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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.05, Heft 05

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

5. Jahrgang Schorfheide, den 10.05.2008 Nummer 05 / 2008 InhAlt deS AmStblAtteS

Öffentliche bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 18 „Café Wildau“

im Ortsteil Eichhorst, Gemeindeteil Wildau gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 41 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB Seite 1 Öffentliche Auslegung des erneut geänderten Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 5 „Böhmerheide“

im Ortsteil Böhmerheide gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Seite 2 Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Seite 2 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 17 A „Laska“

im Ortsteil Lichterfelde gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Seite 4

Öffentliche bekanntmachungen

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide in der Sitzung am 28.04.2008 unter Beschluss-Nr. BA/0468/08 gebilligte und zur Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des VBP Nr. 18 „Café Wildau“ liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den unten aufgeführten vorliegenden we- sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, welche die Be- lange des Naturschutzes einschließlich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege betreffen,

vom 19.05.2008 bis einschließlich 02.06.2008 zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten Montag - Donnerstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, Dienstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr sowie Freitag 0800 - 1200 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 öffentlich aus.

Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten

(Dienstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr, Donnerstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, sowie

Freitag 0900 - 1200 Uhr)

zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorfheide im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab- gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu fol- genden Themen, die infolge der Planung zu erwarten sind, vor:

- Eingriffe in Natur und Landschaft,

- Eingriffe in Schutzgebiete des Natur- und Landschaftsschut- zes sowie in europäische Schutzgebiete.

Der Entwurf der Planzeichnung sowie die Begründung mit Um- weltbericht können in dieser Zeit zusätzlich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide www.gemeinde-schorfheide.

barnim.de unter Aktuelles/Schlagzeilen angesehen werden.

Die Stellungnahmen liegen ausschließlich im Bauamt der Ge- meindeverwaltung aus.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 29.04.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

bekanntmachung der Gemeinde Schorfheide

Öffentliche Auslegung des geänderten entwurfes des Vorhabenbezogenen bebauungsplanes (VbP) nr. 18 „Café Wildau“ im Ortsteil eichhorst, Gemeindeteil Wildau

gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 41 Absatz 3 baugesetzbuch (bauGb)

(2)

Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 05/2008 vom 10. Mai Seite 2

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg infor¬miert die Öffentlichkeit gemäß § 7 der Gemein- samen Raumordnungsverfahrensverordnung über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Vorhaben

“380-kV-Freileitung bertikow – neuenhagen (Uckermark-leitung)“.

Im Verfahren wurden die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Be- lange, von Bürgern sowie von Interessengemeinschaften/Verbänden bearbeitet und berücksichtigt.

Im Ergebnis des ROV wird grundsätzlich festgestellt, dass alle zu be- wertenden Varianten mit Konflikten bezüglich der Vereinbarkeit mit den

Erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Um- welt verbunden sind.

Von wesentlicher Bedeutung für die Ermittlung und Benennung einer oder mehrerer Vorzugsvarianten waren insbesondere die sehr unter- schiedlichen Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Sachgebiete der Raumordnung Freiraum, Forstwirtschaft, Erholung und Touris- mus sowie auf das Schutzgut Landschaft. Auf deren Funktionen und Schutzziele abstellend, sind die Varianten 3 und 2 - und zwar in dieser Reihenfolge -, unter Festsetzung von entsprechenden Maßgaben, am ehesten geeignet, eine bedingte Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung herzustellen.

bekanntmachung des ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des landes brandenburg

Der mit Beschluss BA/0469/08 vom 28.04.2008 erneut geän- derte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5

„Böhmerheide“ liegt mit Begründung einschließlich Umweltbe- richt und den unten aufgeführten vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, welche die Belange des Naturschutzes einschließlich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege betreffen,

vom 19.05.2008 bis einschließlich 02.06.2008 zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten Montag - Donnerstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, Dienstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr sowie Freitag 0800 - 1200 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 öffentlich aus.

Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten

(Dienstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr, Donnerstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, sowie Freitag 0900 - 1200 Uhr)

zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorfheide im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide ab-gegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab- gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu fol- genden Themen vor:

• Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin

Hinweis auf Biotopverbund für an Wasser gebundene Tier- arten wie Biber und Fischotter

• Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde

inhaltliche Anregungen zu Pflanzmaßnahmen und zum Aus- gleich des Trockenrasens, der Ausgleich geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft ist nachzuweisen.

