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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.04, Heft 03

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

4. Jahrgang Schorfheide, den 15.03.2007 Nummer 03/2007

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schorfheide Seite 1

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Café Wildau“ im Ortsteil Eichhorst,

Gemeindeteil Wildau Seite 2

Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zuge der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Café Wildau“ im OT

Eichhorst, Gemeindeteil Wildau Seite 3

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Finowfurt/Eichhorst Seite 3 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Werbellin/Altenhof Seite 3 Beschlüsse der 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schorfheide vom 14.02.2007 Seite 3-4 Beschlüsse der 22. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schorfheide

Inhaltsübersicht Präambel

§ 1 Gebührenpflicht

§ 2 Gebührenschuldner

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

§ 4 Rückzahlung von Gebühren

§ 5 Gebühren

§ 6 Inkrafttreten

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I/06, S. 74, 86) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, S.174), zuletzt geändert durch §§ 3 und 12 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Brandenburg vom 26.04.2005 (GVBl. I/05, S.

170) und der Friedhofssatzung der Gemeinde Schorfheide vom 09.01.2007 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.02.2007 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe und deren Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

(2) Kommunale Friedhöfe sind die im Gebiet der Gemeinde Schorfheide gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der Leistungen im Sinne des § 5 dieser Satzung in Anspruch nimmt oder zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist. Mehrere Gebührenschuldner haften als

Gesamtschuldner. Es haftet für die Gebührenschuld auch derjenige, der Leistungen eines Dritten in Auftrag gibt.

§ 3

Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung. Sofern der Gebührenbescheid keinen anderen Zeitpunkt bestimmt, sind die Gebühren einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.

§ 4

Rückzahlung von Gebühren

Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet (z.B. durch Umbettung, Verzicht auf Belegung oder ähnliches), werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht und auch nicht teilweise rückerstattet.

§ 5 Gebühren

(1) Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen 1. Einzelgrabstelle 908,00 Euro 2. Doppelgrabstelle 1.386,00 Euro 3. Dreiergrabstelle 1.960,00 Euro 4. Reihengrabstelle 485,00 Euro 5. Kindergrabstelle 165,00 Euro 6. Urnengrabstelle 316,00 Euro 7. Urnengemeinschaftsgrabstelle 451,00 Euro (2) Gebühren für die Beisetzung von Urnen auf Grabstellen

1. je Urne auf einer Einzelgrabstelle 341,00 Euro 2. je Urne auf einer Doppelgrabstelle 258,00 Euro 3. je Urne auf einer Dreiergrabstelle 244,00 Euro 4. je Urne auf einer Vierergrabstelle 226,00 Euro 5. je Urne auf einer Urnengrabstelle 103,00 Euro (3) Gebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten für ein Jahr

1. Einzelgrabstelle 30,27 Euro 2. Doppelgrabstelle 46,20 Euro 3. Dreiergrabstelle 65,33 Euro 4. Vierergrabstelle 81,23 Euro

(2)

Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 03/2007 vom 15. März

5. Kindergrabstelle 11,00 Euro

6. Urnengrabstelle 15,80 Euro

7. Für bestehende Grabnutzungsrechte entsprechend § 31 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schorfheide errech- net sich die zu zahlende Gebühr für die Verlängerung von Nutzungsrechten prozentual zu den Gebühren der Absätze 1 und 3 dieser Satzung.

(4) Gebühren für die Nutzung von Friedhofshallen

1. Friedhofshalle Altenhof 28,50 Euro 2. Friedhofshalle Eichhorst 28,50 Euro 3. Friedhofshalle Eichhorst, Rosenbeck 28,50 Euro 4. Friedhofshalle Finowfurt, Schöpfurt 134,50 Euro 5. Friedhofshalle Finowfurt, Steinfurt 134,50 Euro 6. Friedhofshalle Groß Schönebeck 134,50 Euro 7. Friedhofshalle Klandorf 134,50 Euro 8. Friedhofshalle Lichterfelde 134,50 Euro 9. Friedhofshalle Schluft 28,50 Euro 10. Friedhofshalle Werbellin 134,50 Euro (5) Verwaltungsgebühren

1. Gebühr für die Genehmigung zum Aufstellen eines Grabsteines mit jährlicher Standsicherheitsprüfung / Errichtung einer Einfassung oder sonstigen baulichen Anlage 80,00 Euro 2. Gebühr für die Genehmigung von Einebnungen 72,00 Euro 3. Für Leistungen, die nicht in dieser Satzung aufgeführt sind, errech- net sich die zu zahlende Gebühr nach dem erbrachten Aufwand, der je angefangene halbe Stunde entsteht.

§ 6 Inkrafttreten

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schorfheide tritt am 01.04.2007 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzungen der Gemeinde Finowfurt für die Ortsteile Finowfurt, Eichhorst, Lichterfelde und Werbellin vom 13.12.2001, die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Altenhof vom 20.06.2001, die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Schönebeck (Schorfheide) vom 29.10.1997, die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Schönebeck (Schorfheide) vom 20.01.2000 sowie die 2.

Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Schönebeck (Schorfheide) vom 24.07.2003 außer Kraft.

Schorfheide, den 01.03.2007

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18

„Café Wildau“ im Ortsteil Eichhorst, Gemeindeteil Wildau

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide am 28.02.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für oben genannten VBP, dessen geplanter Geltungsbereich im Lageplan dargestellt ist, gefasst.

Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße in der Ortslage des Gemeindeteiles Wildau, im Süden an das Gelände der Kanuten vom Sportverein Stahl Finow e.V., im Osten an den Werbellinsee und im Norden an die Waldfläche (Flurstück 27) zwischen Werbellinsee und der Straße in Wildau.

Ziel dieser Planung ist die Wiedererrichtung des Café Wildau einschließlich eines Beherbergungshauses und weiterer Neben- anlagen und damit die Förderung der touristischen Entwicklung in diesem Bereich, entsprechend dem touristischen Nutzungskonzept für den Werbellinsee und der Dorfentwicklungsplanung des Ortsteiles Eichhorst.

Das Plangebiet wird als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Die Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.

Der Termin wird rechtzeitig im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schorfheide geändert.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 01.03.2007

UweSchoknecht Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat am 28.02.2007 die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schorfheide beschlossen.

Ich ordne hiermit an, dass die Satzung im Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide bekannt gemacht wird.

Schorfheide, den 01.03.2007

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Ge- meinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau

Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.650 Stück

(3)

Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 03/2007 vom 15. März Seite 3 Einladung zur frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zuge der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Café Wildau“

im Ortsteil Eichhorst, Gemeindeteil Wildau

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sitzung am 28.02.2007 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des BauGB für oben angeführten Bauleitplan in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

Die Bürgerversammlung findet am Dienstag, dem 17.04.2007 um 17.30 Uhr

im Beratungsraum (Zimmer 04) der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schorfheide, im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 in 16244 Schorfheide

statt.

Jedermann ist eingeladen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sich zu dieser Planung zu äußern und an der Erörterung zu beteiligen.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Schorfheide, 01.03.2007

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Finowfurt/Eichhorst

Hiermit laden wir zu unserer nächsten Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Finowfurt/Eichhorst am 13.04.2007 um 19.00 Uhr in den Speiseraum der Oberschule Finowfurt, Spechthausener Straße 1-3, ein.

Tagesordnung 1. Begrüßung

2. Kassenbericht per 31.03.2007 / Haushalt 2006/2007 3. Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung Kassenwart / Vorstand zum Haushaltsjahr 2006/2007

5. Haushalt 2007/2008 Beschluss zum Haushalt 6. Beschlussfassung zur Beendigung der rückwirkenden Auszahlung der Jagdpachten

7. Information zur Neuverpachtung / Beschluss 8. Informationen zum Jagdgeschehen / Erfüllung Abschussplan

9. Abschussplan 2007/2008 10. Sonstiges

Der Jagdvorstand

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Werbellin/Altenhof

Am 21.04.2007 findet die Jahreshauptversammlung der Jagd- genossenschaft Werbellin/Altenhof um 19.00 Uhr im Eiscafé Petzel im Ortsteil Werbellin statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorstandes

3. Bestätigung der letzten Vollversammlung 4. Bericht über den Finanzplan

5. Bestätigung des Haushaltsplanes und Auszahlung für das Jagdjahr 2006/2007

6. Entlastung des alten Vorstandes und Kassenführers 7. Diskussion

Happel

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Beschlüsse der 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde

Schorfheide vom 14.02.2007 Öffentlicher Teil

Beschlussvorlage: BA/0328/07

Stellungnahme der Gemeinde Schorfheide zum Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH ‚‘Errichtung und Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von Abfällen mit vorgeschalteter Gewerbeabfallbehandlungsanlage am Standort 16227 Ebers- walde’’

Beschluss:

1. Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Gemeinde Schorfheide zum Vorhaben „Errich- tung und Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von Abfällen mit vorgeschalteterGewerbeabfallbehandlungsanlage am Standort 16227 Eberswalde“, gerichtet an das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme dem Landesumweltamt Brandenburg, Regionalab- teilung Ost, fristgerecht zu übersenden.

Der Beschluss Nr. BA/0328/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0331/07

Stellungnahme der Gemeinde Schorfheide zum Vorhaben der Firma BBS services, Dr. Schmidt ’’Errichtung und Betrieb einer Kunststoff-Recyclinganlage in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt’’

Beschluss:

1. Der Hauptausschuss stimmt der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Gemeinde Schorfheide zum Vorhaben „Errich- tung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, auf die die Vor- schriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Anwendung finden, (Kunststoff-Recyclinganlage) in 16244 Schorf- heide, OT Finowfurt“, gerichtet an das Landesumweltamt Branden- burg, Regionalabteilung Ost, zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme dem Landesumweltamt Brandenburg, Regionalab- teilung Ost, fristgerecht zu übersenden.

