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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.04, Heft 04

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

4. Jahrgang Schorfheide, den 12.04.2007 Nummer 04/2007

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufstellung des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 22 “Sperlingsau“

im Ortsteil Groß Schönebeck Seite 1

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse der 23. Sitzung - Sondersitzung - der Gemeindevertretung Schorfheide vom 14.03.2007 Seite 1 - 2 Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Schönebeck (Schorfheide) Seite 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Aufstellung des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 22 “Sperlingsau“

im Ortsteil Groß Schönebeck

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide am 14.03.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für oben genannten VBP, dessen geplanter Geltungsbereich im Lageplan dargestellt ist, gefasst.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Landesstraße L 100 zwischen Groß Schönebeck und Klandorf im Bereich von Sperlingsau und umfasst die Flurstücke 96 bis 102 und 121 sowie 117 bis 119 je teilweise und 124 teilweise der Flur 8 in der Gemarkung Groß Schönebeck.

Ziel dieser Planung ist die rechtliche Sicherung der in diesem Bereich befindlichen Bauschuttrecycling- und Kompostie- rungsanlage.

Das Plangebiet wird als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird abgesehen.

Die Unterrichtung und Erörterung des Vorhabens fand bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum VEP „Bauschutt- recyclinganlage Sperlingsaue“ statt.

Der Planinhalt ändert sich vom Grundsatz her nicht.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Parallel zum Bauleitplanverfahren wird der Flächennutzungs- plan angepasst.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 02.04.2007

Uwe Schoknecht Bürgermeister

SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Beschlüsse der 23. Sitzung

- Sondersitzung - der Gemeindevertretung Schorfheide vom 14.03.2007

Öffentlicher Teil

Beschlussvorlage: BA/0326/07

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beschluss über den Entwurf und die Offenlage

Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteili- gung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindever-

tretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes entsprechend Abwägungsergebnis. Auf dieser Grundlage sind die Entwürfe des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schorfheide und der Begründung einschließlich Umweltbericht zu erarbeiten.

4. Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines

(2)

Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 04/2007 vom 12. April

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau

Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.650 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Schönebeck

(Schorfheide)

Die Mitgliederversammlung zum Abschluss des Jagdjahres 2006/07 findet am Freitag, dem 11.05.2007 um 19.00 Uhr im Jagdschloss Groß Schönebeck statt.

Tagesordnung:

1. Arbeitsbericht des Vorstandes für das Jagdjahr 2006/07 2. Jahresabschluss und Kassenbericht 2006/07

3. Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages 2006/07 4. Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin 5. Vorschlag und Beschluss zum Haushaltsplan 2007/08 6. Vorschläge und Beschlüsse zur Durchführung eines Jagdgenossenschaftsballs

7. Sonstiges Der Jagdvorstand Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Ab- satz 2 BauGB zu beteiligen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss Nr. BA/0326/07 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: OA/0325/07

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Schorfheide

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Ordnungs- behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs- stellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Schorfheide.

Der Beschluss Nr. OA/0325/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: OA/0335/07

Verwendung der zusätzlichen Schlüsselzuweisung Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Verteilung von 45.598,00 € aus den Mehreinnahmen aus Schlüsselzu- weisungen in Höhe von 86.694,00 €, abzüglich den Mehraus- gaben an Kreisumlage in Höhe von 41.096,00 €.

Der Beschluss Nr. OA/0335/07 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0337/07

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 „Sperlingsau“

Aufstellungsbeschluss

Beschluss: 1. Der Beschluss der Gemeinde Groß Schönebeck Nr. BV-99-59 vom 04.05.1999 über die Einleitung eines Satzungsverfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Bauschuttrecyclinganlage Sperlingsaue“ wird auf- gehoben.

2. Für das in Anlage 3 gekennzeichnete Gebiet der Gemar- kung Groß Schönebeck, Flur 8, Flurstücke 96 bis 102 und 121 sowie 117 bis 119 je teilweise und 124 teilweise wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Sperlingsau“ beschlossen. Der Übersichtsplan (An- lage 3) ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Ziel dieser Planung ist die rechtliche Sicherung der in diesem Bereich befindlichen Bauschuttrecycling- und Kompostierungsanlage.

Das Plangebiet wird als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

3. Die Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger.

4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird abgesehen.

Die Unterrichtung und Erörterung des Vorhabens fand bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum VEP „Bauschutt- recyclinganlage Sperlingsaue“ statt. Der Planinhalt ändert sich vom Grundsatz her nicht.

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

Der Beschluss Nr. BA/0337/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0338/07

Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb von 1 Windkraftanlage in der Gemarkung Lichterfelde, Flur 3, Flurstück 86'’

Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung stimmt der als Anlage beigefügten Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhaben

„Errichtung und Betrieb von 1 Windkraftanlage in der Gemar- kung Lichterfelde, Flur 3, Flurstück 86“, gerichtet an das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Versagung des gemeindlichen Einvernehmens dem Landes-

umweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, fristgerecht zu übersenden.

Der Beschluss Nr. BA/0338/07 wurde mehrheitlich und mit einem Ausschließungsgrund nach § 28 Gemeindeordnung (GO) gefasst.

Nichtöffentlicher Teil

Beschlussvorlage: BA/0321/07 Grundstücksangelegenheit

Abschluss eines Kauf- und Erbbaurechtsvertrages Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide beschließt, einen Erb- baurechtvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren für die ehe- malige Gaststätte „Zur Schorfheide“ (Flurstücke 354 und 256 in der Flur 1 der Gemarkung Eichhorst; Größe gesamt 1.182 m²) abzuschließen. Der Erbbauberechtigte wird verpflichtet, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten.

Der Beschluss Nr. BA/0321/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0336/07 Grundstücksangelegenheit Umwandlung eines Erbbaurechtes

Beschluss: Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentschei- dung zur Umwandlung eines Erbbaurechtvertrages in einen Kaufvertrag.

Der Beschluss Nr. BA/0336/07 wurde einstimmig gefasst.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

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