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Prokon-Pleite: Das Spiel ist aus!Ökologisch investieren und dabei auch noch 8 % Rendi-te erwirtschaften –

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 3/2014 24. Januar 2014

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Prokon-Pleite: Das Spiel ist aus!

Ökologisch investieren und dabei auch noch 8 % Rendi- te erwirtschaften – klingt gut. Besonders in Zeiten nied- riger Zinsen. Damit warb Windkraftbetreiber Prokon und sammelte erfolgreich Geld ein: Rund 75.000 Klein- anleger gaben Prokon 1,4 Milliarden Euro, bekamen dafür gut verzinste Genussrechtsscheine. Meist gaben sich die Anleger mit regelmäßigen Zinszahlungen zu- frieden, ohne zu wissen, was Prokon mit dem Geld eigentlich macht und wie es um die Firma steht.

Leider setzten sie wohl auf das schwarze Schaf des grünen Zukunftsmarktes. Denn bei Prokon stimmte die Kasse nicht. Die Einnahmen reichten in den letzten Jahren nicht, um Zinsverpflichtungen zu finanzieren (siehe Abbildung). Folge: Zinsversprechen mussten durch neue Schulden finanziert werden. Dieses System brach endgültig zusammen, als die ersten Nachrichten über Prokons Finanzlage bekannt wurden und eine regelrechte Anlegerflucht einsetzte. Der Windkraftbe- treiber setzte den eigenen Anlegern die Pistole auf die Brust: Eine Insolvenz sei nicht auszuschließen, sollten die Anleger ihr Kapital weiterhin abziehen.

Nun ist die Pleite amtlich. Das Spiel ist aus! Prokon hat Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 1.300 Arbeits- plätze. Hier muss alles getan werden, damit die Be- schäftigten nicht für das Missmanagement der Prokon- Führung bezahlen müssen. Doch auch die Kleinanleger trifft es besonders hart: Ihre „Genussrechte“ können im Insolvenzfall allen anderen Forderungen gegenüber nachrangig gestellt werden. Sogar ein Totalverlust des eingesetzten Geldes ist möglich.

Die Prokon-Pleite wird wieder Debatten über wirksame Regulierung der Finanzmärkte, Verbraucherschutz und Aufsicht auslösen. Denn viele fragen sich, warum Ban- ken oder Firmen wie Prokon im sechsten Jahr nach der Lehman-Pleite immer noch mit aggressiven Werbekam-

pagnen in jeder U- und S-Bahn Kleinsparern 6 % bis 8 % Rendite versprechen, obwohl offensichtlich ist, dass ein solches Versprechen nicht einzulösen ist? Wa- rum dürfen riskante und irreführende Finanzprodukte weiter an ahnungslose Verbraucher verkauft werden?

Warum gibt es noch keinen Finanz-TÜV, der die gefähr- lichen Finanzprodukte aussortiert, bevor sie auf den Markt kommen? Und wo war die Finanzaufsicht?

Es ist wichtig, dass diese Fragen gestellt und endlich beantwortet werden. Kleinanleger können vor gefährli- chen Geschäftspraktiken nur durch eine strikte Regulie- rung auch des „Grauen Kapitalmarktes“ geschützt werden. Dazu gehört auch der Aufbau einer einheitli- chen Finanzaufsicht: Die Zersplitterung zwischen BaFin, Bundesbank und Gewerbeämtern (zuständig für „Grau- en Kapitalmarkt“) muss beendet werden. Auch nach einer möglichen Zulassung von Finanzprodukten muss die Aufsicht in Zukunft weiterhin kontinuierlich prüfen.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wird den Verbrau- cherzentralen eine Wächterrolle am Finanzmarkt zuge- dacht. Sie muss zügig umgesetzt werden. Nicht zuletzt müssen die Beschäftigten in den Banken vom Vertriebs- und Verkaufsdruck befreit werden, damit künftig Quali- tät und Sicherheit von Finanzprodukten im Mittelpunkt stehen und nicht die Rendite von Finanzinstituten.

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