Der Beschluss Nr. BA/0331/07 wurde einstimmig gefasst.

(4)

Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 03/2007 vom 15. März Nichtöffentlicher Teil

Beschlussvorlage: BA/0322/07 Grundstücksangelegenheit

Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Altenhof Flur 1 Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt, das Grundstück Gemarkung Altenhof Flur 1, Flurstück 177 mit einer Größe von 117 m² zu verkaufen.

Es wird beschlossen, dass der Käufer die Kosten für das Grundstücksgeschäft zu tragen hat.

Der Beschluss Nr. BA/0322/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0323/07 Grundstücksangelegenheit

Verkauf von Flächen im OT Lichterfelde Beschluss:

Die Gemeinde Schorfheide verkauft die Flurstücke 116, 119 und 121 in der Flur 7 der Gemarkung Lichterfelde mit einer Gesamt- größe von 17.184 m². Weiterhin wird eine Teilfläche von ca. 400 m² aus dem Flurstück 94 veräußert.

Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sowie die Vermessungs- und Fortführungskosten sind vom Käufer zu tragen.

Bei einer Flächendifferenz bei der Teilfläche aus dem Flurstück 94 wird ein Ausgleich vereinbart.

In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel einzuar- beiten.

Der Beschluss Nr. BA/0323/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschussvorlage: BA/0324/07

Grundstücksangelegenheit - Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Klandorf Flur 1

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt, das Grundstück Gemarkung Klandorf Flur 1, Flurstück 52 mit einer Größe von 213 m² zu verkaufen.

Es wird beschlossen, dass der Käufer die Kosten des Grund- stücksgeschäftes zu tragen hat.

Der Beschluss Nr. BA/0324/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0329/07 Grundstücksangelegenheit

Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Groß Schönebeck Flur 2

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt, das Grundstück Gemarkung Groß Schönebeck Flur 2, Flurstück 90 mit einer Größe von 172 m² zu verkaufen.

Kosten, die den Grundstückskaufvertrag betreffen, sind vom Erwerber zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0329/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0330/07 Grundstücksangelegenheit

Verkauf eines Grundstücks Gemarkung Groß Schönebeck Flur 13

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt, das Grundstück Gemarkung Groß Schönebeck Flur 13, Flurstück 34/2 mit einer Größe von 145 m² zu verkaufen.

Die Käufer haben die Kosten des Grundstücksgeschäftes zu tragen.

Der Beschluss Nr. BA/0330/07 wurde einstimmig gefasst.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Beschlüsse der 22. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide

vom 28.02.2007 Öffentlicher Teil

Beschlussvorlage: HA/0317/06

Wappen für die Gemeinde Schorfheide Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Nachentwurf 1 siehe Anlage.

Der Beschluss Nr. HA/0317/06 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: HA/0334/07

Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten (Aufhebung von Exklaven)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gebietsänderungsvertrag zur Neuzuordnung von Gebieten (Aufhebung von Exklaven).

Der Beschluss Nr. HA/0334/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0327/07

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 18 ‚‘Café Wildau’’ - Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

1. Der Beschluss Nr. GV-02/39/365 vom 03.07.2002 über die Einleitung eines Satzungsverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Wiedererrichtung Café Wildau“ wird auf- gehoben.

2. Für das in Anlage 3 gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Eichhorst Flur 2, Flurstücke 25 und 87 wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Café Wildau“

beschlossen. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße in der Ortslage des Gemeindeteiles Wildau, im Süden an das Gelände der Kanuten vom Sportverein Stahl Finow e.V., im Osten an den Werbellinsee und im Norden an die Waldfläche (Flurstück 27) zwischen Werbellinsee und der Straße in Wildau (siehe Anlage 2). Ziel dieser Planung ist die Wiedererrichtung des Café Wildau, einschließlich eines Beherbergungshauses und weiterer Nebenanlagen und damit die Förderung der touristischen Entwicklung in diesem Bereich, entsprechend dem touristischen Nutzungskonzept für den Werbellinsee und der Dorfent- wicklungsplanung des Ortsteiles Eichhorst. Das Plangebiet wird als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

3. Die Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger.

4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Bürger- versammlung durchgeführt. Der Termin wird rechtzeitig im Amts- blatt der Gemeinde bekannt gegeben.

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

6. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird der Flächen- nutzungsplan der Gemeinde Schorfheide geändert.

Der Beschluss Nr. BA/0327/07 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: KA/0333/07 Friedhofsgebührensatzung Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Friedhofsgebühren- satzung der Gemeinde Schorfheide.

Der Beschluss Nr. KA/0333/07 wurde mehrheitlich gefasst, mit einem Ausschließungsgrund nach § 28 GO. Die Abstimmung erfolgte namentlich.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

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