jahrgang Schorfheide, 14.05.2009 Nummer 04 / 2009

InhAlt deS AmtSblAtteS

Öffentliche bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europaparlament am 7. Juni 2009 Seite 1

Wahlbekanntmachung Seite 2

Sonstige amtliche mitteilungen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 25.03.2009 Seite 3

Öffentliche bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl

zum Europaparlament am 7. Juni 2009

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Par- lament für die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Schorfheide wird in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten von

Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr,

Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

im Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide, im Ordnungsamt, Zimmer 1.5

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis einge- tragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü- fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs.

5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vor- schriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009, spätestens am 22.05.2009 bis 12:00 Uhr bei der Gemein- debehörde, Frau Gatz oder Frau Rieß, im Ordnungsamt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide, Zimmer 1.5 Ein- spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2009 eine Wahlbe- nachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis Barnim durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahl- ordnung bis zum 17.05.2009 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 22.05.2009 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach

Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist

(2)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 04/2009 vom 14. Mai Seite 2

Wahlbekanntmachung

1. Am 7. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europaparlament statt.

Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Schorfheide ist in 11 allgemeine Wahlbe- zirke eingeteilt.

01 OT Finowfurt, Oberschule Speiseraum, Spechthausener Straße 1-3, 16244 Schorfheide 02 OT Finowfurt, Kita „Zwergenstube“,

Gartenweg 1, 16244 Schorfheide 03 OT Finowfurt, Kita „Spatzennest“,

Hauptstraße 114, 16244 Schorfheide 04 OT Groß Schönebeck, Bürgerbüro,

Rosenbecker Straße 1a, 16244 Schorfheide 05 OT Eichhorst, Feuerwehr,

Eberswalder Chaussee 1a, 16244 Schorfheide 06 OT Lichterfelde, Grundschule,

Oderberger Straße 36-38, 16244 Schorfheide 07 OT Altenhof, Feuerwehr,

Joachimsthaler Straße 12, 16244 Schorfheide 08 OT Werbellin, „Café Petzel“,

Werbelliner Dorfstraße 53, 16244 Schorfheide

09 OT Klandorf, Feuerwehr, Dorfstraße 17, 16244 Schorfheide

10 OT Böhmerheide, „Café am Weißen See“, Buchfinkenweg 1, 16244 Schorfheide 11 OT Schluft, Gasthaus „Zur Linde“,

Schlufter Hauptstaße 19, 16244 Schorfheide

Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 16:00 Uhr in der Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zusammen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17.05.2009 zugestellt worden sind, sind der Wahl- bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe- rechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein- getragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- behörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2009 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elek- tronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antrag- stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- schlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch- tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;

dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spä- testens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Schorfheide, 14.05.2009

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

(3)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 04/2009 vom 14. Mai Seite 3

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw.

die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeich- nung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl- handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge- schäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahl- schein ausgestellt ist,

Sonstige amtliche bekanntmachungen

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein- debehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimm- zettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgege- ben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europä- ischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schorfheide, 14.05.2009

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 25.03.2009

Öffentlicher Teil

Straßenbenennung im Ortsteil Altenhof - Straße‚ „eichhorster Weg‘‘

Vorlage: BA/0049/09

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage gekennzeichnete touristische Wegeverbindung zwischen Eich- horst und Altenhof „Eichhorster Weg“ zu benennen.

Zum Eichhorster Weg gehören folgende Flurstücke: Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 30 Flurstücke 144, 151, 163, 148, 154, 165, 159, 167, 168, 153, 182, 187, 185, 175, 189, 180, 191, 173, 193, 178, 201, 199, 196, 204, 133, 142, 139, 136, Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 31, Flurstücke 144, 141, 138, Gemarkung Eichhorst, Flur 1, Flurstück 372, Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 31, Flurstücke 136, 114, 120, 117, 123, sowie Gemarkung Eichhorst Flur 4, Flurstücke 132, 155, 154 und 160.

Der Beschluss Nr. BA/0049/09 wurde einstimmig gefasst.

