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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.03, Heft 08

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

3. Jahrgang Schorfheide, den 17.08.2006 Nummer 08/2006

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch im Zuge der Aufstellung

des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 17 „Laska/Brendel“ im Ortsteil Lichterfelde Seite 1 Satzung der Gemeinde Schorfheide über die Aufhebung der „Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt,

Ortsteil Lichterfelde“ Seite 1

Satzung der Gemeinde Schorfheide über die Aufhebung der „Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt“ Seite 2

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Gewässerunterhaltungsarbeiten durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ Seite 2 Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lichterfelde Seite 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zuge der Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 17 “Laska/Brendel“ im Ortsteil Lichterfelde

Die nachfolgende Satzung wurde mit Schreiben vom 11.05.2006 dem Landrat des Landkreises Barnim als Sonderaufsichtsbehörde gemäß

§ 81 Absatz 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) angezeigt, der Landrat hat mit Schreiben vom 18.07.2006, Aktenzeichen 61/G-19/06, bestätigt, dass eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.

Satzung der Gemeinde Schorfheide über die Aufhebung der „Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt, Ortsteil Lichterfelde“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat gemäß § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S.

210) in Verbindung mit § 81 Absatz 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2005 (GVBl. I S. 267) auf ihrer Sitzung am 26.04.2006 die nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1- Die am 24.11.1998 rechtswirksam gewordene „Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt, Ortsteil Lichterfelde“ vom 29.09.1998 wird aufgehoben.

§ 2- Diese Satzung wird gemäß § 5 Absatz 5 GO mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Satzung über die Aufhebung der „Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt,Ortsteil Lichterfelde“ wird hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die Satzung ab diesem Tag im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Erzbergerplatz 1, während der Sprechzeiten Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr sowie Freitag 09.00 – 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Schorfheide, 28.07.2006

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sitzung am 14.09.2005 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach

§ 3 Abs. 1 Satz 1 des BauGB für oben angeführten Bauleitplan in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

Die Bürgerversammlung findet am Montag, dem 04.09.2006 um 18.00 Uhr im Neubau der Grundschule (Containeranbau) im Ortsteil Lichterfelde, Oderberger Straße 36-38 in 16244 Schorfheide statt.

Jedermann ist eingeladen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sich zu dieser Planung zu äußern und an der Erörterung zu beteiligen.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Schorfheide, 24.07.2006

Uwe Schoknecht Bürgermeister

(2)

Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 08/2006 vom 17. August

SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Die nachfolgende Satzung wurde mit Schreiben vom 11.05.2006 dem Landrat des Landkreises Barnim als Sonderaufsichtsbehörde gemäß

§ 81 Absatz 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) angezeigt, der Landrat hat mit Schreiben vom 18.07.2006, Aktenzeichen 61/G-17/06, bestätigt, dass eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.

Satzung der Gemeinde Schorfheide über die Aufhebung der

„Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat gemäß § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S.

210) in Verbindung mit § 81 Absatz 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2005 (GVBl. I S. 267) auf ihrer Sitzung am 26.04.2006 die nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1- Die am 23.01.1996 rechtswirksam gewordene „Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt“ vom 11.09.1995 wird aufgehoben.

§ 2- Diese Satzung wird gemäß § 5 Absatz 5 GO mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Satzung über die Aufhebung der „Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt“ wird hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die Satzung einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Erzbergerplatz 1, während der Sprechzeiten Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr sowie Freitag 09.00 - 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Schorfheide, 28.07.2006

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Licherfelde

Sehr geehrte Jagdgenossinnen, sehr geehrte Jagdgenossen,

die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lichterfelde findet am Freitag, dem 25. August 2006 um 16.00 Uhr im ehemaligen Ordnungsamt der Gemeinde Schorfheide statt.

Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind dazu herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung

4. Information zur Ausschreibung des Jagdbogen Nord 5. Beschuss zur Neuverpachtung des Jagdbogen Nord 6. Sonstiges

Jagdvorstand der

Jagdgenossenschaft Lichterfelde

Gewässerunterhaltungsarbeiten

Der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ gibt bekannt, dass in der Zeit von August 2006 bis Februar 2007 an nachstehenden Ge- wässern in der Gemeinde Schorfheide Gewässerunterhaltungsar- beiten durchgeführt werden:

Gewässername Gewässer-Nr.

Finowfurter Hauptgraben und Binnengräben 1 007 00

Schrottplatzgraben 1 007 06

Lichterfelder Hauptgraben und Binnengräben 2 018 00

Wiesengräben Eichhorst 3 119 03

Binnengraben Finowfurt 3 120 01

Graben Walzwerkstraße Finowfurt 3 120 03 Binnengraben parallel Finowkanal 3 120 13 Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten handelt es sich vorwiegend um Mäharbeiten an Böschungen und Gewässersohle. Größtenteils werden die Arbeiten mit Maschinen ausgeführt. Dabei wird vorüber- gehend ein Randstreifen in einer Breite bis zu fünf Metern bean- sprucht.

Das Mähgut wird im Abstand von ca. 0,60 m von der Böschungsob- erkante abgelegt.

Im Zeitraum von Oktober 2006 bis Februar 2007 wird das Mähgut gemulcht.

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten nicht zu behindern, sind alle Gewässeranlieger aufgefordert, Hindernisse wie beispielsweise Koppelzäune, die eine maschinelle Gewässerunterhaltung beeinträchtigen, aus dem Uferrand- streifen vorübergehend zu entfernen.

Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter des Wasser- und Bodenverbandes oder durch vom Verband beauftragte Firmen durchgeführt.

Bei Fragen zum Ablauf der Arbeiten wenden Sie sich bitte an den:

Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“

Rüdnitzer Chaussee 42 16321 Bernau bei Berlin Tel.-Nr.: (0 33 38) 82 66

Holtrup

Geschäftsführerin

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.850 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorf- heide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Ge- meinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt.

Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Ge- meinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint mo- natlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

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