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RS-111121-NAD-Sonderzahlung-zeitliches-Engagement

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717 KVB 80684 München

An alle

Notärzte in Bayern

- Veröffentlichung im Internet -

Vorstand

Ansprechpartner: Guido Zdrenka Telefon: 089 57093-8888 Fax: 089 57093-8953 Guido.Zdrenka@kvb.de Unser Zeichen: nd-zdrengu 21.11.2011

Notarztdienst

- Strukturelle Verbesserungen für unterversorgte Gebiete:

Sonderzahlung für besonderes zeitliches Engagement

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

neben der Anfahrtspauschale und dem Feiertagszuschlag haben wir uns mit den Bera- tern aus Ihren Reihen auf eine dritte Maßnahme zur Förderung des Notarztdienstes „in der Fläche“ verständigt:

Jeder Notarzt, der im Status „Freizeit“ im Halbjahr mindestens 125 Dienststunden an einem oder aufsummiert mehreren Notarztstandorten mit jährlich weniger als 1.200 Einsätzen und ohne Interessentenliste erbringt, erhält eine Sonderzahlung.

Die Sonderzahlung ist in Abhängigkeit von den erbrachten Dienststunden gestaffelt und beträgt 500 €, 1000 € oder 1500 €.

Den Zuschlag werden wir auf der Grundlage der Dienstpläne berechnen. Er wird im Ho- norarbescheid ausgewiesen.

Wie wir Sie bereits informiert haben, sind diese Maßnahmen zunächst beschränkt auf in 2011 geleistete Dienste. Um diese oder aber auch andere zielgerichtete Fördermaß- nahmen im kommenden Jahr fortführen zu können, bedarf es entsprechender Mittel, für die wir uns nachdrücklich einsetzen. Hierfür ist jedoch auch der Nachweis einer deutli-

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Seite 2

zum Schreiben vom 21.11.2011

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

chen Verbesserung der derzeitigen, in der Fläche teils unbefriedigenden Besetzungssi- tuation wichtig, um den positiven Effekt derartiger Fördermaßnahmen nachweisen zu können.

Wir zählen auf Sie und Ihr Engagement für den Notarztdienst in Bayern!

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

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