Vorhabenbezogener bebauungsplan nr. 17 b „brendel‘‘ - Abwägung der formellen Öffentlichkeits- und behördenbetei- ligung und Satzungsbeschluss

Vorlage: BA/0054/09 beschluss:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein- gegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anre- gungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten Stel- lungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

3. Die Grundzüge der Planung werden durch die Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) nicht berührt. Eine erneute Beteili- gung ist nicht notwendig.

4. Die Gemeindevertretung bestätigt den Durchführungsvertrag zum VBP.

(4)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 04/2009 vom 14. Mai Seite 4

IMPRESSUM

Herausgabe und Redaktion:

Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister (v.i.S.d.P.) Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide • Tel.: 03335 453418

Internet: www.gemeinde-schorfheide.de • e-mail: pressestelle@gemeinde-schorfheide.de Satz: image graphic

Druck: Grill & Frank • Auflage: 4.650 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt.

Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

5. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des VBP, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), in der vorliegenden Fassung vom März 2009 gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 81 Absatz 10 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

6. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren nach § 10 Absatz 3 BauGB (Bekanntmachung, Inkrafttreten) durchzufüh- ren.

Der Beschluss Nr. BA/0054/09 wurde einstimmig gefasst.

Änderung zum haushaltsplan 2009 Vorlage: BA/0055/09

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung zum Haushaltsplan 2009 entsprechend der beigefügten Anlage.

Der Beschluss Nr. BA/0055/09 wurde einstimmig gefasst.

bahnhof Groß Schönebeck -

Unterzeichnung Partnerschaftsvereinbarung Vorlage: BA/0057/09

beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Unterzeich- nung der offiziellen Partnerschafts-vereinbarung für das INTER- REG IV A Projekt „Revitalisierung und Umnutzung der Bahnhöfe in Groß Schönebeck und Drawsko Pomorskie“.

Der Beschluss Nr. BA/0057/09 wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil

Grundstücksangelegenheit Vorlage: BA/0048/09

beschluss: Die Gemeinde verkauft die Grundstücke Ernst-Thäl- mann-Straße 42 und 43 (Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 7, Flurstücke 452, 773, 774, 775 und 776 Gesamtgröße 3.220 m²).

Der Käufer kann bereits vor Eigentumsübergang Grundschulden

nebst Zinsen und Nebenkosten bestellen. In den Kaufvertrag ist eine Mehrerlösklausel einzuarbeiten. Die anfallenden Kosten sind vom Erwerber zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0048/09 wurde mit 1 Nein-Stimme und 8 Enthaltungen mehrheitlich gefasst.

Grundstücksangelegenheit Vorlage: BA/0050/09

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf der folgenden aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/54 zur Größe von 2.609 m², Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/57 zur Größe von 2.692 m². Zur Finanzierung des Kaufpreises wird Bela- stungsvollmacht erteilt.

Der Beschluss Nr. BA/0050/09 wurde einstimmig gefasst.

Grundstücksangelegenheit Vorlage: BA/0051/09

beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf folgender aufgeführter Grundstücke:

Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/58 zur Größe von 2.029 m², Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/59 zur Größe von 2.029 m², Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/66 zur Größe von 2.029 m², Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 331/67 zur Größe von 2.029 m². Es wird weiterhin beschlossen, dass zur Kaufpreisfinanzierung Belastungsvollmacht erteilt wird.

Der Beschluss Nr. BA/0051/09 wurde mit einem Ausschließungs- grund nach § 22 BbgKVerf., 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich gefasst.

Uwe Schoknecht, Bürgermeister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

beschluss: Es wird beschlossen den Auftrag für den Schulstandort Finowfurt, Grundschule Haus 2, Sanierung Sanitärräume, Los 02 – Maler/Bodenbelag an die

notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder“ (Stellplatzsatzung) Seite 2 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide

Jedermann kann den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begrün- dung und Zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprechzeiten

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an während der Sprech- zeiten (Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Bran- denburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. 286) in Verbindung mit § 8 des

Die in der Gemeinde Schorfheide wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder de- ren Delegierte können auch die Bewerber und ihre Reihenfolge

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der

69, 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß §§ 66 Absatz 2 und 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Landesamt