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Interpellation Jürg Sollberger betreffend verschiedene Tempo-limiten auf Riehener Strassen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 29. Januar 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma 2587 18-22.640.02

Interpellation Jürg Sollberger betreffend verschiedene Tempo- limiten auf Riehener Strassen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Für das Festlegen der Temporegime auf Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig.

Auf Gemeindestrassen werden Verkehrsanordnungen mit entsprechender formeller Genehmigung durch das kantonale Amt für Mobilität und den Dienst für Verkehrssi- cherheit durch die Verwaltung erlassen. Dabei gilt es die übergeordnete Gesetzge- bung zu beachten, insbesondere die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen. Die Signalisationsverordnung des Bundes kennt innerorts nur die Geschwindigkeitsregime 30 km/h und 50 km/h, weshalb schweizweit immer weniger Tempo-40-Zonen anzutreffen sind.

Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Achse Eglisee – Lörrach wurde das Tem- polimit durch den Kanton einzig im Abschnitt Lörracherstrasse angepasst. Weiter wur- de im vergangenen Jahr das Tempolimit im Bereich Einmündung Gotenstrasse bzw.

Niederholzstrasse auf der Rauracherstrasse zu Schulzeiten ebenfalls durch den Kan- ton herabgesetzt. Durch die Umsetzung von Begegnungszonen wurde durch die Ge- meinde das Tempolimit in einigen Quartierstrassen von 30 km/h auf 20 km/h herabge- setzt.

Der Gemeinderat hat im Herbst 2019 aufgrund des Anzugs Andreas Zappalà betref- fend Riehener Verkehrsnetz den Projektauftrag zur Ausarbeitung des Gesamtver- kehrskonzepts Riehen 2025 gesprochen. Derzeit erfolgt die Vergabe des Auftrags zur Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts an ein Planungsbüro. Ein wichtiges Thema im Gesamtverkehrskonzept wird sein, welche Geschwindigkeiten auf welchen Stras- sen gelten sollen. Dabei gilt es, Riehen als zusammenhängenden Verkehrsraum zu verstehen. Zur Beantwortung einzelner Fragen muss daher die Bearbeitung des Auf- trags abgewartet werden.

Die einzelnen Fragen können daher wie folgt beantwortet werden:

1. Teilt er die Ansicht des Interpellanten hinsichtlich der unbefriedigenden, häufig wechselnden Tempolimiten?

Grundsätzlich müssen die Tempolimiten den örtlichen Verhältnissen entsprechen. In engeren Verhältnissen in Ortszentren mit vielen angrenzenden Nutzungen, Strassen- wechsel durch Fussgängerverkehr, Strasseneinmündungen oder mit Längsparkplät- zen sind tiefere Tempos sinnvoll, auf freieren Strecken eher höhere. Im Rahmen des

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Seite 2 Gesamtverkehrskonzepts wird aufgezeigt, wo die bestehenden Tempolimiten in Rie- hen zweckmässig sind und wo allenfalls nicht.

2. Wenn auf obgenannten Strassen durchgehend Tempo 40 gelten würde, wäre das für alle Strassenbenutzer nicht viel einfacher?

In die Betrachtung gilt es nebst der Nutzerfreundlichkeit für Verkehrsteilnehmende des motorisierten Verkehrs weitere Aspekte einfliessen zu lassen wie zum Beispiel Nut- zungen im Umfeld, Querungsbedürfnisse des Langsamverkehrs oder Verkehrssicher- heitsaspekte.

3. Ist nicht davon auszugehen, dass mit einer einheitlichen Tempolimite diese eher eingehalten würde, somit die Verkehrssicherheit erhöht und der Verkehrsfluss verstetigt würde?

Ob ein Tempolimit eingehalten wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Tempolimiten sollten idealerweise auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt sein, so- dass die Verkehrsteilnehmenden automatisch die entsprechende Geschwindigkeit wählen. Die Gestaltung der Strassen, beispielsweise die Strassenbreite, sollte mit dem Tempolimit übereinstimmen. Die Verkehrssicherheit ist grundsätzlich bei tieferen Tempos höher, die Lärmbelastung für angrenzende Wohnliegenschaften tiefer.

Der Verkehrsfluss ist von verschiedensten Faktoren wie Tram-, Bushaltestellen oder Knotenregime abhängig und kann nur bedingt über die erlaubte Höchstgeschwindig- keit gesteuert werden. Eine entsprechende Untersuchung wird Teil des Gesamtver- kehrskonzepts sein.

4. Ist der Gemeinderat bereit, sich bei der Kantonalen Verwaltung dahingehend ein- zusetzen, dass die Tempolimiten einheitlicher ausgestaltet werden?

Der Gemeinderat hat sich bereits dafür eingesetzt, dass derzeit keine weiteren Tem- poveränderungen auf Kantonsstrassen vorgenommen werden. Es sollen die Ergeb- nisse des Gesamtverkehrskonzepts abgewartet werden.

Das Gesamtverkehrskonzept wird eine Analyse, einen konzeptionellen Teil sowie Massnahmen beinhalten. Bevor die Massnahmen zur Umsetzung des Konzepts erar- beitet werden, wird der Einwohnerrat einbezogen. Dies voraussichtlich im Sommer 2020.

Riehen, 28. Januar 2020

Gemeinderat Riehen

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