Der geänderte Entwurf der Planzeichnung sowie die Begrün- dung mit Umweltbericht können in dieser Zeit zusätzlich im In- ternet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide

www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlag- zeilen angesehen werden. Die Stellung-nahmen liegen aus- schließlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung aus.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 29.04.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

bekanntmachung der Gemeinde Schorfheide

Öffentliche Auslegung des erneut geänderten entwurfes der 1. Änderung des bebauungsplanes (bbP) nr. 5 „böhmerheide“ im Ortsteil böhmerheide

gemäß § 3 Absatz 2 i.V.m. § 4a Absatz 3 baugesetzbuch (bauGb)

(3)

Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 05/2008 vom 10. Mai Seite 3

Den Vorzug aus landesplanerischer Sicht erhält dennoch die Varian- te 3, bestehend aus den Trassenabschnitten A, D, G, F und C (sh.

a. Karte). Zum Einen, weil ihre Auswirkungen auf die vorgenannten Raumbelange und Schutzgüter durch die sehr hohe Bündelung mit im Raum bereits vorhandenen Infrastrukturtrassen nach sich zieht. Zum Anderen, weil sie gleichfalls die Option zur späteren möglichst kon- fliktarmen und effektiven Einbindung des Umspannwerkes Vierraden bereits umfassend berücksichtigt.

Für die Variante 2, bestehend aus den trassenabschnitten A, d, e, F und G, kann ebenfalls eine bedingte Vereinbarkeit mit den erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Umwelt festgestellt werden. Das bestehende Konfliktpotenzial mit den erfordernissen der Raumordnung ist bei dieser Variante ins- gesamt jedoch geringfügig höher als bei Variante 3.

Für die Variante 1, bestehend aus den Trassenabschnitten A, B und C, wird aufgrund der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die beiden Sachgebiete der Raumordnung Freiraum und Forstwirt- schaft sowie auf das Schutzgut Landschaft und die betroffenen NA- TURA 2000-Gebiete, mit Verweis auf

das bestehende naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsgebot sowie die hier wesentlich günstigeren Alternativ-varianten 2 und 3, Unverein- barkeit festgestellt.

Aus der Gesamtsicht der raumordneri- schen und der Mehrzahl der Umwelt- belange ist vorzugsweise die Variante 3 vor Variante 2 der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Wird in den ver- tiefenden Untersuchungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen im anschlie- ßenden Planfeststellungsverfahren jedoch festgestellt, das Variante 3 mit den Schutz- und Erhaltungszielen der von ihr berührten SPA-Gebiete (im Ab- schnitt G) soweit kollidiert, dass eine Unvereinbar- bzw. Unzulässigkeit vor- liegt, kann das Vorhaben dann auch über Variante 2 realisiert werden.

Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststel- lungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfest- stellungsverfahrens ist die Abarbeitung der im Raumordnungsverfahren erteil- ten Maßgaben nachzuweisen.

die landesplanerische beurteilung zum Vorhaben “380-kV-Freileitung bertikow – neuenhagen (Ucker- mark-leitung)“ kann ab sofort wie folgt eingesehen werden:

im landkreis barnim

Strukturentwicklungsamt (Paul-Wunderlich-Haus, Haus D), Am Markt 1, 16225 Eberswalde

zu den Sprechzeiten

Mo., Mi., Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Di. 9.00 - 18.00 Uhr

Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schorfheide Beratungsraum (Zi. 04), Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide (OT Finowfurt) zu den Dienstzeiten

Mo., Mi., Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsicht in die landesplanerische Beurteilung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, Referat GL 6, Müllroser Chaussee 50, in 15236 Frankfurt (Oder) während der allgemeinen Dienstzeit zu nehmen.

(4)

Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 05/2008 vom 10. Mai Seite 4

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu fol- genden Themen vor:

• Landkreis Barnim, Untere Naturschutzbehörde

Abweichung zwischen dem Inhalt des Landschaftsplanes und dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Aus- gleich geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach- zuweisen

• Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde

Aussagen zum Schutzgut Wasser sind nicht ausreichend.

Der geänderte Entwurf der Planzeichnung sowie die Begrün- dung mit Umweltbericht können in dieser Zeit zusätzlich im In- ternet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide

www.gemeinde-schorfheide.barnim.de unter Aktuelles/Schlag- zeilen angesehen werden. Die Stellung-nahmen liegen aus- schließlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung aus.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 29.04.2008

Uwe Schoknecht Bürgermeister

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Redakteur: Mirko Seiffert • Telefon: 03335/45 34 15

e-mail: m.seiffert.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank • Auflage: 4.650 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorf- heide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprech- zeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

Der unter Beschluss-Nr. BA/0470/08 am 28.04.2008 beschlos- sene Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.

17 A „Laska““ liegt mit Begründung einschließlich Umweltbe- richt und den unten aufgeführten vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, welche die Belange des Naturschutzes einschließlich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege betreffen,

vom 19.05.2008 bis einschließlich 18.06.2008 zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten Montag - Donnerstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, Dienstag 0800 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr sowie Freitag 0800 - 1200 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 öffentlich aus.

Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten

(Dienstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1800 Uhr, Donnerstag 0900 - 1200 Uhr und 1300 - 1600 Uhr, sowie Freitag 0900 - 1200 Uhr)

zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorfheide im Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der

bekanntmachung der Gemeinde Schorfheide

Öffentliche Auslegung des entwurfes des Vorhabenenbezogenen bebauungsplanes (VbP) nr. 17 A „laska“

im Ortsteil lichterfelde gemäß § 3 Absatz 2 baugesetzbuch (bauGb)

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