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Interpellation Roland Lötscher betreffend Leistungstests an den Riehener Schulen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. September 2013

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.754.02

Interpellation Roland Lötscher betreffend Leistungstests an den Riehener Schulen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

In den vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz werden ab 2013/14 kom- petenzorientierte Leistungstests eingeführt. Damit erfüllen die vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn die HarmoS-Vorgaben, Leistungsmes- sungen zur individuellen Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler einzufüh- ren.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie stellt sich der Gemeinderat zu den genannten Leistungschecks? Welche Nut- zen und Gefahren sieht er? Wie viel kostet er pro Kind?

Der Gemeinderat stellt sich positiv zu den Leistungschecks. Er erachtet sie als Chan- ce für die individuelle Förderung eines Schulkindes. Die Leistungschecks sind stan- dardisierte Erhebungen im Bildungsraum Nordwestschweiz und werden von einem unabhängigen Institut in Zürich durchgeführt. Dadurch erhält eine Lehrperson Resulta- te über die Leistung der einzelnen Kinder der eigenen Klasse. Die Beurteilungen durch die Lehrpersonen werden somit durch die Informationen der Checks aufschlussreich ergänzt. Die Leistungschecks selber geben wichtige Anhaltspunkte für die Förderung und die weitere Unterrichtsplanung im Sinne einer Aussensicht und allgemeinen Ori- entierung. Sie sind nicht promotions- und selektionswirksam. Sie haben keinen Ein- fluss auf den Lernbericht und die Noten.

Die Resultate der Checks bieten Orientierung und Steuerungswissen auch für die Schulleitungen. Diese erhalten die Resultate der Klassen ihrer Schule, und damit Steuerungswissen für die Schule, z.B. für die Weiterbildung der Lehrpersonen. Die Leitung Gemeindeschulen erhält ihrerseits die Resultate der Schulen, und damit Steu- erungswissen z.B. für den Einsatz der Ressourcen.

Wie nachstehend zu Frage 2 noch ausgeführt wird, legen klare Richtlinien den Um- gang mit den Daten fest und gewähren den notwendigen Datenschutz. Damit soll ein Ranking unter den Schulen verhindert werden.

Zu den Kosten lässt sich Folgendes sagen: Die Kosten werden voll durch den Kanton getragen. In Basel-Stadt rechnet man für die Checks mit Kosten von rund 17 Franken pro Schülerin oder Schüler.

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Seite 2 2. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Gemeinderat die Veröffentlichung von Check-Daten und damit die Erstellung von Schulranglisten zu verhindern? Gelten die dazu erlassenen Richtlinien des Erziehungsdepartements BS vom 9. April 2013 auch für die Riehener Schulen?

Der Gesetzgeber hat in § 57c des Schulgesetzes geregelt, dass die Ergebnisse der Leistungstests gegenüber der Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form bekannt ge- macht werden dürfen. Dies bedeutet, dass weder die Schulen oder die Klassen noch die Schülerinnen und Schüler im Bericht erwähnt werden dürfen. Die Gesamtergeb- nisse dienen somit lediglich zur statistischen Auswertungen. Es dürfen damit keine Rankings der Schulstandorte veröffentlicht werden.

Für die Gemeindeschulen gelten nicht die Richtlinien des Erziehungsdepartements, sondern eigene Richtlinien der Gemeindeschulen. Diese wurden gestützt auf das Schulgesetz erlassen und am 24. Juli 2013 vom Schulausschuss Bettingen / Riehen genehmigt. Die ausführlichen Richtlinien regeln,

- wie die Checks in den Gemeindeschulen im Rahmen des vierkantonalen Projekts erfolgen,

- wer Zugriff auf die Daten hat,

- in welcher Form die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt, - wie das Einsichtsrecht der Eltern gewährt wird und

- wie lange die Aufbewahrungsfrist für die Testergebnisse und die Testhefte dauert.

In den Richtlinien wird der Grundsatz, dass keine Rankings der Schulstandorte veröf- fentlicht werden dürfen, nochmals deutlich festgehalten.

Bei der Erarbeitung der Richtlinien wurden die Vorgaben des vierkantonalen Projekts sowie des kantonalen Informations- und Datenschutzgesetzes beachtet. Es erfolgte zudem eine Vorabkontrolle durch den kantonalen Datenschutzbeauftragten.

3. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn ein Gericht das Öffentlichkeitsprinzip hö- her gewichtet als datenschutzrechtliche Bestimmungen und somit die Veröffentli- chung solcher Daten erzwungen wird?

Zu dieser Frage wird sich der Gemeinderat erst zu gegebener Zeit äussern können.

4. Welche Massnahmen will der Gemeinderat ergreifen, um „teaching to the test“

nicht aufkommen zu lassen?

Wie bei Frage 1 schon erwähnt, bieten die Resultate der Checks Orientierung und Steuerungswissen und sind nicht promotions- und selektionswirksam. Sie haben kei- nen Einfluss auf den Lernbericht und die Noten. Um die Gefahr eines „teaching to the test“ zu vermeiden, werden die Lehrpersonen in entsprechenden Weiterbildungen auf dieses Thema sensibilisiert.

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Seite 3 5. Wie kann verhindert werden, dass die nicht getesteten (z.B. musischen, bildneri- schen, sportlichen) Fächer gegenüber den getesteten Fächern an Stellenwert ver- lieren?

Die gesetzlichen Bestimmungen der Laufbahnverordnung zum Übertritt von der Pri- marstufe in die Sekundarstufe I sind relevant für die Gewichtung der Fächer. Zwar erfahren die Fächer Deutsch, Mathematik die höchste Gewichtung bei der Promotion in die Sek-I-Stufe. Jedoch sind auch die Fächer Natur/Mensch/Gesellschaft, die Fremdsprachen sowie Bildnerisches Gestalten, Musik und Sport für die Promotion massgebend. Damit ist gewährleistet, dass diese Fächer nicht an Stellenwert verlie- ren.

6. Die Checks sollen förderorientiert genutzt werden. Reichen die heute an den Rie- hener Primarschulen eingesetzten Beurteilungsmittel nicht aus, um festzustellen, welche Lernenden welche Förderung benötigen?

Viele Lehrpersonen haben schon vor der Einführung von Checks den in Basel verbrei- teten „Jost-Test“ in der Klasse angewandt oder sich am „Klassencockpit“ aus St. Gal- len beteiligt, um eine relativierte Sicht auf die Leistungen der Kinder und der ganzen Klasse zu erhalten. Steuerungswissen auf Ebene Lehrpersonen, Schulleitung und Leitung Gemeindeschulen bzw. Volksschulleitung sind eine sinnvolle Ergänzung zu den geläufigen und nun auch neu angeordneten Beurteilungsinstrumenten.

7. Das Harmos-Konkordat spricht im Zusammenhang mit diesen Prüfungen von Re- ferenztests, d.h. es ist nicht zwingend nötig, die Tests flächendeckend durchzu- führen. In einzelnen Harmoskantonen wird von dieser Möglichkeit Gebrauch ge- macht und die Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schülern werden nur stichprobenartig geprüft. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, dass auch in Rie- hen resp. im Kanton Basel-Stadt stichprobenartig durchgeführte Tests genügen könnten?

Der Kanton gibt hier die Strategie vor. Die Gemeinde hat in der Frage der Teilnahme an den Checks keine Autonomie. Er sieht diese im gesamten Bildungsraum Nord- westschweiz realisierten Leistungstests aber durchaus positiv.

Riehen, 24. September 2013

Gemeinderat Riehen

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