Sitzung des Einwohnerrats vom 30. Oktober 2013
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Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.759.02
Interpellation Jürg Sollberger betreffend ungenügender Grundwasserschutz an der Zollfreistrasse
Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:
Der Schutz der Trinkwasserversorgung hat für den Gemeinderat einen hohen Stellen- wert. Es sollte alles was möglich ist unternommen werden, damit dieser Schutz ge- währleistet werden kann.
Die Zuständigkeiten für den Schutz des Trinkwassers - auch für das Trinkwasser der Gemeinde Riehen - liegt beim Kanton Basel-Stadt. Der Kanton ist also verpflichtet, die Sicherheit der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:
1. Die Entwässerung von Verkehrswegen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Ist der Betrieb der Zollfreien Strasse rechtens, entspricht die Entwässerung in einem Grundwasserschutzgebiet den gesetzlichen Anforderungen?
Der in der Interpellation angesprochene Strassenabschnitt befindet sich auf deut- schem Hoheitsgebiet. Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 sind keine Schutzmassnahmen gegenüber dem Trinkwasserschutzgebiet vorgesehen. Die Strasse entspricht also den damaligen Anforderungen nach deutschem Recht.
2. Ist der Gemeinderat informiert über die 2011 in Aussicht gestellten Gespräche mit den deutschen Behörden? Wie stellen die deutschen Behörden ihr Versprechen sicher, dass sie den Trinkwasserschutz zu gewährleisten? Bis wann wird auch dieses Teilstück der Strasse ebenso abgesichert wie der neu erstellte Teil? Wann wird die Strasse professionell entwässert und wann wird der Anschluss an die Kanalisation gebaut?
Der Gemeinderat ist über die Gespräche aus dem Jahr 2011 des Kantons mit den deutschen Behörden informiert. Obwohl die zuständigen kantonalen Behörden explizit auf das Gefahrenpotenzial hingewiesen haben, gab es vom Regierungspräsidium Freiburg abschlägigen Bescheid. Unter anderem hatte das deutsche Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in einer hydrologischen Stellungnahme festgestellt, dass eine Beeinflussung der IWB-Grundwasserfassungen im besagten Strassenab- schnitt direkt nicht gegeben sei.
Seite 2 Eine Überprüfung dieser Aussage durch die kantonalen Stellen (Amt für Umwelt und Energie, Industrielle Werke Basel und Angewandte Umweltgeologie der Universität Basel) hat ergeben, dass bei einem Schadenereignis in einem Strassenabschnitt von 50 - 100 Meter verschmutztes Grundwasser in den Zustrombereich der Brunnen der IWB gelangen könne. Allerdings würde dieses verschmutzte Grundwasser erst nach mehreren Tagen die Trinkwasserfassungen erreichen. Als Sofortmassnahme könnte deshalb das verseuchte Erdreich abgetragen und der Grundwasserbrunnen abgestellt werden. Ein Alarmplan wurde von den deutschen Behörden in Zusammenarbeit mit dem AUE und den IWB erarbeitet und ist seit dem 4. Oktober 2013 in Kraft.
Das Regierungspräsidium Freiburg sieht aufgrund der genannten Abklärungen keine Notwendigkeit, das auf deutschem Gebiet liegende Teilstück der Strasse entlang der Staatsgrenze CH-D im Bereich der Weilmatten zusätzlich abzusichern bzw. einen An- schluss an die Kanalisation zu erstellen. Vor diesem Hintergrund stellt der Alarmplan zumindest sicher, dass bei einem Unfallereignis sowohl das AUE als auch die IWB umgehend informiert werden und Schutzmassnahmen einleiten können. Zwar sei eine gewisse Gefährdung weiterhin vorhanden, das Risiko ist jedoch aus Sicht des AUE und der IWB beherrschbar.
3. Das ungesicherte Wegstück stellt ja auch für die Gemeinde Weil am Rhein eine Gefährdung dar. In welcher Art bemüht sich diese um eine Sanierung?
Rechts der Wiese befindet sich auf deutschem Hoheitsgebiet ebenfalls ein Trinkwas- serschutzgebiet. Die Zollfreie Strasse durchquert dieses Schutzgebiet am nördlichen Rand. Ob für dieses Trinkwasserschutzgebiet eine Gefährdung durch die Zollfreie Strasse ausgeht, ist dem Gemeinderat nicht bekannt. Zuständig für die Trinkwasser- gewinnung ist der Wasserverband Südliches Markgräflerland. Der Verband wurde über die Ergebnisse der genannten Grundwassermodellierung informiert. Der Wasser- verband wird nun beim Regierungspräsidium Freiburg vorstellig und die potenzielle Gefährdung aus Sicht der Gemeinde Weil am Rhein ansprechen.
4. Das kleinste Entgegenkommen wäre zumindest ein Transportverbot für wasserge- fährdende Stoffe auf dieser Strasse. Der Regierungsrat hat 2011 offenbar darauf gedrängt, dass das Regierungspräsidium Freiburg i. Br. ein Transportverbot für wassergefährdende Stoffe erlasse. Ist dem Gemeinderat bekannt, wie auf dieses Begehren reagiert wurde?
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Vorstössen des Kantons und den Antworten des Regierungspräsidiums. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation Nr. 99 von Annemarie Pfeifer im Jahr 2011 an den Regierungsrat dargelegt, sind die deutschen Behörden nicht bereit bzw. sehen keine Notwendigkeit, ein Transportverbot für was-
Seite 3 sergefährdende Stoffe auf der Zollfreien Strasse einzuführen. Die rechtlichen Mittel, dieses Transportverbot durchzusetzen, fehlen.
5. Gedenkt sich der Gemeinderat energisch dafür einzusetzen, dass dem Grund- wasserschutz auch entlang dieser Strasse Nachachtung verschafft wird?
Der Gemeinderat wird beim Kanton fordern, dass geprüft wird, inwieweit zusätzliche Schutzmassnahmen (z.B. Leitplanken) im betroffenen Gefahrenbereich der B317 rea- lisiert werden könnten.
Riehen, 29. Oktober 2013
Gemeinderat Riehen